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		<title>Meinews.de - Newsgroup at.gesellschaft.recht</title>
		<link>http://www.meinews.net</link>
		<description>Rechtsfragen und Justiz in Oesterreich.</description>
		<language>de</language>
		<lastBuildDate>Sat, 21 Nov 2009 06:43:50 GMT</lastBuildDate>
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			<title>Meinews.de - Newsgroup at.gesellschaft.recht</title>
			<link>http://www.meinews.net</link>
		</image>
		<item>
			<title>Beleidigung</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=470230&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 17:16:09 GMT</pubDate>
			<description>Beleidigung

Du hast mich schon wieder beleidigt. Du hast einen Sklaven geschickt,
welche heute gewagt hat mich anzusprechen. Ich habe in seinen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Beleidigung<br />
<br />
Du hast mich schon wieder beleidigt. Du hast einen Sklaven geschickt,<br />
welche heute gewagt hat mich anzusprechen. Ich habe in seinen Gedanken<br />
dieselben Abschichten gelesen, ueber welche ich Bescheid schon seit<br />
Jahren weis. Habe ich es nicht klar zum Ausdruck gebracht, dass du dich<br />
umsonst bemuehst? Die Beleidigung besteht darin, dass du zu mir einen<br />
Sklaven zugeschickt hast. Also, daraus folgt, dass du fuer mich die Rolle<br />
eines Sklaven vorgesehen hast. Du weist doch, welche Bestrafung du fuer<br />
diese Beleidigung verdient hast? Ich sage es dir und deinem Kumpel noch<br />
mal klar und deutlich: Niemand ist berechtigt mich anzusprechen! Niemand<br />
darf mich uebernehmen, kaufen oder verkaufen. Ich stehe nicht fuer Kauf<br />
oder Verkauf! Ich gehoere allen und niemandem. Ihr, geistliche Parasiten,<br />
seit zwei Tausend Jahren geistliches Business treiben: alles Mystisches<br />
zu kaufen und zu verkaufen, wobei sie selbst zu nichts faehig sind.<br />
Doktor Titeln und Buecher, welche euch protzen lassen, haben fuer euch<br />
eure Sklaven kostenlos gemacht. Sie selbst sind nichts und niemand,<br />
geborene Dreck. Ich kenne auch deine verbrecherische Gedanken: wenn wir<br />
ihn nicht kriegen, dann moege er niemandem anfallen. Du hast schon vieles<br />
ausprobiert, um mich so natuerlich wie moeglich umbringen zu lassen. Mit<br />
meiner Leiche und meinen Ideen haetten sie dann es erreichen, ihre<br />
Bruchbude, welche sie als heilige Kirche bezeichnen und welche mit<br />
zweiter kosmischer Geschwindigkeit versinkt, zu retten. Es wird dir nicht<br />
gelingen, nicht erstes und nicht zweites! Jeder von deinen Schakalen,<br />
welche sich hinter meinem Ruecken schleicht, wird qualvoll sterben, und<br />
zwar bald. Alle deine Untaten sind bei mir aufgelistet, und fuer jeden<br />
wirst du ausgepeitscht. Nach jedem meinen Vorstellungsgespraech rufst du<br />
dem Arbeitgeber und bittest, dir einen Gefallen zu tun, diesen konkreten<br />
Bewerber, obwohl er so perfekt ist, nicht anzustellen. Du hast verfaulte<br />
Mentalitaet. Ich war nie in meinem Leben reich, und mir ist es egal, ob<br />
ich arm oder bettelarm werde. Ich scheisse auf deine Macht und Geld!<br />
Schreibe es dir hinter die Ohren: es gibt im Universum nicht genug Gold,<br />
um meine Freiheit zu erkaufen! Bilde es dir nicht an, dass du etwas<br />
kannst. Du  willst Krieg? Also, du wirst es haben. Alles, was ich mir<br />
jemals gewuenscht habe, ging in Erfuehlung. Gleiches wird auch dir,<br />
deinem Kumpel und deiner ganzen Bande geschehen. Mache nur weiter so! Ich<br />
habe viel Zeit und Geduld. Deine Stunde wird dich erschlagen. Ich<br />
empfehle dir und deinem Kumpel, weitere Versuche zu unterlassen. Und dann<br />
werde ich, VIELLEICHT, dich vergessen, was fuer dich viel gesunder waere.<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Geist der Wahrheit</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=470230</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Praemienrueckzahlung</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=470183&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 16:29:38 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA["Thomas Probst" schrieb

> Ich habe eine RS-Versicherung mit einem Dauerrabatt von 20% auf
> 10 Jahre.

> Nachdem ich nun die RS-Versicherung nach...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><br />
<br />
&quot;Thomas Probst&quot; schrieb<br />
<font color="blue"><br />
&gt; Ich habe eine RS-Versicherung mit einem Dauerrabatt von 20% auf<br />
&gt; 10 Jahre.</font><br />
<font color="blue"><br />
&gt; Nachdem ich nun die RS-Versicherung nach nur 2 Jahren kuendigen<br />
&gt; moechte und mich ein bissl naeher mit den entsprechenden Klauseln<br />
&gt; beschaeftigt habe, habe ich einen Passus gefunden, der besagt, dass ich<br />
&gt; bei einer vorzeitigen Kuendigung, sofern diese innerhalb der ersten 5<br />
&gt; Jahre ab Vertragsbeginn eingereicht wird, nicht 20%, sondern 25%<br />
&gt; refundieren muss.</font><br />
<br />
<br />
Wenn Du diese Versicherung mit einer Versicherungsdauer von 2 Jahren<br />
abschließen wolltest, würdest Du auch nicht 100% sondern entsprechend mehr<br />
bezahlen. Leute die eine Versicherung für einen relativ kurzen Zeitraum<br />
benötigen stellen versicherungsmathematisch ein höheres Risiko dar - denn<br />
sie bewerten ja offenbar die Chance in diesem kurzen Zeitraum einem<br />
versicherten Risiko ausgesetzt zu sein besonders hoch, sonst würden sie<br />
keine Versicherung (auf so kurze Zeit) abschließen.<br />
<br />
Da ich hier Vertragsautonomie sehe und Du unterzeichnet hast, würde ich<br />
keinen Grund sehen warum das nicht rechtens wäre. Im übrigen bin ich mir gar<br />
nicht sicher, ob sie Dich nach 2 Jahren überhaupt raus lassen - AFAIK gibts<br />
erst ab 3 Jahren Anspruch auf vorzeitigen Ausstieg.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Thomas Probst</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=470183</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Temporäre Lagerung von Siedel-Schachteln in Trockenraum/Fahrradabstellraum zulässig?</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=469532&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 07:50:01 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[On Thu, 19 Nov 2009 08:50:01 +0100, "Roman Schreiber"
<romanschreiber*gmx.at> wrote:

>Hallo,
>
>ist es zulässig, im Zuge einer Umsiedelung im neu...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>On Thu, 19 Nov 2009 08:50:01 +0100, &quot;Roman Schreiber&quot;<br />
&lt;romanschreiber*gmx.at&gt; wrote:<br />
<font color="blue"><br />
&gt;Hallo,<br />
&gt;<br />
&gt;ist es zulässig, im Zuge einer Umsiedelung im neu bezogenen <br />
&gt;Genossenschafts-Wohnhaus Siedelgut (Schachteln mit Werkzeug, Zeitschriften, <br />
&gt;Kabeln) in einer Ecke des (riesigen) Keller-Trockenraumens bzw. des <br />
&gt;(riesigen) Keller-Fahrradabstellraumes temporär zwischenzulagern, bis die <br />
&gt;Kellerregale errichtet sind und die Dinge verschoben werden können?<br />
&gt;</font><br />
&quot;Zulässig&quot; ist es sicher nicht.<br />
Aber, wer oder was sollte dich dran hindern?<br />
Ich täte halt eine Information draufkleben, wie die Situation ist und<br />
eventuell das Wegräumdatum - ein paar freundliche Sätze an die<br />
zukünftitgen Mitbewohner würden auch nicht unbedingt schaden.<br />
<br />
h<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Roman Schreiber</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=469532</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Abstruse Nachweispflicht der Vorwohnungsaufgabe bei Gesiba</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=468921&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 18:46:18 GMT</pubDate>
			<description>Liebe Leute,

ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Liebe Leute,<br />
<br />
ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung<br />
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die Aufgabe<br />
der Rechte an der Vorwohnung.<br />
<br />
Nun hab ich denen den Meldezettel geschickt. Genügt ihnen nicht. Dann<br />
habe ich das von beiden Parteien unterschriebene<br />
Wohnungsrückgabeprotokoll geschickt. Auch das genügt ihnen nicht. Nun<br />
hab ich mir die Mühe gemacht, meinen damaligen (privaten) Vermieter,<br />
der im Ausland lebt, zu kontaktieren, damit er mir die Kündigung des<br />
Mietvertrages schriftlich mit Unterschrift bestätigt. Dieser<br />
eindeutige Beweis, dass ich mit der Vorwohnung nichts mehr zu tun<br />
habe, genügt noch immer nicht.<br />
<br />
GESIBA verlangt (wobei sie auf die Bestimmungen der MA 50 verweisen),<br />
dass der Vermieter ein eigenartig definiertes Formblatt unterschreibt<br />
und - jetzt wird es wirklich abstrus - einen Beleg über das<br />
Verfügungsrecht des Unterkunftgebers an meiner vorigen Wohnung<br />
übermittelt.<br />
<br />
Dieses Verfügungsrecht muss in folgender Form nachgewiesen werden:<br />
-) Für Eigentümer von Wohnhäusern / Eigentumswohnungen:<br />
aktueller Grundbuchsauszug bzw. Beschluss des Grundbuchsgerichtes<br />
-) ansonsten<br />
Hauptmietvertrag / genossenschaftlicher Nutzungsvertrag /<br />
Untermietvertrag<br />
<br />
Was heißt das jetzt? Heißt das, dass mein Vermieter, dem meine<br />
gemietete Wohnung gehört, seinen aktuellen Grundbuchsauszug schicken<br />
soll? Wenn ja, was bringt das? Was beweist das, dass ich keinerlei<br />
Rechte an der Wohnung habe. Oder heißt das, dass ich den<br />
Hauptmietvertrag schicken soll? Wenn ja, was beweißt der<br />
Hauptmietvertrag großartig? Da steht drinnen, das mein Mietverhältnis<br />
damals auf 5 Jahre befristet war, und diese Zeit hab ich auslaufen<br />
lassen. Eine Mietverlängerung fand nicht statt. Wie muss das<br />
Verfügungsrecht aussehen? Wie realistisch ist es nun für mich, dass<br />
ich diese Nachweispflichten erfüllen kann? Was ist, wenn ich den<br />
Vermieter nicht mehr erreiche? Er lebt im Ausland, könnte bereits<br />
umgezogen sein und auf der anderen Erdhalbkugel wohnen. Er könnte<br />
mittlerweile gestorben sein. Und auch das ist zu bedenken: Vielleicht<br />
hat der Vermieter keine Lust, mir den Nachweis zu schicken. Diese von<br />
GESIBA (oder von MA 50) geforderte Nachweispflicht ist womöglich nicht<br />
realisierbar. Die Konsequenz könnte sein, dass sie meinen Vertrag<br />
kündigen. Das kann doch bitte nicht sein.<br />
<br />
Das Witzige ist, dass ich den Nachweis innerhalb einer Woche erbringen<br />
muss. Na supertoll.<br />
<br />
Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen soll. Vor allem will<br />
ich diesen Verfügungsrechtnachweis verstehen. Wer muss was machen?<br />
Bitte um Tipps und Ratschläge.<br />
<br />
Danke,<br />
Norbert<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Norbert Pürringer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=468921</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Abstruse Nachweispflicht der Vorwohnungsaufgabe bei Gesiba</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=468893&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 18:46:18 GMT</pubDate>
			<description>Liebe Leute,

ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Liebe Leute,<br />
<br />
ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung<br />
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die Aufgabe<br />
der Rechte an der Vorwohnung.<br />
<br />
Nun hab ich denen den Meldezettel geschickt. Genügt ihnen nicht. Dann<br />
habe ich das von beiden Parteien unterschriebene<br />
Wohnungsrückgabeprotokoll geschickt. Auch das genügt ihnen nicht. Nun<br />
hab ich mir die Mühe gemacht, meinen damaligen (privaten) Vermieter,<br />
der im Ausland lebt, zu kontaktieren, damit er mir die Kündigung des<br />
Mietvertrages schriftlich mit Unterschrift bestätigt. Dieser<br />
eindeutige Beweis, dass ich mit der Vorwohnung nichts mehr zu tun<br />
habe, genügt noch immer nicht.<br />
<br />
GESIBA verlangt (wobei sie auf die Bestimmungen der MA 50 verweisen),<br />
dass der Vermieter ein eigenartig definiertes Formblatt unterschreibt<br />
und - jetzt wird es wirklich abstrus - einen Beleg über das<br />
Verfügungsrecht des Unterkunftgebers an meiner vorigen Wohnung<br />
übermittelt.<br />
<br />
Dieses Verfügungsrecht muss in folgender Form nachgewiesen werden:<br />
-) Für Eigentümer von Wohnhäusern / Eigentumswohnungen:<br />
aktueller Grundbuchsauszug bzw. Beschluss des Grundbuchsgerichtes<br />
-) ansonsten<br />
Hauptmietvertrag / genossenschaftlicher Nutzungsvertrag /<br />
Untermietvertrag<br />
<br />
Was heißt das jetzt? Heißt das, dass mein Vermieter, dem meine<br />
gemietete Wohnung gehört, seinen aktuellen Grundbuchsauszug schicken<br />
soll? Wenn ja, was bringt das? Was beweist das, dass ich keinerlei<br />
Rechte an der Wohnung habe. Oder heißt das, dass ich den<br />
Hauptmietvertrag schicken soll? Wenn ja, was beweißt der<br />
Hauptmietvertrag großartig? Da steht drinnen, das mein Mietverhältnis<br />
damals auf 5 Jahre befristet war, und diese Zeit hab ich auslaufen<br />
lassen. Eine Mietverlängerung fand nicht statt. Wie muss das<br />
Verfügungsrecht aussehen? Wie realistisch ist es nun für mich, dass<br />
ich diese Nachweispflichten erfüllen kann? Was ist, wenn ich den<br />
Vermieter nicht mehr erreiche? Er lebt im Ausland, könnte bereits<br />
umgezogen sein und auf der anderen Erdhalbkugel wohnen. Er könnte<br />
mittlerweile gestorben sein. Und auch das ist zu bedenken: Vielleicht<br />
hat der Vermieter keine Lust, mir den Nachweis zu schicken. Diese von<br />
GESIBA (oder von MA 50) geforderte Nachweispflicht ist womöglich nicht<br />
realisierbar. Die Konsequenz könnte sein, dass sie meinen Vertrag<br />
kündigen. Das kann doch bitte nicht sein.<br />
<br />
Das Witzige ist, dass ich den Nachweis innerhalb einer Woche erbringen<br />
muss. Na supertoll.<br />
<br />
Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen soll. Vor allem will<br />
ich diesen Verfügungsrechtnachweis verstehen. Wer muss was machen?<br />
Bitte um Tipps und Ratschläge.<br />
<br />
Danke,<br />
Norbert<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Norbert Pürringer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=468893</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Abstruse Nachweispflicht der Vorwohnungsaufgabe bei Gesiba</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=468948&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 18:46:18 GMT</pubDate>
			<description>Liebe Leute,

ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Liebe Leute,<br />
<br />
ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung<br />
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die Aufgabe<br />
der Rechte an der Vorwohnung.<br />
<br />
Nun hab ich denen den Meldezettel geschickt. Genügt ihnen nicht. Dann<br />
habe ich das von beiden Parteien unterschriebene<br />
Wohnungsrückgabeprotokoll geschickt. Auch das genügt ihnen nicht. Nun<br />
hab ich mir die Mühe gemacht, meinen damaligen (privaten) Vermieter,<br />
der im Ausland lebt, zu kontaktieren, damit er mir die Kündigung des<br />
Mietvertrages schriftlich mit Unterschrift bestätigt. Dieser<br />
eindeutige Beweis, dass ich mit der Vorwohnung nichts mehr zu tun<br />
habe, genügt noch immer nicht.<br />
<br />
GESIBA verlangt (wobei sie auf die Bestimmungen der MA 50 verweisen),<br />
dass der Vermieter ein eigenartig definiertes Formblatt unterschreibt<br />
und - jetzt wird es wirklich abstrus - einen Beleg über das<br />
Verfügungsrecht des Unterkunftgebers an meiner vorigen Wohnung<br />
übermittelt.<br />
<br />
Dieses Verfügungsrecht muss in folgender Form nachgewiesen werden:<br />
-) Für Eigentümer von Wohnhäusern / Eigentumswohnungen:<br />
aktueller Grundbuchsauszug bzw. Beschluss des Grundbuchsgerichtes<br />
-) ansonsten<br />
Hauptmietvertrag / genossenschaftlicher Nutzungsvertrag /<br />
Untermietvertrag<br />
<br />
Was heißt das jetzt? Heißt das, dass mein Vermieter, dem meine<br />
gemietete Wohnung gehört, seinen aktuellen Grundbuchsauszug schicken<br />
soll? Wenn ja, was bringt das? Was beweist das, dass ich keinerlei<br />
Rechte an der Wohnung habe. Oder heißt das, dass ich den<br />
Hauptmietvertrag schicken soll? Wenn ja, was beweißt der<br />
Hauptmietvertrag großartig? Da steht drinnen, das mein Mietverhältnis<br />
damals auf 5 Jahre befristet war, und diese Zeit hab ich auslaufen<br />
lassen. Eine Mietverlängerung fand nicht statt. Wie muss das<br />
Verfügungsrecht aussehen? Wie realistisch ist es nun für mich, dass<br />
ich diese Nachweispflichten erfüllen kann? Was ist, wenn ich den<br />
Vermieter nicht mehr erreiche? Er lebt im Ausland, könnte bereits<br />
umgezogen sein und auf der anderen Erdhalbkugel wohnen. Er könnte<br />
mittlerweile gestorben sein. Und auch das ist zu bedenken: Vielleicht<br />
hat der Vermieter keine Lust, mir den Nachweis zu schicken. Diese von<br />
GESIBA (oder von MA 50) geforderte Nachweispflicht ist womöglich nicht<br />
realisierbar. Die Konsequenz könnte sein, dass sie meinen Vertrag<br />
kündigen. Das kann doch bitte nicht sein.<br />
<br />
Das Witzige ist, dass ich den Nachweis innerhalb einer Woche erbringen<br />
muss. Na supertoll.<br />
<br />
Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen soll. Vor allem will<br />
ich diesen Verfügungsrechtnachweis verstehen. Wer muss was machen?<br />
Bitte um Tipps und Ratschläge.<br />
<br />
Danke,<br />
Norbert<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Norbert Pürringer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=468948</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Abstruse Nachweispflicht der Vorwohnungsaufgabe bei Gesiba</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=469065&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 18:46:18 GMT</pubDate>
			<description>Liebe Leute,

ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Liebe Leute,<br />
<br />
ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung<br />
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die Aufgabe<br />
der Rechte an der Vorwohnung.<br />
<br />
Nun hab ich denen den Meldezettel geschickt. Genügt ihnen nicht. Dann<br />
habe ich das von beiden Parteien unterschriebene<br />
Wohnungsrückgabeprotokoll geschickt. Auch das genügt ihnen nicht. Nun<br />
hab ich mir die Mühe gemacht, meinen damaligen (privaten) Vermieter,<br />
der im Ausland lebt, zu kontaktieren, damit er mir die Kündigung des<br />
Mietvertrages schriftlich mit Unterschrift bestätigt. Dieser<br />
eindeutige Beweis, dass ich mit der Vorwohnung nichts mehr zu tun<br />
habe, genügt noch immer nicht.<br />
<br />
GESIBA verlangt (wobei sie auf die Bestimmungen der MA 50 verweisen),<br />
dass der Vermieter ein eigenartig definiertes Formblatt unterschreibt<br />
und - jetzt wird es wirklich abstrus - einen Beleg über das<br />
Verfügungsrecht des Unterkunftgebers an meiner vorigen Wohnung<br />
übermittelt.<br />
<br />
Dieses Verfügungsrecht muss in folgender Form nachgewiesen werden:<br />
-) Für Eigentümer von Wohnhäusern / Eigentumswohnungen:<br />
aktueller Grundbuchsauszug bzw. Beschluss des Grundbuchsgerichtes<br />
-) ansonsten<br />
Hauptmietvertrag / genossenschaftlicher Nutzungsvertrag /<br />
Untermietvertrag<br />
<br />
Was heißt das jetzt? Heißt das, dass mein Vermieter, dem meine<br />
gemietete Wohnung gehört, seinen aktuellen Grundbuchsauszug schicken<br />
soll? Wenn ja, was bringt das? Was beweist das, dass ich keinerlei<br />
Rechte an der Wohnung habe. Oder heißt das, dass ich den<br />
Hauptmietvertrag schicken soll? Wenn ja, was beweißt der<br />
Hauptmietvertrag großartig? Da steht drinnen, das mein Mietverhältnis<br />
damals auf 5 Jahre befristet war, und diese Zeit hab ich auslaufen<br />
lassen. Eine Mietverlängerung fand nicht statt. Wie muss das<br />
Verfügungsrecht aussehen? Wie realistisch ist es nun für mich, dass<br />
ich diese Nachweispflichten erfüllen kann? Was ist, wenn ich den<br />
Vermieter nicht mehr erreiche? Er lebt im Ausland, könnte bereits<br />
umgezogen sein und auf der anderen Erdhalbkugel wohnen. Er könnte<br />
mittlerweile gestorben sein. Und auch das ist zu bedenken: Vielleicht<br />
hat der Vermieter keine Lust, mir den Nachweis zu schicken. Diese von<br />
GESIBA (oder von MA 50) geforderte Nachweispflicht ist womöglich nicht<br />
realisierbar. Die Konsequenz könnte sein, dass sie meinen Vertrag<br />
kündigen. Das kann doch bitte nicht sein.<br />
<br />
Das Witzige ist, dass ich den Nachweis innerhalb einer Woche erbringen<br />
muss. Na supertoll.<br />
<br />
Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen soll. Vor allem will<br />
ich diesen Verfügungsrechtnachweis verstehen. Wer muss was machen?<br />
Bitte um Tipps und Ratschläge.<br />
<br />
Danke,<br />
Norbert<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Norbert Pürringer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=469065</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Abstruse Nachweispflicht der Vorwohnungsaufgabe bei Gesiba</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=469040&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 18:46:18 GMT</pubDate>
			<description>Liebe Leute,

ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Liebe Leute,<br />
<br />
ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung<br />
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die Aufgabe<br />
der Rechte an der Vorwohnung.<br />
<br />
Nun hab ich denen den Meldezettel geschickt. Genügt ihnen nicht. Dann<br />
habe ich das von beiden Parteien unterschriebene<br />
Wohnungsrückgabeprotokoll geschickt. Auch das genügt ihnen nicht. Nun<br />
hab ich mir die Mühe gemacht, meinen damaligen (privaten) Vermieter,<br />
der im Ausland lebt, zu kontaktieren, damit er mir die Kündigung des<br />
Mietvertrages schriftlich mit Unterschrift bestätigt. Dieser<br />
eindeutige Beweis, dass ich mit der Vorwohnung nichts mehr zu tun<br />
habe, genügt noch immer nicht.<br />
<br />
GESIBA verlangt (wobei sie auf die Bestimmungen der MA 50 verweisen),<br />
dass der Vermieter ein eigenartig definiertes Formblatt unterschreibt<br />
und - jetzt wird es wirklich abstrus - einen Beleg über das<br />
Verfügungsrecht des Unterkunftgebers an meiner vorigen Wohnung<br />
übermittelt.<br />
<br />
Dieses Verfügungsrecht muss in folgender Form nachgewiesen werden:<br />
-) Für Eigentümer von Wohnhäusern / Eigentumswohnungen:<br />
aktueller Grundbuchsauszug bzw. Beschluss des Grundbuchsgerichtes<br />
-) ansonsten<br />
Hauptmietvertrag / genossenschaftlicher Nutzungsvertrag /<br />
Untermietvertrag<br />
<br />
Was heißt das jetzt? Heißt das, dass mein Vermieter, dem meine<br />
gemietete Wohnung gehört, seinen aktuellen Grundbuchsauszug schicken<br />
soll? Wenn ja, was bringt das? Was beweist das, dass ich keinerlei<br />
Rechte an der Wohnung habe. Oder heißt das, dass ich den<br />
Hauptmietvertrag schicken soll? Wenn ja, was beweißt der<br />
Hauptmietvertrag großartig? Da steht drinnen, das mein Mietverhältnis<br />
damals auf 5 Jahre befristet war, und diese Zeit hab ich auslaufen<br />
lassen. Eine Mietverlängerung fand nicht statt. Wie muss das<br />
Verfügungsrecht aussehen? Wie realistisch ist es nun für mich, dass<br />
ich diese Nachweispflichten erfüllen kann? Was ist, wenn ich den<br />
Vermieter nicht mehr erreiche? Er lebt im Ausland, könnte bereits<br />
umgezogen sein und auf der anderen Erdhalbkugel wohnen. Er könnte<br />
mittlerweile gestorben sein. Und auch das ist zu bedenken: Vielleicht<br />
hat der Vermieter keine Lust, mir den Nachweis zu schicken. Diese von<br />
GESIBA (oder von MA 50) geforderte Nachweispflicht ist womöglich nicht<br />
realisierbar. Die Konsequenz könnte sein, dass sie meinen Vertrag<br />
kündigen. Das kann doch bitte nicht sein.<br />
<br />
Das Witzige ist, dass ich den Nachweis innerhalb einer Woche erbringen<br />
muss. Na supertoll.<br />
<br />
Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen soll. Vor allem will<br />
ich diesen Verfügungsrechtnachweis verstehen. Wer muss was machen?<br />
Bitte um Tipps und Ratschläge.<br />
<br />
Danke,<br />
Norbert<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Norbert Pürringer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=469040</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Abstruse Nachweispflicht der Vorwohnungsaufgabe bei Gesiba</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=469066&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 18:46:18 GMT</pubDate>
			<description>Liebe Leute,

ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Liebe Leute,<br />
<br />
ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung<br />
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die Aufgabe<br />
der Rechte an der Vorwohnung.<br />
<br />
Nun hab ich denen den Meldezettel geschickt. Genügt ihnen nicht. Dann<br />
habe ich das von beiden Parteien unterschriebene<br />
Wohnungsrückgabeprotokoll geschickt. Auch das genügt ihnen nicht. Nun<br />
hab ich mir die Mühe gemacht, meinen damaligen (privaten) Vermieter,<br />
der im Ausland lebt, zu kontaktieren, damit er mir die Kündigung des<br />
Mietvertrages schriftlich mit Unterschrift bestätigt. Dieser<br />
eindeutige Beweis, dass ich mit der Vorwohnung nichts mehr zu tun<br />
habe, genügt noch immer nicht.<br />
<br />
GESIBA verlangt (wobei sie auf die Bestimmungen der MA 50 verweisen),<br />
dass der Vermieter ein eigenartig definiertes Formblatt unterschreibt<br />
und - jetzt wird es wirklich abstrus - einen Beleg über das<br />
Verfügungsrecht des Unterkunftgebers an meiner vorigen Wohnung<br />
übermittelt.<br />
<br />
Dieses Verfügungsrecht muss in folgender Form nachgewiesen werden:<br />
-) Für Eigentümer von Wohnhäusern / Eigentumswohnungen:<br />
aktueller Grundbuchsauszug bzw. Beschluss des Grundbuchsgerichtes<br />
-) ansonsten<br />
Hauptmietvertrag / genossenschaftlicher Nutzungsvertrag /<br />
Untermietvertrag<br />
<br />
Was heißt das jetzt? Heißt das, dass mein Vermieter, dem meine<br />
gemietete Wohnung gehört, seinen aktuellen Grundbuchsauszug schicken<br />
soll? Wenn ja, was bringt das? Was beweist das, dass ich keinerlei<br />
Rechte an der Wohnung habe. Oder heißt das, dass ich den<br />
Hauptmietvertrag schicken soll? Wenn ja, was beweißt der<br />
Hauptmietvertrag großartig? Da steht drinnen, das mein Mietverhältnis<br />
damals auf 5 Jahre befristet war, und diese Zeit hab ich auslaufen<br />
lassen. Eine Mietverlängerung fand nicht statt. Wie muss das<br />
Verfügungsrecht aussehen? Wie realistisch ist es nun für mich, dass<br />
ich diese Nachweispflichten erfüllen kann? Was ist, wenn ich den<br />
Vermieter nicht mehr erreiche? Er lebt im Ausland, könnte bereits<br />
umgezogen sein und auf der anderen Erdhalbkugel wohnen. Er könnte<br />
mittlerweile gestorben sein. Und auch das ist zu bedenken: Vielleicht<br />
hat der Vermieter keine Lust, mir den Nachweis zu schicken. Diese von<br />
GESIBA (oder von MA 50) geforderte Nachweispflicht ist womöglich nicht<br />
realisierbar. Die Konsequenz könnte sein, dass sie meinen Vertrag<br />
kündigen. Das kann doch bitte nicht sein.<br />
<br />
Das Witzige ist, dass ich den Nachweis innerhalb einer Woche erbringen<br />
muss. Na supertoll.<br />
<br />
Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen soll. Vor allem will<br />
ich diesen Verfügungsrechtnachweis verstehen. Wer muss was machen?<br />
Bitte um Tipps und Ratschläge.<br />
<br />
Danke,<br />
Norbert<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Norbert Pürringer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=469066</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Abstruse Nachweispflicht der Vorwohnungsaufgabe bei Gesiba</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=469210&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 18:46:18 GMT</pubDate>
			<description>Liebe Leute,

ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Liebe Leute,<br />
<br />
ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung<br />
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die Aufgabe<br />
der Rechte an der Vorwohnung.<br />
<br />
Nun hab ich denen den Meldezettel geschickt. Genügt ihnen nicht. Dann<br />
habe ich das von beiden Parteien unterschriebene<br />
Wohnungsrückgabeprotokoll geschickt. Auch das genügt ihnen nicht. Nun<br />
hab ich mir die Mühe gemacht, meinen damaligen (privaten) Vermieter,<br />
der im Ausland lebt, zu kontaktieren, damit er mir die Kündigung des<br />
Mietvertrages schriftlich mit Unterschrift bestätigt. Dieser<br />
eindeutige Beweis, dass ich mit der Vorwohnung nichts mehr zu tun<br />
habe, genügt noch immer nicht.<br />
<br />
GESIBA verlangt (wobei sie auf die Bestimmungen der MA 50 verweisen),<br />
dass der Vermieter ein eigenartig definiertes Formblatt unterschreibt<br />
und - jetzt wird es wirklich abstrus - einen Beleg über das<br />
Verfügungsrecht des Unterkunftgebers an meiner vorigen Wohnung<br />
übermittelt.<br />
<br />
Dieses Verfügungsrecht muss in folgender Form nachgewiesen werden:<br />
-) Für Eigentümer von Wohnhäusern / Eigentumswohnungen:<br />
aktueller Grundbuchsauszug bzw. Beschluss des Grundbuchsgerichtes<br />
-) ansonsten<br />
Hauptmietvertrag / genossenschaftlicher Nutzungsvertrag /<br />
Untermietvertrag<br />
<br />
Was heißt das jetzt? Heißt das, dass mein Vermieter, dem meine<br />
gemietete Wohnung gehört, seinen aktuellen Grundbuchsauszug schicken<br />
soll? Wenn ja, was bringt das? Was beweist das, dass ich keinerlei<br />
Rechte an der Wohnung habe. Oder heißt das, dass ich den<br />
Hauptmietvertrag schicken soll? Wenn ja, was beweißt der<br />
Hauptmietvertrag großartig? Da steht drinnen, das mein Mietverhältnis<br />
damals auf 5 Jahre befristet war, und diese Zeit hab ich auslaufen<br />
lassen. Eine Mietverlängerung fand nicht statt. Wie muss das<br />
Verfügungsrecht aussehen? Wie realistisch ist es nun für mich, dass<br />
ich diese Nachweispflichten erfüllen kann? Was ist, wenn ich den<br />
Vermieter nicht mehr erreiche? Er lebt im Ausland, könnte bereits<br />
umgezogen sein und auf der anderen Erdhalbkugel wohnen. Er könnte<br />
mittlerweile gestorben sein. Und auch das ist zu bedenken: Vielleicht<br />
hat der Vermieter keine Lust, mir den Nachweis zu schicken. Diese von<br />
GESIBA (oder von MA 50) geforderte Nachweispflicht ist womöglich nicht<br />
realisierbar. Die Konsequenz könnte sein, dass sie meinen Vertrag<br />
kündigen. Das kann doch bitte nicht sein.<br />
<br />
Das Witzige ist, dass ich den Nachweis innerhalb einer Woche erbringen<br />
muss. Na supertoll.<br />
<br />
Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen soll. Vor allem will<br />
ich diesen Verfügungsrechtnachweis verstehen. Wer muss was machen?<br />
Bitte um Tipps und Ratschläge.<br />
<br />
Danke,<br />
Norbert<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Norbert Pürringer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=469210</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Abstruse Nachweispflicht der Vorwohnungsaufgabe bei Gesiba</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=468892&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 18:46:18 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Norbert Pürringer <thalion77*graffiti.net> schrieb:
> Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen soll. Vor allem will
> ich diesen...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Norbert Pürringer &lt;thalion77*graffiti.net&gt; schrieb:<font color="blue"><br />
&gt; Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen soll. Vor allem will<br />
&gt; ich diesen Verfügungsrechtnachweis verstehen. Wer muss was machen?<br />
&gt; Bitte um Tipps und Ratschläge.</font><br />
<br />
Frag nach Dipl. Ing. Bair (oder Baier) bei der Gesiba.<br />
(Referenz Gebietsbetreuung Margarethen)<br />
<br />
--<br />
Fuer die p.t.Leser: Die naechste Zeile enthaelt alle Informationen. LG Matthias:-)<br />
....- .--. ..- --- ...- .- .-. ..-. -.-- .-. ...- --.- .-- .-. --.- .-. --.. . -... --. .---- ...-- .... .- --.- --.- -. ..-. --.. -... . ..-. .-. -. -.-- -.-. ..- -. --- .-. --. -- .... .-. . -..- -.-- -. .-. . .-. .- -. ..-. --.- ... -. --. .. ...- .-. .- .- -. -.-. .... .- -..- --. -. --.<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Norbert Pürringer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=468892</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Demonstrationsrecht in A?</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=468141&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 17 Nov 2009 16:36:09 GMT</pubDate>
			<description>Vielen Dank für diesen informativen Link!

Kurz gefaßt ähneln sich österreichisches und bundesdeutsches Recht sehr. Man
hat also das Recht, eine Demo...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Vielen Dank für diesen informativen Link!<br />
<br />
Kurz gefaßt ähneln sich österreichisches und bundesdeutsches Recht sehr. Man<br />
hat also das Recht, eine Demo zu machen---wenn es der Obrigkeit gefällt.<br />
<br />
&quot;Josef Eschberger&quot; &lt;josef.eschberger*aon.at&gt; schrieb im Newsbeitrag<br />
news:4b0305ac$0$1554$91cee783*newsreader03.highway  .telekom.at...<font color="blue"><br />
&gt; [...]<br />
&gt; <a href="http://www.solidaritaetsgruppe.org/material/versammlungsbroschuere.pdf" target="_blank">http://www.solidaritaetsgruppe.org/m...broschuere.pdf</a><br />
&gt;</font><br />
<br />
<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Gunnar Lindenblatt</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=468141</guid>
		</item>
		<item>
			<title>verkehrte Halteverbotstafeln</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=467451&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 15 Nov 2009 23:43:15 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Roland Spielhofer wrote:
> Was wäre denn deiner Meinung nach korrekt?

Bei Gegenverkehrsstrecken denke ich sollte man auf der rechten Seite...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Roland Spielhofer wrote:<font color="blue"><br />
&gt; Was wäre denn deiner Meinung nach korrekt?</font><br />
<br />
Bei Gegenverkehrsstrecken denke ich sollte man auf der rechten Seite die<br />
Vorderseite der Schilder sehen. Links sollte man die Rueckseite sehen,<br />
sodass man die wieder von vorne sieht, wenn man in die andere Richtung<br />
faehrt, wodurch sie dann wieder rechts sind.<br />
<br />
In meinem Fall sieht man beim Verlassen der Sackgasse rechts zuerst das<br />
HV Ende Schild und dann das HV Anfang Schild, beide von hinten. Waere ja<br />
immerhin moeglich, dass jemand wegen den anderen HV wegfaehrt, und dann<br />
an den verkehrten HV vorbeikommt, ohne sie je von vorne gesehen zu<br />
haben, dort parkt und wieder nach Hause geht.<br />
<br />
Ob das HV in der Form ungueltig ist, hat noch niemand beantwortet. Ist<br />
es vielleicht sogar gueltig?<br />
<br />
lg, Bernhard<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Bernhard Kuemel</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=467451</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Die Achse des Boesen</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=467153&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sun, 15 Nov 2009 10:31:11 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Hallo Jakob,

jakob kollmann wrote:
[..]
> Du liest das wirklich? Bin beeindruckt :)

Nicht (un)sinnerfassend, nur fehlerzählend ;-)

Klemens]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo Jakob,<br />
<br />
jakob kollmann wrote:<br />
[..]<font color="blue"><br />
&gt; Du liest das wirklich? Bin beeindruckt :)</font><br />
<br />
Nicht (un)sinnerfassend, nur fehlerzählend ;-)<br />
<br />
Klemens<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Geist der Wahrheit</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=467153</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Fahrtrecht im Grundbuch</title>
			<link>http://www.meinews.net/showthread.php?t=466752&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 20:28:27 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Lass uns bitte wissen, wie das Ganze ausgeht.

MfG
Daniel AJ
--
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Lass uns bitte wissen, wie das Ganze ausgeht.<br />
<br />
MfG<br />
Daniel AJ<br />
--<br />
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net<br />
</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.meinews.net/forumdisplay.php?f=512">Newsgroup at.gesellschaft.recht</category>
			<dc:creator>Peter Horny</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.meinews.net/showthread.php?t=466752</guid>
		</item>
	</channel>
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