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| Newsgroup de.soc.recht.familie+erben Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Erbrecht. |
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#1
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Hallo,
meine zukünftige Ex ist Studentin und hat Anspruch auf EU (Ehegattenunterhalt), weil dieses Studium eheprägend war. Kann mir jemand sagen, ob ich den EU nach der Regelstudienzeit kürzen kann? Im Haushalt meiner Noch-Ehefrau wohnen auch unsere beiden Kinder (11 und 14), allerdings hat sie darauf bestanden, dass sie die Kinder bekommt, obwohl ich auch die Kinder nehmen wollte, bzw. ihr einen 50:50 Kompromiss angeboten hatte (jeder betreut die Kinder zu 50%, liegt sogar schriftlich dem JA vor). Jetzt kommt sie mit der Situation nicht mehr klar und verschleppt das Studium. Das wäre alles nicht passiert, wäre sie auf meine Angebote eingegangen. Es kann doch nicht sein, dass ich für ihre Dickköpfigkeit länger EU zahlen muss, oder? Gruß karlson PS: Wie sieht das eigentlich mit dem Grundbedarf aus... Als Studentin bekommt man doch viele Vergünstigungen (z.B. GEZ, Semesterticket, etc.). D.h., die alltäglichen, finanziellen Belastungen sind eigentlich geringer als bei Nicht-Studierenden. Kann jemand mit Infos helfen? |
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