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Newsgroup de.admin.news.announce RFDs, CFVs, Zwischen- und Endergebnisse.

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  #1  
Alt 01-05-2010, 08:23 PM
Thomas Hochstein
 
Beiträge: n/a
Standard 1. RfD: Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) - Aenderung

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----


1. RfD (Diskussionsaufruf)
==========================
zur Änderung der Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme)
================================================== ============

In den Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-
Gruppen [1] in der Fassung vom 06.08.2005 soll in Teil 7 (Überschrift:
"Die Wahl(-regeln)") der Passus über das Ziel einer Stimme, der sich
u.a. mit der vom Abstimmungsleiter (Votetaker) angegebenen
Abstimmungsadresse befaßt, geändert werden.

[1] Zuletzt veröffentlichte Inkarnation:
| From: 3.14*piology.org (Boris 'pi' Piwinger)
| Newsgroups: de.admin.infos,de.alt.admin
| Subject: <2005-08-06> Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*
| Followup-To: de.admin.news.regeln
| Date: 23 Dec 2009 23:00:27 -0000
| Message-ID: <de-admin-infos/einrichtung/20091224-1*msgid.krell.zikzak.de>
|
| Archive-name: de-admin/einrichtung
| Posting-frequency: weekly
| Last-modified: 2005-08-06
| URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung

Die bisherige Fassung

| Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
| Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
| andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
| E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
| wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
| Meinungsäußerungen oder vergleichbares.

soll ersetzt werden durch folgende Fassung:

| Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
| Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
| bei Versand der Stimme an andere Adressen besteht kein Anspruch
| auf deren Wertung. [Der Wahlleiter hat an andere Adressen
| gerichtete Stimmen einheitlich zu behandeln.] Stimmen müssen (!)
| per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig
| gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
| Meinungsäußerungen oder vergleichbares.

Ersetzt werden soll also der Passus "andere Adressen werden nicht
gewertet." durch die Formulierung "bei Versand der Stimme an andere
Adressen besteht kein Anspruch auf deren Wertung.", ggf. ergänzt um
den zusätzlichen Satz "Der Wahlleiter hat an andere Adressen
gerichtete Stimmen einheitlich zu behandeln.", dem nur klarstellende
Funktion zukommt.


Begründung:
===========

1.
Die Regelung über die Angabe einer konkreten Zieladresse für den
Versand der Stimmen per E-Mail (Abstimmadresse) dient dem Ziel der
Eindeutigkeit und Verbindlichkeit der für die Abstimmung wesentlichen
Parameter. [2] Sie soll einerseits für den Abstimmenden klar
hervortreten lassen, an welche Adresse er seine Abstimmungs-E-Mail zu
richten hat, und es andererseits dem Abstimmungsleiter (in der Diktion
der Einrichtungsregeln sachlich unzutreffend "Wahlleiter", im weiteren
in Anlehnung an die englische Formulierung "Votetaker") ermöglichen,
nur eine bestimmte, von ihm für die Abstimmung vorgesehene E-Mail-
Adresse zu verfolgen und die dort eingegangenen Stimmen auszuwerten.
Insbesondere soll er nicht gezwungen sein, sämtliche von ihm derzeit
oder irgendwann einmal privat oder beruflich genutzten E-Mail-Accounts
(bei denen es sich um eine große Vielzahl handeln kann) zu überwachen,
dort eingegangene Stimmen zu sammeln und ggf. in die verwendete
Auswertungssoftware einzuspeisen und ggf. besondere Vorkehrungen zu
treffen, um den Empfang von Abstimmungs-E-Mails auf allen diesen
Accounts sicherzustellen.

[2] So auch die Moderation von de.admin.news.announce in
<ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de>.

Die derzeitige Fassung der Einrichtungsregeln, die die angegebene
Abstimmadresse als einzige zulässige Adresse festschreibt, erfüllt
zwar die vorstehend dargestellten Ziele, geht über das dazu notwendige
Maß jedoch hinaus und verhindert auch einen sinnvollen, mit den
genannten Zielen und den grundlegenden Prinzipien von Abstimmungen im
Usenet durchaus vereinbaren Umgang mit fehlgeleiteten Abstimmungs-
E-Mails und unbürokratische Lösungen für ggf. bei der Mailzustellung
an den Abstimmungsaccount auftretende Probleme. Letztere Problematik
ist jedoch ausdrücklich nicht der Grund für den vorliegenden
Vorschlag.

2.
Es ist ein regelmäßig bei Abstimmungen auftretendes Phänomen, daß
Abstimmungs-E-Mails nicht an den im CfV angegebenen und als Reply-To:
gesetzten Abstimmungsaccount versandt werden, sondern stattdessen an
die Kontaktadresse des Votetakers, die für Rückfragen und eine
persönliche Kontaktaufnahme - im Gegensatz zu der in der Regel (teil-)
automatisierten Auswertung der Stimmen durch entsprechende Software -
gleichfalls im CfV angegeben ist.

Unabhängig von den dafür bestehenden Gründen (copy & paste aus dem
Newsreader in den E-Mail-Client? Verwendung von From: statt Reply-
To:?) war die bisher nicht nur bei den GVV allgemein übliche
Vorgehensweise die Umleitung (Redirect/Bounce) solcher E-Mails an den
korrekten Abstimmungsaccount. Das entspricht dem mutmaßlichen Willen
des Abstimmenden, verhindert, daß Stimmen unberücksichtigt bleiben
(weil der Abstimmende die fehlende Bestätigung nicht bemerkt) und/oder
unnötige Rückfragen und ist sinnvoller als eine Mitteilung an den
Abstimmenden, er habe die falsche Adresse benutzt und möge seine E-
Mail doch bitte noch einmal an die richtige Adresse versenden; es
widerspricht jedoch dem Wortlaut der Regeln (auch wenn sich
argumentieren ließe, daß ja nur an den Abstimmungsaccount gerichtete
E-Mails gewertet werden, weil die Abstimmungs-E-Mail schließlich nach
der vom Votetaker angestoßenen Weiterleitung auf dem
Abstimmungsaccount eingeht) und läßt sich nach dem Entscheid der
Moderation von de.admin.news.announce vom 02.12.2009 über die
Ergänzung oder Änderung von Abstimmungsadressen in einem laufenden
Verfahren [3] nicht mehr aufrechterhalten.

[3] <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de>

Eine Weiter-/Umleitung solcher fehlgeleiteten E-Mails an den
Abstimmungsaccount bzw. deren Wertung auch dann, wenn sie nicht auf
der Abstimmungsadresse, sondern einer anderen Adresse eingehen, ist
jedoch eine wünschenswerte Serviceleistung für den Abstimmenden, weil
sie die Wertung seiner Stimme sicherstellt und ihm unnötige
Beschäftigungstherapien wie den erneuten Versand einer bereits beim
Votetaker vorliegenden E-Mail an eine andere Adresse erspart. Sie
kollidiert auch nicht mit dem Ziel der Eindeutigkeit und
Verbindlichkeit der Abstimmungsparameter; denn es gibt weiterhin eine
verbindliche Abstimmungsadresse, bei der durch den Votetaker
sicherzustellen ist, daß die Adresse betriebsbereit ist und jede
"ansonsten korrekte Stimme" annimmt (ohne daß damit Aussagen darüber
getroffen werden sollen, wie diese Anforderung im einzelnen auszulegen
ist), so daß der Abstimmende sich wie zuvor auf diese Angaben
verlassen kann. Auch dem Votetaker wird nicht aufgebürdet, jede
irgendwann einmal verwendete Adresse zu überwachen und auf dort
eingehende Stimmen zu reagieren, denn es besteht weiterhin kein
Anspruch des Abstimmenden auf Wertung einer nicht an den
Abstimmungsaccount gerichteten Stimme. Es erlaubt dem Votetaker jedoch
die freiwillige Wertung fehlgeleiteter Stimmen (bzw. deren Weiter-
/Umleitung an den korrekten Abstimmungsaccount), insbesondere solcher,
die an die Votetaker-Adresse statt an die Abstimmungsadresse gerichtet
sind. Er kann daher selbst entscheiden, ob er sich diesem Aufwand
unterziehen möchte, ob er stattdessen lieber den Abstimmenden
benachrichtigt und auffordert, erneut abzustimmen, oder ob er den
"Irrläufer" schlicht ignoriert.

Es versteht sich schon von den ungeschriebenen Grundprinzipien von
Abstimmungen im Usenet her, daß eine solche Handhabung einheitlich
entweder für alle Stimmen - dafür oder dagegen, von Freunde, Bekannten
oder "Gegnern" - zu erfolgen hat oder für alle Stimmen unterbleiben
muß. Da es auch bisher schon der Entscheidung des Votetakers oblag, ob
er "Irrläufer" ignorieren oder den Absender auf seinen Irrtum
hinweisen möchte (und contra legem, aber de facto auch seiner
Entscheidung oblag, ob er die "Irrläufer" weiter-/umleitet bzw.
trotzdem wertet), entstünde durch eine solche Regeländerung auch kein
weiteres Mißbrauchspotential. Falls es für erforderlich gehalten wird,
kann ein - klarstellender - Hinweis in die Regelung aufgenommen
werden, der fakultativer Bestandteil des obigen Vorschlags ist.

Daß möglicherweise Irritationen bei Abstimmenden auftreten, weil ihre
fehlgeleiteten Stimmen mal gewertet werden, mal nicht, stellt aus
denselben Gründen keinen Unterschied zur bisherigen Praxis bzw. zur
bisherigen Regelung dar. Solche Unterschiede bestehen zwischen
einzelnen Votetakern bzw. auch einzelnen Abstimmungen auch in anderer
Weise, bspw. durch den Versand oder Nichtversand von
Einzelbestätigungen, die Verwendung oder Nichtverwendung von
Datenschutzklauseln oder durch eine öffentliche Erinnerung an die
Abstimmung kurz vor deren Ende bzw. die Unterlassung einer solchen
Erinnerung etc. In allen diesen Fällen gilt, daß Abstimmende nur auf
die in den Einrichtungsregeln zwingend vorgegebenen
Verfahrensbestandteile Anspruch haben, nicht aber auf darüber
hinausgehende "Serviceleistungen".

3.
Eine solche Regelung böte auch die Möglichkeit eines unbürokratischen
Umgangs mit (temporär auftretenden) Zustellproblemen hinsichtlich des
Abstimmungsaccounts. Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach bei
auftretenden Problemen einzelner Abstimmungswilliger, E-Mail an den
Abstimmungsaccount zu versenden, durch den Votetaker eine andere
Abstimmadresse benannt. Dies widerspricht dem Wortlaut der Regeln,
wurde aber schon mehrfach praktiziert und von der Moderation von
de.admin.news.announce in der Vergangenheit (09/2008) zwar einmal
goutiert [4], nunmehr aber unter Berufung auf die hier zur Änderung
gestellte Regelpassage verbindlich abgelehnt [5]. Die beabsichtigte
Änderung würde über die bereits unter 2. geschilderten - und für den
Proponenten im Vordergrund stehenden - Vorteile hinaus auch zumindest
das einer solchen Lösung entgegenstehende regeltechnische Hindernis
beseitigen, ohne daß damit eine Aussage darüber getroffen wird,
welchen Anforderungen ein Abstimmungsaccount genügen muß oder ob
auftretenden Problemen mit diesem Account durch die Angabe einer
weiteren Abstimmungsadresse (die allerdings unverbindlich ist)
begegnet werden kann oder nicht.

[4] <CfV-3-richtlinienverfahren-mindeststimmen-03.09.2008*dana.de>
[5] <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de>

4.
Die im Entscheid der Moderation von de.admin.news.announce vom
02.12.2009 [6] genannten Erwägungen sprechen nicht gegen eine solche
Regeländerung.

[6] <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de>

Im einzelnen:

> Zudem wird die Zieladresse der Abstimmung immer nur in Einzahl erwähnt
> und Stimmabgaben an andere Adressen ausdrücklich ausgeschlossen. Da ein
> weiterer CfV -- der den Wahlregeln nach hauptsächlich als
> Sammelbestätigung für die zuvor eingegangenen Stimmen gedacht ist --
> die die Abstimmung startende Veröffentlichung (den 1.CfV) nach den
> Regeln nicht außer Kraft setzt, würden sich durch eine weitere
> Veröffentlichung zudem nicht auflösbare Widersprüche zwischen den
> CfV-Veröffentlichungen ergeben, die an sich bereits eine
> schwerwiegende Unregelmäßigkeit darstellen, also das Verfahren als
> Ganzes regelwidrig machen könnten.


Dieses Problem stellt sich bei der Akzeptanz von Stimmen, die nicht an
den offiziellen Abstimmungsaccount gerichtet sind, nicht.

> Insgesamt ist die Moderation der
> Ansicht, daß weder der Wortlaut noch das von der Regelung beabsichtigte
> Ideal eines klaren, unmißverständlichen Abstimmungsprozederes die
> Angabe einer zusätzlichen Abstimmadresse während einer laufenden
> Abstimmung zuläßt. Liegt tatsächlich die Notwendigkeit des Änderns
> der Abstimmadresse vor, so ist nach Ansicht der Moderation der
> einzige regelkonforme Weg hierzu der Abbruch (und nachfolgende
> Neustart) der Abstimmung.


Wie oben unter 2. ausgeführt ist die fakultative (aber im Verlauf
einer Abstimmung einheitlich gehandhabte!) Wertung auch solcher
Stimmen, die nicht an den offiziellen Abstimmungsaccount gerichtet
sind, mit den durch die Angabe einer einzigen, verbindlichen
Abstimmungsadresse zugunsten des Abstimmenden wie des Votetakers
verfolgten Zielen und den grundlegenden Prinzipien von Abstimmungen im
Usenet durchaus vereinbar. Zu der Frage, ob eine Abstimmung, bei der
sich - wie auch immer geartete - Probleme mit dem Abstimmungsaccount
ergeben haben, durch die Angabe anderer, nicht-offizieller
Abstimmungsadressen "gerettet" werden kann, macht dieser RfD keine
Aussage. Insbesondere geht es vorliegend nicht primär um den Fall
einer notwendigen Änderung der Abstimmungsadresse, sondern vielmehr
darum, wie - versehentliche - Irrläufer bei einer ansonsten
(technisch) unproblematisch verlaufenden Abstimmung ohne unnötigen
Aufwand im Sinne der Abstimmenden wie des Votetakers dem Ziel und
Zweck der Abstimmung entsprechend gewertet werden können.

> Selbst wenn eine solche Änderung oder Ergänzung der Abstimmadresse
> durch die Moderation akzeptiert würde, so wären _vor_ Veröffentlichung
> des 2.CfV an die geänderte oder zusätzliche E-Mail-Adresse gesandte
> Stimmen in jedem Fall ungültig, da der oben zitierte Abschnitt dies
> ebenfalls ausdrücklich verbietet.


Dieses Problem würde sich durch die Änderung des Abschnitts jedenfalls
nicht mehr stellen.

> Eine rückwirkende Änderung der
> Abstimmungsparameter, die hierfür erforderlich wäre, liefe auch dem
> Ziel einer klaren, unmißverständlichen und vor allem fairen Abstimmung
> zuwider,


Eine Änderung der verbindlichen Abstimmungsparameter ist gerade nicht
beabsichtigt. Es soll der Anspruch der Abstimmenden auf die Verwendung
genau der im CfV genannten Adresse ebenso wie der Anspruch des
Votetakers, nur an diese Adresse gerichtete E-Mails auswerten zu
müssen, erhalten bleiben. Ziel ist hingegen, im Einverständnis der
Beteiligten kooperativen Lösungen nicht im Wege zu stehen.

> da dann Personen, die von der Nennung der zusätzlichen Adresse
> außerhalb von de.admin.news.announce nicht Kenntnis erhalten, zumindest
> bis zur nachträglichen Veröffentlichung gegenüber den anderen
> Wahlteilnehmern benachtteiligt (sic) wären.


Abgesehen davon, daß sich dem Proponenten eine solche Benachteiligung
nicht unmittelbar erschließt, würde die vorgeschlagene Änderung zu
einer Benachteiligung nicht führen, da bestehende Ansprüche auf die
Wertung von an den offiziellen Abstimmungsaccount gerichteten E-Mails
- - in welchem Umfang und in welcher Weise diese auch immer bestehen
mögen - nicht beeinträchtigt würden. Eine Benachteiligung wäre auch
aufgrund der einheitlich vorzunehmenden Behandlung solcher Stimmen
nicht gegeben.

5.
Der Verlauf der Diskussion mag ergeben, ob die vorgeschlagene Änderung
weiterverfolgt werden soll.

Aus ihm sollte sich auch ergeben, ob nur die Erlaubnis zur Wertung
auch an andere Adressen gerichteter E-Mails oder auch die Einfügung
des klarstellenden Satzes über die verpflichtend einheitliche
Handhabung zur Abstimmung gestellt werden soll, oder ob über beide
Varianten - und wenn, dann in welchem Modus -abgestimmt werden soll,
wobei die letztere Variante aufgrund der dann unnötig komplizierten
Abstimmung wohl am wenigstens vorzugswürdig sein dürfte.

In jedem Fall wird daher ein weiterer RfD erforderlich sein, der dann
die vorgesehene Abstimmungsfrage präzisiert.


Proponent:
==========
Thomas Hochstein <thh*inter.net>





-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: 2.6.3in
Charset: latin1

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Hvx9sqSzJY0=
=Yp28
-----END PGP SIGNATURE-----

--
Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <moderator*dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>.
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  #2  
Alt 01-30-2010, 01:10 AM
Thomas Hochstein
 
Beiträge: n/a
Standard 2. RfD: Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) - Aenderung

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----


2. RfD (Diskussionsaufruf)
==========================
zur Änderung der Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme)
================================================== ============

In den Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-
Gruppen [1] in der Fassung vom 06.08.2005 soll in Teil 7 (Überschrift:
"Die Wahl(-regeln)") der Passus über das Ziel einer Stimme, der sich
u.a. mit der vom Abstimmungsleiter (Votetaker) angegebenen
Abstimmungsadresse befaßt, geändert werden.

[1] Zuletzt veröffentlichte Inkarnation:
| From: 3.14*piology.org (Boris 'pi' Piwinger)
| Newsgroups: de.admin.infos,de.alt.admin
| Subject: <2005-08-06> Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*
| Followup-To: de.admin.news.regeln
| Date: 23 Dec 2009 23:00:27 -0000
| Message-ID: <de-admin-infos/einrichtung/20091224-1*msgid.krell.zikzak.de>
|
| Archive-name: de-admin/einrichtung
| Posting-frequency: weekly
| Last-modified: 2005-08-06
| URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung

Die bisherige Fassung

| Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
| Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
| andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
| E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
| wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
| Meinungsäußerungen oder vergleichbares.

soll ersetzt werden durch folgende Fassung:

| Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
| Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
| bei Versand der Stimme an andere Adressen besteht kein Anspruch
| auf deren Wertung. Erfolgt ausnahmsweise dennoch eine Wertung,
| hat der Wahlleiter die über die jeweilige andere Adresse bei ihm
| eingegangenen Stimmen einheitlich zu behandeln. Stimmen müssen (!)
| per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig
| gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
| Meinungsäußerungen oder vergleichbares.

Ersetzt werden soll also der Passus "andere Adressen werden nicht
gewertet." durch die Formulierung "bei Versand der Stimme an andere
Adressen besteht kein Anspruch auf deren Wertung.", ergänzt um den
zusätzlichen Satz "Erfolgt ausnahmsweise dennoch eine Wertung, hat der
Wahlleiter die über die jeweilige andere Adresse bei ihm eingegangenen
Stimmen einheitlich zu behandeln.".


Motivation:
===========

Es soll dem Votetaker ermöglicht werden, "Irrläufer", die
(versehentlich) an andere Adressen als die Abstimmadresse gerichtet
wurden, aber durchaus bei ihm eingegangen sind, zur Vermeidung
überflüssiger Bürokratie zu werten (bspw. durch Weiterleitung an die
Abstimmadresse), ohne daß der status quo weitergehend verändert wird.
Insbesondere sollen sich weder für den Votetaker neue Verpflichtungen
ergeben noch der Abstimmende irgendwelche Nachteile erleiden; daher
soll an der grundsätzlichen Verbindlichkeit der Abstimmadresse nichts
geändert werden.

Es soll weiterhin genügen, als Abstimmungswilliger nichts anderes zu
tun als eine "ansonsten korrekte" E-Mail an den angegebenen
Abstimmungsaccount zu senden. Eine mögliche Änderung _dieser_ Regelung
durch ein anderes Verfahren berührt das vorliegende Verfahren daher
nicht.


Begründung:
===========

1.
Die Regelung über die Angabe einer konkreten Zieladresse für den
Versand der Stimmen per E-Mail (Abstimmadresse) dient dem Ziel der
Eindeutigkeit und Verbindlichkeit der für die Abstimmung wesentlichen
Parameter. [2] Sie soll einerseits für den Abstimmenden klar
hervortreten lassen, an welche Adresse er seine Abstimmungs-E-Mail zu
richten hat, und es andererseits dem Abstimmungsleiter (in der Diktion
der Einrichtungsregeln sachlich unzutreffend "Wahlleiter", in diesem
RfD in Anlehnung an die englische Formulierung "Votetaker")
ermöglichen, nur eine bestimmte, von ihm für die Abstimmung
vorgesehene E-Mail-Adresse zu verfolgen und die dort eingegangenen
Stimmen auszuwerten. Insbesondere soll er nicht gezwungen sein,
sämtliche von ihm derzeit oder irgendwann einmal privat oder beruflich
genutzten E-Mail-Accounts (bei denen es sich um eine große Vielzahl
handeln kann) zu überwachen, dort eingegangene Stimmen zu sammeln und
ggf. in die verwendete Auswertungssoftware einzuspeisen und ggf.
besondere Vorkehrungen zu treffen, um den Empfang von Abstimmungs-E-
Mails auf allen diesen Accounts sicherzustellen.

[2] So auch die Moderation von de.admin.news.announce in
<ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de>.

Die derzeitige Fassung der Einrichtungsregeln, die die angegebene
Abstimmadresse als einzige zulässige Adresse festschreibt, erfüllt
zwar die vorstehend dargestellten Ziele, geht über das dazu notwendige
Maß jedoch hinaus und verhindert auch einen sinnvollen, mit den
genannten Zielen und den grundlegenden Prinzipien von Abstimmungen im
Usenet durchaus vereinbaren Umgang mit fehlgeleiteten Abstimmungs-
E-Mails.

2.
Es ist ein regelmäßig bei Abstimmungen auftretendes Phänomen, daß
Abstimmungs-E-Mails nicht an den im CfV angegebenen und als Reply-To:
gesetzten Abstimmungsaccount versandt werden, sondern stattdessen an
die Kontaktadresse des Votetakers, die für Rückfragen und eine
persönliche Kontaktaufnahme - im Gegensatz zu der in der Regel (teil-)
automatisierten Auswertung der Stimmen durch entsprechende Software -
gleichfalls im CfV angegeben ist.

Unabhängig von den dafür bestehenden Gründen (copy & paste aus dem
Newsreader in den E-Mail-Client? Verwendung von From: statt Reply-
To:?) war die bisher nicht nur bei den GVV allgemein übliche
Vorgehensweise die Umleitung (Redirect/Bounce) solcher E-Mails an den
korrekten Abstimmungsaccount. Das entspricht dem mutmaßlichen Willen
des Abstimmenden, verhindert, daß Stimmen unberücksichtigt bleiben
(weil der Abstimmende die fehlende Bestätigung nicht bemerkt) und/oder
unnötige Rückfragen und ist sinnvoller als eine Mitteilung an den
Abstimmenden, er habe die falsche Adresse benutzt und möge seine E-
Mail doch bitte noch einmal an die richtige Adresse versenden; es
widerspricht jedoch dem Wortlaut der Regeln (auch wenn sich
argumentieren ließe, daß ja nur an den Abstimmungsaccount gerichtete
E-Mails gewertet werden, weil die Abstimmungs-E-Mail schließlich nach
der vom Votetaker angestoßenen Weiterleitung auf dem
Abstimmungsaccount eingeht) und läßt sich nach dem Entscheid der
Moderation von de.admin.news.announce vom 02.12.2009 über die
Ergänzung oder Änderung von Abstimmungsadressen in einem laufenden
Verfahren [3] nicht mehr aufrechterhalten.

[3] <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de>

Eine Weiter-/Umleitung solcher fehlgeleiteten E-Mails an den
Abstimmungsaccount bzw. deren Wertung auch dann, wenn sie nicht auf
der Abstimmungsadresse, sondern einer anderen Adresse eingehen, ist
jedoch eine wünschenswerte Serviceleistung für den Abstimmenden, weil
sie die Wertung seiner Stimme sicherstellt und ihm unnötige
Beschäftigungstherapien wie den erneuten Versand einer bereits beim
Votetaker vorliegenden E-Mail an eine andere Adresse erspart. Sie
kollidiert auch nicht mit dem Ziel der Eindeutigkeit und
Verbindlichkeit der Abstimmungsparameter; denn es gibt weiterhin eine
verbindliche Abstimmungsadresse, bei der durch den Votetaker
sicherzustellen ist, daß die Adresse betriebsbereit ist und jede
"ansonsten korrekte Stimme" annimmt (ohne daß damit Aussagen darüber
getroffen werden sollen, wie diese Anforderung im einzelnen auszulegen
ist), so daß der Abstimmende sich wie zuvor auf diese Angaben
verlassen kann. Auch dem Votetaker wird nicht aufgebürdet, jede
irgendwann einmal verwendete Adresse zu überwachen und auf dort
eingehende Stimmen zu reagieren, denn es besteht weiterhin kein
Anspruch des Abstimmenden auf Wertung einer nicht an den
Abstimmungsaccount gerichteten Stimme. Es erlaubt dem Votetaker jedoch
die freiwillige Wertung fehlgeleiteter Stimmen (bzw. deren Weiter-/
Umleitung an den korrekten Abstimmungsaccount), insbesondere solcher,
die an die Votetaker-Adresse statt an die Abstimmungsadresse gerichtet
sind. Er kann daher selbst entscheiden, ob er sich diesem Aufwand
unterziehen möchte, ob er stattdessen lieber den Abstimmenden
benachrichtigt und auffordert, erneut abzustimmen, oder ob er den
"Irrläufer" schlicht ignoriert.

Es versteht sich schon von den ungeschriebenen Grundprinzipien von
Abstimmungen im Usenet her, daß eine solche Handhabung einheitlich
entweder für alle Stimmen - dafür oder dagegen, von Freunde, Bekannten
oder "Gegnern" - zu erfolgen hat oder für alle Stimmen unterbleiben
muß. Da es auch bisher schon der Entscheidung des Votetakers oblag, ob
er "Irrläufer" ignorieren oder den Absender auf seinen Irrtum
hinweisen möchte (und contra legem, aber de facto auch seiner
Entscheidung oblag, ob er die "Irrläufer" weiter-/umleitet bzw.
trotzdem wertet), entstünde durch eine solche Regeländerung auch kein
weiteres Mißbrauchspotential, zumal dem Votetaker schwerer zu
entdeckende und wirksamere Manipulationsmöglichkeiten zur Verfügung
stünden.

3.
Die im Entscheid der Moderation von de.admin.news.announce vom
02.12.2009 [6] genannten Erwägungen sprechen nicht gegen eine solche
Regeländerung.

[6] <ADMIN-1-astrologie-02.12.2009*dana.de>

Im einzelnen:

> Zudem wird die Zieladresse der Abstimmung immer nur in Einzahl erwähnt
> und Stimmabgaben an andere Adressen ausdrücklich ausgeschlossen. Da ein
> weiterer CfV -- der den Wahlregeln nach hauptsächlich als
> Sammelbestätigung für die zuvor eingegangenen Stimmen gedacht ist --
> die die Abstimmung startende Veröffentlichung (den 1.CfV) nach den
> Regeln nicht außer Kraft setzt, würden sich durch eine weitere
> Veröffentlichung zudem nicht auflösbare Widersprüche zwischen den
> CfV-Veröffentlichungen ergeben, die an sich bereits eine
> schwerwiegende Unregelmäßigkeit darstellen, also das Verfahren als
> Ganzes regelwidrig machen könnten.


Dieses Problem stellt sich bei der Akzeptanz von Stimmen, die nicht an
den offiziellen Abstimmungsaccount gerichtet sind, nicht.

> Insgesamt ist die Moderation der
> Ansicht, daß weder der Wortlaut noch das von der Regelung beabsichtigte
> Ideal eines klaren, unmißverständlichen Abstimmungsprozederes die
> Angabe einer zusätzlichen Abstimmadresse während einer laufenden
> Abstimmung zuläßt. Liegt tatsächlich die Notwendigkeit des Änderns
> der Abstimmadresse vor, so ist nach Ansicht der Moderation der
> einzige regelkonforme Weg hierzu der Abbruch (und nachfolgende
> Neustart) der Abstimmung.


Wie oben unter 2. ausgeführt ist die fakultative (aber im Verlauf
einer Abstimmung einheitlich gehandhabte!) Wertung auch solcher
Stimmen, die nicht an den offiziellen Abstimmungsaccount gerichtet
sind, mit den durch die Angabe einer einzigen, verbindlichen
Abstimmungsadresse zugunsten des Abstimmenden wie des Votetakers
verfolgten Zielen und den grundlegenden Prinzipien von Abstimmungen im
Usenet durchaus vereinbar. Zu der Frage, ob eine Abstimmung, bei der
sich - wie auch immer geartete - Probleme mit dem Abstimmungsaccount
ergeben haben, durch die Angabe anderer, nicht-offizieller
Abstimmungsadressen "gerettet" werden kann, macht dieser RfD keine
Aussage. Insbesondere geht es vorliegend nicht primär um den Fall
einer notwendigen Änderung der Abstimmungsadresse, sondern vielmehr
darum, wie - versehentliche - Irrläufer bei einer ansonsten
(technisch) unproblematisch verlaufenden Abstimmung ohne unnötigen
Aufwand im Sinne der Abstimmenden wie des Votetakers dem Ziel und
Zweck der Abstimmung entsprechend gewertet werden können.

> Selbst wenn eine solche Änderung oder Ergänzung der Abstimmadresse
> durch die Moderation akzeptiert würde, so wären _vor_ Veröffentlichung
> des 2.CfV an die geänderte oder zusätzliche E-Mail-Adresse gesandte
> Stimmen in jedem Fall ungültig, da der oben zitierte Abschnitt dies
> ebenfalls ausdrücklich verbietet.


Dieses Problem würde sich durch die Änderung des Abschnitts jedenfalls
nicht mehr stellen.

> Eine rückwirkende Änderung der
> Abstimmungsparameter, die hierfür erforderlich wäre, liefe auch dem
> Ziel einer klaren, unmißverständlichen und vor allem fairen Abstimmung
> zuwider,


Eine Änderung der verbindlichen Abstimmungsparameter ist gerade nicht
beabsichtigt. Es soll der Anspruch der Abstimmenden auf die Verwendung
genau der im CfV genannten Adresse ebenso wie der Anspruch des
Votetakers, nur an diese Adresse gerichtete E-Mails auswerten zu
müssen, erhalten bleiben. Ziel ist hingegen, im Einverständnis der
Beteiligten kooperativen Lösungen nicht im Wege zu stehen.

> da dann Personen, die von der Nennung der zusätzlichen Adresse
> außerhalb von de.admin.news.announce nicht Kenntnis erhalten, zumindest
> bis zur nachträglichen Veröffentlichung gegenüber den anderen
> Wahlteilnehmern benachtteiligt (sic) wären.


Abgesehen davon, daß sich dem Proponenten eine solche Benachteiligung
nicht unmittelbar erschließt, würde die vorgeschlagene Änderung zu
einer Benachteiligung nicht führen, da bestehende Ansprüche auf die
Wertung von an den offiziellen Abstimmungsaccount gerichteten E-Mails
- - in welchem Umfang und in welcher Weise diese auch immer bestehen
mögen - nicht beeinträchtigt würden. Eine Benachteiligung wäre auch
aufgrund der einheitlich vorzunehmenden Behandlung solcher Stimmen
nicht gegeben.

4.
Die Diskussion nach dem 1. RfD hat - neben grundsätzlicher Zustimmung
und Ablehnung mit dem Hinweis, dadurch würden sich umfangreiche
Möglichkeiten für Manipulationen und Prinzipienreiterei ergeben (eine
Ansicht, die ich nicht teile, vgl. oben 2., letzter Absatz), den
Wunsch ergeben, die eigentlich selbstverständliche Pflicht zur
einheitlichen Handhabung solcher an andere Adressen als die
Abstimmadresse gerichteter Stimmen in den Regeln festzuschreiben und
dabei eine möglichst unmißverständliche Formulierung zu wählen.

Die nunmehr gewählte Formulierung, die auch zur Abstimmung gestellt
werden soll, hat folgenden Hintergrund:

a) Die Abstimmungsadresse soll weiterhin in der Weise als verbindlich
festgehalten werden, daß der Abstimmende das seinige damit getan
hat, wenn er eine "ansonsten korrekte" E-Mail an diese Adresse
abschickt (vorbehaltlich ggf. durch andere Verfahren beabsichtigter
Änderungen), und daß der Votetaker sich auf die Bearbeitung auf
dieser Adresse eingehender Stimmen beschränken darf. Daher soll der
Satzteil "Diese Adresse ist verbindlich" erhalten bleiben. Ein
Widerspruch zu der ausnahmsweisen (!) Möglichkeit der Wertung auch
anderer Stimmen besteht nicht.

b) Die Wertung solcher Stimmen, die an andere Adressen als den
Abstimmungsaccount gerichtet sind, ist ausdrücklick als "Ausnahme"
dargestellt. Damit wird der Charakter dieses Vorgehens als
zusätzliche Serviceleistung und der fehlende Anspruch des
Abstimmenden darauf klargestellt.

c) Die Handhabung des Votetakers muß bezüglich jeder einzelnen
"anderen" Adresse einheitlich sein. Er kann also für jede "andere"
Adresse entscheiden, ob er nach dort eingegangene Stimmen wertet
oder nicht, so daß die Entscheidung, bspw. an den Votetaker-Account
gerichtete Stimmen zu werten, ihn nicht verpflichtet, jede denkbare
andere jeweils von ihm genutzte Adresse zu beobachten. Wenn er
diese Entscheidung für eine bestimmte "andere" Adresse getroffen
hat, dann ist diese Entscheidung für _diese_ "andere" Adresse
jedoch verbindlich.

d) Es wurde bewusst so formuliert, dass die Verpflichtung des
Votetakers zur einheitlichen Handhabung nur die auf einer "anderen"
Adresse _eingegangenen_ Stimmen betrifft, weil für "andere"
Adressen explizit keine Vorgaben über die Erreichbarkeit gemacht
werden sollen. Technische Probleme mit solchen "fakultativen"
Adressen - Filterung, Ausfall, ... - sollen ausdrücklich weder
einen Abbruch noch eine Wiederholung der Abstimmung erfordern, auch
dann, wenn (trotz Filterung oder vor dem Ausfall) dort eingegangene
Stimmen gewertet wurden.


Proponent:
==========
Thomas Hochstein <thh*inter.net>




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Version: 2.6.3in
Charset: latin1

iQCVAwUBS2MzmLstUI1AC/J5AQHF/QP9GenHmpleeCU+nyv6q/OzGUrY2vIbpFWE
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5LC3lWwmz92jEodOgu0GoTKmu5/7SY22AeikqN0UCEwvu+C6QL+AIk15fEmITzOE
NURDdseJhqw=
=+B+V
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Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <moderator*dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>.
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  #3  
Alt 02-09-2010, 12:12 AM
Thomas Hochstein
 
Beiträge: n/a
Standard 1. CfV: Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) - Aenderung

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1. CfV (Abstimmungsaufruf)
==========================
zur Änderung der Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme)
================================================== ============

In den Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-
Gruppen in der Fassung vom 06.08.2005 [1] soll in Teil 7 (Überschrift:
"Die Wahl(-regeln)") der Passus über das Ziel einer Stimme, der sich
u.a. mit der vom Abstimmungsleiter (Votetaker) angegebenen
Abstimmungsadresse befaßt, folgendermaßen geändert werden:

[1] de.admin.infos oder
<http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung>

Die bisherige Fassung

| Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
| Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
| andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
| E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
| wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
| Meinungsäußerungen oder vergleichbares.

soll ersetzt werden durch folgende Fassung:

| Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
| Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
| bei Versand der Stimme an andere Adressen besteht kein Anspruch
| auf deren Wertung. Erfolgt ausnahmsweise dennoch eine Wertung,
| hat der Wahlleiter die über die jeweilige andere Adresse bei ihm
| eingegangenen Stimmen einheitlich zu behandeln. Stimmen müssen (!)
| per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig
| gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
| Meinungsäußerungen oder vergleichbares.


Motivation:
===========

Es soll dem Votetaker ermöglicht werden, "Irrläufer", die
(versehentlich) an andere Adressen als die Abstimmadresse gerichtet
wurden, aber durchaus bei ihm eingegangen sind, zur Vermeidung
überflüssiger Bürokratie zu werten (bspw. durch Weiterleitung an die
Abstimmadresse), ohne daß der status quo weitergehend verändert wird.
Insbesondere sollen sich weder für den Votetaker neue Verpflichtungen
ergeben noch der Abstimmende irgendwelche Nachteile erleiden; daher
soll an der grundsätzlichen Verbindlichkeit der Abstimmadresse nichts
geändert werden.

Es soll weiterhin genügen, als Abstimmungswilliger nichts anderes zu
tun als eine "ansonsten korrekte" E-Mail an den angegebenen
Abstimmungsaccount zu senden. Eine mögliche Änderung _dieser_ Regelung
durch ein anderes Verfahren berührt das vorliegende Verfahren daher
nicht.


Begründung:
===========

Vgl. dazu den 1. RfD [2] sowie den 2. RfD [3] und die sich daran
jeweils anschließende Diskussion in de.admin.news.regeln.

[2] <RfD-1-richtlinien-teil7-stimmenziel-05.01.2010*dana.de>
[3] <RfD-2-richtlinien-teil7-stimmenziel-30.01.2010*dana.de>

Die Formulierung des Änderungsvorschlags hat folgenden Hintergrund:

a) Die Abstimmungsadresse soll weiterhin in der Weise als verbindlich
festgehalten werden, daß der Abstimmende das seinige damit getan
hat, wenn er eine "ansonsten korrekte" E-Mail an diese Adresse
abschickt (vorbehaltlich ggf. durch andere Verfahren beabsichtigter
Änderungen), und daß der Votetaker sich auf die Bearbeitung auf
dieser Adresse eingehender Stimmen beschränken darf. Daher soll der
Satzteil "Diese Adresse ist verbindlich" erhalten bleiben. Ein
Widerspruch zu der ausnahmsweisen (!) Möglichkeit der Wertung auch
anderer Stimmen besteht nicht.

b) Die Wertung solcher Stimmen, die an andere Adressen als den
Abstimmungsaccount gerichtet sind, ist ausdrücklick als "Ausnahme"
dargestellt. Damit wird der Charakter dieses Vorgehens als
zusätzliche Serviceleistung und der fehlende Anspruch des
Abstimmenden darauf klargestellt.

c) Die Handhabung des Votetakers muß bezüglich jeder einzelnen
"anderen" Adresse einheitlich sein. Er kann also für jede "andere"
Adresse entscheiden, ob er nach dort eingegangene Stimmen wertet
oder nicht, so daß die Entscheidung, bspw. an den Votetaker-Account
gerichtete Stimmen zu werten, ihn nicht verpflichtet, jede denkbare
andere jeweils von ihm genutzte Adresse zu beobachten. Wenn er
diese Entscheidung für eine bestimmte "andere" Adresse getroffen
hat, dann ist diese Entscheidung für _diese_ "andere" Adresse
jedoch verbindlich.

d) Es wurde bewusst so formuliert, dass die Verpflichtung des
Votetakers zur einheitlichen Handhabung nur die auf einer "anderen"
Adresse _eingegangenen_ Stimmen betrifft, weil für "andere"
Adressen explizit keine Vorgaben über die Erreichbarkeit gemacht
werden sollen. Technische Probleme mit solchen "fakultativen"
Adressen - Filterung, Ausfall, ... - sollen ausdrücklich weder
einen Abbruch noch eine Wiederholung der Abstimmung erfordern, auch
dann, wenn (trotz Filterung oder vor dem Ausfall) dort eingegangene
Stimmen gewertet wurden.


Proponent:
==========

Thomas Hochstein <thh*inter.net>


Abstimmungsmodalitäten:
=======================

Wahlleiter : Thomas Hochstein <thh*inter.net>
Abstimmadresse : regeln-1002*vote.th-h.de
Abstimmungsende: Mit Ablauf des 03.03.2010
Wahlschein : Untenstehendes Formular ist zu verwenden. Möglich sind
bei jedem Abstimmungspunkt JA, NEIN und ENTHALTUNG.

Es gelten die Regeln zur "Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*" in
der bei Beginn der Abstimmung gültigen Fassung, die in de.admin.infos
und unter <http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung> auch im WWW
veröffentlicht sind. Sie erläutern das Wahlverfahren detailliert und
sollten vor der ersten Teilnahme an einer Abstimmung gelesen werden.

Gezählt werden nur per E-Mail bei der Abstimmadresse eingegangene
Stimmen. Diese werden einzeln per E-Mail bestätigt. Das Ergebnis wird
nach dem Ende der Wahl veröffentlicht. Namen, E-Mail-Adresse und
Inhalt der Stimmabgabe aller Abstimmenden werden im Ergebnis genannt.
Mit Rücksicht auf das deutsche Datenschutzrecht ist daher die
gesonderte Zustimmung zur Speicherung und Veröffentlichung der
abgegebenen Stimme entsprechend Hinweis im Wahlschein nötig.

Auf die weiteren Hinweise auf <http://gvv.th-h.de/hinweise.php> sei
verwiesen.


=-=-=-=-=-=-=-=- Alles vor dieser Zeile bitte loeschen =-=-=-=-=-=-=-=-

WAHLSCHEIN fuer Einrichtungsregeln Teil 7
Ziel einer Stimme) - Aenderung



Dein Realname, falls nicht im FROM-Header:

Wenn du keinen Real-Namen angibst, wird deine Stimme fuer
ungueltig erklaert werden.


Nr [Deine Stimme] Gruppe/Abstimmungsgegenstand
================================================== ======================
#1 [ ] Aenderung Einrichtungsregeln Teil 7
(Ziel einer Stimme)

Zur Verarbeitung des Wahlscheines und inbesondere der Veroeffentlichung
des Ergebnisses ist Deine Zustimmung zur Speicherung, Auswertung und
Veroeffentlichung Deiner Stimmdaten (Name und E-Mail-Adresse in
Verbindung mit dem Stimmverhalten) im Rahmen dieses Verfahrens
erforderlich. Wenn Du im Feld unterhalb dieses Absatzes "JA"
eintraegst, erklaerst Du dich damit einverstanden. In allen anderen
Faellen wird der Wahlschein mit Ruecksicht auf das deutsche
Bundesdatenschutzgesetz verworfen und nicht gewertet.

#a [ ] Datenschutzklausel - Zustimmung: Ich bin mit der
Verarbeitung meiner Daten wie oben beschrieben
einverstanden

=-=-=-=-=-=-=-=- Alles nach dieser Zeile bitte loeschen =-=-=-=-=-=-=-=-





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Charset: latin1

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9/Z+L03p/ZAfgqTmkufe7KcL73pvfGgiFLO2h0kKFjysqY9sOD/G6WtUs1hudc7Z
UmHvXd/Z8n67sc9NAiEkmSPPUQ4/bCbBrH9x+qGJjuMlRW0wo4+v7wk3VZhIPZZr
nb9SzFun8Sw=
=/Ez+
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Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <moderator*dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>.
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  #4  
Alt 02-21-2010, 08:58 PM
Thomas Hochstein
 
Beiträge: n/a
Standard 2. CfV: Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) - Aenderung

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----


2. CfV (Abstimmungsaufruf)
==========================
zur Änderung der Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme)
================================================== ============

In den Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-
Gruppen in der Fassung vom 06.08.2005 [1] soll in Teil 7 (Überschrift:
"Die Wahl(-regeln)") der Passus über das Ziel einer Stimme, der sich
u.a. mit der vom Abstimmungsleiter (Votetaker) angegebenen
Abstimmungsadresse befaßt, folgendermaßen geändert werden:

[1] de.admin.infos oder
<http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung>

Die bisherige Fassung

| Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
| Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
| andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
| E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
| wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
| Meinungsäußerungen oder vergleichbares.

soll ersetzt werden durch folgende Fassung:

| Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
| Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
| bei Versand der Stimme an andere Adressen besteht kein Anspruch
| auf deren Wertung. Erfolgt ausnahmsweise dennoch eine Wertung,
| hat der Wahlleiter die über die jeweilige andere Adresse bei ihm
| eingegangenen Stimmen einheitlich zu behandeln. Stimmen müssen (!)
| per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig
| gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
| Meinungsäußerungen oder vergleichbares.


Motivation:
===========

Es soll dem Votetaker ermöglicht werden, "Irrläufer", die
(versehentlich) an andere Adressen als die Abstimmadresse gerichtet
wurden, aber durchaus bei ihm eingegangen sind, zur Vermeidung
überflüssiger Bürokratie zu werten (bspw. durch Weiterleitung an die
Abstimmadresse), ohne daß der status quo weitergehend verändert wird.
Insbesondere sollen sich weder für den Votetaker neue Verpflichtungen
ergeben noch der Abstimmende irgendwelche Nachteile erleiden; daher
soll an der grundsätzlichen Verbindlichkeit der Abstimmadresse nichts
geändert werden.

Es soll weiterhin genügen, als Abstimmungswilliger nichts anderes zu
tun als eine "ansonsten korrekte" E-Mail an den angegebenen
Abstimmungsaccount zu senden. Eine mögliche Änderung _dieser_ Regelung
durch ein anderes Verfahren berührt das vorliegende Verfahren daher
nicht.


Begründung:
===========

Vgl. dazu den 1. RfD [2] sowie den 2. RfD [3] und die sich daran
jeweils anschließende Diskussion in de.admin.news.regeln.

[2] <RfD-1-richtlinien-teil7-stimmenziel-05.01.2010*dana.de>
[3] <RfD-2-richtlinien-teil7-stimmenziel-30.01.2010*dana.de>

Die Formulierung des Änderungsvorschlags hat folgenden Hintergrund:

a) Die Abstimmungsadresse soll weiterhin in der Weise als verbindlich
festgehalten werden, daß der Abstimmende das seinige damit getan
hat, wenn er eine "ansonsten korrekte" E-Mail an diese Adresse
abschickt (vorbehaltlich ggf. durch andere Verfahren beabsichtigter
Änderungen), und daß der Votetaker sich auf die Bearbeitung auf
dieser Adresse eingehender Stimmen beschränken darf. Daher soll der
Satzteil "Diese Adresse ist verbindlich" erhalten bleiben. Ein
Widerspruch zu der ausnahmsweisen (!) Möglichkeit der Wertung auch
anderer Stimmen besteht nicht.

b) Die Wertung solcher Stimmen, die an andere Adressen als den
Abstimmungsaccount gerichtet sind, ist ausdrücklick als "Ausnahme"
dargestellt. Damit wird der Charakter dieses Vorgehens als
zusätzliche Serviceleistung und der fehlende Anspruch des
Abstimmenden darauf klargestellt.

c) Die Handhabung des Votetakers muß bezüglich jeder einzelnen
"anderen" Adresse einheitlich sein. Er kann also für jede "andere"
Adresse entscheiden, ob er nach dort eingegangene Stimmen wertet
oder nicht, so daß die Entscheidung, bspw. an den Votetaker-Account
gerichtete Stimmen zu werten, ihn nicht verpflichtet, jede denkbare
andere jeweils von ihm genutzte Adresse zu beobachten. Wenn er
diese Entscheidung für eine bestimmte "andere" Adresse getroffen
hat, dann ist diese Entscheidung für _diese_ "andere" Adresse
jedoch verbindlich.

d) Es wurde bewusst so formuliert, dass die Verpflichtung des
Votetakers zur einheitlichen Handhabung nur die auf einer "anderen"
Adresse _eingegangenen_ Stimmen betrifft, weil für "andere"
Adressen explizit keine Vorgaben über die Erreichbarkeit gemacht
werden sollen. Technische Probleme mit solchen "fakultativen"
Adressen - Filterung, Ausfall, ... - sollen ausdrücklich weder
einen Abbruch noch eine Wiederholung der Abstimmung erfordern, auch
dann, wenn (trotz Filterung oder vor dem Ausfall) dort eingegangene
Stimmen gewertet wurden.


Proponent:
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Thomas Hochstein <thh*inter.net>


Abstimmungsmodalitäten:
=======================

Wahlleiter : Thomas Hochstein <thh*inter.net>
Abstimmadresse : regeln-1002*vote.th-h.de
Abstimmungsende: Mit Ablauf des 03.03.2010
Wahlschein : Untenstehendes Formular ist zu verwenden. Möglich sind
bei jedem Abstimmungspunkt JA, NEIN und ENTHALTUNG.

Es gelten die Regeln zur "Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*" in
der bei Beginn der Abstimmung gültigen Fassung, die in de.admin.infos
und unter <http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung> auch im WWW
veröffentlicht sind. Sie erläutern das Wahlverfahren detailliert und
sollten vor der ersten Teilnahme an einer Abstimmung gelesen werden.

Gezählt werden nur per E-Mail bei der Abstimmadresse eingegangene
Stimmen. Diese werden einzeln per E-Mail bestätigt. Das Ergebnis wird
nach dem Ende der Wahl veröffentlicht. Namen, E-Mail-Adresse und
Inhalt der Stimmabgabe aller Abstimmenden werden im Ergebnis genannt.
Mit Rücksicht auf das deutsche Datenschutzrecht ist daher die
gesonderte Zustimmung zur Speicherung und Veröffentlichung der
abgegebenen Stimme entsprechend Hinweis im Wahlschein nötig.

Auf die weiteren Hinweise auf <http://gvv.th-h.de/hinweise.php> sei
verwiesen.


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WAHLSCHEIN fuer Einrichtungsregeln Teil 7
Ziel einer Stimme) - Aenderung


Dein Realname, falls nicht im FROM-Header:

Wenn du keinen Real-Namen angibst, wird deine Stimme fuer
ungueltig erklaert werden.


Nr [Deine Stimme] Gruppe/Abstimmungsgegenstand
================================================== ======================
#1 [ ] Aenderung Einrichtungsregeln Teil 7
(Ziel einer Stimme)

Zur Verarbeitung des Wahlscheines und inbesondere der Veroeffentlichung
des Ergebnisses ist Deine Zustimmung zur Speicherung, Auswertung und
Veroeffentlichung Deiner Stimmdaten (Name und E-Mail-Adresse in
Verbindung mit dem Stimmverhalten) im Rahmen dieses Verfahrens
erforderlich. Wenn Du im Feld unterhalb dieses Absatzes "JA"
eintraegst, erklaerst Du dich damit einverstanden. In allen anderen
Faellen wird der Wahlschein mit Ruecksicht auf das deutsche
Bundesdatenschutzgesetz verworfen und nicht gewertet.

#a [ ] Datenschutzklausel - Zustimmung: Ich bin mit der
Verarbeitung meiner Daten wie oben beschrieben
einverstanden

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Stand der Teilnehmerliste: 2010-02-19 10:15 | 60 Teilnehmer

Folgende Personen haben sich bislang an der Abstimmung beteiligt:
================================================== ======================
25.8*bluemail.ch Daniel Roth
4spamersonly*kabelmail.de Claus Reibenstein
alexander.bartolich*gmx.at Alexander Bartolich
am.anda*arcor.de Beate Göbel
amk*spamfence.net Andreas M. Kirchwitz
armin.ehrbar.vote*arcor.de Armin Ehrbar
carsten2.usenet*ck-guse.de Carsten Guse
chpr*gmx.net Christian Pree
darkon*gmx.de Volker Riehl
default-eensut*talypso.de Tobias Becker
doeblitz*doeblitz.net Ralf Döblitz
dseppi*a1.net David Seppi
emil*wieslauf.sub.de Emil Schuster
felix*pfefferkorn.de Felix Pfefferkorn
flaws*bawue.de Florian Laws
florian*grossing.de Florian Gross
Friedhelm.Wald*gmx.de Friedhelm Wald
gewernerschaft*expires-2010-02-28.arcornews.de Rainer Kopka
gregor+usenet-0601*comodo.priv.at Gregor Herrmann
hgbusevote*gmx.net Hans-Georg Bickel
ich*frank-schmitt.net Frank Schmitt
ich*michaelhermes.de Michael Hermes
joerg*dietrich.net Joerg Dietrich
jogi1964*gmx.net Jörg Tewes
johann.mayerwieser*gmail.com Johann Mayerwieser
jrei*gmx.de Jens Sawade
karsten.rumpf.news*gmx.net Karsten Rumpf
kd-vote*tprac.de Karsten Düsterloh
kossi*alles-kossi.de Michael Koslowski
M.Kallweitt*gmx.de Michael Kallweitt
mail*volker-wegert.de Volker Wegert
masterofdesaster*netcologne.de Mark Busch
michael*lestinsky.de Michael Lestinsky
michels*informatik.uni-kl.de Thorsten Michels
netzcafe.penguin*gmail.com Josef M. Werner
ngs*wnop.de Nicolas Diefenbach
Nikolaus*rath.org Nikolaus Rath
O.Erkens*wiso.uni-dortmund.de Olaf Erkens
os2guy*pc-rosenau.de Herbert Rosenau
overlord*gmx.li Simon Krahnke
PointedEars*web.de Thomas 'PointedEars' Lahn
r.miehle*gmx.net Robert Miehle-Huang
ralle17*gmx.net Björn Wunschik
ratazong*yahoo.com Henning Jacobsen
sander-fischer*gmx.de Tom Sander-Fischer
schiller*babsi.de Arnold Schiller
schneider*mabi.de Torsten Schneider
schoppekloppe*yahoo.de Christian Henkel
sponbiel*gmx.net Henning Sponbiel
Stefan+Usenet*froehlich.priv.at Stefan Froehlich
stephan-vote*stephan.manske-net.de Stephan Manske
t.gf*freenet.de Thomas Flaig
td.usenet*gmx.de Thomas Dahmen
trashcan*odo.in-berlin.de Michael Grimm
usenet*daniel-weber.eu Daniel Weber
usenet*hemsbuen.de Michael Busse
usenethm*gmx.net Heiko Möller
v.kafke+usenet*visyn.net Viktor Kafke
vornahme.nachname*pedro-ltd.net Peter Voigt
voting_de*fdohmen.de Friedhelm Dohmen


Als Votetaker: Thomas Hochstein <votetaker*gvv.th-h.de>





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Charset: latin1

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ZjHNeRB+V5MqXkQxg4X61S1QtRUKxL6ZyOeY/+Zb4cP051HtZlJET55zmAGFEqUb
fopDaTb7nqlk4QQpiVy4lsCUXRfls03uUXeJq9kIJSZ6lBhHaa VHxQwKbEjjpfLm
EzW+3qCgApo=
=O2Gm
-----END PGP SIGNATURE-----

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Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <moderator*dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>.
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  #5  
Alt 03-08-2010, 09:45 PM
Thomas Hochstein
 
Beiträge: n/a
Standard Result: Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) - Aenderung(ABGELEHNT)

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Ergebnisse Einrichtungsregeln Teil 7 (Ziel einer Stimme) - Aenderung
================================================== ==================

Es wurden 85 gueltige Stimmen abgegeben.

Ja Nein : 2/3? >=60? : ang.? : Gruppe
- ---- ---- : ---- ----- : ----- : ---------------------------------------
59 23 : Ja Nein : Nein : Aenderung Einrichtungsregeln Teil 7
: : : (Ziel einer Stimme)

3 Enthaltungen
0 ungueltige Stimmen

Gegen dieses Ergebnis kann innerhalb einer Woche nach seiner
Veroeffentlichung Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist per
E-Mail bei der Moderation von de.admin.news.announce (Adressen
siehe Signatur) einzulegen.

Wenn es keine ernsthaften Einsprueche gibt oder diese abgelehnt
werden, wird die Moderation von de.admin.news.announce keine weiteren
Maßnahmen veranlassen.

================================================== ======================

Wichtiger Hinweis:

Die unten aufgefuehrten Personen haben der Speicherung, Verarbeitung
und Veroeffentlichung ihrer Adressen und Stimmdaten nur im Rahmen dieses
Verfahrens zugestimmt. Eine Verwendung darueber hinaus wurde nicht
erlaubt. Damit ist insbesondere die Nutzung oder Uebermittlung der Daten
fuer Werbezwecke oder fuer die Markt- oder Meinungsforschung verboten.

================================================== ======================


Ja gestimmt:
- ------------------------------------------------------------------------
alexander.bartolich*gmx.at Alexander Bartolich
am.anda*arcor.de Beate Göbel
amk*spamfence.net Andreas M. Kirchwitz
armin.ehrbar.vote*arcor.de Armin Ehrbar
bernd*spamfence.net Bernd H. Steiner
bigbeer*alphasoftde.net Alfred Ruppert
carsten2.usenet*ck-guse.de Carsten Guse
cfv-a72010*jors.net Juergen P. Meier
chpr*gmx.net Christian Pree
default-eensut*talypso.de Tobias Becker
doeblitz*doeblitz.net Ralf Döblitz
eixman*gmx.de Florian Rehnisch
emil*wieslauf.sub.de Emil Schuster
felix*fschueller.eu Felix Schueller
flaws*bawue.de Florian Laws
florian*grossing.de Florian Gross
from*leganeknalb.de Rainer Georg Blankenagel
gewernerschaft*expires-2010-02-28.arcornews.de Rainer Kopka
gregor+usenet-0601*comodo.priv.at Gregor Herrmann
h.leitgen*web.de Herbert Leitgen
harald.maedl*gmx.de Harald Maedl
joerg*dietrich.net Joerg Dietrich
jp*cs.tu-berlin.de Joerg Puetz
Lehrerfreund*web.de Stefan Engler
M.Kallweitt*gmx.de Michael Kallweitt
mail*volker-wegert.de Volker Wegert
marko.renner*gmx.de Marko Renner
mh+usenetspam1002*zugschl.us Marc Haber
michels*informatik.uni-kl.de Thorsten Michels
micmul*gmx.de Michael Mueller
mlimb*gmx.de Michael Limburg
netzcafe.penguin*gmail.com Josef M. Werner
ngs*wnop.de Nicolas Diefenbach
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O.Erkens*wiso.uni-dortmund.de Olaf Erkens
os2guy*pc-rosenau.de Herbert Rosenau
packbart*frell.ambush.de Hauke Lampe
peter.faust-solingen*t-online.de Peter Faust
r.miehle*gmx.net Robert Miehle-Huang
ralle17*gmx.net Björn Wunschik
ratazong*yahoo.com Henning Jacobsen
sander-fischer*gmx.de Tom Sander-Fischer
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schneider*mabi.de Torsten Schneider
schoppekloppe*yahoo.de Christian Henkel
sponbiel*gmx.net Henning Sponbiel
Stefan+Usenet*froehlich.priv.at Stefan Froehlich
t.gf*freenet.de Thomas Flaig
td.usenet*gmx.de Thomas Dahmen
toje*datentrampelpfad.de Torsten Jerzembeck
trashcan*odo.in-berlin.de Michael Grimm
usenet-spam*arcor.de Philipp Schwartz
usenet*daniel-weber.eu Daniel Weber
usenet*hemsbuen.de Michael Busse
usenethm*gmx.net Heiko Möller
v.kafke+usenet*visyn.net Viktor Kafke
vornahme.nachname*pedro-ltd.net Peter Voigt
voting_de*fdohmen.de Friedhelm Dohmen
wmollner*gmail.com Werner Mollner


Nein gestimmt:
- ------------------------------------------------------------------------
25.8*bluemail.ch Daniel Roth
3.14*piology.org Boris 'pi' Piwinger
4spamersonly*kabelmail.de Claus Reibenstein
celeborn*gmx.de Rolf Kuenne
darkon*gmx.de Volker Riehl
dseppi*a1.net David Seppi
felix*pfefferkorn.de Felix Pfefferkorn
Friedhelm.Wald*gmx.de Friedhelm Wald
hjp*hjp.at Peter J. Holzer
ich*frank-schmitt.net Frank Schmitt
ich*michaelhermes.de Michael Hermes
jogi1964*gmx.net Jörg Tewes
johann.mayerwieser*gmail.com Johann Mayerwieser
jrei*gmx.de Jens Sawade
juergen*usenet-verwaltung.de Juergen Ilse
karsten.rumpf.news*gmx.net Karsten Rumpf
kd-vote*tprac.de Karsten Düsterloh
kossi*alles-kossi.de Michael Koslowski
leo*future-data.de Leonard Orb
michael*lestinsky.de Michael Lestinsky
Nikolaus*rath.org Nikolaus Rath
PointedEars*web.de Thomas 'PointedEars' Lahn
stephan-vote*stephan.manske-net.de Stephan Manske


Enthaltung:
- ------------------------------------------------------------------------
hgbusevote*gmx.net Hans-Georg Bickel
masterofdesaster*netcologne.de Mark Busch
overlord*gmx.li Simon Krahnke


Als Votetaker: Thomas Hochstein <votetaker*gvv.th-h.de>
- --
Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <moderator*dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>.
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.4.9 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org/

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