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| Newsgroup de.alt.soc.knigge Hoeflichkeit und gutes Benehmen im wirklichen Leben. |
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#1
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Liebe Gemeinde,
durch die Unachtsamkeit einer Mitarbeiterin unserer Stadtverwaltung ist ein Mißgeschick passiert, das zu meinen Lasten ging und das mich ziemlich geärgert hat. Die Dame hat sich telefonisch bei mir entschuldigt. Dennoch habe ich einen Brief an unseren Bürgermeister geschrieben und ihm den Sachverhalt geschildert. In meinem Schreiben habe ich deutlich dargelegt, daß ich die Entschuldigung seiner Mitarbeiterin akzeptiere, u. a. weil wir alle gelegentlich Fehler machen und ich nicht möchte, daß das letzte und kleinste Glied in der Kette von den Hunden gebissen wird. Ich brachte vielmehr zum Ausdruck, daß ich es für eine generelle Schwäche des Systems halte, wenn in einem sensiblen Bereich anscheinend ohne funktionierende Kontrolle agiert wird. Gestern erhielt ich die Antwort unseres Bürgermeisters. Er schrieb mir, daß das Verfahren halt so wäre und deshalb dem Dezernenten kein Vorwurf zu machen sei. Allerdings habe die Mitarbeiterin einen Fehler gemacht. Daher hat er mein Schreiben als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt und die Mitarbeiterin gemaßregelt. Kurz und schlecht, er ignorierte also meine Bitte und tat genau das, was nicht in meiner Absicht lag. Mir schlägt jetzt das Gewissen. Zwar kenne ich die Konsequenzen einer „Maßregelung“ (nettes Wort) aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht, aber ich kann mir vorstellen, daß es unangenehm ist. Wie würdet Ihr Euch verhalten? Soll ich die Sache schlicht auf sich beruhen lassen? Soll ich der Dame einen netten Brief schreiben, in dem ich mich meinerseits entschuldige, und ihr zusammen mit einer Schachtel Pralinen ins Amt schicken? Sie anrufen? Soll ich dem Bürgermeister nochmal schreiben? Danke im voraus für die Meinungen und viele Grüße aus Südhessen Peter Morelle |
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#2
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Peter Morelle <p.morelle*arcor.de> wrote:
>Gestern erhielt ich die Antwort unseres Bürgermeisters. Er schrieb mir, >daß das Verfahren halt so wäre und deshalb dem Dezernenten kein Vorwurf >zu machen sei. Allerdings habe die Mitarbeiterin einen Fehler gemacht. >Daher hat er mein Schreiben als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt und >die Mitarbeiterin gemaßregelt. Es kam, wie es kommen musste... >Soll ich der Dame einen netten Brief schreiben, in dem ich mich >meinerseits entschuldige, und ihr zusammen mit einer Schachtel Pralinen >ins Amt schicken? [...] >Soll ich dem Bürgermeister nochmal schreiben? Die Pralinen würde ich weglassen. Städtische Mitarbeiter dürfen nichts annehmen. Abpu avpug rvazny Ireahasg.;-) Ich würde dem Bürgermeister nochmal schreiben, daß das so nicht in deiner Absicht lag und der Mitarbeiterin eine Kopie davon zukommen lassen, mit einem kurzen Schreiben, in dem Du bedauerst, daß Dein Brief an den Bürgermeister von Dir nicht gewollte Konsequenzen hatte. Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gelten die berühmten drei F. Formlos, fristlos und (meistens) fruchtlos. Ein ordentlicher[tm] Vorgesetzter wird wegen der Formlosigkeit ein Schreiben, in dem man sich über einzelne Mitarbeiter auslässt, im Zweifel als Dienstaufsichtsbeschwerde ansehen. Daher empfiehlt sich, wenn man genau das nicht will, im Schriftverkehr mit Behörden Schreiben wie das von Dir geschilderte immer mit dem Satz zu versehen: "Ich möchte dieses Schreiben ausdrücklich nicht als Dienstaufsichtsbeschwerde verstanden wissen, wollte aber doch meinen Unmut darüber, wie diese Angelegenheit abgelaufen ist, zum Ausdruck bringen." Oder so ähnlich. HG -- Die de.alt.soc.knigge-FAQ http://knigge.md-d.org |
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#3
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Peter Morelle <p.morelle*arcor.de> writes:
>Soll ich die Sache schlicht auf sich beruhen lassen? Gehe einmal nicht von dieser Sache aus, sondern von Deinen Lebenszielen. Schreibe diese auf (nicht hier in der Newsgroup, sondern für Dich selber) und dann zerlege sie in einzelne Aktivitäten, die Du ausführen mußt um sie zu erreichen. Dann erledige diese Aktivitäten. (Die Verfolgung dieser Sache könnte oder könnte nicht darunter sein, und wäre je nachdem angebracht oder nicht angebracht. Falls sie nicht darunter vorkommt, ist sie eine Ablenkung und sollte so gut wie möglich ignoriert werden.) |
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#4
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Peter Morelle <p.morelle*arcor.de> writes:
>die Mitarbeiterin gemaßregelt. Kurz und schlecht, er ignorierte also >meine Bitte und tat genau das, was nicht in meiner Absicht lag. >Mir schlägt jetzt das Gewissen. Du trägst keine Verantwortung für die Art und Weise, wie der Bürgermeister auf Deine Eingaben reagiert und brauchst dementsprechend auch kein schlechtes Gewissen haben oder dich dafür zu entschuldigen (solange Deine Aussagen der Wahrheit entsprochen haben und nicht sachlich falsch oder irreführend waren und es für Dich nicht sicher vorhersehbar war, daß er Bürgermeister so reagieren würde.) Überspitzt gesagt: Stell Dir vor, der Bürgermeister hätte geantwortet: »Ich habe Ihr Schreiben als Beschwerde über Moçambique verstanden und dementsprechend Moçambique mit Hilfe der Luftwaffe unserer Stadt zerstört, wie Sie sicher schon in den Nachrichten gehört haben werden.« Hättest Du dann auch ein schlechtes Gewissen wegen der Zerstörung Moçambiques? Auch kann es sein, daß die Maßregelung beliebig mild war, also beispielsweise ein Hinweis, der nicht in die Personalakte eingetragen wurde. Insgesamt ist die Verwaltung der Stadt Dir gegenüber eine Art von juristischer Person und der Bürgermeister und seine Mitarbeitert sprechen für diese. Wie die Mitarbeiter dieser Person ihr Innenverhältnis untereinander regeln kann von Dir weder beeinflußt noch vollständig wahrgenommen werden, also bist Du nicht dafür verwantwortlich. Wenn eine Mitarbeiterin einen Fehler macht, ist sie dafür verantwortlich. Wenn ein Bürgermeister eine Maßregelung beschließt, ist er dafür verantwortlich. |
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#5
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Am 05.11.2009, 22:43 Uhr, schrieb Stefan Ram <ram*zedat.fu-berlin.de>:
> Peter Morelle <p.morelle*arcor.de> writes: >> Mir schlägt jetzt das Gewissen. > Du trägst keine Verantwortung für die Art und Weise, wie > der Bürgermeister auf Deine Eingaben reagiert und brauchst > dementsprechend auch kein schlechtes Gewissen haben Doch! Er hat aus Eitelkeit und aus dem Gefühl einer persönlichen Kränkung jene Angestellte, die sich für ihr Versehen bereits entschuldigt hatte, nachträglich beim Bürgermeister denunziert. Einen konkreten Zweck hat er damit nicht mehr verfolgt, einen praktischen Nutzen konnte er davon nicht mehr haben. Er hat einfach noch mal seinen Ärger rausgelassen, auf Kosten anderer, ohne mögliche Weiterungen zu bedenken - und nicht einmal im Affekt. Das war mies! Daß ihn jetzt das Gewissen plagt, spricht immerhin für ihn. j/\a -- |
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#6
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X-No-Archive: Yes
begin quoting, Jakob Achterndiek schrieb: >>> Mir schlägt jetzt das Gewissen. >> Du trägst keine Verantwortung für die Art und Weise, wie >> der Bürgermeister auf Deine Eingaben reagiert und brauchst >> dementsprechend auch kein schlechtes Gewissen haben > Doch! > Er hat aus Eitelkeit und aus dem Gefühl einer persönlichen > Kränkung jene Angestellte, die sich für ihr Versehen bereits > entschuldigt hatte, nachträglich beim Bürgermeister denunziert. > Einen konkreten Zweck hat er damit nicht mehr verfolgt, einen > praktischen Nutzen konnte er davon nicht mehr haben. Er hat > einfach noch mal seinen Ärger rausgelassen, auf Kosten anderer, > ohne mögliche Weiterungen zu bedenken - und nicht einmal im > Affekt. Wo hast Du das denn gelesen? Gruß aus Bremen Ralf -- R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen: adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus |
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#7
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Am 06.11.2009, 12:02 Uhr, schrieb Ralf . K u s m i e r z
<me*privacy.invalid>: > Wo hast Du das denn gelesen? Dort: Message-ID: <4af314c4$0$6555$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net> j/\a -- |
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#8
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Jakob Achterndiek schrieb:
> Er hat aus Eitelkeit und aus dem Gefühl einer persönlichen > Kränkung jene Angestellte, die sich für ihr Versehen bereits > entschuldigt hatte, nachträglich beim Bürgermeister denunziert. Gegen den Vorwurf, daß der Hauptgrund meines Schreibens an die Stadtverwaltung die Denunziation einer Mitarbeiterin der Verwaltung gewesen sei, muß ich mich allerdings verwahren. > Einen konkreten Zweck hat er damit nicht mehr verfolgt, einen > praktischen Nutzen konnte er davon nicht mehr haben. Er hat > einfach noch mal seinen Ärger rausgelassen, auf Kosten anderer, > ohne mögliche Weiterungen zu bedenken - und nicht einmal im > Affekt. In meinem Schreiben an den Bürgermeister unseres Städtchens brachte ich meine Verwunderung – zugegebenermaßen in verärgertem Ton - zum Ausdruck, daß sensible Daten offensichtlich unkontrolliert in der EDV erfaßt werden. Die Intention meines Schreibens war, einen Denkanstoß zu geben, um das Verfahren zu verbessern, die Fehlerquote zu reduzieren und dadurch anderen Bürgern den Ärger zu ersparen, den ich hatte. Es liegt auf der Hand, daß ich dazu auf den konkreten Sachverhalt schildern muß, an dem ich Anstoß nehme. Daß es zu Fehleingaben kommen kann und diese Fehleingaben jeder eingebenden Person, egal ob sie Meier, Müller, Schulze heißt, unterlaufen können, versteht sich von selbst. Wie Du sicher bereits in meiner ersten Mail gelesen hast, hatte ich auch das dem Bürgermeister unmißverständlich geschrieben, und weiterhin, daß ich die Entschuldigung seiner Mitarbeiterin annehme und keine Ressentiments gegen die Dame hege. > Das war mies! Daß ihn jetzt das Gewissen plagt, spricht > immerhin für ihn. > Eine Denunzierung kann ich darin nicht sehen, und mies finde ich meine Absicht, anderen Leuten unverschuldeten Ärger zu ersparen, auch nicht. Von der Sache her würde ich jederzeit wieder so handeln, allerdings würde ich in der Wortwahl noch vorsichtiger sein. Ansonsten herzlichen Dank für die Antworten und viele Grüße aus Südhessen Peter Morelle |
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#9
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X-No-Archive: Yes
begin quoting, Jakob Achterndiek schrieb: >> Wo hast Du das denn gelesen? > Dort: > Message-ID: <4af314c4$0$6555$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net> Seltsam, in meinem Usenet steht aber etwas anderes. Gruß aus Bremen Ralf -- R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen: adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus |
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#10
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Am 06.11.2009, 22:22 Uhr, schrieb Ralf . K u s m i e r z
<me*privacy.invalid>: >>> Wo hast Du das denn gelesen? >> Dort: >> Message-ID: <4af314c4$0$6555$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net> > > Seltsam, in meinem Usenet steht aber etwas anderes. Und was steht da? Oder hast Du das nur anders gelesen und anders verstanden? j/\a -- |
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