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Newsgroup de.soc.recht.strafrecht Keine Strafe ohne Gesetz.

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  #11  
Alt 11-02-2009, 09:18 AM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Florian Weimer schrieb:

>>> Für § 222 fehlt wohl die Kausalität, die für Fahrlässigkeit durch
>>> Unterlassen notwendig ist.

>> Wenn die sich nicht unschuldig pfeifend vom Acker gemacht hätten,
>> sondern die Zähne vorher auseinandergekriegt, dann würde die Frau noch
>> leben.

> Nicht zwangsläufig. Im Artikel steht, daß ein Nachbesserungsversuch
> der Elektrik gescheitert ist.


Der fand nach dem Unfall statt. Meine Erklärung für die im Artikel
beschriebenen Symptome (500-mA-FI spricht erst bei 1 A an, 30-mA-FI
löst stark verzögert aus) ist, daß PE und N hinter dem FI
zusammengeklemmt waren. Dadurch hat sich der Fehlerstrom zu ungefähr
gleichen Teilen auf beide verteilt, und der Schalter löste erst beim
doppelten Fehlerstrom aus. Beim zweiten Mal eindeutig Schlamperei des
Installateurs: Der hätte die Funktion zwingend prüfen und dabei die
verspätete Auslösung bemerken müssen. (Was ich nicht verstehe, ist,
daß es dann nicht zu Fehlauslösungen bei der Benutzung von Geräten
kam: Der Betriebsstrom hätte dann nämlich ebenfalls zur Hälfte am FI
vorbeifließen und somit als Fehlerstrom eine Auslösung bewirken
müssen.)

> Außerdem könnte ja der Vermieter den
> Hinweis in den Wind geschlagen haben.


"Ich habe die Feuerwehr nicht gerufen, weil es ja hätte sein können,
daß die gar nicht kommt!"

(Wie es mir mal passiert ist - bzw. die kam schon, fand aber die
Brandstelle nicht (ist ja auch völlig absurd, auf der Rückseite des
Hauses nachzusehen) und rückte wieder ab.)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
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gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
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  #12  
Alt 11-02-2009, 10:18 AM
Frank Hucklenbroich
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

Am Sat, 31 Oct 2009 23:34:17 +0100 schrieb Ralf . K u s m i e r z:

> Mir fehlt da nämlich ein bißchen die Rechtspflicht (z. B. aus
> Garantenstellung). Wäre etwa vergleichbar mit: "Hier riecht es aber
> stark nach Gas. Mache ich mich mal vom Acker, bevor mir hier alles um
> die Ohren fliegt...".
>
> Irgendwo bescheid sagen? Warum müßte man das?


Eben - auch im Fall das es nach Gas riecht sehe ich da erst mal keine
Pflicht, das melden zu müssen, so lange man keine Garantenstellung hat. Ich
sehe da keinen Straftatbestand - unterlassene Hilfeleistung wäre etwas weit
hergeholt, denn bisher ist ja noch nichts passiert.

Und ob ein Laie tatsächlich gefährlichen Gasgeruch von anderen, harmlosen
Gerüchen unterscheiden können muß - naja. Wenn man mal bei einigen
Raffinerien vorbeifährt kann es da auch ganz schön merkwürdig riechen, je
nachdem was da gerade vor sich geht.

Analog zum Handtuchhalter - muß ein Laie ohne Vorkenntnisse tatsächlich
wissen, ob ein Stromschlag jetzt gefährlich stark ist oder nicht? Den
Vormieter hat es ja offensichtlich nicht umgebracht, der hat sich
viellleicht gedacht "nervig, aber eigentlich harmlos".

Grüße,

Frank
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  #13  
Alt 11-03-2009, 12:32 AM
Erich Kirchmayer
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

Hi,

"Ralf . K u s m i e r z" <me*privacy.invalid> schrieb:

> > Das muss nicht sein. Leitungen dürfen senkrecht und waagrecht
> > verlaufen, nicht jedoch diagonal/schräg (o.k. ist schon ein
> > bischen her, dass ich das mal gelernt habe)

>
> Aber nicht in den Schutzbereichen. Und die sind auch schon ein
> bißchen älter.


Auch im Bad braucht man Strom und der muss von irgendwoher kommen.
i.d.R. von oben, aber z.B. für einen Untertisch-Boiler muss die Leitung
recht weit runter und könnte dabei durchaus im Bereich eines später
montierten Handtuchhalters verlaufen. Ähnliches gilt für Stromanschlüsse
von Waschmaschine, Trockner etc.

> > Man kann auch vorschriftsmässig
> > verlegte Leitungen anbohren. Wenn der Bohrer/Schraube lang genug
> > oder die Wand dünn genug ist, sogar die im Nachbarzimmer.

>
> Es ist evtl. abe schwierig, einen Handtuchhalter, der wegen einer
> vorschriftsmäßig verlegten Leitung unter Strom steht, anzufassen, und
> gleichzeitig einen Duschschlauch zu berühren (allerdings auch nicht
> unmöglich).


Kommt darauf an, wo der Handtuchhalter hängt. Es gibt auch welche, die
z.B. in der Nähe der Badewanne/Dusche montiert sind (eben für Dusch-
bzw. Badehandtuch)

Was ich seltsam finde ist, dass der Handtuchhalter offensichtlich nicht
immer unter Strom stand. Das Teil berührt man schliesslich öfters mal
und ins Bad geht man normalerweise auch nicht immer nur mit bestens
isolierenden Schuhen, d.h. auch die neue Mieterin müsste ansich bemerkt
haben, dass etwas nicht stimmt, wenn das Teil ständig unter Strom
gestanden wäre.

> > - und da muss der
> > FI auch nur den erweiterten Teil absichern. (d.h. nur neues Zeug
> > braucht ´nen FI-Schutzschalter)

>
> Das ist ein bißchen weltfremd.


Es ist so Vieles ziemlich weltfremd, was uns Vorschriften und Normen so
vorschreiben... Aber es ist so - neue Leitung/Anschluss/Dose =
Personenschutz- bzw. FI-Schalter, das alte Zeug kann bleiben, hat quasi
Bestandsschutz. Müsste die gesamte Hausinstallation umgerüstet werden,
dann Gute Nacht, das wird bei manchen sehr alten Installationen so
richtig teuer...

Gruß

Erich


--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 11-03-2009, 12:54 AM
Erich Kirchmayer
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

Hi,

Florian Weimer <fw*deneb.enyo.de> schrieb:

> > Wo steht bei "gemeiner Gefahr" was von "plötzlichem Eintritt"?

>
> "Gemeine Gefahr" paßt nicht, weil es sich nicht um eine konkrete
> Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen handelt.


Öh... Ein Stromschlag ist eine (ggf. tödliche) Gefahr. Und die Zahl der
Menschen ist auch unbestimmt (Grossfamilie + Besucher in der Wohnung?)


Gruß

Erich


--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 11-03-2009, 06:21 PM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Erich Kirchmayer schrieb:

>>> Das muss nicht sein. Leitungen dürfen senkrecht und waagrecht
>>> verlaufen, nicht jedoch diagonal/schräg (o.k. ist schon ein
>>> bischen her, dass ich das mal gelernt habe)

>> Aber nicht in den Schutzbereichen. Und die sind auch schon ein
>> bißchen älter.

> Auch im Bad braucht man Strom und der muss von irgendwoher kommen.
> i.d.R. von oben, aber z.B. für einen Untertisch-Boiler muss die Leitung
> recht weit runter und könnte dabei durchaus im Bereich eines später
> montierten Handtuchhalters verlaufen. Ähnliches gilt für Stromanschlüsse
> von Waschmaschine, Trockner etc.
>>> Man kann auch vorschriftsmässig
>>> verlegte Leitungen anbohren. Wenn der Bohrer/Schraube lang genug
>>> oder die Wand dünn genug ist, sogar die im Nachbarzimmer.

>> Es ist evtl. abe schwierig, einen Handtuchhalter, der wegen einer
>> vorschriftsmäßig verlegten Leitung unter Strom steht, anzufassen, und
>> gleichzeitig einen Duschschlauch zu berühren (allerdings auch nicht
>> unmöglich).

> Kommt darauf an, wo der Handtuchhalter hängt. Es gibt auch welche, die
> z.B. in der Nähe der Badewanne/Dusche montiert sind (eben für Dusch-
> bzw. Badehandtuch)


Schutzbereiche: Vorschrift ist Vorschrift. Es gibt Bereiche, in denen
Leitungen nichts zu suchen haben, ohne jede Ausrede. Wenn der
Handtuchhalter von der Dusche aus leicht erreichbar ist, dann liegt
die Vermutung nahe, daß eine solche Vorschrift verletzt worden sein
könnte. Und das könnte auch ohne Verschulden des Vermieters
haftungsbegründend sein (unabhängig von der Haftung wegen unerlaubter
Handlung sowie der Strafbarkeit des Ausführenden).

> Was ich seltsam finde ist, dass der Handtuchhalter offensichtlich nicht
> immer unter Strom stand. Das Teil berührt man schliesslich öfters mal
> und ins Bad geht man normalerweise auch nicht immer nur mit bestens
> isolierenden Schuhen, d.h. auch die neue Mieterin müsste ansich bemerkt
> haben, dass etwas nicht stimmt, wenn das Teil ständig unter Strom
> gestanden wäre.


Wer sagt das? Fußböden in Bädern sind üblicherweise keramisch gefliest
und isolieren gut - da merkt man ggf. wenig, wenn man einen
spannungsführenden Leiter anfaßt, umso mehr aber, wenn man dann noch
zusätzlich einen geerdeten Gegenstand berührt. Es ist übrigens oft so,
daß die Rohrleitungen nicht mehr geerdet sind - hier wäre die
unglückliche Situation denkbar, daß der Duschschlauch zufällig Kontakt
zum Abfluß hatte und über diesen geerdet wurde (weil in den
Potentialausgleich einbezogen), während die Emaille schon noch ganz
gut isoliert hätte - Wasser selbst leitet schlecht.

Außerdem wäre es denkbar, daß es ein geschalteter Leiter (z. B.
Beleuchtung) war, der Spannung abgab, dann stand der Handtuchhalter
vielleicht wirklich meistens nicht unter Spannung. Und außerdem ist es
schon denkbar, daß der Kontakt nur machnmal auftrat -
Temperaturdehnung, oder weil der Handtuchhalter wackelte, z. B., also
nur in gewissen Stellungen oder mit bestimmten Belastungen.

Im übrigen weiß ich nichts über die näheren Umstände - wenn die Frau
alleine lebte, dann wurde sie evtl. zunächst einmal vermißt und später
tot aufgefunden, und daraufhin mußte dann zunächst die medizinische
Todesursache und anschließend die technische Unfallursache ermittelt
werden - der Sachverständige Diplomingenieur Ernst Sandmann wird erst
einmal ziemlich rumgesucht haben müssen (nicht, daß ich die Expertise
des Kollegen - er ist allerdings Brandsachverständiger - in Zweifel
zöge). Bloß, wenn man eine Ursache für einen Stromschlag sucht, dann
nimmt man halt, was man an Spannungsführendem findet - wei deutlich
die Strommarken sind, die der Pathologe findet, weiß man ohne
Augenschein auch nicht.

Ein interessantes Detail habe ich gerade noch gefunden, daß den
Vormieter bei der Sache aber nun wirklich nicht gut aussehen läßt:
"Der ebenfalls in den entschiedenen Zivilprozess involvierte Vormieter
der Verstorbenen hatte zugegeben, den Handtuchhalter zum Tapezieren
abmontiert zu haben. Er bestritt, ihn an anderer Stelle wieder
angebracht zu haben."
(<http://www.nw-news.de/owl/3213275_Tod_unter_der_Dusche_Hausbesitzer_nicht_ve rantwortlich.html?cnt=3213275>

>>> - und da muss der
>>> FI auch nur den erweiterten Teil absichern. (d.h. nur neues Zeug
>>> braucht ´nen FI-Schutzschalter)

>> Das ist ein bißchen weltfremd.

> Es ist so Vieles ziemlich weltfremd, was uns Vorschriften und Normen so
> vorschreiben... Aber es ist so - neue Leitung/Anschluss/Dose =
> Personenschutz- bzw. FI-Schalter, das alte Zeug kann bleiben, hat quasi
> Bestandsschutz. Müsste die gesamte Hausinstallation umgerüstet werden,
> dann Gute Nacht, das wird bei manchen sehr alten Installationen so
> richtig teuer...


Über die Sinnhaftigkeit kann man diskutieren. Weltfremd ist es aber,
daß ein Monteur einen FI /nur/ für eine Erweiterung setzt - wenn, dann
wird er natürlich "die" Leitung zum Bad anschließen.

(Ich habe übrigens gerade beim Rumsuchen festgestellt, daß der BGH
eine Verpflichtung zur Wiederholungsprüfung in Mietwohnungen verneint:
Urteil vom 15. Oktober 2008 – VIII ZR 321/07,
<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=bbb159c88f5b0b7 41f6c9c94aa778846&nr=45879&anz=1&pos=0&client=12&F rame=2>.)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
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gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
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  #16  
Alt 11-03-2009, 08:26 PM
Erich Kirchmayer
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

Hi,


"Ralf . K u s m i e r z" <me*privacy.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:7lbaliF3b8dcuU1*mid.uni-berlin.de...
> X-No-Archive: Yes



>> Was ich seltsam finde ist, dass der Handtuchhalter offensichtlich nicht
>> immer unter Strom stand. Das Teil berührt man schliesslich öfters mal
>> und ins Bad geht man normalerweise auch nicht immer nur mit bestens
>> isolierenden Schuhen, d.h. auch die neue Mieterin müsste ansich bemerkt
>> haben, dass etwas nicht stimmt, wenn das Teil ständig unter Strom
>> gestanden wäre.

>
> Wer sagt das? Fußböden in Bädern sind üblicherweise keramisch gefliest
> und isolieren gut - da merkt man ggf. wenig, wenn man einen
> spannungsführenden Leiter anfaßt,


Ich "bastle" seit meiner Jugend (und das ist schon einige Jahrzehnte her).
Mir ist noch kein 220/230V führender Draht untergekommen, bei dem ich keine
"gewischt" bekommen hätte. Egal ob barfuss, Turnschuhe mit min 0,5cm
Gummisohle usw.


> Außerdem wäre es denkbar, daß es ein geschalteter Leiter (z. B.
> Beleuchtung) war, der Spannung abgab, dann stand der Handtuchhalter
> vielleicht wirklich meistens nicht unter Spannung. Und außerdem ist es
> schon denkbar, daß der Kontakt nur machnmal auftrat -
> Temperaturdehnung, oder weil der Handtuchhalter wackelte, z. B., also
> nur in gewissen Stellungen oder mit bestimmten Belastungen.



Sowas vermute ich auch. Ich habe auch mal ein Gerät (komplett aus
Stahlblech) an die Wand geschraubt, das "normal" war. Erst beim letzten
"die Schraube nochmal 0,0x mm anziehen" war der Kontakt zum Stromkabel da
udn es hat "mir eine gewischt". (ich hab dann eine kürzere Schraube
genommen GRINS)

> Ein interessantes Detail habe ich gerade noch gefunden, daß den
> Vormieter bei der Sache aber nun wirklich nicht gut aussehen läßt:
> "Der ebenfalls in den entschiedenen Zivilprozess involvierte Vormieter
> der Verstorbenen hatte zugegeben, den Handtuchhalter zum Tapezieren
> abmontiert zu haben. Er bestritt, ihn an anderer Stelle wieder
> angebracht zu haben."


s.o. - es kann eine halbe Umdrehung schon reichen, um die Schraube in
Kontakt zum spannungsführenden Draht zu bekommen.... Im Bad kann auch die
dort üblicherweise auftretende Feuchtigkeit das Ganze begünstigen.

>> vorschreiben... Aber es ist so - neue Leitung/Anschluss/Dose =
>> Personenschutz- bzw. FI-Schalter, das alte Zeug kann bleiben, hat quasi
>> Bestandsschutz. Müsste die gesamte Hausinstallation umgerüstet werden,
>> dann Gute Nacht, das wird bei manchen sehr alten Installationen so
>> richtig teuer...

>
> Über die Sinnhaftigkeit kann man diskutieren. Weltfremd ist es aber,
> daß ein Monteur einen FI /nur/ für eine Erweiterung setzt - wenn, dann
> wird er natürlich "die" Leitung zum Bad anschließen.


Warum? Das kostet dem Kunden mehr Geld und das wird er nicht bezahlen
wollen, wenn ein anderer Anbieter eben diese "natürlichen Arbeiten" ncht
durchführt und entsprechend günstiger ist.

> (Ich habe übrigens gerade beim Rumsuchen festgestellt, daß der BGH
> eine Verpflichtung zur Wiederholungsprüfung in Mietwohnungen verneint:
> Urteil vom 15. Oktober 2008 - VIII ZR 321/07,


Sag ich doch ;-) Interessant wäre, ob ein Vermieter bei Neuvermietung
einer Wohnung eine Elektroprüfung vornehmen sollte/muss. Aus dem Bauch
heraus würde ich sagen "ja", denn wer weis, was der bisherige Mieter so
angestellt hat.....

Gruß

Erich

Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 11-03-2009, 10:23 PM
Henning Koch
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

On Tue, 3 Nov 2009 21:26:23 +0100, Erich Kirchmayer wrote:

>Ich "bastle" seit meiner Jugend (und das ist schon einige Jahrzehnte her).
>Mir ist noch kein 220/230V führender Draht untergekommen, bei dem ich keine
>"gewischt" bekommen hätte. Egal ob barfuss, Turnschuhe mit min 0,5cm
>Gummisohle usw.


Ich hätte den Kontakt mit 230V zu bieten, ohne davon zunächst etwas
bemerkt zu haben. Standplatz: eine Holzleiter.

>Sowas vermute ich auch. Ich habe auch mal ein Gerät (komplett aus
>Stahlblech) an die Wand geschraubt, das "normal" war. Erst beim letzten
>"die Schraube nochmal 0,0x mm anziehen" war der Kontakt zum Stromkabel da
>udn es hat "mir eine gewischt". (ich hab dann eine kürzere Schraube
>genommen GRINS)


Du scheinst als Heimwerker ähnlich risikofreudig zu sein wie als
Autofahrer...

Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 11-05-2009, 05:32 AM
Thomas Hochstein
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

Erich Kirchmayer schrieb:

>> "Gemeine Gefahr" paßt nicht, weil es sich nicht um eine konkrete
>> Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen handelt.

>
> Öh... Ein Stromschlag ist eine (ggf. tödliche) Gefahr. Und die Zahl der
> Menschen ist auch unbestimmt (Grossfamilie + Besucher in der Wohnung?)


Die Zahl der Menschen ist vielleicht im Laufe der Zeit unbestimmt -
das ist sie aber nahezu bei jeder Gefahr: so gesehen wäre auch ein
Messer eine gemeingefährliche Waffe, weil man damit eine unbestimmt
große Zahl von Menschen verletzen oder töten könnte. Die Gefahr muß
aber der Allgemeinheit (daher "gemeine" im Sinne von "allgemeine"
Gefahr!) drohen, also einer so großen Anzahl von Menschen, daß es sich
nicht mehr um Einzelpersonen oder eine sinnvoll abgrenzbare Gruppe
handelt. [1] Die Gefahr hier droht aber eben nicht der Allgemeinheit,
sondern nur der kleinen Gruppe der Bewohner und ggf. Besucher.

-thh

[1] Man mag eine Parallele zum gemeinnützigen (auch hier im Sinne von
"der Allgemeinheit / dem Allgemeinwohl nützlich") Verein ziehen, der
eben auch nicht nur Individualinteressen nützen darf (wie bspw. den
Bewohnern einer Wohnung und deren Besuchern). Der Vergleich ist
schief, weil die Voraussetzungen andere sind, kann aber vielleicht
trotzdem dem bessern Verständnis dienen.
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 11-05-2009, 02:35 PM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Thomas Hochstein schrieb:

>>> "Gemeine Gefahr" paßt nicht, weil es sich nicht um eine konkrete
>>> Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen handelt.

>> Öh... Ein Stromschlag ist eine (ggf. tödliche) Gefahr. Und die Zahl der
>> Menschen ist auch unbestimmt (Grossfamilie + Besucher in der Wohnung?)

> Die Zahl der Menschen ist vielleicht im Laufe der Zeit unbestimmt -
> das ist sie aber nahezu bei jeder Gefahr: so gesehen wäre auch ein
> Messer eine gemeingefährliche Waffe, weil man damit eine unbestimmt
> große Zahl von Menschen verletzen oder töten könnte. Die Gefahr muß
> aber der Allgemeinheit (daher "gemeine" im Sinne von "allgemeine"
> Gefahr!) drohen, also einer so großen Anzahl von Menschen, daß es sich
> nicht mehr um Einzelpersonen oder eine sinnvoll abgrenzbare Gruppe
> handelt. [1] Die Gefahr hier droht aber eben nicht der Allgemeinheit,
> sondern nur der kleinen Gruppe der Bewohner und ggf. Besucher.


Das leuchtet mir nicht ein.

Beispiele:

a)
Brückenpfeiler einer Eisenbahnbrücke einer Hauptlinie beschädigt,
potentielle Einsturzgefahr: sicher eine "gemeine Gefahr".

b)
Abgelegener Steg über einen Dorfbach angeknabbert, mutmaßliche
Benutzungsfrequenz: ein Oberförster pro Woche plus ein Wilddieb pro
Monat. Keine "gemeine Gefahr"?

Wo soll man die Grenze ziehen, wie sie begründen?

Solange die Vormieter die Wohnung bewohnten und über sie die faktische
Sachherrschaft ausübten, kann ich tatsächlich keine gemeine Gefahr
erkennen, denn sie konnten jedem Besucher mitteilen, daß er den
Handtuchhalter nicht anfassen solle, weil der unter Strom steht. Aber
sobald sie ausziehen, hat eine unbestimmte Allgemeinheit an
Mietinteressenten, Beauftragten des Eigentümers, Handwerkern,
Zählerablesern usw. Zugang, und da sehe ich dann schon die gemeine
Gefahr.

(Selbstverständlich ist die Voraussetzung für die Strafbarkeit immer
die subjektive Wahrnehmung des Gefahrenzustandes - wenn der
Spaziergaänger den Knick in der Brückenstrebe für ein interessantes
konstruktives Detail hält, kann man ihm nichts vorwerfen.)


Gruß aus Bremen
Ralf
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  #20  
Alt 11-05-2009, 02:48 PM
Frank Hucklenbroich
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Elektrischen Fehler nicht gemeldet

Am Thu, 05 Nov 2009 15:35:02 +0100 schrieb Ralf . K u s m i e r z:

> a)
> Brückenpfeiler einer Eisenbahnbrücke einer Hauptlinie beschädigt,
> potentielle Einsturzgefahr: sicher eine "gemeine Gefahr".


Hier ist die Gefahr auch potentiell für viele Menschen tödlich, wenn die
Brücke einstürzt wenn gerade ein Zug drüberfährt.

> b)
> Abgelegener Steg über einen Dorfbach angeknabbert, mutmaßliche
> Benutzungsfrequenz: ein Oberförster pro Woche plus ein Wilddieb pro
> Monat. Keine "gemeine Gefahr"?


Den Sturz in den Dorfbach sollten Förster und Wilddieb problemlos
überleben. Wenn sie überhaupt reinstürzen, und nicht schon vorher merken
daß der Steg wackelt. Die drohende Gefahr ist hier odhc sehr gering (nasse
Klamotten, vielleicht blaue Flecken).

> Wo soll man die Grenze ziehen, wie sie begründen?
>
> Solange die Vormieter die Wohnung bewohnten und über sie die faktische
> Sachherrschaft ausübten, kann ich tatsächlich keine gemeine Gefahr
> erkennen, denn sie konnten jedem Besucher mitteilen, daß er den
> Handtuchhalter nicht anfassen solle, weil der unter Strom steht.


Sehe ich genauso.

> Aber
> sobald sie ausziehen, hat eine unbestimmte Allgemeinheit an
> Mietinteressenten, Beauftragten des Eigentümers, Handwerkern,
> Zählerablesern usw. Zugang, und da sehe ich dann schon die gemeine
> Gefahr.


ACK.

> (Selbstverständlich ist die Voraussetzung für die Strafbarkeit immer
> die subjektive Wahrnehmung des Gefahrenzustandes - wenn der
> Spaziergaänger den Knick in der Brückenstrebe für ein interessantes
> konstruktives Detail hält, kann man ihm nichts vorwerfen.)


Und daran dürfte die Strafbarkeit regelmäßig scheitern. Kein Beschuldigter
wird so blöd sein und zugeben, daß er die Gefahr klar erkannt hat. Im
Zweifel gibt er an, nichts bemerkt zu haben oder die Situation falsch
eingeschätzt zu haben ("Ja, da bekam man manchmal einen leichten
Stromschlag, aber das war doch gar nicht schlimm, ist mir öfters passiert
und ich lebe noch, kein Grund zur Aufregung").

Grüße,

Frnak
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