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#1
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Hallo zusammen,
ich wollte eine GmbH gründen. Nun steht im Gesellschaftsvertragsentwurf: Die Einlagen wurden geleistet. Also wollte ich ein Konto auf den Namen der neuen Gesellschaft eröffnen um die Einzahlungen und die Zahlung für Notar usw. vornehmen zu können. Jetzt schreibt mir die angesprochene Bank zurück, für eine Gesellschaft in Gründung könnten sie kein Konto eröffnen sie brauchen erst die Eintragung im Handelsregister. Also klassisches Henne-Ei-Problem. Muss ich den Gesellschaftsvertrag änder, erst ein Privatkonto eröffnen, oder liegt nur die Bank daneben und ich brauch nur eine Andere ansprechen? Danke für Eure Tipps Rainer |
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#2
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"Rainer Schmidt" <s_rainer*hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
> Jetzt schreibt mir die angesprochene Bank zurück, für eine Gesellschaft in > Gründung könnten sie kein Konto eröffnen sie brauchen erst die Wenn da eine Bank schon zickt gleich eine andere suchen! |
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#3
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Rainer Schmidt schrieb:
> Also wollte ich ein Konto auf den Namen der neuen Gesellschaft eröffnen > um die Einzahlungen und die Zahlung für Notar usw. vornehmen zu können. > Jetzt schreibt mir die angesprochene Bank zurück, für eine Gesellschaft > in Gründung könnten sie kein Konto eröffnen sie brauchen erst die > Eintragung im Handelsregister. Verständlich, denn wer ist denn der Berechtigte an dem Kontoguthaben? Die GmbH "i.G." ist keine juristische Person. Wendet euch an den Notar, der ohnehin den Gesellschaftsvertrag beurkundet. Er wird sicher gerne ein Notaranderkonto für diesen Zweck führen. -- www.wasfuereintheater.com - Neue Theaterprojekte im Ruhrpott |
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#4
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Rainer Schmidt schrieb:
> ich wollte eine GmbH gründen. > Nun steht im Gesellschaftsvertragsentwurf: Die Einlagen wurden geleistet. > Also wollte ich ein Konto auf den Namen der neuen Gesellschaft eröffnen > um die Einzahlungen und die Zahlung für Notar usw. vornehmen zu können. > Jetzt schreibt mir die angesprochene Bank zurück, für eine Gesellschaft > in Gründung könnten sie kein Konto eröffnen sie brauchen erst die > Eintragung im Handelsregister. > Also klassisches Henne-Ei-Problem. > Muss ich den Gesellschaftsvertrag änder, erst ein Privatkonto eröffnen, > oder liegt nur die Bank daneben und ich brauch nur eine Andere ansprechen? Das ist in der Regel dir Krux an Online-Banken. Bei Banken vor Ort ist es in der Regel kein Problem. Wir haben bei einer Volksbank ein Konto für eine GmbH i.G. eröffnet, welches beim Handelsregistereintrag auf die GmbH geändert wurde. Hingegen gibt es meines Wissens bei Banken wie der Cronbank oder Skatbank Probleme bei der Eröffnung als i.G. Solange die GmbH nicht gegründet ist, ist es faktisch das Konto für eine GbR mit den GmbH-Gesellschaftern als Vollhafter. Notfalls auf den Tipp von Michael zurückgreifen. Es zwingt euch schließlich keiner, das Konto auf die GmbH zu eröffnen, sondern nur die Einlage einzubezahlen. Viele Grüße, Hilmar |
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#5
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Rainer Schmidt wrote:
> eröffnen sie brauchen erst die Eintragung im Handelsregister. Also > klassisches Henne-Ei-Problem. Muss ich den Gesellschaftsvertrag > änder, erst ein Privatkonto eröffnen, oder liegt nur die Bank daneben > und ich brauch nur eine Andere ansprechen? > > Danke für Eure Tipps > Rainer Noe, kein Henne-Ei Problem. Nur eine Person (eine natuerliche oder eine juristische) kann ein Konto eroeffnen. Also nur eine Henne. Ein Ei eben nicht. Eine noch-nicht-gegruendete GmBH ist ein rechtliches Nichts. Wie etwa eine Gartenbank. Oder Dein Fruehstuecksei. Sie haben mit der GmBH in Gruendung gemeinsam, dass sie keine juristischen Personen sind und daher keine Vertraege abschliessen koennen. Sobald eine GmBH eingtragen ist, wird sie zur juristischen PERSON. Sie erhaelt manche Rechte, die ein Mensch auch hat: Wie z.B. Vertraege abzuschliessen inkl. Konten eroeffnen. Dein Notar hilft Dir mit einer Treuhandloesung. Nicole, http://TigerTradingClub.com |
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#6
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Nicole Wagner schrieb:
>> eröffnen sie brauchen erst die Eintragung im Handelsregister. Also >> klassisches Henne-Ei-Problem. Muss ich den Gesellschaftsvertrag >> änder, erst ein Privatkonto eröffnen, oder liegt nur die Bank daneben >> und ich brauch nur eine Andere ansprechen? > Noe, kein Henne-Ei Problem. > Nur eine Person (eine natuerliche oder eine juristische) kann ein Konto > eroeffnen. Also nur eine Henne. Ein Ei eben nicht. > > Eine noch-nicht-gegruendete GmBH ist ein rechtliches Nichts. Wie etwa > eine Gartenbank. Oder Dein Fruehstuecksei. Natürlich ist eine Vor-GmbH auch eine Rechtsform, nämlich eine GbR. Noch schöner: Sie wird steuerrechtlich bereits als Kapitalgesellschaft behandelt. > Sie haben mit der GmBH in Gruendung gemeinsam, dass sie keine > juristischen Personen sind und daher keine Vertraege abschliessen > koennen. Natürlich kann eine Vor-GmbH Verträge abschließen. Wie hätte denn sonst die Eintragung im Handelsregister beantragt werden können? > Sobald eine GmBH eingtragen ist, wird sie zur juristischen PERSON. Sie > erhaelt manche Rechte, die ein Mensch auch hat: Wie z.B. Vertraege > abzuschliessen inkl. Konten eroeffnen. Eine Vor-GmbH kann natürlich Kontos eröffnen. Vielen Online-Banken ist es jedoch zu aufwändig, erst eine GmbH i.G. und danach eine GmbH als Kontoinhaber zu verwalten. Viele Grüße, Hilmar |
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