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Vollständige Version anzeigen : DL: HamRadio 2day 279-2007


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11-25-2007, 11:31 AM
HamRadio 2day

Ausgabe 279 / 2007 vom 25.11.2007

Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
Autor:
Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)

Kontakt:
dk0agz*agz-ev.de



WRC-07: WEITERE NEGATIV-ERGEBNISSE

(rps) Die Neuordnung des Kurzwellensegments von 4 bis 10 MHz steht nun
definitiv nicht auf der Tagesordnung der nächsten Weltfunkkonferenz.
Sie wird voraussichtlich im Jahre 2011 stattfinden. Hier bleibt also
für mindestens acht Jahre alles beim alten - ohne zusätzlichen
Frequenzraum für den Rundfunk- und den Amateurfunkdienst. Das Thema "5
MHz" kann also in unabsehbarer Zukunft nur auf nationaler Ebene und
auf Non-Interference-Basis angegangen werden.

Auch die von den Funkamateuren gewollte Region-1-weite Eintragung von
50 MHz in die Frequenztabelle der VO-Funk konnte nicht auf die
Tagesordnung für 2011 gesetzt werden. Auch hier bleibt es bei
nationalen Regelungen, wenn auch fast alle Länder der EU diesen
Bereich mittlerweile zumindest in irgendeiner Art und Weise dem
Amateurfunkdienst zugewiesen haben.


ABZOCKE?

(rps) Der Betroffene jedenfalls nennt es so. Er möchte einfach nur den
Standort seiner genehmigten FM-Relaisfunkstelle ändern - nicht vom Tal
auf den Berg, sondern schlicht innerhalb derselben Stadt mit
vergleichbaren Ausbreitungsbedingungen. Dies wurde früher von der
Bundesnetzagentur kostenlos und flexibel erledigt. Seit einiger Zeit
jedoch verlangt die Behörde dafür den vollen Betrag von 150 Euro, der
auch für eine komplette Neuerteilung fällig wird. Im Januar 2008
steigt der Preis übrigens auf 200 Euro. Änderungen bei anderen
genehmigten Parametern, wie etwa Frequenzen, Strahlungsleistungen und
Antennenhöhen, sind dem Vernehmen nach dagegen nach wie vor
kostenfrei.

Schauen wir uns die hier relevante Rechtsnorm an. Dabei entstehenden
zumindest in der persönlichen Sicht des Redakteurs ernsthafte Zweifel,
ob diese Verwaltungspraxis mit dem Recht vereinbar ist.

Anlage 2 der geltenden Amateurfunkverordnung - das ist die
Gebührenverordnung im Amateurfunk - bestimmt nämlich, dass besagte 200
Euro nur fällig werden bei der Zuteilung eines Rufzeichens zum
Beispiel für eine FM-Relaisfunkstelle. Das Rufzeichen ist aber bereits
zugeteilt. Hier handelt es sich in persönlicher Sicht des Redakteurs
statt dessen um den Antrag auf Änderung einer bestehenden
Nebenbestimmung. Außerdem stellt die Genehmigungsurkunde die in ihr
enthaltenen Nebenbestimmungen alle auf die gleiche Stufe. Nur für die
Änderung einer ganz bestimmten Vorschrift Gebühren zu verlangen - hier
für die Standortänderung -, könnte sich daher genauso verbieten wie
das Einbringen eines Aufwandsarguments, etwa für Art und Umfang der
Koordinierungsarbeiten: Das Amateurfunkrecht kennt eine
Gebührenerhebung "nach Aufwand" nämlich überhaupt nicht.

Nicht zuletzt, um das freie wissenschaftliche Experiment mit
automatischen und fernbedient arbeitenden Amateurfunkstellen nicht
durch ein Gebührenübermaß zu behindern, ist die Bundesnetzagentur
aufgerufen, ihre Praxis zu ändern. Die Relaisfunkstelle wurde
unterdessen unter Protest außer Betrieb genommen. Sie und der
betroffene Funkamateur sind der Redaktion bekannt.


IRAK BACK ON THE AIR

(rps) In Kürze wird im Irak der Amateurfunk-Sendebetrieb wieder
erlaubt sein. Seit dem 13. März 2007 war auf dem Territorium dieses
Staates aus Sicherheitsgründen jede Sendetätigkeit untersagt.

Quelle: RSGB und Iraqi Amateur Radio Society


PLASMA-ANTENNEN

(rps) Über eine völlig neue Art und Weise, Antennen aufzubauen, wurde
Anfang November auf der Jahrestagung der Plasma-Physics-Division der
Amerikanischen Physikalischen Gesellschaft APS in Orlando/Florida
berichtet. Ein Gas geht in den Plasmazustand über, wenn es - zum
Beispiel im Falle des Wasserstoffs - über etwa 100.000 Grad erhitzt
wird. Ein Plasma besteht unter anderem aus frei beweglichen
Ladungsträgern und ist damit natürlich elektrisch leitfähig. Es eignet
sich in Folge grundsätzlich auch als Antenne.

Der Vorteil einer Plasmaantenne ist, dass man sie nicht nur ein- und
ausschalten kann, sondern vor allem, dass man durch die geeignete
Gestaltung der Plasmaform ihre Größe und Ausrichtung blitzschnell
ändern kann. Auf der Tagung der APS wurde ein Prototyp gezeigt, der -
ähnlich einer modernen Energiesparlampe - aus segmentierten Glasrohren
besteht, in denen das Plasma gezündet wird. Einsatzgebiete sehen die
Entwickler vor allem im militärischen Bereich. Hier kann man etwa
diese Antennenart nahezu vollständig unsichtbar machen, wenn man sie
nicht benötigt: Man schaltet einfach das Plasma aus.

Quelle: QRZ.com und American Physical Society


EU-KOMMISSION FORDERT EUROPÄISCHES FREQUENZMANAGEMENT

(red) Mit dem am Dienstag dieser Woche vorgestellten Telecom-Paket
will die EU-Kommission dafür sorgen, dass mit dem Übergang von
analoger zu digitaler Übertragung im Jahr 2012 die so genannte
digitale Dividende effizient für neue Dienste genutzt wird. Die
Richtlinie mit dem bezeichnenden Namen "Bessere Regulierung" will eine
marktorientiertere und harmonisierte Belegung der Frequenzbänder in
ganz Europa erreichen. Vor allem soll vermehrt der unlizenzierte
Gebrauch von Frequenzen über Allgemeinzuteilungen möglich sein.
Exklusive Nutzungsrechte sollen in vereinbarte Frequenzbereiche
transferiert werden. Hiervon könnte eventuell auch der
Amateurfunkdienst betroffen sein.

Da die neuen digitalen Dienste grenzüberschreitend verfügbar sein
werden, verlangt die EU-Kommission, die strikt nationalen
Regulierungsansätze in diesem Bereich aufzugeben. Unternehmen seien
nämlich nur dann bereit, in die neuen Technologien zu investieren,
wenn sie dies europaweit tun könnten. Bislang müssen sie sich aber
jeweils mit den nationalen Regulierungsbehörden und Vergaberegeln
auseinander setzen - in Deutschland im Rundfunkbereich sogar mit den
einzelnen Bundesländern.

In der Bundesrepublik führte die unterschiedliche Vergabepraxis beim
digitalen mobilen Fernsehen bereits zu einer erheblich verzögerten
Markteinführung. Weil einzelne Länder wie Deutschland eigene Pläne zur
Nutzung der digitalen Dividende entwickelt haben, müsse die
Europäische Union gerade deshalb einen koordinierten Ansatz für ein
Frequenzspektrum-Management entwickeln, verlangt die EU-Kommission. Zu
dem Zweck hat sie bereits mehrfach und vehement die Einrichtung einer
europäischen Regulierungsbehörde gefordert.

Quelle: Heise Online


DAS BONMOT DER WOCHE

(rps) stammt heute von der Bandwacht des DARC e.V. Sie schreibt
aktuell:

"Welche Universität schleicht sich als nächste unter dem
Deckmantel Amateurfunk in ein Amateurband ein? Seien wir wachsam!"

Der Hintergrund: Die niederländische Regulierungsbehörde hat der
Technischen Universität Delft erlaubt, im Rahmen des
Amateurfunkdienstes Testaussendungen im DRM-Modus auf der Frequenz
29200 kHz im Zehnmeterband durchzuführen. Bisher ging der Redakteur
davon aus, der Amateurfunkdienst sei ein technisch-wissenschaftlicher
Funkdienst. Offenbar sieht der DARC das anders.