Meinews.de  


Zurück   Meinews.de > Forum > Newsgroups de.soc.recht.* Forum > Newsgroup de.soc.recht.strafrecht
Registrieren FAQ Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Newsgroup de.soc.recht.strafrecht Keine Strafe ohne Gesetz.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10-31-2009, 11:45 AM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Elektrischen Fehler nicht gemeldet

X-No-Archive: Yes

begin Thread


Moin!

Ich habe gerade von einem tödlichen Stromunfall gelesen:
<http://www.merkur-online.de/nachrichten/deutschland/vermieter-haftet-nicht-toedlichen-stromschlag-506404.html?popup=true>.

Sachverhalt:
Jemand, wer, ist unbekannt, hat in einem Badezimmer einer Mietwohnung
eine Leitung angebohrt, worauf ein Handtuchhalter über eine
Befestigungssschraube Kontakt mit einem spannungsführenden Leiter hat
und unter Strom steht. Möglicherweise - es geht aus der
Fallbeschreibung nicht eindeutig hervor, drängt sich aber auf -
befindet sich die Leitung an einer Stelle, wo sie aus
Sicherheitsgründen gar nicht angebracht sein dürfte. Bewohner der
Wohnung erhalten an dem Handtuchhalter gelegentlich Stromschläge,
unternehmen aber deswegen nichts zur Fehlerbehebung und informieren
auch den Vermieter nicht. Nach ihrem Auszug erleidet die neue Mieterin
wegen des spannungsführenden Handtuchhalters einen tödlichen
Stromschlag.

Haben sich die Vormieter, z. B. wegen fahrlässiger Tötung, strafbar
gemacht?

(Das Zivilurteil geht wohl teilweise in Ordnung: Zwar besteht sehr
wohl eine Verpflichtung zur Prüfung der Elektroanlage durch den
Vermieter, aber das Unterlassen war insofern nicht schadensursächlich,
als daß der E-Check den spannungsführenden Handtuchhalter mutmaßlich
nicht aufgedeckt hätte. Rechtsfehlerhaft beurteilt waren wohl evtl.
nur die beiden Punkte der unvorschriftsmäßig verlegten Leitung (jedoch
haftet der Vermieter nur aus Verschulden und nicht für Betriebsgefahr)
und der unvorschriftsmäßige 500-mA-Fehlerschutzschalter - ein
vorgeschriebener und geprüfter 30-mA-Schutzschalter hätte den
tödlichen Ausgang des Unfall höchstwahrscheinlich verhindern können).


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Mit Zitat antworten
Alt Today
Advertising
Google Adsense
 
This advertising will not be shown
in this way to registered members.
Register your free account today
and become a member on
Meinews.de
Standard Sponsored Links

  #2  
Alt 10-31-2009, 04:39 PM
Florian Weimer
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

* Ralf:

> Bewohner der Wohnung erhalten an dem Handtuchhalter gelegentlich
> Stromschläge, unternehmen aber deswegen nichts zur Fehlerbehebung
> und informieren auch den Vermieter nicht.


> Haben sich die Vormieter, z. B. wegen fahrlässiger Tötung, strafbar
> gemacht?


Ich glaube nicht, daß man ohne systematische Versuche erkennen kann,
ob der Stromschlag durch Entladung statischer Elektrizität am
geerdeten Handtuchhalter oder durch die Entladung des Handtuchhalters
selbst entsteht. Insofern wohl eher nein.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10-31-2009, 07:51 PM
Erich Kirchmayer
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

Hallo,

"Ralf . K u s m i e r z" <me*privacy.invalid> schrieb:


> und unter Strom steht. Möglicherweise - es geht aus der
> Fallbeschreibung nicht eindeutig hervor, drängt sich aber auf -
> befindet sich die Leitung an einer Stelle, wo sie aus
> Sicherheitsgründen gar nicht angebracht sein dürfte.


Das muss nicht sein. Leitungen dürfen senkrecht und waagrecht verlaufen,
nicht jedoch diagonal/schräg (o.k. ist schon ein bischen her, dass ich
das mal gelernt habe)

> (Das Zivilurteil geht wohl teilweise in Ordnung: Zwar besteht sehr
> wohl eine Verpflichtung zur Prüfung der Elektroanlage durch den
> Vermieter,


Wo steht das? Nicht einmal in gewerblich genutzten Räumen ist der
_Vermieter_ zur regelmässigen Prüfung verpflichtet. Geprüft wird
_einmal_ - nämlich bei der Installation/Inbetriebnahme und bei
Erweiterungen (neue Steckdose verlegen etc.) das neu erweiterte Teil.
Sofern solche Arbeiten durch einen Elektro-Meisterbetrieb ausgeführt
wurden, kann sich der Vermieter darauf verlassen, dass alle notwendigen
Prüfungen "meisterhaft" erledigt wurden.

> Rechtsfehlerhaft
> beurteilt waren wohl evtl. nur die beiden Punkte der
> unvorschriftsmäßig verlegten Leitung


Was aus dem Artikel nicht hervorgeht. Man kann auch vorschriftsmässig
verlegte Leitungen anbohren. Wenn der Bohrer/Schraube lang genug oder
die Wand dünn genug ist, sogar die im Nachbarzimmer.


> (jedoch haftet der Vermieter
> nur aus Verschulden und nicht für Betriebsgefahr) und der
> unvorschriftsmäßige 500-mA-Fehlerschutzschalter - ein
> vorgeschriebener und geprüfter 30-mA-Schutzschalter hätte den
> tödlichen Ausgang des Unfall höchstwahrscheinlich verhindern
> können).


Eine Nachrüstpflicht für FI-Schutzschalter gibt es erst seit wenigen
Jahren und auch nur bei nachträglichen Erweiterungen - und da muss der
FI auch nur den erweiterten Teil absichern. (d.h. nur neues Zeug braucht
´nen FI-Schutzschalter)

Gruß

Erich


--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10-31-2009, 10:24 PM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Erich Kirchmayer schrieb:

>> und unter Strom steht. Möglicherweise - es geht aus der
>> Fallbeschreibung nicht eindeutig hervor, drängt sich aber auf -
>> befindet sich die Leitung an einer Stelle, wo sie aus
>> Sicherheitsgründen gar nicht angebracht sein dürfte.

> Das muss nicht sein. Leitungen dürfen senkrecht und waagrecht verlaufen,
> nicht jedoch diagonal/schräg (o.k. ist schon ein bischen her, dass ich
> das mal gelernt habe)


Aber nicht in den Schutzbereichen. Und die sind auch schon ein bißchen
älter.

>> (Das Zivilurteil geht wohl teilweise in Ordnung: Zwar besteht sehr
>> wohl eine Verpflichtung zur Prüfung der Elektroanlage durch den
>> Vermieter,

> Wo steht das? Nicht einmal in gewerblich genutzten Räumen ist der
> _Vermieter_ zur regelmässigen Prüfung verpflichtet.


Doch: <http://www.blps-andersen.de/gerichtsurteile.html> (diverse
Urteile - Wiederholungsprüfung alle 4 Jahre)

> Geprüft wird
> _einmal_ - nämlich bei der Installation/Inbetriebnahme und bei
> Erweiterungen (neue Steckdose verlegen etc.) das neu erweiterte Teil.
> Sofern solche Arbeiten durch einen Elektro-Meisterbetrieb ausgeführt
> wurden, kann sich der Vermieter darauf verlassen, dass alle notwendigen
> Prüfungen "meisterhaft" erledigt wurden.


s. o.

>> Rechtsfehlerhaft
>> beurteilt waren wohl evtl. nur die beiden Punkte der
>> unvorschriftsmäßig verlegten Leitung

> Was aus dem Artikel nicht hervorgeht.


Stimmt.

> Man kann auch vorschriftsmässig
> verlegte Leitungen anbohren. Wenn der Bohrer/Schraube lang genug oder
> die Wand dünn genug ist, sogar die im Nachbarzimmer.


Es ist evtl. abe schwierig, einen Handtuchhalter, der wegen einer
vorschriftsmäßig verlegten Leitung unter Strom steht, anzufassen, und
gleichzeitig einen Duschschlauch zu berühren (allerdings auch nicht
unmöglich).

>> (jedoch haftet der Vermieter
>> nur aus Verschulden und nicht für Betriebsgefahr) und der
>> unvorschriftsmäßige 500-mA-Fehlerschutzschalter - ein
>> vorgeschriebener und geprüfter 30-mA-Schutzschalter hätte den
>> tödlichen Ausgang des Unfall höchstwahrscheinlich verhindern
>> können).

> Eine Nachrüstpflicht für FI-Schutzschalter gibt es erst seit wenigen
> Jahren und auch nur bei nachträglichen Erweiterungen


Naja - ob das vorliegt, müßte man überprüfen.

> - und da muss der
> FI auch nur den erweiterten Teil absichern. (d.h. nur neues Zeug braucht
> ´nen FI-Schutzschalter)


Das ist ein bißchen weltfremd.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10-31-2009, 10:34 PM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Florian Weimer schrieb:

>> Bewohner der Wohnung erhalten an dem Handtuchhalter gelegentlich
>> Stromschläge, unternehmen aber deswegen nichts zur Fehlerbehebung
>> und informieren auch den Vermieter nicht.
>> Haben sich die Vormieter, z. B. wegen fahrlässiger Tötung, strafbar
>> gemacht?

> Ich glaube nicht, daß man ohne systematische Versuche erkennen kann,
> ob der Stromschlag durch Entladung statischer Elektrizität am
> geerdeten Handtuchhalter oder durch die Entladung des Handtuchhalters
> selbst entsteht. Insofern wohl eher nein.


Diese Ausrede hat wahrlich poetische Qualitäten.

Du hast wohl noch nie eine geschmiert gekriegt, was? Das kann man nun
wirklich nicht verwechseln, und auf die Idee, daß es "nur" statische
Entladungen wären, kommt nun wirklich niemand.

Aber nehmen wir mal an, sie hätten gewußt oder angenommen, daß der
Handtuchhalter unter Strom steht: Hätten sie sich strafbar gemacht?

Mir fehlt da nämlich ein bißchen die Rechtspflicht (z. B. aus
Garantenstellung). Wäre etwa vergleichbar mit: "Hier riecht es aber
stark nach Gas. Mache ich mich mal vom Acker, bevor mir hier alles um
die Ohren fliegt...".

Irgendwo bescheid sagen? Warum müßte man das?

Und wenn, ist es wohl auch eher nur unterlassene Hilfeleistung (falls
überhaupt): Ich habe schließlich die Gasleitung nicht angesägt oder
die Stromleitung angebohrt...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11-01-2009, 04:27 PM
Florian Weimer
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

* Ralf:

> begin quoting, Florian Weimer schrieb:
>
>>> Bewohner der Wohnung erhalten an dem Handtuchhalter gelegentlich
>>> Stromschläge, unternehmen aber deswegen nichts zur Fehlerbehebung
>>> und informieren auch den Vermieter nicht.
>>> Haben sich die Vormieter, z. B. wegen fahrlässiger Tötung, strafbar
>>> gemacht?

>> Ich glaube nicht, daß man ohne systematische Versuche erkennen kann,
>> ob der Stromschlag durch Entladung statischer Elektrizität am
>> geerdeten Handtuchhalter oder durch die Entladung des Handtuchhalters
>> selbst entsteht. Insofern wohl eher nein.

>
> Diese Ausrede hat wahrlich poetische Qualitäten.
>
> Du hast wohl noch nie eine geschmiert gekriegt, was?


Doch, schon.

> Das kann man nun wirklich nicht verwechseln, und auf die Idee, daß
> es "nur" statische Entladungen wären, kommt nun wirklich niemand.


Meinst Du?

> Aber nehmen wir mal an, sie hätten gewußt oder angenommen, daß der
> Handtuchhalter unter Strom steht: Hätten sie sich strafbar gemacht?


Im StGB kann ich nichts dazu finden. Eine bauliche Änderung fand ja
angeblich nicht statt.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 11-01-2009, 04:55 PM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Florian Weimer schrieb:

>>> Ich glaube nicht, daß man ohne systematische Versuche erkennen kann,
>>> ob der Stromschlag durch Entladung statischer Elektrizität am
>>> geerdeten Handtuchhalter oder durch die Entladung des Handtuchhalters
>>> selbst entsteht. Insofern wohl eher nein.

>> Diese Ausrede hat wahrlich poetische Qualitäten.
>> Du hast wohl noch nie eine geschmiert gekriegt, was?

> Doch, schon.
>> Das kann man nun wirklich nicht verwechseln, und auf die Idee, daß
>> es "nur" statische Entladungen wären, kommt nun wirklich niemand.

> Meinst Du?


Beim zweiten Nachdenken: Nein. Von einem richtig schön aufgeladenen
dicken Kondensator eine geschmiert zu kriegen, zwiebelt genauso (oder
intensiver) wie die "direkte Spannungsprüfung", wie ich mich
inzwischen wieder erinnere. Da das aber mehrfach auftrat, kann dem
Betroffenen die technische Ursache egal sein: Da stimmt was nicht.

>> Aber nehmen wir mal an, sie hätten gewußt oder angenommen, daß der
>> Handtuchhalter unter Strom steht: Hätten sie sich strafbar gemacht?

> Im StGB kann ich nichts dazu finden. Eine bauliche Änderung fand ja
> angeblich nicht statt.


Ich finde im StGB die §§ 222 und 323c. Maßgeblich dürfte für beides
aber wohl die subjektive Kenntnis der Gefährdung sein.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11-01-2009, 08:30 PM
Florian Weimer
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

* Ralf:

>>> Aber nehmen wir mal an, sie hätten gewußt oder angenommen, daß der
>>> Handtuchhalter unter Strom steht: Hätten sie sich strafbar gemacht?

>> Im StGB kann ich nichts dazu finden. Eine bauliche Änderung fand ja
>> angeblich nicht statt.

>
> Ich finde im StGB die §§ 222 und 323c. Maßgeblich dürfte für beides
> aber wohl die subjektive Kenntnis der Gefährdung sein.


Für § 323c mangelt es an dem plötzlichen Eintritt. Für § 222 fehlt
wohl die Kausalität, die für Fahrlässigkeit durch Unterlassen
notwendig ist.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11-01-2009, 10:27 PM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Florian Weimer schrieb:

>> Ich finde im StGB die §§ 222 und 323c. Maßgeblich dürfte für beides
>> aber wohl die subjektive Kenntnis der Gefährdung sein.

> Für § 323c mangelt es an dem plötzlichen Eintritt.


Wo steht bei "gemeiner Gefahr" was von "plötzlichem Eintritt"?

> Für § 222 fehlt
> wohl die Kausalität, die für Fahrlässigkeit durch Unterlassen
> notwendig ist.


Wenn die sich nicht unschuldig pfeifend vom Acker gemacht hätten,
sondern die Zähne vorher auseinandergekriegt, dann würde die Frau noch
leben.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 11-02-2009, 06:34 AM
Florian Weimer
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

* Ralf:

> begin quoting, Florian Weimer schrieb:
>
>>> Ich finde im StGB die §§ 222 und 323c. Maßgeblich dürfte für beides
>>> aber wohl die subjektive Kenntnis der Gefährdung sein.

>> Für § 323c mangelt es an dem plötzlichen Eintritt.

>
> Wo steht bei "gemeiner Gefahr" was von "plötzlichem Eintritt"?


"Gemeine Gefahr" paßt nicht, weil es sich nicht um eine konkrete
Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen handelt.

>> Für § 222 fehlt wohl die Kausalität, die für Fahrlässigkeit durch
>> Unterlassen notwendig ist.

>
> Wenn die sich nicht unschuldig pfeifend vom Acker gemacht hätten,
> sondern die Zähne vorher auseinandergekriegt, dann würde die Frau noch
> leben.


Nicht zwangsläufig. Im Artikel steht, daß ein Nachbesserungsversuch
der Elektrik gescheitert ist. Außerdem könnte ja der Vermieter den
Hinweis in den Wind geschlagen haben.
Mit Zitat antworten
 
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge anzufügen
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten

vB Code ist An
Smileys sind An
[IMG] Code ist An
HTML-Code ist Aus

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
CRM4 PlugIn Fehler (kann Feld nicht befüllen + Fehler/Abbruch wird ignoriert) Ralph Hüttenmoser Newsgroups microsoft.public.de.crm 1 04-18-2008 03:56 PM
Festplatte wird als nicht formatiert gemeldet Reinhard Skarbal Newsgroup microsoft.public.de.german.allgemein 3 03-09-2008 09:47 AM
Energieeffizienz von elektrischen Heizstrahlern Jörg Barres Newsgroup de.rec.heimwerken 91 12-09-2007 08:48 AM
Frage zum elektrischen Widerstand Jens Voß Newsgroup de.sci.physik 8 10-13-2007 10:39 AM
Mörder will auf den elektrischen Stuhl Rolf Mecker Newsgroup de.soc.politik.misc 7 09-16-2007 10:02 AM


Alle Zeitangaben in WEZ. Es ist jetzt 02:00 PM Uhr.





Powered by: vBulletin Version 3.6.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints