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07-22-2007, 09:10 AM
HamRadio 2day


Ausgabe 270 / 2007 vom 22.07.2007

Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
Autor:
Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)

Kontakt:
dk0agz*agz-ev.de



LEITARTIKEL: SERIOSITÄT

(rps) oder - was nutzt dem Amateurfunk mehr? Karl Fischer, DJ5IL, hat
diese Woche einen "offenen Brief an DARC und AGZ" im Internet
veröffentlicht. Sie finden ihn unter der URL

http://members.aol.com/dj5il/obda.pdf.

Es geht wieder einmal um die VO-Funk und die Konstitution und
Konvention der Internationalen Fernmeldeunion ITU. OM Fischer teilt
die von Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, in einem Rechtsgutachten
formulierte Position nicht. OM Riedel kam nach einer eingehenden
rechtswissenschaftlichen Analyse unter anderem zu dem Ergebnis, dass
die VO-Funk in Deutschland kein geltendes Recht ist und dass aus der
Konstitution und Konvention der ITU kein Recht auf Schutz vor
Störungen abgeleitet werden kann, wenn sich Störquelle und Störsenke
im gleichen Land befinden beziehungsweise das Ausland nicht betroffen
ist; wir berichteten ausführlich in HamRadio 2day Nr. 268 vom 1. Juli
2007.

Ich möchte an dieser Stelle auf Karl Fischer's offenen Brief
inhaltlich nicht eingehen. Seine schon vorher - zum Beispiel im Rahmen
einer Petition an den Deutschen Bundestag - veröffentlichte Position
wurde bereits in Michael Riedel's Ausarbeitung nachvollziehbar und
wissenschaftlich widerlegt. Jede Antwort wäre eine unnötige
Wiederholung. Eine einzige politische Frage, die Karl Fischer aktuell
stellt, möchte ich allerdings beantworten, und zwar ebenfalls
politisch - und das ist diese:

"Es ist wirklich verwunderlich, dass DARC und AGZ - nachdem beide
jahrelang überhaupt keine eigene Meinung zur Bedeutung der VO-Funk
hatten, sondern lediglich die Wunschvorstellungen unserer
Administration erfickt und verkündet haben - nun sogar BMWi und BNetzA
kräftig dabei unterstützen, der VO-Funk jegliche innerstaatliche
Geltung abzusprechen. ... Und ich frage mich: Wer oder Was steckt
dahinter und welchen Zweck verfolgt der DARC damit?"

Eine erfolgreiche Interessenvertretung zu sein heißt in erster Linie,
seriös und kompetent aufzutreten. Und das bedeutet unter anderem: Man
muss erkennen, wann vielleicht durchaus wünschenswerte und sinnvolle
Ziele der zu vertretenden Menschen rechtlich oder politisch nicht
durchsetzbar oder sogar nicht einmal konsensfähig sind. Das ist hier
der Fall: Wenn ich zu dem gesicherten Ergebnis komme, dass sich die
Regelwerke der ITU aus rechtlichen Gründen nicht anwenden lassen, um
gegen Störungen durch Geräte und Netze aller Art im Inland vorzugehen,
dann ist es eben unseriös, eine Art von Rosinentaktik zu verfolgen und
lediglich genehme Passagen aus der Konstitution und Konvention
heranzuziehen und den Rest genauso auszublenden wie unangenehme aber
leider einschlägige Rechtsprechung.

Ich glaube, wir erreichen statt dessen in Sachen Störfallregulierung
weit mehr, wenn wir kompetent und seriös mitarbeiten - bei
Gesetzgebungsverfahren, bei der Abfassung von Verordnungstexten und
zunehmend auch in Brüssel, und zwar ohne durch nachweislich unhaltbare
Positionen Barrieren und Ablehnungsfronten zu provozieren.

Unverblümt populistische Verbalangriffe auf die politischen Grundziele
der gesamten Europäischen Union dagegen, auf die neoliberale
Wirtschaftsstruktur, auf so genannte mächtige Industrielobbies, die
sich in Brüssel angeblich die Klinke in die Hand geben, auf die
Deregulierung des Funkwesens und seiner Märkte, auf Ministerien und
Behörden, ja auf das politische Establishment der EU schlechthin
nutzen dem Amateurfunk dagegen gar nichts - im Gegenteil, sie stempeln
uns, oder hoffentlich nur die Anhänger von OM Fischer, zu einer
Randgruppe mit einer nicht konsensfähigen Extremposition, die man
weder erst, noch überhaupt wahrnehmen muss. Und das hat auch
Auswirkungen anderswo.

Ralph, DC5JQ


NEUES EMVG VERZÖGERT SICH

(rps) Eigentlich bestimmt verbindliches europäisches Recht, dass am
letzten Freitag den 20. Juli das neue "Gesetz über die
elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" - kurz EMVG -
auch in Deutschland in Kraft getreten sein muss. Dies ist aber nicht
der Fall: Das Gesetz klemmt im Bundestag - bis jetzt ist nicht einmal
ein Beratungstermin im nun als nächstes Gremium zuständigen
Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie anberaumt worden.
Hintergrund sind Unstimmigkeiten bei der konkreten Umsetzung der
zugrunde liegenden EU-Direktive beim Amateurfunk. So findet zum
Beispiel der in deren Präambel verankerte besondere Schutz des
Amateurfunkdienstes ebenso wenig Berücksichtigung im deutschen Text
wie die Tatsache, dass das gesamte neue EMVG - einschließlich der
grundlegenden Anforderungen an die Betriebsmittel - auf
Amateurfunkgeräte in Privatbesitz nicht mehr anwendbar ist. Die
Amateurfunkverbände sind hier für Sie weiterhin am Ball.

Da EU-Recht nationales Recht hier bricht und wesentliche Teile der
Brüsseler Direktive auch ohne ein deutsches Gesetz nun verbindlich
gelten, ist in der Rechtsauffassung der AGZ e.V. spätestens seit dem
20. Juli 2007 Paragraf 7 Absatz 1 des Amateurfunkgesetzes und der
daran gekoppelte Paragraf 17 der Amateurfunkverordnung - die so
genannte Störfallregelung - nichtig, das heißt nicht mehr anwendbar.
Danach mussten bisher die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der
elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG beim Betrieb von
Amateurfunkstellen eingehalten werden. Da die neue EMV-Direktive den
Amateurfunk insgesamt jedoch explizit von ihrer Anwendung ausschließt,
ist in unserer Sicht die verweisende Inkraftsetzung durch andere
Gesetze nicht mehr möglich.

Auf diesen Rechtsnormen beruhten zum Beispiel belastende
Verwaltungsakte der Bundesnetzagentur, die dem Funkamateur bei
Störungen von Geräten in der Nachbarschaft eine Leistungsabsenkung
oder andere Einschränkungen auferlegten.


BALD AUCH IN DER SCHWEIZ: KURZWELLE FÜR EINSTEIGER

(rps) Einsteiger-Amateurfunk mit adäquatem Kurzwellenzugang setzt sich
in Europa immer mehr durch: Schweizer Funkamateure mit der dortigen
"Amateurfunkkonzession 3" werden auch bald auf Kurzwelle Betrieb
machen können. Dies berichtet das Amateurfunk-Portal "amateurfunk.ch".
Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation - kurz BAKOM, die zuständige
Regulierungsbehörde - hat inzwischen zu verstehen gegeben, dass man
einige Kurzwellenbänder für die Inhaber der Einsteigerlizenz freigeben
werde. Welche Bänder das genau sein werden, ist noch unklar. Eine
endgültige Entscheidung soll noch in diesem Jahr bis zum Ende des
Spätherbstes fallen.

Da die Schweiz die CEPT-Empfehlung 05-06 bereits am 5. Dezember 2005
in Kraft gesetzt hat, dürfen deutsche Klasse-E-Inhaber mit
vorangestelltem HB3/ demnächst auch in der Schweiz die Kurzwelle
nutzen. Dringend zu wünschen ist dabei, dass sich in Europa möglichst
bald eine gewisse Harmonisierung einstellt: Bisher gibt es hier noch
extrem unterschiedliche Frequenzzuteilungen und eine große
Schwankungsbreite bei den zugestandenen Senderleistungen.

Zur Zeit dürfen Besitzer der schweizer Amateurfunkkonzession 3 nur auf
dem Zweimeterband von 144 bis 146 MHz und auf dem
Siebzigzentimeterband von 430 bis 440 MHz Funkbetrieb machen - mit
einer maximalen Senderausgangsleistung von 50 Watt. Sie dürfen zudem
nur im Handel erhältliche Funkanlagen benutzen. Änderungen an den
Geräten sind nur zulässig, sofern sie nicht den Senderteil betreffen.
Diese Regelung trifft auch auf ausländische Funkamateure zu, die in
der Schweiz unter den CEPT-Regeln kurzzeitig Amateurfunkbetrieb
machen.

Quelle: FM - das Funkmagazin


NEUE BAKENSENDER FÜR 40 UND 60 MHZ

(rps) In England geht eben mehr als bei uns: Die Rutherford Appleton
Laboratories in der Nähe von Oxford haben kürzlich die Genehmigung
erhalten, einige ganz besondere Bakensender zu betreiben. Unter dem
Amateurfunkrufzeichen GB3RAL dürfen die nicht dem Amateurfunk
zugewiesenen Frequenzen 40,05 und 60,05 MHz zu wissenschaftlichen
Zwecken mit einer effektiven Strahlungsleistung von 10 Watt ERP
genutzt werden. Außerdem wird auf 5290 kHz sowie auf 28, 50 und 70 MHz
unter GB3RAL gesendet.

Damit stehen allen Funkamateuren weltweit zwei weitere
Frequenzbereiche für das Studium von Ausbreitungsmechanismen zur
Verfügung - mit sehr interessanten Eigenschaften, die zwischen denen
der ionosphärischen und der troposphärischen Ausbreitung liegen.

Quelle: RSGB.


RELIGIÖSE RUNDFUNKSENDUNGEN IM ZEHNMETERBAND

(rps) In Deutschland wurden in den vergangenen Tagen bei intensiven
Sporadic-E-Ausbreitungsbedingungen religiöse Rundfunksendungen auf der
exklusiv dem Amateurfunk zugeteilten Frequenz 28105 kHz empfangen.
Erste Untersuchungen ergaben, dass das Ursprungsland mit hoher
Wahrscheinlichkeit Irland ist, wo kürzlich so genannter Bürgerfunk im
Elfmeterband, also unterhalb von 28 MHz, zugelassen wurde.

Die Irish Radio Transmitters Society, der dortige Amateurfunkverband,
bittet um Empfangsberichte, möglichst mit Peilrichtung und digitalen
Audioaufzeichnungen, und zwar am besten an die folgende E-Mailadresse:

thoscaffrey*hotmail.com.

Das ist Thos Caffrey, EI2JD. Die irische Regulierungsbehörde ComReg
wurde informiert. Sie will bei genügend Input einschreiten.

Quelle: RSGB


Vy 73,
Ralph, DC5JQ