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Newsgroup de.admin.net-abuse.mail E-Mail-Missbrauch.

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  #1  
Alt 10-24-2009, 03:10 PM
Matthias Roth
 
Beiträge: n/a
Standard Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

http://www.heise.de/newsticker/meldu...us-836298.html

"Das Landgericht Berlin hat am 16. Oktober 2009 entschieden, dass eine
per Abmahnung erwirkte Unterlassungserklärung wegen unerbetener
E-Mail-Werbung nicht auf eine konkrete, bereits gegen den Willen des
Anwenders angeschriebene E-Mail-Adresse beschränkt sein darf (Az. 15 T
7/09). Der Unterlassungsanspruch gilt also für den Betroffenen selbst
und damit für sämtliche seiner Adressen."

Hoffentlich bleibt das so bestehen.

M.
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  #2  
Alt 10-25-2009, 12:38 PM
Jens Glaeser
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

Matthias Roth <mxr*gmx.de> wrote:

> http://www.heise.de/newsticker/meldu...weitet-Schutz-
> vor-Spam-aus-836298.html
>
> "Das Landgericht Berlin hat am 16. Oktober 2009 entschieden, dass eine
> per Abmahnung erwirkte Unterlassungserkl?rung wegen unerbetener
> E-Mail-Werbung nicht auf eine konkrete, bereits gegen den Willen des
> Anwenders angeschriebene E-Mail-Adresse beschr?nkt sein darf (Az. 15 T
> 7/09). Der Unterlassungsanspruch gilt also f?r den Betroffenen selbst
> und damit f?r s?mtliche seiner Adressen."


Das klingt gut, aber wie soll das in der Realitaet funktionieren?
Wenn du einen Onlineshop betreibst, und sich dein Kunde dort, sagen
wir mal wegen vergessener Logindaten, ein zweites oder drittes mal
registriert hat, kann er dich stundenlang verklagen, wenn er einmal
Werbung von dir bekommen hat.

--
Best Regards Jens 8-) (mailto:jglaeser*gmx.de) Real Racing-Fan? Visit
my Champcar-Fanpage (real racing ;-) www.jensglaeser.de | This Adress is
valid, but it will be very rarely looked at. For Answers please write to
jglaeser * snafu . de Adressfakers ("nospam" etc.) will be filtered.
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  #3  
Alt 10-26-2009, 01:46 AM
Achim Peters
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

Jens Glaeser wrote:
> Matthias Roth <mxr*gmx.de> wrote:
>
>> http://www.heise.de/newsticker/meldu...weitet-Schutz-
>> vor-Spam-aus-836298.html
>>
>> "Das Landgericht Berlin hat am 16. Oktober 2009 entschieden, dass eine
>> per Abmahnung erwirkte Unterlassungserkl?rung wegen unerbetener
>> E-Mail-Werbung nicht auf eine konkrete, bereits gegen den Willen des
>> Anwenders angeschriebene E-Mail-Adresse beschr?nkt sein darf (Az. 15 T
>> 7/09). Der Unterlassungsanspruch gilt also f?r den Betroffenen selbst
>> und damit f?r s?mtliche seiner Adressen."

>
> Das klingt gut, aber wie soll das in der Realitaet funktionieren?
> Wenn du einen Onlineshop betreibst, und sich dein Kunde dort, sagen
> wir mal wegen vergessener Logindaten, ein zweites oder drittes mal
> registriert hat, kann er dich stundenlang verklagen, wenn er einmal
> Werbung von dir bekommen hat.


Double Opt-In.

Alles andere gehört verklagt.

Bye
Achim
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  #4  
Alt 10-26-2009, 02:19 AM
Andreas Kohlbach
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

Achim Peters wrote on 25. October 2009:
>
> Jens Glaeser wrote:
>> Matthias Roth <mxr*gmx.de> wrote:
>>
>>> http://www.heise.de/newsticker/meldu...weitet-Schutz-
>>> vor-Spam-aus-836298.html
>>>
>>> "Das Landgericht Berlin hat am 16. Oktober 2009 entschieden, dass eine
>>> per Abmahnung erwirkte Unterlassungserkl?rung wegen unerbetener
>>> E-Mail-Werbung nicht auf eine konkrete, bereits gegen den Willen des
>>> Anwenders angeschriebene E-Mail-Adresse beschr?nkt sein darf (Az. 15 T
>>> 7/09). Der Unterlassungsanspruch gilt also f?r den Betroffenen selbst
>>> und damit f?r s?mtliche seiner Adressen."

>>
>> Das klingt gut, aber wie soll das in der Realitaet funktionieren?
>> Wenn du einen Onlineshop betreibst, und sich dein Kunde dort, sagen
>> wir mal wegen vergessener Logindaten, ein zweites oder drittes mal
>> registriert hat, kann er dich stundenlang verklagen, wenn er einmal
>> Werbung von dir bekommen hat.

>
> Double Opt-In.
>
> Alles andere gehört verklagt.


Jein. Wenn man auch etwas bestellt *und* gleich bezahlt, sollte das IMO
auch okay sein.

Für alles andere gibt es Double Opt-In (oder auch Confirmed-Opt-In). [TM]
--
Andreas (PGP Key available on public key servers)
You know you're a Redneck when
21. Your house doesn't have curtains but your truck does.
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  #5  
Alt 10-26-2009, 07:04 AM
Ralf . K u s m i e r z
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Achim Peters schrieb:

>> Das klingt gut, aber wie soll das in der Realitaet funktionieren?
>> Wenn du einen Onlineshop betreibst, und sich dein Kunde dort, sagen
>> wir mal wegen vergessener Logindaten, ein zweites oder drittes mal
>> registriert hat, kann er dich stundenlang verklagen, wenn er einmal
>> Werbung von dir bekommen hat.

> Double Opt-In.


Nicht "double", sondern "confirmed". Und wenn das dokumentiert ist,
dann gibt es keine Grundlagen für Klagen, von daher ist das
Vorstehende des VP Unsinn.

> Alles andere gehört verklagt.


ACK


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
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  #6  
Alt 10-26-2009, 10:21 AM
Ulrich F. Heidenreich
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

Achim Peters in <news:4AE4FF80.5030700*gmx.de>:

>Jens Glaeser wrote:
>> Matthias Roth <mxr*gmx.de> wrote:
>>
>>> http://www.heise.de/newsticker/meldu...weitet-Schutz-
>>> vor-Spam-aus-836298.html
>>>
>>> "Das Landgericht Berlin hat am 16. Oktober 2009 entschieden, dass eine
>>> per Abmahnung erwirkte Unterlassungserkl?rung wegen unerbetener
>>> E-Mail-Werbung nicht auf eine konkrete, bereits gegen den Willen des
>>> Anwenders angeschriebene E-Mail-Adresse beschr?nkt sein darf (Az. 15 T
>>> 7/09). Der Unterlassungsanspruch gilt also f?r den Betroffenen selbst
>>> und damit f?r s?mtliche seiner Adressen."

>>
>> Das klingt gut, aber wie soll das in der Realitaet funktionieren?


Konsequente Löschung aller Adressen, zu denen weder eine explizite
(Confirmed Opt-In) noch eine implizite (Kundenbeziehung) Erlaubnis
des Adress*inhabers* vorliegt.

>> Wenn du einen Onlineshop betreibst, und sich dein Kunde dort, sagen
>> wir mal wegen vergessener Logindaten, ein zweites oder drittes mal
>> registriert hat, kann er dich stundenlang verklagen, wenn er einmal
>> Werbung von dir bekommen hat.

>
>Double Opt-In.


ACK.

>Alles andere gehört verklagt.


Bei einer bestehenden Kundenbeziehung könnte ich dagegen auch mit einem
Opt-Out leben.

CU!
Ulrich
--
In 1 Monaten und 31 Tagen ist Weihnachten
http://invalid.de/spank-the-mugu.html
Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!
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  #7  
Alt 10-26-2009, 11:19 AM
Marc Haber
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

Achim Peters <achimpeters*gmx.de> wrote:
>Double Opt-In.


Confirmed Opt-In. So viel Zeit muss sein.

Du optest ja nicht zweimal, sondern Du optest und bestätigst das dann.

Grüße
Marc

--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
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  #8  
Alt 10-26-2009, 06:25 PM
Ralf Döblitz
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

Ulrich F. Heidenreich <nospam.0x4711*tremornet.de> schrieb:
[...]
> Konsequente Löschung aller Adressen, zu denen weder eine explizite
> (Confirmed Opt-In) noch eine implizite (Kundenbeziehung) Erlaubnis
> des Adress*inhabers* vorliegt.


Letzteres festzustellen ist aber nicht immer einfach. Bei uns kommt es
oft gneug vor, daß sich Kunden bei der Mailadresse verschreiben (ohne
böses zu wollen, einfach nur Typos in localpart oder fqdn) und es die
falsche Adresse trotzdem gibt - es betrifft da zwar nur eine Bestäti-
gungsmail pro Bestellung, aber nervig sein kann das trotzdem. Eine
vorherige Bestätigung der Maildresse wie beim Newsletter-Abo abzuwik-
keln, nur um die Bestätigung für eine spontan bestellte Pizza zu be-
kommen, ist IMO weder zweckmäßig noch angemessen und würde auch die
Belästigung durch falsche Mails nicht reduzieren (statt Bestellbestäti-
gung dann eben die Aufforderung zur Bestätigung der Mailadresse).

Ralf
--
Ralf Döblitz * Schapenstraße 6 * 38104 Braunschweig * Germany
Phone: +49-531-2361223 Fax: +49-531-2361224 mailto:doeblitz*doeblitz.net
Homepage: http://www.escape.de/users/selene/
Mit UTF-8 kann man gleichzeitig äöüßÄÖÜæœłø‱¼½¾¤¹²³¢€£¥¶ §¬÷×±©®™¡¿ verwenden…
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  #9  
Alt 10-27-2009, 09:31 AM
Ulrich F. Heidenreich
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

Ralf Döblitz in <news:hc4pi9$1uo$1*selene.doeblitz.net>:

>Ulrich F. Heidenreich <nospam.0x4711*tremornet.de> schrieb:
>[...]
>> Konsequente Löschung aller Adressen, zu denen weder eine explizite
>> (Confirmed Opt-In) noch eine implizite (Kundenbeziehung) Erlaubnis
>> des Adress*inhabers* vorliegt.

~~~~~~~~
>Letzteres festzustellen ist aber nicht immer einfach.


Dann müssen halt endlich seriöse (deriös zu nehmende) Versender dafür
sorgen, daß es einfach wird.

>Bei uns kommt es
>oft gneug vor, daß sich Kunden bei der Mailadresse verschreiben (ohne
>böses zu wollen, einfach nur Typos in localpart oder fqdn) und es die
>falsche Adresse trotzdem gibt


Und der Inhaber der falschen Adresse Confirmed dann den Opt-in? Wenn
er's nicht tut, fehlt das Einverständnis des Adressinhabers, tut er's,
ist er selbst schuld.

>- es betrifft da zwar nur eine Bestäti-
>gungsmail pro Bestellung, aber nervig sein kann das trotzdem. Eine
>vorherige Bestätigung der Maildresse wie beim Newsletter-Abo abzuwik-
>keln, nur um die Bestätigung für eine spontan bestellte Pizza zu be-
>kommen, ist IMO weder zweckmäßig noch angemessen


Damit liegt kein sicher feststellbares Einverständnis des Inhabers zum
Werbeversand vor. Ergo: Keine Werbung zulässig.

>und würde auch die
>Belästigung durch falsche Mails nicht reduzieren (statt Bestellbestäti-
>gung dann eben die Aufforderung zur Bestätigung der Mailadresse).


Einmalig. Das ist um Klassen besser, als ständig Spam mit der Ausrede zu
bekommen, man habe dem Werbeversand zugestimmt. Und die liegt nun mal
nicht vor, wenn nur der *Verwender* der Adresse aber nicht der *Inhaber*
zustimmte.

CU!
Ulrich

P.S.: Oder meintest Du mit "Letzteres" die implizite Zustimmung wegen
eines bestehenden Kundenverhältnisses? Für den Fall war ich ja
mit einem Opt-Out einverstanden.
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  #10  
Alt 10-27-2009, 09:52 AM
Heinz Schmitz
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Erfreulicher LG-Beschluss zum Thema Spam

Ulrich F. Heidenreich wrote:

>Bei einer bestehenden Kundenbeziehung könnte ich dagegen auch mit einem
>Opt-Out leben.


Das halte ich für leichtsinnig. Der Vorteil des Internet-Einkaufens
besteht ja gerade darin, daß man eine hohe Zahl von Shops
besuchen und dort auch mal "zur Probe" kaufen kann.

Wenn dann schon jeder einzelne Test-Kauf die Tür zu unserer
Mail-Box öffnen darf, ist die Box schnell voll. Und man glaubt ja
kaum, wie außerordentlich ausdauernd diese Brüder mailen.

So ähnlich sehe ich das übrigens auch mit diesen unsäglichen
Werbe-"Zeitungen", von denen hier jede Woche drei verschiedene
Exemplare eingeworfen werden. Würden die Verleger die gleiche
Menge Papier als Konfetti aussem Flieger abwerfen, säßen sie bald
wegen Umweltverschmutzung im Knast. Aber in unsere Haus-Flure
werfen dürfense das.

Grüße,
H.



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