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| Newsgroup at.gesellschaft.recht Rechtsfragen und Justiz in Oesterreich. |
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#1
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Hallo,
ich hoffe, in AGR richtig zu sein. Wie und mit welchen Prozentsatz ist bei einer Genossenschaftswohnung der Baukostenbeitrag zu verzinsen und was ist abzuziehen, wenn einen Neubauwohnung 1981 bezogen wurde. (Früher waren es 2% ABzug/Jahr ohne Verzinsung - aber inzwischen wird AFAIK verzinst) -- Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen. |
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#2
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Johann Mayerwieser wrote:
> Wie und mit welchen Prozentsatz ist bei einer Genossenschaftswohnung > der Baukostenbeitrag zu verzinsen und was ist abzuziehen, wenn einen > Neubauwohnung 1981 bezogen wurde. > > (Früher waren es 2% ABzug/Jahr ohne Verzinsung - aber inzwischen wird > AFAIK verzinst) > ja, negativ ![]() Derzeit -1% pro Jahr. http://www.arbeiterkammer.at/bilder/...ssenschaft.pdf --franz |
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#3
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franz stancl <fsnews*unixsecurity.at> wrote:
>Johann Mayerwieser wrote: > >> Wie und mit welchen Prozentsatz ist bei einer Genossenschaftswohnung >> der Baukostenbeitrag zu verzinsen und was ist abzuziehen, wenn einen >> Neubauwohnung 1981 bezogen wurde. >> >> (Früher waren es 2% ABzug/Jahr ohne Verzinsung - aber inzwischen wird >> AFAIK verzinst) >> > >ja, negativ ![]() >Derzeit -1% pro Jahr. > >http://www.arbeiterkammer.at/bilder/...ssenschaft.pdf Danke - auch dafür, dass du mich nicht an die Tante Gugl verwiesen hast ![]() Ist im fraglichen Fall (Erstbezug vor 1.1.2000) ein bischen komplizierter: Bis 1.1.2000 wird um 2%/Jahr abgewertet und um die Inflation aufgewertet, ab 1.1.2000 nur mehr um 1% abgewertet. Liebe Grüße Hannes -- Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen. |
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