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Newsgroup de.alt.soc.knigge Hoeflichkeit und gutes Benehmen im wirklichen Leben.

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  #1  
Alt 11-05-2009, 06:09 PM
Peter Morelle
 
Beiträge: n/a
Standard Entschuldigung für unbeabsichtigte Abstrafung?

Liebe Gemeinde,

durch die Unachtsamkeit einer Mitarbeiterin unserer Stadtverwaltung ist
ein Mißgeschick passiert, das zu meinen Lasten ging und das mich
ziemlich geärgert hat. Die Dame hat sich telefonisch bei mir entschuldigt.

Dennoch habe ich einen Brief an unseren Bürgermeister geschrieben und
ihm den Sachverhalt geschildert. In meinem Schreiben habe ich deutlich
dargelegt, daß ich die Entschuldigung seiner Mitarbeiterin akzeptiere,
u. a. weil wir alle gelegentlich Fehler machen und ich nicht möchte, daß
das letzte und kleinste Glied in der Kette von den Hunden gebissen wird.
Ich brachte vielmehr zum Ausdruck, daß ich es für eine generelle
Schwäche des Systems halte, wenn in einem sensiblen Bereich anscheinend
ohne funktionierende Kontrolle agiert wird.

Gestern erhielt ich die Antwort unseres Bürgermeisters. Er schrieb mir,
daß das Verfahren halt so wäre und deshalb dem Dezernenten kein Vorwurf
zu machen sei. Allerdings habe die Mitarbeiterin einen Fehler gemacht.
Daher hat er mein Schreiben als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt und
die Mitarbeiterin gemaßregelt. Kurz und schlecht, er ignorierte also
meine Bitte und tat genau das, was nicht in meiner Absicht lag.

Mir schlägt jetzt das Gewissen. Zwar kenne ich die Konsequenzen einer
„Maßregelung“ (nettes Wort) aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde
nicht, aber ich kann mir vorstellen, daß es unangenehm ist.

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Soll ich die Sache schlicht auf sich beruhen lassen?

Soll ich der Dame einen netten Brief schreiben, in dem ich mich
meinerseits entschuldige, und ihr zusammen mit einer Schachtel Pralinen
ins Amt schicken?

Sie anrufen?

Soll ich dem Bürgermeister nochmal schreiben?

Danke im voraus für die Meinungen und viele Grüße aus Südhessen

Peter Morelle
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  #2  
Alt 11-05-2009, 06:59 PM
Hans-Georg Bickel
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Entschuldigung für unbeabsichtigte Abstrafung?

Peter Morelle <p.morelle*arcor.de> wrote:

>Gestern erhielt ich die Antwort unseres Bürgermeisters. Er schrieb mir,
>daß das Verfahren halt so wäre und deshalb dem Dezernenten kein Vorwurf
>zu machen sei. Allerdings habe die Mitarbeiterin einen Fehler gemacht.
>Daher hat er mein Schreiben als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt und
>die Mitarbeiterin gemaßregelt.


Es kam, wie es kommen musste...

>Soll ich der Dame einen netten Brief schreiben, in dem ich mich
>meinerseits entschuldige, und ihr zusammen mit einer Schachtel Pralinen
>ins Amt schicken?

[...]
>Soll ich dem Bürgermeister nochmal schreiben?


Die Pralinen würde ich weglassen. Städtische Mitarbeiter dürfen
nichts annehmen. Abpu avpug rvazny Ireahasg.;-)

Ich würde dem Bürgermeister nochmal schreiben, daß das so nicht
in deiner Absicht lag und der Mitarbeiterin eine Kopie davon
zukommen lassen, mit einem kurzen Schreiben, in dem Du bedauerst,
daß Dein Brief an den Bürgermeister von Dir nicht gewollte
Konsequenzen hatte.

Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gelten die berühmten drei F.
Formlos, fristlos und (meistens) fruchtlos.

Ein ordentlicher[tm] Vorgesetzter wird wegen der Formlosigkeit
ein Schreiben, in dem man sich über einzelne Mitarbeiter
auslässt, im Zweifel als Dienstaufsichtsbeschwerde ansehen.

Daher empfiehlt sich, wenn man genau das nicht will, im
Schriftverkehr mit Behörden Schreiben wie das von Dir
geschilderte immer mit dem Satz zu versehen: "Ich möchte dieses
Schreiben ausdrücklich nicht als Dienstaufsichtsbeschwerde
verstanden wissen, wollte aber doch meinen Unmut darüber, wie
diese Angelegenheit abgelaufen ist, zum Ausdruck bringen." Oder
so ähnlich.

HG
--
Die de.alt.soc.knigge-FAQ
http://knigge.md-d.org
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  #3  
Alt 11-05-2009, 08:45 PM
Stefan Ram
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Entschuldigung für unbeabsichtigte Abstrafung?

Peter Morelle <p.morelle*arcor.de> writes:
>Soll ich die Sache schlicht auf sich beruhen lassen?


Gehe einmal nicht von dieser Sache aus, sondern von Deinen
Lebenszielen.

Schreibe diese auf (nicht hier in der Newsgroup, sondern
für Dich selber) und dann zerlege sie in einzelne
Aktivitäten, die Du ausführen mußt um sie zu erreichen.

Dann erledige diese Aktivitäten.

(Die Verfolgung dieser Sache könnte oder könnte nicht
darunter sein, und wäre je nachdem angebracht oder nicht
angebracht. Falls sie nicht darunter vorkommt, ist sie eine
Ablenkung und sollte so gut wie möglich ignoriert werden.)

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  #4  
Alt 11-05-2009, 09:43 PM
Stefan Ram
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Entschuldigung für unbeabsichtigte Abstrafung?

Peter Morelle <p.morelle*arcor.de> writes:
>die Mitarbeiterin gemaßregelt. Kurz und schlecht, er ignorierte also
>meine Bitte und tat genau das, was nicht in meiner Absicht lag.
>Mir schlägt jetzt das Gewissen.


Du trägst keine Verantwortung für die Art und Weise, wie der
Bürgermeister auf Deine Eingaben reagiert und brauchst
dementsprechend auch kein schlechtes Gewissen haben oder
dich dafür zu entschuldigen (solange Deine Aussagen der
Wahrheit entsprochen haben und nicht sachlich falsch oder
irreführend waren und es für Dich nicht sicher vorhersehbar
war, daß er Bürgermeister so reagieren würde.)

Überspitzt gesagt: Stell Dir vor, der Bürgermeister hätte
geantwortet: »Ich habe Ihr Schreiben als Beschwerde über
Moçambique verstanden und dementsprechend Moçambique mit
Hilfe der Luftwaffe unserer Stadt zerstört, wie Sie sicher
schon in den Nachrichten gehört haben werden.« Hättest Du
dann auch ein schlechtes Gewissen wegen der Zerstörung
Moçambiques?

Auch kann es sein, daß die Maßregelung beliebig mild war,
also beispielsweise ein Hinweis, der nicht in die
Personalakte eingetragen wurde. Insgesamt ist die Verwaltung
der Stadt Dir gegenüber eine Art von juristischer Person
und der Bürgermeister und seine Mitarbeitert sprechen für
diese. Wie die Mitarbeiter dieser Person ihr Innenverhältnis
untereinander regeln kann von Dir weder beeinflußt noch
vollständig wahrgenommen werden, also bist Du nicht dafür
verwantwortlich.

Wenn eine Mitarbeiterin einen Fehler macht, ist sie dafür
verantwortlich. Wenn ein Bürgermeister eine Maßregelung
beschließt, ist er dafür verantwortlich.

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  #5  
Alt 11-05-2009, 11:24 PM
Jakob Achterndiek
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Entschuldigung für unbeabsichtigte Abstrafung?

Am 05.11.2009, 22:43 Uhr, schrieb Stefan Ram <ram*zedat.fu-berlin.de>:

> Peter Morelle <p.morelle*arcor.de> writes:
>> Mir schlägt jetzt das Gewissen.

> Du trägst keine Verantwortung für die Art und Weise, wie
> der Bürgermeister auf Deine Eingaben reagiert und brauchst
> dementsprechend auch kein schlechtes Gewissen haben


Doch!
Er hat aus Eitelkeit und aus dem Gefühl einer persönlichen
Kränkung jene Angestellte, die sich für ihr Versehen bereits
entschuldigt hatte, nachträglich beim Bürgermeister denunziert.
Einen konkreten Zweck hat er damit nicht mehr verfolgt, einen
praktischen Nutzen konnte er davon nicht mehr haben. Er hat
einfach noch mal seinen Ärger rausgelassen, auf Kosten anderer,
ohne mögliche Weiterungen zu bedenken - und nicht einmal im
Affekt. Das war mies! Daß ihn jetzt das Gewissen plagt, spricht
immerhin für ihn.

j/\a
--


Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11-06-2009, 11:02 AM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Entschuldigung für unbeabsichtigte Abstrafung?

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Jakob Achterndiek schrieb:

>>> Mir schlägt jetzt das Gewissen.

>> Du trägst keine Verantwortung für die Art und Weise, wie
>> der Bürgermeister auf Deine Eingaben reagiert und brauchst
>> dementsprechend auch kein schlechtes Gewissen haben

> Doch!
> Er hat aus Eitelkeit und aus dem Gefühl einer persönlichen
> Kränkung jene Angestellte, die sich für ihr Versehen bereits
> entschuldigt hatte, nachträglich beim Bürgermeister denunziert.
> Einen konkreten Zweck hat er damit nicht mehr verfolgt, einen
> praktischen Nutzen konnte er davon nicht mehr haben. Er hat
> einfach noch mal seinen Ärger rausgelassen, auf Kosten anderer,
> ohne mögliche Weiterungen zu bedenken - und nicht einmal im
> Affekt.


Wo hast Du das denn gelesen?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 11-06-2009, 04:17 PM
Jakob Achterndiek
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Entschuldigung für unbeabsichtigte Abstrafung?

Am 06.11.2009, 12:02 Uhr, schrieb Ralf . K u s m i e r z
<me*privacy.invalid>:

> Wo hast Du das denn gelesen?


Dort:
Message-ID: <4af314c4$0$6555$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net>

j/\a
--
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11-06-2009, 04:56 PM
Peter Morelle
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Entschuldigung für unbeabsichtigte Abstrafung?

Jakob Achterndiek schrieb:

> Er hat aus Eitelkeit und aus dem Gefühl einer persönlichen
> Kränkung jene Angestellte, die sich für ihr Versehen bereits
> entschuldigt hatte, nachträglich beim Bürgermeister denunziert.


Gegen den Vorwurf, daß der Hauptgrund meines Schreibens an die
Stadtverwaltung die Denunziation einer Mitarbeiterin der Verwaltung
gewesen sei, muß ich mich allerdings verwahren.
> Einen konkreten Zweck hat er damit nicht mehr verfolgt, einen
> praktischen Nutzen konnte er davon nicht mehr haben. Er hat
> einfach noch mal seinen Ärger rausgelassen, auf Kosten anderer,
> ohne mögliche Weiterungen zu bedenken - und nicht einmal im
> Affekt.

In meinem Schreiben an den Bürgermeister unseres Städtchens brachte ich
meine Verwunderung – zugegebenermaßen in verärgertem Ton - zum
Ausdruck, daß sensible Daten offensichtlich unkontrolliert in der EDV
erfaßt werden.
Die Intention meines Schreibens war, einen Denkanstoß zu geben, um das
Verfahren zu verbessern, die Fehlerquote zu reduzieren und dadurch
anderen Bürgern den Ärger zu ersparen, den ich hatte.

Es liegt auf der Hand, daß ich dazu auf den konkreten Sachverhalt
schildern muß, an dem ich Anstoß nehme.

Daß es zu Fehleingaben kommen kann und diese Fehleingaben jeder
eingebenden Person, egal ob sie Meier, Müller, Schulze heißt,
unterlaufen können, versteht sich von selbst. Wie Du sicher bereits in
meiner ersten Mail gelesen hast, hatte ich auch das dem Bürgermeister
unmißverständlich geschrieben, und weiterhin, daß ich die Entschuldigung
seiner Mitarbeiterin annehme und keine Ressentiments gegen die Dame hege.
> Das war mies! Daß ihn jetzt das Gewissen plagt, spricht
> immerhin für ihn.
>

Eine Denunzierung kann ich darin nicht sehen, und mies finde ich meine
Absicht, anderen Leuten unverschuldeten Ärger zu ersparen, auch nicht.
Von der Sache her würde ich jederzeit wieder so handeln, allerdings
würde ich in der Wortwahl noch vorsichtiger sein.

Ansonsten herzlichen Dank für die Antworten und viele Grüße aus Südhessen

Peter Morelle






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  #9  
Alt 11-06-2009, 09:22 PM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Entschuldigung für unbeabsichtigte Abstrafung?

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Jakob Achterndiek schrieb:

>> Wo hast Du das denn gelesen?

> Dort:
> Message-ID: <4af314c4$0$6555$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net>


Seltsam, in meinem Usenet steht aber etwas anderes.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
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  #10  
Alt 11-06-2009, 11:24 PM
Jakob Achterndiek
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Entschuldigung für unbeabsichtigte Abstrafung?

Am 06.11.2009, 22:22 Uhr, schrieb Ralf . K u s m i e r z
<me*privacy.invalid>:

>>> Wo hast Du das denn gelesen?

>> Dort:
>> Message-ID: <4af314c4$0$6555$9b4e6d93*newsspool4.arcor-online.net>

>
> Seltsam, in meinem Usenet steht aber etwas anderes.


Und was steht da?
Oder hast Du das nur anders gelesen und anders verstanden?

j/\a
--

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