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| Newsgroup de.soc.recht.marken+urheber Marken-, Patent- und Urheberrecht. |
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#1
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Was jeder, der nur eine Minute nachdenkt, schon ziemlich sicher geahnt
hat, ist nun anscheinend (via Wikileaks) an die Öffentlichkeit gelangt: http://www.lawblog.de/index.php/arch...-liegt-bei-25/ : Auf Wikileaks findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die : “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren�. Es handelt sich um : die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens, : das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie : Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern� wirbt. : [...] : Schlagkräftigstes Argument: Mit Massenabmahnungen von Filesharern : lässt sich viel mehr Geld verdienen als mit legalen Downloads. usw... Mehr Details auf http://www.gulli.com/news/digi-right...ns-2009-10-09/ Und im verlinkten Dokument wird auch die vollautomatische Erstellung und Versendung von Abmahnungen beschrieben. Wer jetzt noch am systematischen Missbrauch von Abmahnungen durch bestimmte (hoffentlich wenige) Rechsanwälte zweifelt, muss die Augen schon ziemlich fest zumachen. Ob die Standesgenossen die Kraft zu einer Selbstreinigung finden? Ich zweifle, lasse mich aber gerne überraschen. MfG Gerald -- Promotion zu "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet" von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr http://www.dr-bahr.com/promotion.html |
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#2
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Hallo,
Gerald Gruner schrieb: > : Schlagkräftigstes Argument: Mit Massenabmahnungen von Filesharern > : lässt sich viel mehr Geld verdienen als mit legalen Downloads. klar, Filesharing wird ja auch viel mehr genutzt als legale Downloads. Gruß, Wolfgang |
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#3
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Wolfgang Ottenweller schrieb am Fri, 16 Oct 2009:
> Gerald Gruner schrieb: > > : Schlagkräftigstes Argument: Mit Massenabmahnungen von Filesharern > > : lässt sich viel mehr Geld verdienen als mit legalen Downloads. > > klar, Filesharing wird ja auch viel mehr genutzt als legale Downloads. Die Gewinnspanne ist bei Abmahnungen weitaus höher... MfG Gerald -- Wenn ein Angehöriger der Musikindustrie behauptet,ich sollte ihrer Meinung sein,weil mir das mehr Geld einbringt,lege ich meine Hand auf meine Brieftasche... und überprüfe sie,wenn er gegangen ist,um sicherzugehen, daß nichts fehlt. www.dingo.saar.de/Internet_Debakel |
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#4
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Hallo,
Gerald Gruner schrieb: > Die Gewinnspanne ist bei Abmahnungen weitaus höher... finde ich völlig korrekt, besoffen Autofahren ist ja auch viel teuerer als ein Taxi. Gruß, Wolfgang |
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#5
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Wolfgang Ottenweller schrieb:
> Gerald Gruner schrieb: >> Die Gewinnspanne ist bei Abmahnungen weitaus höher... > > finde ich völlig korrekt, besoffen Autofahren ist ja auch viel teuerer > als ein Taxi. Du meinst, damit der Vergleich halbwegs paßt, müßten die Taxifahrer eine "Fangprämie" bekommen, die ungefähr so hoch ist wie eine Monatseinnahme, wenn sie einen besoffenen Autofahrer anzeigen? Tschüß Dietmar -- Lesbar quoten kann so einfach sein: http://www.learn.to/quote http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm |
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#6
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Wolfgang Ottenweller schrieb:
>> : Schlagkräftigstes Argument: Mit Massenabmahnungen von Filesharern >> : lässt sich viel mehr Geld verdienen als mit legalen Downloads. > > klar, Filesharing wird ja auch viel mehr genutzt als legale Downloads. Wobei Filesharing per se noch nicht einmal unrechtmäßig ist. Illegal ist lediglich die Implementierung der gebräuchlichen Systeme, die auf die deutsche Rechtslage dummerweise keine Rücksicht nehmen :-( Wenn man das ganze Geld zusammenzählt, das für solche vermeidbaren Abmahnungen verplempert wird, dann könnte davon eine ganze Firma leben, die ein rechtskonformes Filesharing-System anbietet. DoDi |
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#7
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Hans-Peter Diettrich schrieb:
> Wobei Filesharing per se noch nicht einmal unrechtmäßig ist. Richtig > Illegal ist > lediglich die Implementierung der gebräuchlichen Systeme Rechtsnorm? > die auf die > deutsche Rechtslage dummerweise keine Rücksicht nehmen :-( Wozu? Weder ist die Privatkopie (generell) verboten, noch ist es verboten, Werke per filesharing zu verbreiten. Man braucht halt die Rechte dazu, richtig. > Wenn man das ganze Geld zusammenzählt, das für solche vermeidbaren > Abmahnungen verplempert wird, dann könnte davon eine ganze Firma leben, > die ein rechtskonformes Filesharing-System anbietet. Bis das entwickelt ist, hat man das Herumgeeier mit den offensichtlich rechtswidrigen Quellen, per Gesetz repariert ![]() Peter |
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#8
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Hallo,
Dietmar Hollenberg schrieb: > Du meinst, damit der Vergleich halbwegs paßt, müßten die Taxifahrer eine > "Fangprämie" bekommen, die ungefähr so hoch ist wie eine Monatseinnahme, > wenn sie einen besoffenen Autofahrer anzeigen? sogar das wäre im Interesse der Verkehrssicherheit sinnvoll. Bei den "Raub"kopierern wäre es natürlich sinnvoller, wenn deren "Pauschalhonorar" in den Steuertopf wandern würde. So kommt leider nur ein Teil davon hinein (wenn die Anwälte ihre Einkommenssteuer zahlen). Gruß, Wolfgang |
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#9
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Hallo,
Hans-Peter Diettrich schrieb: > Wobei Filesharing per se noch nicht einmal unrechtmäßig ist. wer nur Material anbietet für welches er die Verbreitungsrechte besitzt wird nicht abgemahnt. Sollte es versehentlich doch passieren kann er die Abmahnung gelassen abheften. Gruß, Wolfgang |
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#10
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Peter Fronteddu schrieb:
>> Wobei Filesharing per se noch nicht einmal unrechtmäßig ist. > > Richtig > >> Illegal ist >> lediglich die Implementierung der gebräuchlichen Systeme > > Rechtsnorm? Verbreitungsrecht >> die auf die >> deutsche Rechtslage dummerweise keine Rücksicht nehmen :-( > > Wozu? Weder ist die Privatkopie (generell) verboten, noch ist es > verboten, Werke per filesharing zu verbreiten. Man braucht halt die > Rechte dazu, richtig. Das Recht *hat* jeder (§53 UrhG). Da das Gesetz nur Push erlaubt (Privatkopie), nicht aber Pull (Verbreitung), stehen wir aber vor dem rein juristischen Problem, daß das *selbe* Ergebnis mal legal und mal illegal erreicht werden kann. >> Wenn man das ganze Geld zusammenzählt, das für solche vermeidbaren >> Abmahnungen verplempert wird, dann könnte davon eine ganze Firma leben, >> die ein rechtskonformes Filesharing-System anbietet. > > Bis das entwickelt ist, hat man das Herumgeeier mit den offensichtlich > rechtswidrigen Quellen, per Gesetz repariert ![]() Die haben nun so garnichts mit dem Problem zu tun. Das wurde hier aber schon desöfteren ausführlich durchdiskutiert. Jedermann darf öffentlich um Zusendung einer Privatkopie bitten, und jedermann darf so einer Bitte Folge leisten, soweit die Voraussetzung des §53 UrhG erfüllt sind. DoDi |
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