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| Newsgroup de.soc.recht.wohnen Juristisches zu Miete und Wohneigentum. |
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#1
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Hallo,
folgende Situation: wir haben eine Eigentumswohnung(Neubau, dh wir sind noch nicht drin) erworben. In unserer Wohnküche muss eine Dunstabzugshaube hinein. Unser Küchenexperte rät auf jeden Fall(!) bei der Größe und dem Schnitt der Küche zu einer Abluft-Dunstabzugshaube. Die würden wir auch gerne einbauen. Die ist billiger und wir hätten eh noch nicht mal 1Meter nach draussen: zur Innenseite unseren Balkons, in ca. 1.8m Höhe (Wir sind übrigens im 4ten Stock; Balkon zwar von unten einsehbar, aber nicht stark). Allerdings ist laut §2 der Gemeinschaftsordnung die Anbringung von Befestigungskonstruktionen etc. an der Außenfassade, auch im Bereich der Balkone, verboten. Zwar ist dort explizit kein Mauerdurchbruch für Dunstabzugshauben erwähnt, aber ich denke das zählt dann mal dazu :-) (Zudem der Bauträger auch schon mal verbal ein "Njet" geäussert hatte) Laut Aussage des Küchenchefs wäre es aber unzulässig solch ein Verbot von Seiten des Bauträgers auszusprechen. Das würde eine beträchtliche Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeuten, denn Umluft-Dunstabzug wird nun mal nicht wirklich richtig gewartet (Austausch Aktiv-Kohlefilter nach (wenigen) XX Kochstunden). Wir sollten ihn einfach mal nach draussen bohren lassen. Sollen wir ? Ist das wirklich unser Recht ? Dürfen wir von der Hauseigentümergemeinschaft/Verwalter zu einem Rückbau gezwungen werden ? Wäre super, wenn sich hier im Forum ein Experte dazu findet. Schönen Abend Volker -- volker springer <volker.springer*web.de> |
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#2
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volker springer <volker.springer*web.de> wrote in de.soc.recht.wohnen:
> Laut Aussage des Küchenchefs wäre es aber unzulässig solch ein Verbot > von Seiten des Bauträgers auszusprechen. Was sagt eigentlich Dein Rechtsanwalt zur optimalen Garzeit von Lammkeulen? *SCNR* > Das würde eine beträchtliche > Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeuten, Soso... Bist Du sicher, dass der Erwerb einer ETW eine gute Idee war? > denn Umluft-Dunstabzug > wird nun mal nicht wirklich richtig gewartet (Austausch > Aktiv-Kohlefilter nach (wenigen) XX Kochstunden). Nun, ein Abluft-Dunstabzug ist technisch sicher im Vergleich zu einem Umluftabzug die geschicktere Variante. Aber die Perforation der Außenwände darfst Du natürlich keineswegs "einfach so" vornehmen. > Wir sollten ihn > einfach mal nach draussen bohren lassen. Klar, brilliante Idee! Und wo ihr schonmal dabei seid, würde ich "euer" Stück Außenwand dann auch gleich pink streichen lassen. Ich bin sicher, dass die derzeitige Farbe "eine beträchtliche Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeutet". *ROTFL* > Wäre super, wenn sich hier im Forum ein Experte dazu findet. Guten Appetit! ciao volker PS: Sollte Dein Posting entgegen aller Vernunft kein Bait gewesen sein, dann empfehle ich dringend, dass Du Dich mit eine paar elementaren Dingen zum Thema WEG vertraut machst. Lies z.B. mal "Der Wohnungseigentümer: Ratgeber zum Wohnungseigentum" von Volker Bielefeld. Der Ratgeber ist recht umfangreich und bietet einem Laien einen guten Überblick. -- __________________________________________________ ____________________ http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/ |
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#3
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volker springer schrieb:
> Allerdings ist laut §2 der Gemeinschaftsordnung die Anbringung von > Befestigungskonstruktionen etc. an der Außenfassade, Da steht "Befestigungskonstruktionen etc."? > (Zudem der Bauträger auch schon mal verbal ein "Njet" geäussert hatte) Was er gerne hätte und was vereinbart ist sind immer zwei Dinge. > Laut Aussage des Küchenchefs wäre es aber unzulässig solch ein Verbot > von Seiten des Bauträgers auszusprechen. Das würde eine beträchtliche > Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeuten, denn Umluft-Dunstabzug > wird nun mal nicht wirklich richtig gewartet (Austausch > Aktiv-Kohlefilter nach (wenigen) XX Kochstunden). Hä? Diesen Absatz verstehe ich nicht, weder inhaltlich noch argumentativ. > Wir sollten ihn einfach mal nach draussen bohren lassen. Sein Problem ist es ja auch nicht. > Dürfen wir von der Hauseigentümergemeinschaft/Verwalter zu einem > Rückbau gezwungen werden ? Natürlich. Welchen Sinn hätte denn sonst eine Gemeinschaftsordnung, wenn sich niemand daran halten muss? Ganz pragmatische Lösung: Gemeinschaftsordnung ändern, so dass ein Mauerdurchbruch für Abluftdunstabzugshauben erlaubt ist. Problem gelöst. Grüße, Lars Friedrich |
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#4
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Lars Friedrich wrote:
> Ganz pragmatische Lösung: Gemeinschaftsordnung ändern, so dass ein > Mauerdurchbruch für Abluftdunstabzugshauben erlaubt ist. Problem gelöst. Und zwar dauerhaft. Auch möglich wäre eine Einzelfalllösung für den hier besprochenen Durchbruch nach WEG §22 Abs. 1. Einhziges Hemmnis in der Realität: Beides geht nur mit Allstimmigkeit. Also alle im Grundbuch Eingetragenden müssen zustimmen (da reicht nicht einmal, wenn alle, die auf einer Eigentümerversammlung sind, zustimmen!). Ob der Bauträger selbst im Grundbuch steht, oder jemanden vertritt, der im Grundbuch steht, weiss ich nicht. Es ist aber wahrscheinlich. Falls dem so ist, klärt sein "njet" die Rechtslage. Es ist verboten. IMHO ist Allstimmigkeit eher das Gegenteil von pragmatisch. Gruß Ralph |
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#5
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On Mon, 13 Oct 2008 23:09:12 +0200, volker springer wrote:
> Unser Küchenexperte rät auf jeden Fall(!) bei > der Größe und dem Schnitt der Küche zu einer Abluft-Dunstabzugshaube. Vergiss es, dann ist er kein Experte. Es gibt etliche Gruende gegen Ablufthauben, wie z.B. Daemmung, Schallschutz, Fassadenoptik, Zuluft, Feuerungsanlagen, Lueftungsanlagen usw. Eine Ablufthaube hat massive konstruktiv bedingte Vorteile - und evtl. auch den grossen Vorteil, bei zusaetzlich erforderlichem Wanddurchbruch den Gewinn des Verkaeufers zu maximieren. Schoenen Gruss Martin |
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#6
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On 15 Oct 2008 11:14:43 GMT
Martin Trautmann <t-use*gmx.net> wrote: > On Mon, 13 Oct 2008 23:09:12 +0200, volker springer wrote: > > Unser Küchenexperte rät auf jeden Fall(!) bei > > der Größe und dem Schnitt der Küche zu einer Abluft-Dunstabzugshaube. > > Vergiss es, dann ist er kein Experte. > Diese Aussage habe ich nicht nur von ihm, sondern von anderen Küchenberatern und auch Abzugshaubenherstellern!! > Eine Ablufthaube hat massive konstruktiv bedingte Vorteile - und evtl. > auch den grossen Vorteil, bei zusaetzlich erforderlichem Wanddurchbruch > den Gewinn des Verkaeufers zu maximieren. > Gegenteil ist übrigens der Fall. Die Umluftvariante wäre teurer, sowohlin der Anschaffung, als auch im Unterhalt. Der "Küchenfritze" ist wohl eher Überzeugungstäter. Ciao, Volker -- volker springer <volker.springer*web.de> |
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#7
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Hi
On Tue, 14 Oct 2008 17:42:25 +0200 Lars Friedrich <sofortloeschung*nurfuerspam.de> wrote: > volker springer schrieb: > > Allerdings ist laut §2 der Gemeinschaftsordnung die Anbringung von > > Befestigungskonstruktionen etc. an der Außenfassade, > > Da steht "Befestigungskonstruktionen etc."? > Korrekt, hier das Original: "Zur Vermeidung von Schäden am Wohnputz und somit der Aussenfassade und der Wärmedämmung ist es nicht gestattet, Befestigungskonstruktionen jeglicher Art (Befestigungshaken, Dübel etc. zum Spannen von Wäscheschnüren, Aufstellen von Regalen etc.) an der Fassade, auch im Bereich der Balkone und Terassen anzubringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Befestigungen für Beleuchtungskörperim Bereich der dafür vorgesehenen Wandauslässe und Befestigungskonstruktionen für Markisen jeweils im festgesetzten Umfang." Was den Beleuchtungskörper angeht, will der Bauträger übrigens jetzt auf der ersten ausserordentlichen WEG-Versammlung (kommender Montag) eine einheitliche Beleuchtung vorschlagen; damit alles so schön harmonisch aussieht. Naja, bin mal gespannt was das für ne Leuchte ist... > Ganz pragmatische Lösung: Gemeinschaftsordnung ändern, so dass ein > Mauerdurchbruch für Abluftdunstabzugshauben erlaubt ist. Problem gelöst. > > Grüße, > Lars Friedrich Danke Lars, das werden wir am Montag versuchen. Nach einiger Lektüre sieht es aber fast so aus, als ob uns der Durchbruchnoch nicht einmal verboten werden dürfte. Ausserdem haben wir in einer anderen Wohnung im Haus am Balkon einen Durchbruch für eine (vom Bauträger abgesegnete) Wasserleitung entdeckt. Gut, nicht gerade 15cm dick, aber immerhin auch durch das GE :-) Gruß Volker -- volker springer <volker.springer*web.de> |
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#8
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On Sat, 18 Oct 2008 11:57:31 +0200, volker springer wrote:
> On 15 Oct 2008 11:14:43 GMT > Martin Trautmann <t-use*gmx.net> wrote: > > > On Mon, 13 Oct 2008 23:09:12 +0200, volker springer wrote: > > > Unser Küchenexperte rät auf jeden Fall(!) bei > > > der Größe und dem Schnitt der Küche zu einer Abluft-Dunstabzugshaube. > > > > Vergiss es, dann ist er kein Experte. > > > Diese Aussage habe ich nicht nur von ihm, sondern von anderen Küchenberatern und auch Abzugshaubenherstellern!! In dieser Absolutheit von "auf jeden Fall(!)"? Ich mag's noch nicht glauben. Hast du denen mal die Frage gestellt, was gegen Abluft sprechen koennte? Schon ein einziges Argument zerstoert den Mythos "jeden". > > Eine Ablufthaube hat massive konstruktiv bedingte Vorteile - und evtl. > > auch den grossen Vorteil, bei zusaetzlich erforderlichem Wanddurchbruch > > den Gewinn des Verkaeufers zu maximieren. > > > Gegenteil ist übrigens der Fall. Die Umluftvariante wäre teurer, sowohl in der Anschaffung, als auch im Unterhalt. Der "Küchenfritze" ist wohl eher Überzeugungstäter. Die Umluftvariante braucht den Filterhalter und evtl. mehr Leistung, damit evtl. auch mehr Schalldaemmung (die in der Regel aber komplett fehlt). Bei der Abluftvariante musst du aber auch die Kosten des Wanddurchbruchs bzw. der Montage insgesamt betrachten. Ist die Position in deiner Kalkulation mit drin? Schoenen Gruss Martin |
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