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| Newsgroup de.admin.news.announce RFDs, CFVs, Zwischen- und Endergebnisse. |
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1. RfD (Diskussionsaufruf) ========================== zur Änderung der Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) ================================================== ============ In den Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet- Gruppen [1] in der Fassung vom 06.08.2005 soll in Teil 7 (Überschrift: "Die Wahl(-regeln)") der Passus über das Ziel einer Stimme, der sich u.a. mit der vom Abstimmungsleiter (Votetaker) angegebenen Abstimmungsadresse befaßt, geändert werden. [1] Zuletzt veröffentlichte Inkarnation: | From: 3.14*piology.org (Boris 'pi' Piwinger) | Newsgroups: de.admin.infos,de.alt.admin | Subject: <2005-08-06> Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.* | Followup-To: de.admin.news.regeln | Date: 23 Dec 2009 23:00:27 -0000 | Message-ID: <de-admin-infos/einrichtung/20091224-1*msgid.krell.zikzak.de> | | Archive-name: de-admin/einrichtung | Posting-frequency: weekly | Last-modified: 2005-08-06 | URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung Die bisherige Fassung | Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche | Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, | andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per | E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt, | wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche | Meinungsäußerungen oder vergleichbares. soll ersetzt werden durch folgende Fassung: | Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche | Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, | bei Versand der Stimme an andere Adressen besteht kein Anspruch | auf deren Wertung. [Der Wahlleiter hat an andere Adressen | gerichtete Stimmen einheitlich zu behandeln.] Stimmen müssen (!) | per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig | gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche | Meinungsäußerungen oder vergleichbares. Ersetzt werden soll also der Passus "andere Adressen werden nicht gewertet." durch die Formulierung "bei Versand der Stimme an andere Adressen besteht kein Anspruch auf deren Wertung.", ggf. ergänzt um den zusätzlichen Satz "Der Wahlleiter hat an andere Adressen gerichtete Stimmen einheitlich zu behandeln.", dem nur klarstellende Funktion zukommt. Begründung: =========== 1. Die Regelung über die Angabe einer konkreten Zieladresse für den Versand der Stimmen per E-Mail (Abstimmadresse) dient dem Ziel der Eindeutigkeit und Verbindlichkeit der für die Abstimmung wesentlichen Parameter. [2] Sie soll einerseits für den Abstimmenden klar hervortreten lassen, an welche Adresse er seine Abstimmungs-E-Mail zu richten hat, und es andererseits dem Abstimmungsleiter (in der Diktion der Einrichtungsregeln sachlich unzutreffend "Wahlleiter", im weiteren in Anlehnung an die englische Formulierung "Votetaker") ermöglichen, nur eine bestimmte, von ihm für die Abstimmung vorgesehene E-Mail- Adresse zu verfolgen und die dort eingegangenen Stimmen auszuwerten. Insbesondere soll er nicht gezwungen sein, sämtliche von ihm derzeit oder irgendwann einmal privat oder beruflich genutzten E-Mail-Accounts (bei denen es sich um eine große Vielzahl handeln kann) zu überwachen, dort eingegangene Stimmen zu sammeln und ggf. in die verwendete Auswertungssoftware einzuspeisen und ggf. besondere Vorkehrungen zu treffen, um den Empfang von Abstimmungs-E-Mails auf allen diesen Accounts sicherzustellen. [2] So auch die Moderation von de.admin.news.announce in <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de>. Die derzeitige Fassung der Einrichtungsregeln, die die angegebene Abstimmadresse als einzige zulässige Adresse festschreibt, erfüllt zwar die vorstehend dargestellten Ziele, geht über das dazu notwendige Maß jedoch hinaus und verhindert auch einen sinnvollen, mit den genannten Zielen und den grundlegenden Prinzipien von Abstimmungen im Usenet durchaus vereinbaren Umgang mit fehlgeleiteten Abstimmungs- E-Mails und unbürokratische Lösungen für ggf. bei der Mailzustellung an den Abstimmungsaccount auftretende Probleme. Letztere Problematik ist jedoch ausdrücklich nicht der Grund für den vorliegenden Vorschlag. 2. Es ist ein regelmäßig bei Abstimmungen auftretendes Phänomen, daß Abstimmungs-E-Mails nicht an den im CfV angegebenen und als Reply-To: gesetzten Abstimmungsaccount versandt werden, sondern stattdessen an die Kontaktadresse des Votetakers, die für Rückfragen und eine persönliche Kontaktaufnahme - im Gegensatz zu der in der Regel (teil-) automatisierten Auswertung der Stimmen durch entsprechende Software - gleichfalls im CfV angegeben ist. Unabhängig von den dafür bestehenden Gründen (copy & paste aus dem Newsreader in den E-Mail-Client? Verwendung von From: statt Reply- To:?) war die bisher nicht nur bei den GVV allgemein übliche Vorgehensweise die Umleitung (Redirect/Bounce) solcher E-Mails an den korrekten Abstimmungsaccount. Das entspricht dem mutmaßlichen Willen des Abstimmenden, verhindert, daß Stimmen unberücksichtigt bleiben (weil der Abstimmende die fehlende Bestätigung nicht bemerkt) und/oder unnötige Rückfragen und ist sinnvoller als eine Mitteilung an den Abstimmenden, er habe die falsche Adresse benutzt und möge seine E- Mail doch bitte noch einmal an die richtige Adresse versenden; es widerspricht jedoch dem Wortlaut der Regeln (auch wenn sich argumentieren ließe, daß ja nur an den Abstimmungsaccount gerichtete E-Mails gewertet werden, weil die Abstimmungs-E-Mail schließlich nach der vom Votetaker angestoßenen Weiterleitung auf dem Abstimmungsaccount eingeht) und läßt sich nach dem Entscheid der Moderation von de.admin.news.announce vom 02.12.2009 über die Ergänzung oder Änderung von Abstimmungsadressen in einem laufenden Verfahren [3] nicht mehr aufrechterhalten. [3] <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de> Eine Weiter-/Umleitung solcher fehlgeleiteten E-Mails an den Abstimmungsaccount bzw. deren Wertung auch dann, wenn sie nicht auf der Abstimmungsadresse, sondern einer anderen Adresse eingehen, ist jedoch eine wünschenswerte Serviceleistung für den Abstimmenden, weil sie die Wertung seiner Stimme sicherstellt und ihm unnötige Beschäftigungstherapien wie den erneuten Versand einer bereits beim Votetaker vorliegenden E-Mail an eine andere Adresse erspart. Sie kollidiert auch nicht mit dem Ziel der Eindeutigkeit und Verbindlichkeit der Abstimmungsparameter; denn es gibt weiterhin eine verbindliche Abstimmungsadresse, bei der durch den Votetaker sicherzustellen ist, daß die Adresse betriebsbereit ist und jede "ansonsten korrekte Stimme" annimmt (ohne daß damit Aussagen darüber getroffen werden sollen, wie diese Anforderung im einzelnen auszulegen ist), so daß der Abstimmende sich wie zuvor auf diese Angaben verlassen kann. Auch dem Votetaker wird nicht aufgebürdet, jede irgendwann einmal verwendete Adresse zu überwachen und auf dort eingehende Stimmen zu reagieren, denn es besteht weiterhin kein Anspruch des Abstimmenden auf Wertung einer nicht an den Abstimmungsaccount gerichteten Stimme. Es erlaubt dem Votetaker jedoch die freiwillige Wertung fehlgeleiteter Stimmen (bzw. deren Weiter- /Umleitung an den korrekten Abstimmungsaccount), insbesondere solcher, die an die Votetaker-Adresse statt an die Abstimmungsadresse gerichtet sind. Er kann daher selbst entscheiden, ob er sich diesem Aufwand unterziehen möchte, ob er stattdessen lieber den Abstimmenden benachrichtigt und auffordert, erneut abzustimmen, oder ob er den "Irrläufer" schlicht ignoriert. Es versteht sich schon von den ungeschriebenen Grundprinzipien von Abstimmungen im Usenet her, daß eine solche Handhabung einheitlich entweder für alle Stimmen - dafür oder dagegen, von Freunde, Bekannten oder "Gegnern" - zu erfolgen hat oder für alle Stimmen unterbleiben muß. Da es auch bisher schon der Entscheidung des Votetakers oblag, ob er "Irrläufer" ignorieren oder den Absender auf seinen Irrtum hinweisen möchte (und contra legem, aber de facto auch seiner Entscheidung oblag, ob er die "Irrläufer" weiter-/umleitet bzw. trotzdem wertet), entstünde durch eine solche Regeländerung auch kein weiteres Mißbrauchspotential. Falls es für erforderlich gehalten wird, kann ein - klarstellender - Hinweis in die Regelung aufgenommen werden, der fakultativer Bestandteil des obigen Vorschlags ist. Daß möglicherweise Irritationen bei Abstimmenden auftreten, weil ihre fehlgeleiteten Stimmen mal gewertet werden, mal nicht, stellt aus denselben Gründen keinen Unterschied zur bisherigen Praxis bzw. zur bisherigen Regelung dar. Solche Unterschiede bestehen zwischen einzelnen Votetakern bzw. auch einzelnen Abstimmungen auch in anderer Weise, bspw. durch den Versand oder Nichtversand von Einzelbestätigungen, die Verwendung oder Nichtverwendung von Datenschutzklauseln oder durch eine öffentliche Erinnerung an die Abstimmung kurz vor deren Ende bzw. die Unterlassung einer solchen Erinnerung etc. In allen diesen Fällen gilt, daß Abstimmende nur auf die in den Einrichtungsregeln zwingend vorgegebenen Verfahrensbestandteile Anspruch haben, nicht aber auf darüber hinausgehende "Serviceleistungen". 3. Eine solche Regelung böte auch die Möglichkeit eines unbürokratischen Umgangs mit (temporär auftretenden) Zustellproblemen hinsichtlich des Abstimmungsaccounts. Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach bei auftretenden Problemen einzelner Abstimmungswilliger, E-Mail an den Abstimmungsaccount zu versenden, durch den Votetaker eine andere Abstimmadresse benannt. Dies widerspricht dem Wortlaut der Regeln, wurde aber schon mehrfach praktiziert und von der Moderation von de.admin.news.announce in der Vergangenheit (09/2008) zwar einmal goutiert [4], nunmehr aber unter Berufung auf die hier zur Änderung gestellte Regelpassage verbindlich abgelehnt [5]. Die beabsichtigte Änderung würde über die bereits unter 2. geschilderten - und für den Proponenten im Vordergrund stehenden - Vorteile hinaus auch zumindest das einer solchen Lösung entgegenstehende regeltechnische Hindernis beseitigen, ohne daß damit eine Aussage darüber getroffen wird, welchen Anforderungen ein Abstimmungsaccount genügen muß oder ob auftretenden Problemen mit diesem Account durch die Angabe einer weiteren Abstimmungsadresse (die allerdings unverbindlich ist) begegnet werden kann oder nicht. [4] <CfV-3-richtlinienverfahren-mindeststimmen-03.09.2008*dana.de> [5] <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de> 4. Die im Entscheid der Moderation von de.admin.news.announce vom 02.12.2009 [6] genannten Erwägungen sprechen nicht gegen eine solche Regeländerung. [6] <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de> Im einzelnen: > Zudem wird die Zieladresse der Abstimmung immer nur in Einzahl erwähnt > und Stimmabgaben an andere Adressen ausdrücklich ausgeschlossen. Da ein > weiterer CfV -- der den Wahlregeln nach hauptsächlich als > Sammelbestätigung für die zuvor eingegangenen Stimmen gedacht ist -- > die die Abstimmung startende Veröffentlichung (den 1.CfV) nach den > Regeln nicht außer Kraft setzt, würden sich durch eine weitere > Veröffentlichung zudem nicht auflösbare Widersprüche zwischen den > CfV-Veröffentlichungen ergeben, die an sich bereits eine > schwerwiegende Unregelmäßigkeit darstellen, also das Verfahren als > Ganzes regelwidrig machen könnten. Dieses Problem stellt sich bei der Akzeptanz von Stimmen, die nicht an den offiziellen Abstimmungsaccount gerichtet sind, nicht. > Insgesamt ist die Moderation der > Ansicht, daß weder der Wortlaut noch das von der Regelung beabsichtigte > Ideal eines klaren, unmißverständlichen Abstimmungsprozederes die > Angabe einer zusätzlichen Abstimmadresse während einer laufenden > Abstimmung zuläßt. Liegt tatsächlich die Notwendigkeit des Änderns > der Abstimmadresse vor, so ist nach Ansicht der Moderation der > einzige regelkonforme Weg hierzu der Abbruch (und nachfolgende > Neustart) der Abstimmung. Wie oben unter 2. ausgeführt ist die fakultative (aber im Verlauf einer Abstimmung einheitlich gehandhabte!) Wertung auch solcher Stimmen, die nicht an den offiziellen Abstimmungsaccount gerichtet sind, mit den durch die Angabe einer einzigen, verbindlichen Abstimmungsadresse zugunsten des Abstimmenden wie des Votetakers verfolgten Zielen und den grundlegenden Prinzipien von Abstimmungen im Usenet durchaus vereinbar. Zu der Frage, ob eine Abstimmung, bei der sich - wie auch immer geartete - Probleme mit dem Abstimmungsaccount ergeben haben, durch die Angabe anderer, nicht-offizieller Abstimmungsadressen "gerettet" werden kann, macht dieser RfD keine Aussage. Insbesondere geht es vorliegend nicht primär um den Fall einer notwendigen Änderung der Abstimmungsadresse, sondern vielmehr darum, wie - versehentliche - Irrläufer bei einer ansonsten (technisch) unproblematisch verlaufenden Abstimmung ohne unnötigen Aufwand im Sinne der Abstimmenden wie des Votetakers dem Ziel und Zweck der Abstimmung entsprechend gewertet werden können. > Selbst wenn eine solche Änderung oder Ergänzung der Abstimmadresse > durch die Moderation akzeptiert würde, so wären _vor_ Veröffentlichung > des 2.CfV an die geänderte oder zusätzliche E-Mail-Adresse gesandte > Stimmen in jedem Fall ungültig, da der oben zitierte Abschnitt dies > ebenfalls ausdrücklich verbietet. Dieses Problem würde sich durch die Änderung des Abschnitts jedenfalls nicht mehr stellen. > Eine rückwirkende Änderung der > Abstimmungsparameter, die hierfür erforderlich wäre, liefe auch dem > Ziel einer klaren, unmißverständlichen und vor allem fairen Abstimmung > zuwider, Eine Änderung der verbindlichen Abstimmungsparameter ist gerade nicht beabsichtigt. Es soll der Anspruch der Abstimmenden auf die Verwendung genau der im CfV genannten Adresse ebenso wie der Anspruch des Votetakers, nur an diese Adresse gerichtete E-Mails auswerten zu müssen, erhalten bleiben. Ziel ist hingegen, im Einverständnis der Beteiligten kooperativen Lösungen nicht im Wege zu stehen. > da dann Personen, die von der Nennung der zusätzlichen Adresse > außerhalb von de.admin.news.announce nicht Kenntnis erhalten, zumindest > bis zur nachträglichen Veröffentlichung gegenüber den anderen > Wahlteilnehmern benachtteiligt (sic) wären. Abgesehen davon, daß sich dem Proponenten eine solche Benachteiligung nicht unmittelbar erschließt, würde die vorgeschlagene Änderung zu einer Benachteiligung nicht führen, da bestehende Ansprüche auf die Wertung von an den offiziellen Abstimmungsaccount gerichteten E-Mails - - in welchem Umfang und in welcher Weise diese auch immer bestehen mögen - nicht beeinträchtigt würden. Eine Benachteiligung wäre auch aufgrund der einheitlich vorzunehmenden Behandlung solcher Stimmen nicht gegeben. 5. Der Verlauf der Diskussion mag ergeben, ob die vorgeschlagene Änderung weiterverfolgt werden soll. Aus ihm sollte sich auch ergeben, ob nur die Erlaubnis zur Wertung auch an andere Adressen gerichteter E-Mails oder auch die Einfügung des klarstellenden Satzes über die verpflichtend einheitliche Handhabung zur Abstimmung gestellt werden soll, oder ob über beide Varianten - und wenn, dann in welchem Modus -abgestimmt werden soll, wobei die letztere Variante aufgrund der dann unnötig komplizierten Abstimmung wohl am wenigstens vorzugswürdig sein dürfte. In jedem Fall wird daher ein weiterer RfD erforderlich sein, der dann die vorgesehene Abstimmungsfrage präzisiert. Proponent: ========== Thomas Hochstein <thh*inter.net> -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: 2.6.3in Charset: latin1 iQCVAwUBS0NMnbstUI1AC/J5AQF/CAP+POfcP+cqbXtmTpKNu5bPAPND2wP+/WiX cAhMMU8rU+NsByh3btTdKySZj+cguieTT4NbBmSQtncFndg4CA tRqFYae06OJy/f hEf5+W88zKbaU3WQCeIm56Zv1ZwH130R7CoS5daBmxWuuPd8aj XEupYqRZTUIOm8 Hvx9sqSzJY0= =Yp28 -----END PGP SIGNATURE----- -- Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige Mail an die Moderation bitte an <moderator*dana.de>. Bitte keine Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>. |
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2. RfD (Diskussionsaufruf) ========================== zur Änderung der Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) ================================================== ============ In den Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet- Gruppen [1] in der Fassung vom 06.08.2005 soll in Teil 7 (Überschrift: "Die Wahl(-regeln)") der Passus über das Ziel einer Stimme, der sich u.a. mit der vom Abstimmungsleiter (Votetaker) angegebenen Abstimmungsadresse befaßt, geändert werden. [1] Zuletzt veröffentlichte Inkarnation: | From: 3.14*piology.org (Boris 'pi' Piwinger) | Newsgroups: de.admin.infos,de.alt.admin | Subject: <2005-08-06> Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.* | Followup-To: de.admin.news.regeln | Date: 23 Dec 2009 23:00:27 -0000 | Message-ID: <de-admin-infos/einrichtung/20091224-1*msgid.krell.zikzak.de> | | Archive-name: de-admin/einrichtung | Posting-frequency: weekly | Last-modified: 2005-08-06 | URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung Die bisherige Fassung | Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche | Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, | andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per | E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt, | wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche | Meinungsäußerungen oder vergleichbares. soll ersetzt werden durch folgende Fassung: | Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche | Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, | bei Versand der Stimme an andere Adressen besteht kein Anspruch | auf deren Wertung. Erfolgt ausnahmsweise dennoch eine Wertung, | hat der Wahlleiter die über die jeweilige andere Adresse bei ihm | eingegangenen Stimmen einheitlich zu behandeln. Stimmen müssen (!) | per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig | gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche | Meinungsäußerungen oder vergleichbares. Ersetzt werden soll also der Passus "andere Adressen werden nicht gewertet." durch die Formulierung "bei Versand der Stimme an andere Adressen besteht kein Anspruch auf deren Wertung.", ergänzt um den zusätzlichen Satz "Erfolgt ausnahmsweise dennoch eine Wertung, hat der Wahlleiter die über die jeweilige andere Adresse bei ihm eingegangenen Stimmen einheitlich zu behandeln.". Motivation: =========== Es soll dem Votetaker ermöglicht werden, "Irrläufer", die (versehentlich) an andere Adressen als die Abstimmadresse gerichtet wurden, aber durchaus bei ihm eingegangen sind, zur Vermeidung überflüssiger Bürokratie zu werten (bspw. durch Weiterleitung an die Abstimmadresse), ohne daß der status quo weitergehend verändert wird. Insbesondere sollen sich weder für den Votetaker neue Verpflichtungen ergeben noch der Abstimmende irgendwelche Nachteile erleiden; daher soll an der grundsätzlichen Verbindlichkeit der Abstimmadresse nichts geändert werden. Es soll weiterhin genügen, als Abstimmungswilliger nichts anderes zu tun als eine "ansonsten korrekte" E-Mail an den angegebenen Abstimmungsaccount zu senden. Eine mögliche Änderung _dieser_ Regelung durch ein anderes Verfahren berührt das vorliegende Verfahren daher nicht. Begründung: =========== 1. Die Regelung über die Angabe einer konkreten Zieladresse für den Versand der Stimmen per E-Mail (Abstimmadresse) dient dem Ziel der Eindeutigkeit und Verbindlichkeit der für die Abstimmung wesentlichen Parameter. [2] Sie soll einerseits für den Abstimmenden klar hervortreten lassen, an welche Adresse er seine Abstimmungs-E-Mail zu richten hat, und es andererseits dem Abstimmungsleiter (in der Diktion der Einrichtungsregeln sachlich unzutreffend "Wahlleiter", in diesem RfD in Anlehnung an die englische Formulierung "Votetaker") ermöglichen, nur eine bestimmte, von ihm für die Abstimmung vorgesehene E-Mail-Adresse zu verfolgen und die dort eingegangenen Stimmen auszuwerten. Insbesondere soll er nicht gezwungen sein, sämtliche von ihm derzeit oder irgendwann einmal privat oder beruflich genutzten E-Mail-Accounts (bei denen es sich um eine große Vielzahl handeln kann) zu überwachen, dort eingegangene Stimmen zu sammeln und ggf. in die verwendete Auswertungssoftware einzuspeisen und ggf. besondere Vorkehrungen zu treffen, um den Empfang von Abstimmungs-E- Mails auf allen diesen Accounts sicherzustellen. [2] So auch die Moderation von de.admin.news.announce in <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de>. Die derzeitige Fassung der Einrichtungsregeln, die die angegebene Abstimmadresse als einzige zulässige Adresse festschreibt, erfüllt zwar die vorstehend dargestellten Ziele, geht über das dazu notwendige Maß jedoch hinaus und verhindert auch einen sinnvollen, mit den genannten Zielen und den grundlegenden Prinzipien von Abstimmungen im Usenet durchaus vereinbaren Umgang mit fehlgeleiteten Abstimmungs- E-Mails. 2. Es ist ein regelmäßig bei Abstimmungen auftretendes Phänomen, daß Abstimmungs-E-Mails nicht an den im CfV angegebenen und als Reply-To: gesetzten Abstimmungsaccount versandt werden, sondern stattdessen an die Kontaktadresse des Votetakers, die für Rückfragen und eine persönliche Kontaktaufnahme - im Gegensatz zu der in der Regel (teil-) automatisierten Auswertung der Stimmen durch entsprechende Software - gleichfalls im CfV angegeben ist. Unabhängig von den dafür bestehenden Gründen (copy & paste aus dem Newsreader in den E-Mail-Client? Verwendung von From: statt Reply- To:?) war die bisher nicht nur bei den GVV allgemein übliche Vorgehensweise die Umleitung (Redirect/Bounce) solcher E-Mails an den korrekten Abstimmungsaccount. Das entspricht dem mutmaßlichen Willen des Abstimmenden, verhindert, daß Stimmen unberücksichtigt bleiben (weil der Abstimmende die fehlende Bestätigung nicht bemerkt) und/oder unnötige Rückfragen und ist sinnvoller als eine Mitteilung an den Abstimmenden, er habe die falsche Adresse benutzt und möge seine E- Mail doch bitte noch einmal an die richtige Adresse versenden; es widerspricht jedoch dem Wortlaut der Regeln (auch wenn sich argumentieren ließe, daß ja nur an den Abstimmungsaccount gerichtete E-Mails gewertet werden, weil die Abstimmungs-E-Mail schließlich nach der vom Votetaker angestoßenen Weiterleitung auf dem Abstimmungsaccount eingeht) und läßt sich nach dem Entscheid der Moderation von de.admin.news.announce vom 02.12.2009 über die Ergänzung oder Änderung von Abstimmungsadressen in einem laufenden Verfahren [3] nicht mehr aufrechterhalten. [3] <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de> Eine Weiter-/Umleitung solcher fehlgeleiteten E-Mails an den Abstimmungsaccount bzw. deren Wertung auch dann, wenn sie nicht auf der Abstimmungsadresse, sondern einer anderen Adresse eingehen, ist jedoch eine wünschenswerte Serviceleistung für den Abstimmenden, weil sie die Wertung seiner Stimme sicherstellt und ihm unnötige Beschäftigungstherapien wie den erneuten Versand einer bereits beim Votetaker vorliegenden E-Mail an eine andere Adresse erspart. Sie kollidiert auch nicht mit dem Ziel der Eindeutigkeit und Verbindlichkeit der Abstimmungsparameter; denn es gibt weiterhin eine verbindliche Abstimmungsadresse, bei der durch den Votetaker sicherzustellen ist, daß die Adresse betriebsbereit ist und jede "ansonsten korrekte Stimme" annimmt (ohne daß damit Aussagen darüber getroffen werden sollen, wie diese Anforderung im einzelnen auszulegen ist), so daß der Abstimmende sich wie zuvor auf diese Angaben verlassen kann. Auch dem Votetaker wird nicht aufgebürdet, jede irgendwann einmal verwendete Adresse zu überwachen und auf dort eingehende Stimmen zu reagieren, denn es besteht weiterhin kein Anspruch des Abstimmenden auf Wertung einer nicht an den Abstimmungsaccount gerichteten Stimme. Es erlaubt dem Votetaker jedoch die freiwillige Wertung fehlgeleiteter Stimmen (bzw. deren Weiter-/ Umleitung an den korrekten Abstimmungsaccount), insbesondere solcher, die an die Votetaker-Adresse statt an die Abstimmungsadresse gerichtet sind. Er kann daher selbst entscheiden, ob er sich diesem Aufwand unterziehen möchte, ob er stattdessen lieber den Abstimmenden benachrichtigt und auffordert, erneut abzustimmen, oder ob er den "Irrläufer" schlicht ignoriert. Es versteht sich schon von den ungeschriebenen Grundprinzipien von Abstimmungen im Usenet her, daß eine solche Handhabung einheitlich entweder für alle Stimmen - dafür oder dagegen, von Freunde, Bekannten oder "Gegnern" - zu erfolgen hat oder für alle Stimmen unterbleiben muß. Da es auch bisher schon der Entscheidung des Votetakers oblag, ob er "Irrläufer" ignorieren oder den Absender auf seinen Irrtum hinweisen möchte (und contra legem, aber de facto auch seiner Entscheidung oblag, ob er die "Irrläufer" weiter-/umleitet bzw. trotzdem wertet), entstünde durch eine solche Regeländerung auch kein weiteres Mißbrauchspotential, zumal dem Votetaker schwerer zu entdeckende und wirksamere Manipulationsmöglichkeiten zur Verfügung stünden. 3. Die im Entscheid der Moderation von de.admin.news.announce vom 02.12.2009 [6] genannten Erwägungen sprechen nicht gegen eine solche Regeländerung. [6] <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de> Im einzelnen: > Zudem wird die Zieladresse der Abstimmung immer nur in Einzahl erwähnt > und Stimmabgaben an andere Adressen ausdrücklich ausgeschlossen. Da ein > weiterer CfV -- der den Wahlregeln nach hauptsächlich als > Sammelbestätigung für die zuvor eingegangenen Stimmen gedacht ist -- > die die Abstimmung startende Veröffentlichung (den 1.CfV) nach den > Regeln nicht außer Kraft setzt, würden sich durch eine weitere > Veröffentlichung zudem nicht auflösbare Widersprüche zwischen den > CfV-Veröffentlichungen ergeben, die an sich bereits eine > schwerwiegende Unregelmäßigkeit darstellen, also das Verfahren als > Ganzes regelwidrig machen könnten. Dieses Problem stellt sich bei der Akzeptanz von Stimmen, die nicht an den offiziellen Abstimmungsaccount gerichtet sind, nicht. > Insgesamt ist die Moderation der > Ansicht, daß weder der Wortlaut noch das von der Regelung beabsichtigte > Ideal eines klaren, unmißverständlichen Abstimmungsprozederes die > Angabe einer zusätzlichen Abstimmadresse während einer laufenden > Abstimmung zuläßt. Liegt tatsächlich die Notwendigkeit des Änderns > der Abstimmadresse vor, so ist nach Ansicht der Moderation der > einzige regelkonforme Weg hierzu der Abbruch (und nachfolgende > Neustart) der Abstimmung. Wie oben unter 2. ausgeführt ist die fakultative (aber im Verlauf einer Abstimmung einheitlich gehandhabte!) Wertung auch solcher Stimmen, die nicht an den offiziellen Abstimmungsaccount gerichtet sind, mit den durch die Angabe einer einzigen, verbindlichen Abstimmungsadresse zugunsten des Abstimmenden wie des Votetakers verfolgten Zielen und den grundlegenden Prinzipien von Abstimmungen im Usenet durchaus vereinbar. Zu der Frage, ob eine Abstimmung, bei der sich - wie auch immer geartete - Probleme mit dem Abstimmungsaccount ergeben haben, durch die Angabe anderer, nicht-offizieller Abstimmungsadressen "gerettet" werden kann, macht dieser RfD keine Aussage. Insbesondere geht es vorliegend nicht primär um den Fall einer notwendigen Änderung der Abstimmungsadresse, sondern vielmehr darum, wie - versehentliche - Irrläufer bei einer ansonsten (technisch) unproblematisch verlaufenden Abstimmung ohne unnötigen Aufwand im Sinne der Abstimmenden wie des Votetakers dem Ziel und Zweck der Abstimmung entsprechend gewertet werden können. > Selbst wenn eine solche Änderung oder Ergänzung der Abstimmadresse > durch die Moderation akzeptiert würde, so wären _vor_ Veröffentlichung > des 2.CfV an die geänderte oder zusätzliche E-Mail-Adresse gesandte > Stimmen in jedem Fall ungültig, da der oben zitierte Abschnitt dies > ebenfalls ausdrücklich verbietet. Dieses Problem würde sich durch die Änderung des Abschnitts jedenfalls nicht mehr stellen. > Eine rückwirkende Änderung der > Abstimmungsparameter, die hierfür erforderlich wäre, liefe auch dem > Ziel einer klaren, unmißverständlichen und vor allem fairen Abstimmung > zuwider, Eine Änderung der verbindlichen Abstimmungsparameter ist gerade nicht beabsichtigt. Es soll der Anspruch der Abstimmenden auf die Verwendung genau der im CfV genannten Adresse ebenso wie der Anspruch des Votetakers, nur an diese Adresse gerichtete E-Mails auswerten zu müssen, erhalten bleiben. Ziel ist hingegen, im Einverständnis der Beteiligten kooperativen Lösungen nicht im Wege zu stehen. > da dann Personen, die von der Nennung der zusätzlichen Adresse > außerhalb von de.admin.news.announce nicht Kenntnis erhalten, zumindest > bis zur nachträglichen Veröffentlichung gegenüber den anderen > Wahlteilnehmern benachtteiligt (sic) wären. Abgesehen davon, daß sich dem Proponenten eine solche Benachteiligung nicht unmittelbar erschließt, würde die vorgeschlagene Änderung zu einer Benachteiligung nicht führen, da bestehende Ansprüche auf die Wertung von an den offiziellen Abstimmungsaccount gerichteten E-Mails - - in welchem Umfang und in welcher Weise diese auch immer bestehen mögen - nicht beeinträchtigt würden. Eine Benachteiligung wäre auch aufgrund der einheitlich vorzunehmenden Behandlung solcher Stimmen nicht gegeben. 4. Die Diskussion nach dem 1. RfD hat - neben grundsätzlicher Zustimmung und Ablehnung mit dem Hinweis, dadurch würden sich umfangreiche Möglichkeiten für Manipulationen und Prinzipienreiterei ergeben (eine Ansicht, die ich nicht teile, vgl. oben 2., letzter Absatz), den Wunsch ergeben, die eigentlich selbstverständliche Pflicht zur einheitlichen Handhabung solcher an andere Adressen als die Abstimmadresse gerichteter Stimmen in den Regeln festzuschreiben und dabei eine möglichst unmißverständliche Formulierung zu wählen. Die nunmehr gewählte Formulierung, die auch zur Abstimmung gestellt werden soll, hat folgenden Hintergrund: a) Die Abstimmungsadresse soll weiterhin in der Weise als verbindlich festgehalten werden, daß der Abstimmende das seinige damit getan hat, wenn er eine "ansonsten korrekte" E-Mail an diese Adresse abschickt (vorbehaltlich ggf. durch andere Verfahren beabsichtigter Änderungen), und daß der Votetaker sich auf die Bearbeitung auf dieser Adresse eingehender Stimmen beschränken darf. Daher soll der Satzteil "Diese Adresse ist verbindlich" erhalten bleiben. Ein Widerspruch zu der ausnahmsweisen (!) Möglichkeit der Wertung auch anderer Stimmen besteht nicht. b) Die Wertung solcher Stimmen, die an andere Adressen als den Abstimmungsaccount gerichtet sind, ist ausdrücklick als "Ausnahme" dargestellt. Damit wird der Charakter dieses Vorgehens als zusätzliche Serviceleistung und der fehlende Anspruch des Abstimmenden darauf klargestellt. c) Die Handhabung des Votetakers muß bezüglich jeder einzelnen "anderen" Adresse einheitlich sein. Er kann also für jede "andere" Adresse entscheiden, ob er nach dort eingegangene Stimmen wertet oder nicht, so daß die Entscheidung, bspw. an den Votetaker-Account gerichtete Stimmen zu werten, ihn nicht verpflichtet, jede denkbare andere jeweils von ihm genutzte Adresse zu beobachten. Wenn er diese Entscheidung für eine bestimmte "andere" Adresse getroffen hat, dann ist diese Entscheidung für _diese_ "andere" Adresse jedoch verbindlich. d) Es wurde bewusst so formuliert, dass die Verpflichtung des Votetakers zur einheitlichen Handhabung nur die auf einer "anderen" Adresse _eingegangenen_ Stimmen betrifft, weil für "andere" Adressen explizit keine Vorgaben über die Erreichbarkeit gemacht werden sollen. Technische Probleme mit solchen "fakultativen" Adressen - Filterung, Ausfall, ... - sollen ausdrücklich weder einen Abbruch noch eine Wiederholung der Abstimmung erfordern, auch dann, wenn (trotz Filterung oder vor dem Ausfall) dort eingegangene Stimmen gewertet wurden. Proponent: ========== Thomas Hochstein <thh*inter.net> -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: 2.6.3in Charset: latin1 iQCVAwUBS2MzmLstUI1AC/J5AQHF/QP9GenHmpleeCU+nyv6q/OzGUrY2vIbpFWE TxoHDHuzBpE2zLT1TsERr4HJ9qvEnLhAi/hTLiTL+V8DPaAnR99ESKMAHEAOslmw 5LC3lWwmz92jEodOgu0GoTKmu5/7SY22AeikqN0UCEwvu+C6QL+AIk15fEmITzOE NURDdseJhqw= =+B+V -----END PGP SIGNATURE----- -- Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige Mail an die Moderation bitte an <moderator*dana.de>. Bitte keine Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>. |
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1. CfV (Abstimmungsaufruf) ========================== zur Änderung der Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) ================================================== ============ In den Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet- Gruppen in der Fassung vom 06.08.2005 [1] soll in Teil 7 (Überschrift: "Die Wahl(-regeln)") der Passus über das Ziel einer Stimme, der sich u.a. mit der vom Abstimmungsleiter (Votetaker) angegebenen Abstimmungsadresse befaßt, folgendermaßen geändert werden: [1] de.admin.infos oder <http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung> Die bisherige Fassung | Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche | Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, | andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per | E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt, | wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche | Meinungsäußerungen oder vergleichbares. soll ersetzt werden durch folgende Fassung: | Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche | Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, | bei Versand der Stimme an andere Adressen besteht kein Anspruch | auf deren Wertung. Erfolgt ausnahmsweise dennoch eine Wertung, | hat der Wahlleiter die über die jeweilige andere Adresse bei ihm | eingegangenen Stimmen einheitlich zu behandeln. Stimmen müssen (!) | per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig | gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche | Meinungsäußerungen oder vergleichbares. Motivation: =========== Es soll dem Votetaker ermöglicht werden, "Irrläufer", die (versehentlich) an andere Adressen als die Abstimmadresse gerichtet wurden, aber durchaus bei ihm eingegangen sind, zur Vermeidung überflüssiger Bürokratie zu werten (bspw. durch Weiterleitung an die Abstimmadresse), ohne daß der status quo weitergehend verändert wird. Insbesondere sollen sich weder für den Votetaker neue Verpflichtungen ergeben noch der Abstimmende irgendwelche Nachteile erleiden; daher soll an der grundsätzlichen Verbindlichkeit der Abstimmadresse nichts geändert werden. Es soll weiterhin genügen, als Abstimmungswilliger nichts anderes zu tun als eine "ansonsten korrekte" E-Mail an den angegebenen Abstimmungsaccount zu senden. Eine mögliche Änderung _dieser_ Regelung durch ein anderes Verfahren berührt das vorliegende Verfahren daher nicht. Begründung: =========== Vgl. dazu den 1. RfD [2] sowie den 2. RfD [3] und die sich daran jeweils anschließende Diskussion in de.admin.news.regeln. [2] <RfD-1-richtlinien-teil7-stimmenziel-05.01.2010*dana.de> [3] <RfD-2-richtlinien-teil7-stimmenziel-30.01.2010*dana.de> Die Formulierung des Änderungsvorschlags hat folgenden Hintergrund: a) Die Abstimmungsadresse soll weiterhin in der Weise als verbindlich festgehalten werden, daß der Abstimmende das seinige damit getan hat, wenn er eine "ansonsten korrekte" E-Mail an diese Adresse abschickt (vorbehaltlich ggf. durch andere Verfahren beabsichtigter Änderungen), und daß der Votetaker sich auf die Bearbeitung auf dieser Adresse eingehender Stimmen beschränken darf. Daher soll der Satzteil "Diese Adresse ist verbindlich" erhalten bleiben. Ein Widerspruch zu der ausnahmsweisen (!) Möglichkeit der Wertung auch anderer Stimmen besteht nicht. b) Die Wertung solcher Stimmen, die an andere Adressen als den Abstimmungsaccount gerichtet sind, ist ausdrücklick als "Ausnahme" dargestellt. Damit wird der Charakter dieses Vorgehens als zusätzliche Serviceleistung und der fehlende Anspruch des Abstimmenden darauf klargestellt. c) Die Handhabung des Votetakers muß bezüglich jeder einzelnen "anderen" Adresse einheitlich sein. Er kann also für jede "andere" Adresse entscheiden, ob er nach dort eingegangene Stimmen wertet oder nicht, so daß die Entscheidung, bspw. an den Votetaker-Account gerichtete Stimmen zu werten, ihn nicht verpflichtet, jede denkbare andere jeweils von ihm genutzte Adresse zu beobachten. Wenn er diese Entscheidung für eine bestimmte "andere" Adresse getroffen hat, dann ist diese Entscheidung für _diese_ "andere" Adresse jedoch verbindlich. d) Es wurde bewusst so formuliert, dass die Verpflichtung des Votetakers zur einheitlichen Handhabung nur die auf einer "anderen" Adresse _eingegangenen_ Stimmen betrifft, weil für "andere" Adressen explizit keine Vorgaben über die Erreichbarkeit gemacht werden sollen. Technische Probleme mit solchen "fakultativen" Adressen - Filterung, Ausfall, ... - sollen ausdrücklich weder einen Abbruch noch eine Wiederholung der Abstimmung erfordern, auch dann, wenn (trotz Filterung oder vor dem Ausfall) dort eingegangene Stimmen gewertet wurden. Proponent: ========== Thomas Hochstein <thh*inter.net> Abstimmungsmodalitäten: ======================= Wahlleiter : Thomas Hochstein <thh*inter.net> Abstimmadresse : regeln-1002*vote.th-h.de Abstimmungsende: Mit Ablauf des 03.03.2010 Wahlschein : Untenstehendes Formular ist zu verwenden. Möglich sind bei jedem Abstimmungspunkt JA, NEIN und ENTHALTUNG. Es gelten die Regeln zur "Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*" in der bei Beginn der Abstimmung gültigen Fassung, die in de.admin.infos und unter <http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung> auch im WWW veröffentlicht sind. Sie erläutern das Wahlverfahren detailliert und sollten vor der ersten Teilnahme an einer Abstimmung gelesen werden. Gezählt werden nur per E-Mail bei der Abstimmadresse eingegangene Stimmen. Diese werden einzeln per E-Mail bestätigt. Das Ergebnis wird nach dem Ende der Wahl veröffentlicht. Namen, E-Mail-Adresse und Inhalt der Stimmabgabe aller Abstimmenden werden im Ergebnis genannt. Mit Rücksicht auf das deutsche Datenschutzrecht ist daher die gesonderte Zustimmung zur Speicherung und Veröffentlichung der abgegebenen Stimme entsprechend Hinweis im Wahlschein nötig. Auf die weiteren Hinweise auf <http://gvv.th-h.de/hinweise.php> sei verwiesen. =-=-=-=-=-=-=-=- Alles vor dieser Zeile bitte loeschen =-=-=-=-=-=-=-=- WAHLSCHEIN fuer Einrichtungsregeln Teil 7 Ziel einer Stimme) - Aenderung Dein Realname, falls nicht im FROM-Header: Wenn du keinen Real-Namen angibst, wird deine Stimme fuer ungueltig erklaert werden. Nr [Deine Stimme] Gruppe/Abstimmungsgegenstand ================================================== ====================== #1 [ ] Aenderung Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) Zur Verarbeitung des Wahlscheines und inbesondere der Veroeffentlichung des Ergebnisses ist Deine Zustimmung zur Speicherung, Auswertung und Veroeffentlichung Deiner Stimmdaten (Name und E-Mail-Adresse in Verbindung mit dem Stimmverhalten) im Rahmen dieses Verfahrens erforderlich. Wenn Du im Feld unterhalb dieses Absatzes "JA" eintraegst, erklaerst Du dich damit einverstanden. In allen anderen Faellen wird der Wahlschein mit Ruecksicht auf das deutsche Bundesdatenschutzgesetz verworfen und nicht gewertet. #a [ ] Datenschutzklausel - Zustimmung: Ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten wie oben beschrieben einverstanden =-=-=-=-=-=-=-=- Alles nach dieser Zeile bitte loeschen =-=-=-=-=-=-=-=- -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: 2.6.3in Charset: latin1 iQCVAwUBS3BUvrstUI1AC/J5AQGC1QQAikftqgZZjbFcChLM7xupXKhuGKb8CX+C 9/Z+L03p/ZAfgqTmkufe7KcL73pvfGgiFLO2h0kKFjysqY9sOD/G6WtUs1hudc7Z UmHvXd/Z8n67sc9NAiEkmSPPUQ4/bCbBrH9x+qGJjuMlRW0wo4+v7wk3VZhIPZZr nb9SzFun8Sw= =/Ez+ -----END PGP SIGNATURE----- -- Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige Mail an die Moderation bitte an <moderator*dana.de>. Bitte keine Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>. |
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2. CfV (Abstimmungsaufruf) ========================== zur Änderung der Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) ================================================== ============ In den Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet- Gruppen in der Fassung vom 06.08.2005 [1] soll in Teil 7 (Überschrift: "Die Wahl(-regeln)") der Passus über das Ziel einer Stimme, der sich u.a. mit der vom Abstimmungsleiter (Votetaker) angegebenen Abstimmungsadresse befaßt, folgendermaßen geändert werden: [1] de.admin.infos oder <http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung> Die bisherige Fassung | Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche | Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, | andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per | E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt, | wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche | Meinungsäußerungen oder vergleichbares. soll ersetzt werden durch folgende Fassung: | Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche | Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, | bei Versand der Stimme an andere Adressen besteht kein Anspruch | auf deren Wertung. Erfolgt ausnahmsweise dennoch eine Wertung, | hat der Wahlleiter die über die jeweilige andere Adresse bei ihm | eingegangenen Stimmen einheitlich zu behandeln. Stimmen müssen (!) | per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig | gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche | Meinungsäußerungen oder vergleichbares. Motivation: =========== Es soll dem Votetaker ermöglicht werden, "Irrläufer", die (versehentlich) an andere Adressen als die Abstimmadresse gerichtet wurden, aber durchaus bei ihm eingegangen sind, zur Vermeidung überflüssiger Bürokratie zu werten (bspw. durch Weiterleitung an die Abstimmadresse), ohne daß der status quo weitergehend verändert wird. Insbesondere sollen sich weder für den Votetaker neue Verpflichtungen ergeben noch der Abstimmende irgendwelche Nachteile erleiden; daher soll an der grundsätzlichen Verbindlichkeit der Abstimmadresse nichts geändert werden. Es soll weiterhin genügen, als Abstimmungswilliger nichts anderes zu tun als eine "ansonsten korrekte" E-Mail an den angegebenen Abstimmungsaccount zu senden. Eine mögliche Änderung _dieser_ Regelung durch ein anderes Verfahren berührt das vorliegende Verfahren daher nicht. Begründung: =========== Vgl. dazu den 1. RfD [2] sowie den 2. RfD [3] und die sich daran jeweils anschließende Diskussion in de.admin.news.regeln. [2] <RfD-1-richtlinien-teil7-stimmenziel-05.01.2010*dana.de> [3] <RfD-2-richtlinien-teil7-stimmenziel-30.01.2010*dana.de> Die Formulierung des Änderungsvorschlags hat folgenden Hintergrund: a) Die Abstimmungsadresse soll weiterhin in der Weise als verbindlich festgehalten werden, daß der Abstimmende das seinige damit getan hat, wenn er eine "ansonsten korrekte" E-Mail an diese Adresse abschickt (vorbehaltlich ggf. durch andere Verfahren beabsichtigter Änderungen), und daß der Votetaker sich auf die Bearbeitung auf dieser Adresse eingehender Stimmen beschränken darf. Daher soll der Satzteil "Diese Adresse ist verbindlich" erhalten bleiben. Ein Widerspruch zu der ausnahmsweisen (!) Möglichkeit der Wertung auch anderer Stimmen besteht nicht. b) Die Wertung solcher Stimmen, die an andere Adressen als den Abstimmungsaccount gerichtet sind, ist ausdrücklick als "Ausnahme" dargestellt. Damit wird der Charakter dieses Vorgehens als zusätzliche Serviceleistung und der fehlende Anspruch des Abstimmenden darauf klargestellt. c) Die Handhabung des Votetakers muß bezüglich jeder einzelnen "anderen" Adresse einheitlich sein. Er kann also für jede "andere" Adresse entscheiden, ob er nach dort eingegangene Stimmen wertet oder nicht, so daß die Entscheidung, bspw. an den Votetaker-Account gerichtete Stimmen zu werten, ihn nicht verpflichtet, jede denkbare andere jeweils von ihm genutzte Adresse zu beobachten. Wenn er diese Entscheidung für eine bestimmte "andere" Adresse getroffen hat, dann ist diese Entscheidung für _diese_ "andere" Adresse jedoch verbindlich. d) Es wurde bewusst so formuliert, dass die Verpflichtung des Votetakers zur einheitlichen Handhabung nur die auf einer "anderen" Adresse _eingegangenen_ Stimmen betrifft, weil für "andere" Adressen explizit keine Vorgaben über die Erreichbarkeit gemacht werden sollen. Technische Probleme mit solchen "fakultativen" Adressen - Filterung, Ausfall, ... - sollen ausdrücklich weder einen Abbruch noch eine Wiederholung der Abstimmung erfordern, auch dann, wenn (trotz Filterung oder vor dem Ausfall) dort eingegangene Stimmen gewertet wurden. Proponent: ========== Thomas Hochstein <thh*inter.net> Abstimmungsmodalitäten: ======================= Wahlleiter : Thomas Hochstein <thh*inter.net> Abstimmadresse : regeln-1002*vote.th-h.de Abstimmungsende: Mit Ablauf des 03.03.2010 Wahlschein : Untenstehendes Formular ist zu verwenden. Möglich sind bei jedem Abstimmungspunkt JA, NEIN und ENTHALTUNG. Es gelten die Regeln zur "Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*" in der bei Beginn der Abstimmung gültigen Fassung, die in de.admin.infos und unter <http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung> auch im WWW veröffentlicht sind. Sie erläutern das Wahlverfahren detailliert und sollten vor der ersten Teilnahme an einer Abstimmung gelesen werden. Gezählt werden nur per E-Mail bei der Abstimmadresse eingegangene Stimmen. Diese werden einzeln per E-Mail bestätigt. Das Ergebnis wird nach dem Ende der Wahl veröffentlicht. Namen, E-Mail-Adresse und Inhalt der Stimmabgabe aller Abstimmenden werden im Ergebnis genannt. Mit Rücksicht auf das deutsche Datenschutzrecht ist daher die gesonderte Zustimmung zur Speicherung und Veröffentlichung der abgegebenen Stimme entsprechend Hinweis im Wahlschein nötig. Auf die weiteren Hinweise auf <http://gvv.th-h.de/hinweise.php> sei verwiesen. =-=-=-=-=-=-=-=- Alles vor dieser Zeile bitte loeschen =-=-=-=-=-=-=-=- WAHLSCHEIN fuer Einrichtungsregeln Teil 7 Ziel einer Stimme) - Aenderung Dein Realname, falls nicht im FROM-Header: Wenn du keinen Real-Namen angibst, wird deine Stimme fuer ungueltig erklaert werden. Nr [Deine Stimme] Gruppe/Abstimmungsgegenstand ================================================== ====================== #1 [ ] Aenderung Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) Zur Verarbeitung des Wahlscheines und inbesondere der Veroeffentlichung des Ergebnisses ist Deine Zustimmung zur Speicherung, Auswertung und Veroeffentlichung Deiner Stimmdaten (Name und E-Mail-Adresse in Verbindung mit dem Stimmverhalten) im Rahmen dieses Verfahrens erforderlich. Wenn Du im Feld unterhalb dieses Absatzes "JA" eintraegst, erklaerst Du dich damit einverstanden. In allen anderen Faellen wird der Wahlschein mit Ruecksicht auf das deutsche Bundesdatenschutzgesetz verworfen und nicht gewertet. #a [ ] Datenschutzklausel - Zustimmung: Ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten wie oben beschrieben einverstanden =-=-=-=-=-=-=-=- Alles nach dieser Zeile bitte loeschen =-=-=-=-=-=-=-=- Stand der Teilnehmerliste: 2010-02-19 10:15 | 60 Teilnehmer Folgende Personen haben sich bislang an der Abstimmung beteiligt: ================================================== ====================== 25.8*bluemail.ch Daniel Roth 4spamersonly*kabelmail.de Claus Reibenstein alexander.bartolich*gmx.at Alexander Bartolich am.anda*arcor.de Beate Göbel amk*spamfence.net Andreas M. Kirchwitz armin.ehrbar.vote*arcor.de Armin Ehrbar carsten2.usenet*ck-guse.de Carsten Guse chpr*gmx.net Christian Pree darkon*gmx.de Volker Riehl default-eensut*talypso.de Tobias Becker doeblitz*doeblitz.net Ralf Döblitz dseppi*a1.net David Seppi emil*wieslauf.sub.de Emil Schuster felix*pfefferkorn.de Felix Pfefferkorn flaws*bawue.de Florian Laws florian*grossing.de Florian Gross Friedhelm.Wald*gmx.de Friedhelm Wald gewernerschaft*expires-2010-02-28.arcornews.de Rainer Kopka gregor+usenet-0601*comodo.priv.at Gregor Herrmann hgbusevote*gmx.net Hans-Georg Bickel ich*frank-schmitt.net Frank Schmitt ich*michaelhermes.de Michael Hermes joerg*dietrich.net Joerg Dietrich jogi1964*gmx.net Jörg Tewes johann.mayerwieser*gmail.com Johann Mayerwieser jrei*gmx.de Jens Sawade karsten.rumpf.news*gmx.net Karsten Rumpf kd-vote*tprac.de Karsten Düsterloh kossi*alles-kossi.de Michael Koslowski M.Kallweitt*gmx.de Michael Kallweitt mail*volker-wegert.de Volker Wegert masterofdesaster*netcologne.de Mark Busch michael*lestinsky.de Michael Lestinsky michels*informatik.uni-kl.de Thorsten Michels netzcafe.penguin*gmail.com Josef M. Werner ngs*wnop.de Nicolas Diefenbach Nikolaus*rath.org Nikolaus Rath O.Erkens*wiso.uni-dortmund.de Olaf Erkens os2guy*pc-rosenau.de Herbert Rosenau overlord*gmx.li Simon Krahnke PointedEars*web.de Thomas 'PointedEars' Lahn r.miehle*gmx.net Robert Miehle-Huang ralle17*gmx.net Björn Wunschik ratazong*yahoo.com Henning Jacobsen sander-fischer*gmx.de Tom Sander-Fischer schiller*babsi.de Arnold Schiller schneider*mabi.de Torsten Schneider schoppekloppe*yahoo.de Christian Henkel sponbiel*gmx.net Henning Sponbiel Stefan+Usenet*froehlich.priv.at Stefan Froehlich stephan-vote*stephan.manske-net.de Stephan Manske t.gf*freenet.de Thomas Flaig td.usenet*gmx.de Thomas Dahmen trashcan*odo.in-berlin.de Michael Grimm usenet*daniel-weber.eu Daniel Weber usenet*hemsbuen.de Michael Busse usenethm*gmx.net Heiko Möller v.kafke+usenet*visyn.net Viktor Kafke vornahme.nachname*pedro-ltd.net Peter Voigt voting_de*fdohmen.de Friedhelm Dohmen Als Votetaker: Thomas Hochstein <votetaker*gvv.th-h.de> -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: 2.6.3in Charset: latin1 iQCVAwUBS4FnubstUI1AC/J5AQHk7QP5AW2gzOntVTZqzlNAo0lp5yCuR8VO9iWN ZjHNeRB+V5MqXkQxg4X61S1QtRUKxL6ZyOeY/+Zb4cP051HtZlJET55zmAGFEqUb fopDaTb7nqlk4QQpiVy4lsCUXRfls03uUXeJq9kIJSZ6lBhHaa VHxQwKbEjjpfLm EzW+3qCgApo= =O2Gm -----END PGP SIGNATURE----- -- Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige Mail an die Moderation bitte an <moderator*dana.de>. Bitte keine Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>. |
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#5
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Hash: SHA1 Ergebnisse Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) - Aenderung ================================================== ================== Es wurden 85 gueltige Stimmen abgegeben. Ja Nein : 2/3? >=60? : ang.? : Gruppe - ---- ---- : ---- ----- : ----- : --------------------------------------- 59 23 : Ja Nein : Nein : Aenderung Einrichtungsregeln Teil 7 : : : (Ziel einer Stimme) 3 Enthaltungen 0 ungueltige Stimmen Gegen dieses Ergebnis kann innerhalb einer Woche nach seiner Veroeffentlichung Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist per E-Mail bei der Moderation von de.admin.news.announce (Adressen siehe Signatur) einzulegen. Wenn es keine ernsthaften Einsprueche gibt oder diese abgelehnt werden, wird die Moderation von de.admin.news.announce keine weiteren Maßnahmen veranlassen. ================================================== ====================== Wichtiger Hinweis: Die unten aufgefuehrten Personen haben der Speicherung, Verarbeitung und Veroeffentlichung ihrer Adressen und Stimmdaten nur im Rahmen dieses Verfahrens zugestimmt. Eine Verwendung darueber hinaus wurde nicht erlaubt. Damit ist insbesondere die Nutzung oder Uebermittlung der Daten fuer Werbezwecke oder fuer die Markt- oder Meinungsforschung verboten. ================================================== ====================== Ja gestimmt: - ------------------------------------------------------------------------ alexander.bartolich*gmx.at Alexander Bartolich am.anda*arcor.de Beate Göbel amk*spamfence.net Andreas M. Kirchwitz armin.ehrbar.vote*arcor.de Armin Ehrbar bernd*spamfence.net Bernd H. Steiner bigbeer*alphasoftde.net Alfred Ruppert carsten2.usenet*ck-guse.de Carsten Guse cfv-a72010*jors.net Juergen P. Meier chpr*gmx.net Christian Pree default-eensut*talypso.de Tobias Becker doeblitz*doeblitz.net Ralf Döblitz eixman*gmx.de Florian Rehnisch emil*wieslauf.sub.de Emil Schuster felix*fschueller.eu Felix Schueller flaws*bawue.de Florian Laws florian*grossing.de Florian Gross from*leganeknalb.de Rainer Georg Blankenagel gewernerschaft*expires-2010-02-28.arcornews.de Rainer Kopka gregor+usenet-0601*comodo.priv.at Gregor Herrmann h.leitgen*web.de Herbert Leitgen harald.maedl*gmx.de Harald Maedl joerg*dietrich.net Joerg Dietrich jp*cs.tu-berlin.de Joerg Puetz Lehrerfreund*web.de Stefan Engler M.Kallweitt*gmx.de Michael Kallweitt mail*volker-wegert.de Volker Wegert marko.renner*gmx.de Marko Renner mh+usenetspam1002*zugschl.us Marc Haber michels*informatik.uni-kl.de Thorsten Michels micmul*gmx.de Michael Mueller mlimb*gmx.de Michael Limburg netzcafe.penguin*gmail.com Josef M. Werner ngs*wnop.de Nicolas Diefenbach nospam+2010.2*michawinter.de Michael Winter O.Erkens*wiso.uni-dortmund.de Olaf Erkens os2guy*pc-rosenau.de Herbert Rosenau packbart*frell.ambush.de Hauke Lampe peter.faust-solingen*t-online.de Peter Faust r.miehle*gmx.net Robert Miehle-Huang ralle17*gmx.net Björn Wunschik ratazong*yahoo.com Henning Jacobsen sander-fischer*gmx.de Tom Sander-Fischer schiller*babsi.de Arnold Schiller schneider*mabi.de Torsten Schneider schoppekloppe*yahoo.de Christian Henkel sponbiel*gmx.net Henning Sponbiel Stefan+Usenet*froehlich.priv.at Stefan Froehlich t.gf*freenet.de Thomas Flaig td.usenet*gmx.de Thomas Dahmen toje*datentrampelpfad.de Torsten Jerzembeck trashcan*odo.in-berlin.de Michael Grimm usenet-spam*arcor.de Philipp Schwartz usenet*daniel-weber.eu Daniel Weber usenet*hemsbuen.de Michael Busse usenethm*gmx.net Heiko Möller v.kafke+usenet*visyn.net Viktor Kafke vornahme.nachname*pedro-ltd.net Peter Voigt voting_de*fdohmen.de Friedhelm Dohmen wmollner*gmail.com Werner Mollner Nein gestimmt: - ------------------------------------------------------------------------ 25.8*bluemail.ch Daniel Roth 3.14*piology.org Boris 'pi' Piwinger 4spamersonly*kabelmail.de Claus Reibenstein celeborn*gmx.de Rolf Kuenne darkon*gmx.de Volker Riehl dseppi*a1.net David Seppi felix*pfefferkorn.de Felix Pfefferkorn Friedhelm.Wald*gmx.de Friedhelm Wald hjp*hjp.at Peter J. Holzer ich*frank-schmitt.net Frank Schmitt ich*michaelhermes.de Michael Hermes jogi1964*gmx.net Jörg Tewes johann.mayerwieser*gmail.com Johann Mayerwieser jrei*gmx.de Jens Sawade juergen*usenet-verwaltung.de Juergen Ilse karsten.rumpf.news*gmx.net Karsten Rumpf kd-vote*tprac.de Karsten Düsterloh kossi*alles-kossi.de Michael Koslowski leo*future-data.de Leonard Orb michael*lestinsky.de Michael Lestinsky Nikolaus*rath.org Nikolaus Rath PointedEars*web.de Thomas 'PointedEars' Lahn stephan-vote*stephan.manske-net.de Stephan Manske Enthaltung: - ------------------------------------------------------------------------ hgbusevote*gmx.net Hans-Georg Bickel masterofdesaster*netcologne.de Mark Busch overlord*gmx.li Simon Krahnke Als Votetaker: Thomas Hochstein <votetaker*gvv.th-h.de> - -- Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige Mail an die Moderation bitte an <moderator*dana.de>. Bitte keine Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>. -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: GnuPG v1.4.9 (GNU/Linux) Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org/ iQEcBAEBAgAGBQJLlXAQAAoJEMqtEYZLZmVhCBkIAI0xfaEJPx IbnmEOEGL/SZ6N xl+ZWW8CGgaKGPJDNNfXBAHbchY26RwMMq1EHFO9sXusuXpRoF uF2TJEphVi5uuP aTWFY7iIHd/mGWQXn/+/KxNHKDtpqJFwr4zhNKbswkLp49Dzh7r3j2j7qJNkOvNU s0NiFyYbsNswmQPywjqhS/tvsz/igCwDEjatNwoGTcAjgbBKOMgWmYufrO1ryb8N grG7irNVgSURz40/t5YTrD9i1EsxSscRWEvlMnjDHjhvizPDiRnsSmWsc9RDlExP VyB21oJui3H5tkQbHC7StAaJY3Hcb19Esu8MWzgW3CDPeHFnDD 237eFOLYjTfkM= =IFGZ -----END PGP SIGNATURE----- |
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