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Newsgroup de.soc.recht.marken+urheber Marken-, Patent- und Urheberrecht.

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  #1  
Alt 10-15-2009, 08:33 PM
Gerald Gruner
 
Beiträge: n/a
Standard aufgedeckt "Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren"

Was jeder, der nur eine Minute nachdenkt, schon ziemlich sicher geahnt
hat, ist nun anscheinend (via Wikileaks) an die Öffentlichkeit
gelangt:

http://www.lawblog.de/index.php/arch...-liegt-bei-25/

: Auf Wikileaks findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die
: “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren�. Es handelt sich um
: die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens,
: das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie
: Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern� wirbt.
: [...]
: Schlagkräftigstes Argument: Mit Massenabmahnungen von Filesharern
: lässt sich viel mehr Geld verdienen als mit legalen Downloads.

usw...

Mehr Details auf
http://www.gulli.com/news/digi-right...ns-2009-10-09/

Und im verlinkten Dokument wird auch die vollautomatische Erstellung
und Versendung von Abmahnungen beschrieben.


Wer jetzt noch am systematischen Missbrauch von Abmahnungen durch
bestimmte (hoffentlich wenige) Rechsanwälte zweifelt, muss die Augen
schon ziemlich fest zumachen.

Ob die Standesgenossen die Kraft zu einer Selbstreinigung finden?
Ich zweifle, lasse mich aber gerne überraschen.

MfG
Gerald

--
Promotion zu "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
im Bereich des Internet" von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
http://www.dr-bahr.com/promotion.html
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  #2  
Alt 10-15-2009, 11:32 PM
Wolfgang Ottenweller
 
Beiträge: n/a
Standard Re: aufgedeckt "Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren"

Hallo,

Gerald Gruner schrieb:
> : Schlagkräftigstes Argument: Mit Massenabmahnungen von Filesharern
> : lässt sich viel mehr Geld verdienen als mit legalen Downloads.


klar, Filesharing wird ja auch viel mehr genutzt als legale Downloads.

Gruß, Wolfgang
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10-15-2009, 11:49 PM
Gerald Gruner
 
Beiträge: n/a
Standard Re: aufgedeckt "Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren"

Wolfgang Ottenweller schrieb am Fri, 16 Oct 2009:

> Gerald Gruner schrieb:
> > : Schlagkräftigstes Argument: Mit Massenabmahnungen von Filesharern
> > : lässt sich viel mehr Geld verdienen als mit legalen Downloads.

>
> klar, Filesharing wird ja auch viel mehr genutzt als legale Downloads.


Die Gewinnspanne ist bei Abmahnungen weitaus höher...


MfG
Gerald



--
Wenn ein Angehöriger der Musikindustrie behauptet,ich sollte ihrer Meinung
sein,weil mir das mehr Geld einbringt,lege ich meine Hand auf meine
Brieftasche... und überprüfe sie,wenn er gegangen ist,um sicherzugehen,
daß nichts fehlt. www.dingo.saar.de/Internet_Debakel
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  #4  
Alt 10-15-2009, 11:53 PM
Wolfgang Ottenweller
 
Beiträge: n/a
Standard Re: aufgedeckt "Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren"

Hallo,

Gerald Gruner schrieb:
> Die Gewinnspanne ist bei Abmahnungen weitaus höher...


finde ich völlig korrekt, besoffen Autofahren ist ja auch viel teuerer
als ein Taxi.

Gruß, Wolfgang
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10-16-2009, 01:07 AM
Dietmar Hollenberg
 
Beiträge: n/a
Standard Re: aufgedeckt "Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren"

Wolfgang Ottenweller schrieb:

> Gerald Gruner schrieb:
>> Die Gewinnspanne ist bei Abmahnungen weitaus höher...

>
> finde ich völlig korrekt, besoffen Autofahren ist ja auch viel teuerer
> als ein Taxi.


Du meinst, damit der Vergleich halbwegs paßt, müßten die Taxifahrer eine
"Fangprämie" bekommen, die ungefähr so hoch ist wie eine Monatseinnahme,
wenn sie einen besoffenen Autofahrer anzeigen?

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
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  #6  
Alt 10-16-2009, 01:49 AM
Hans-Peter Diettrich
 
Beiträge: n/a
Standard Re: aufgedeckt "Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren"

Wolfgang Ottenweller schrieb:

>> : Schlagkräftigstes Argument: Mit Massenabmahnungen von Filesharern
>> : lässt sich viel mehr Geld verdienen als mit legalen Downloads.

>
> klar, Filesharing wird ja auch viel mehr genutzt als legale Downloads.


Wobei Filesharing per se noch nicht einmal unrechtmäßig ist. Illegal ist
lediglich die Implementierung der gebräuchlichen Systeme, die auf die
deutsche Rechtslage dummerweise keine Rücksicht nehmen :-(

Wenn man das ganze Geld zusammenzählt, das für solche vermeidbaren
Abmahnungen verplempert wird, dann könnte davon eine ganze Firma leben,
die ein rechtskonformes Filesharing-System anbietet.

DoDi
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  #7  
Alt 10-16-2009, 02:18 PM
Peter Fronteddu
 
Beiträge: n/a
Standard Re: aufgedeckt "Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren"

Hans-Peter Diettrich schrieb:

> Wobei Filesharing per se noch nicht einmal unrechtmäßig ist.


Richtig

> Illegal ist
> lediglich die Implementierung der gebräuchlichen Systeme


Rechtsnorm?

> die auf die
> deutsche Rechtslage dummerweise keine Rücksicht nehmen :-(


Wozu? Weder ist die Privatkopie (generell) verboten, noch ist es
verboten, Werke per filesharing zu verbreiten. Man braucht halt die
Rechte dazu, richtig.

> Wenn man das ganze Geld zusammenzählt, das für solche vermeidbaren
> Abmahnungen verplempert wird, dann könnte davon eine ganze Firma leben,
> die ein rechtskonformes Filesharing-System anbietet.


Bis das entwickelt ist, hat man das Herumgeeier mit den offensichtlich
rechtswidrigen Quellen, per Gesetz repariert

Peter
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  #8  
Alt 10-16-2009, 06:06 PM
Wolfgang Ottenweller
 
Beiträge: n/a
Standard Re: aufgedeckt "Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren"

Hallo,

Dietmar Hollenberg schrieb:
> Du meinst, damit der Vergleich halbwegs paßt, müßten die Taxifahrer eine
> "Fangprämie" bekommen, die ungefähr so hoch ist wie eine Monatseinnahme,
> wenn sie einen besoffenen Autofahrer anzeigen?


sogar das wäre im Interesse der Verkehrssicherheit sinnvoll.

Bei den "Raub"kopierern wäre es natürlich sinnvoller, wenn deren
"Pauschalhonorar" in den Steuertopf wandern würde. So kommt leider nur
ein Teil davon hinein (wenn die Anwälte ihre Einkommenssteuer zahlen).

Gruß, Wolfgang
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 10-16-2009, 06:08 PM
Wolfgang Ottenweller
 
Beiträge: n/a
Standard Re: aufgedeckt "Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren"

Hallo,

Hans-Peter Diettrich schrieb:
> Wobei Filesharing per se noch nicht einmal unrechtmäßig ist.


wer nur Material anbietet für welches er die Verbreitungsrechte besitzt
wird nicht abgemahnt. Sollte es versehentlich doch passieren kann er die
Abmahnung gelassen abheften.

Gruß, Wolfgang
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  #10  
Alt 10-16-2009, 06:21 PM
Hans-Peter Diettrich
 
Beiträge: n/a
Standard Re: aufgedeckt "Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren"

Peter Fronteddu schrieb:

>> Wobei Filesharing per se noch nicht einmal unrechtmäßig ist.

>
> Richtig
>
>> Illegal ist
>> lediglich die Implementierung der gebräuchlichen Systeme

>
> Rechtsnorm?


Verbreitungsrecht


>> die auf die
>> deutsche Rechtslage dummerweise keine Rücksicht nehmen :-(

>
> Wozu? Weder ist die Privatkopie (generell) verboten, noch ist es
> verboten, Werke per filesharing zu verbreiten. Man braucht halt die
> Rechte dazu, richtig.


Das Recht *hat* jeder (§53 UrhG).

Da das Gesetz nur Push erlaubt (Privatkopie), nicht aber Pull
(Verbreitung), stehen wir aber vor dem rein juristischen Problem, daß
das *selbe* Ergebnis mal legal und mal illegal erreicht werden kann.


>> Wenn man das ganze Geld zusammenzählt, das für solche vermeidbaren
>> Abmahnungen verplempert wird, dann könnte davon eine ganze Firma leben,
>> die ein rechtskonformes Filesharing-System anbietet.

>
> Bis das entwickelt ist, hat man das Herumgeeier mit den offensichtlich
> rechtswidrigen Quellen, per Gesetz repariert


Die haben nun so garnichts mit dem Problem zu tun. Das wurde hier aber
schon desöfteren ausführlich durchdiskutiert.

Jedermann darf öffentlich um Zusendung einer Privatkopie bitten, und
jedermann darf so einer Bitte Folge leisten, soweit die Voraussetzung
des §53 UrhG erfüllt sind.

DoDi
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