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| Newsgroup de.soc.recht.wohnen Juristisches zu Miete und Wohneigentum. |
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#1
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Guten Tag,
ich habe eine Nebenkostenabrechnung erhalten. In dieser sind in meinen Augen einige Merkwürdigkeiten enthalten: 1. Im Haus leben 5 Parteien, die alle an der gleichen Gasheizung angeschlossen sind. Die Heizkosten werden zu 30% nach Wohnfläche und zu 70% nach Verbrauchsermittlung umgelegt. In 2 Wohneinheiten wird dies mittels 'Wärmemengenzählern' -das scheinen bessere Wasseruhren im Heizsystem zu sein- und in drei Einheiten mit 'Heizkostenverteilern' -das sind diese Röhrchen an den Heizungen- gemessen. Die abgelesenen Werte beider Messmethoden ist dabei naturgemäß nur schwer vergleichbar. Nach einigen Recherchen hat sich nun offenbart, dass die 70% der Heizkosten, die eigentlich nach Verbrauch umzulegen wären, zunächst WIEDER nach Wohnfläche auf die unterschiedlich ausgestatteten Wohnungen umgelegt und die Teilbeträge dann erst nach Verbrauch umgelegt werden. Ist sowas zulässig? 2. Nachdem nun Anfang letzten Jahres der Gasbrenner erneuert wurde sind die summierten Verbrauchmessungen auch in der Tat um etwa 30%-40% gefallen. Allerdings ist die verbrauchte Gesamtgasmenge dabei etwa gleich geblieben. Kann sowas sein? 3. Die Kosten für 'Versicherung Brand' sind seit der letzten Abrechnung um den Faktor 3.11, also um 211%, gestiegen. Ist sowas realistisch? Ach ja, es hat hier keine Feuerwerksfabrik eröffnet. 4. In der Nebenkostenaufstellung findet man nirgendwo die Kosten des beauftragten Hausverwalters. Prinzipiell kann man Verträge ja gestalten wie man will, aber ist sowas 'normal'? 5. Die Grundsteuer ist um etwa 20% GEFALLEN. Kommt sowas jemals vor? 2008 war bekanntlich noch kein Bundestagswahlkampf. Die Belege dieser Abrechnung habe ich selbstverständlich schon angefordert. Vielen Dank für jede ernst gemeinte Antwort, Mfg Ralph |
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#2
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Ralph Haspel schrieb:
> Ist sowas zulässig? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. > 2. Nachdem nun Anfang letzten Jahres der Gasbrenner erneuert wurde sind > die summierten Verbrauchmessungen auch in der Tat um etwa 30%-40% > gefallen. Allerdings ist die verbrauchte Gesamtgasmenge dabei etwa > gleich geblieben. Kann sowas sein? Was sollen denn die "summierten Verbrauchmessungen" sein? Zumindest da wo die Röhrchen sind, gibt es doch gar keine Verbrauchsmessung?! > 3. Die Kosten für 'Versicherung Brand' sind seit der letzten Abrechnung > um den Faktor 3.11, also um 211%, gestiegen. Ist sowas realistisch? Nein. > 4. In der Nebenkostenaufstellung findet man nirgendwo die Kosten des > beauftragten Hausverwalters. Prinzipiell kann man Verträge ja gestalten > wie man will, aber ist sowas 'normal'? Bist du Mieter? Das steht nämlich nirgends. Falls ja, ist das korrekt, die Kosten für die Hausverwaltung darf dein Vermieter nicht auf dich umlegen. > 5. Die Grundsteuer ist um etwa 20% GEFALLEN. Kommt sowas jemals vor? > 2008 war bekanntlich noch kein Bundestagswahlkampf. Freu dich. > Die Belege dieser Abrechnung habe ich selbstverständlich schon angefordert. Ich würde mir auch den Beleg für die frühere Grundsteuer zeigen lassen. Gruß Matthias |
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#3
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> 1. Im Haus leben 5 Parteien, die alle an der gleichen Gasheizung > angeschlossen sind. Die Heizkosten werden zu 30% nach Wohnfläche und zu > 70% nach Verbrauchsermittlung umgelegt. In 2 Wohneinheiten wird dies > mittels 'Wärmemengenzählern' -das scheinen bessere Wasseruhren im > Heizsystem zu sein- und in drei Einheiten mit 'Heizkostenverteilern' > -das sind diese Röhrchen an den Heizungen- gemessen. > Die abgelesenen Werte beider Messmethoden ist dabei naturgemäß nur > schwer vergleichbar. > > Nach einigen Recherchen hat sich nun offenbart, dass die 70% der > Heizkosten, die eigentlich nach Verbrauch umzulegen wären, zunächst > WIEDER nach Wohnfläche auf die unterschiedlich ausgestatteten Wohnungen > umgelegt und die Teilbeträge dann erst nach Verbrauch umgelegt werden. > > Ist sowas zulässig? In der Heizkostenverordnung heißt es dazu: "(2) Wird der Verbrauch der von einer Anlage im Sinne des § 1 Abs. 1 versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, so sind zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleichen Ausstattungen erfasst wird." Bei Wikipedia habe ich gefunden, dass mit der Vorerfassung wieder eine Erfassung durch Wärmezähler gemeint ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkos...ruppentrennung |
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#4
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Ralph Haspel <ralph.haspel*web.de> schrieb:
>Nach einigen Recherchen hat sich nun offenbart, dass die 70% der >Heizkosten, die eigentlich nach Verbrauch umzulegen wären, zunächst >WIEDER nach Wohnfläche auf die unterschiedlich ausgestatteten Wohnungen >umgelegt und die Teilbeträge dann erst nach Verbrauch umgelegt werden. dürfte anders auch nicht möglich sein. >Ist sowas zulässig? hier könnte es möglich sein, dass dir wg. 'Nichtmessung' ein pauschales Kürzungsrecht zusteht. >3. Die Kosten für 'Versicherung Brand' sind seit der letzten Abrechnung >um den Faktor 3.11, also um 211%, gestiegen. Ist sowas realistisch? Soll das die Gebäudeversicherung sein? Der Faktor ist nicht realistisch. >4. In der Nebenkostenaufstellung findet man nirgendwo die Kosten des >beauftragten Hausverwalters. wozu auch. Verwaltungskosten sind NICHT umlegbar. >5. Die Grundsteuer ist um etwa 20% GEFALLEN. Kommt sowas jemals vor? Unwahrscheinlich. Es sei denn, es sind Gewerberäume im Gebäude, die jetzt rausgerechnet worden sind. >Die Belege dieser Abrechnung habe ich selbstverständlich schon angefordert. Du hast ein Einsichtrecht, kein Anforderungsrecht. |
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#5
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Matthias Rosenkranz schrieb:
> Ralph Haspel schrieb: > >> Ist sowas zulässig? > > Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. > >> 2. Nachdem nun Anfang letzten Jahres der Gasbrenner erneuert wurde >> sind die summierten Verbrauchmessungen auch in der Tat um etwa 30%-40% >> gefallen. Allerdings ist die verbrauchte Gesamtgasmenge dabei etwa >> gleich geblieben. Kann sowas sein? > > Was sollen denn die "summierten Verbrauchmessungen" sein? Zumindest da > wo die Röhrchen sind, gibt es doch gar keine Verbrauchsmessung?! Also die Röhrchen messen ja etwas, was mit der Wärmemengenleistung zumindest aquivalent sein sollte. In übrigen Nebenkostenabrechnungen -ich habe inzwischen auch die Abrechnungen meiner Nachbarn vorliegen- ist auch die Gesamtmessung der Röhrchen angegeben. Aus dieser wird dann der jeweilige Heizkostenanteil ermittelt. Man kann nun sowohl bei der Röhrchengesamtzahl als auch bei der Wärmemengenzählergesamtzahl (was für ein Wort) einen Rückgang von etwa 30% gegenüber der vorigen Nebenkostenabrechnung erkennen. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass die neue Heizung eine Nachtabsenkung macht, was vorher nicht der Fall war. Die verbrauchte Gasmenge ist allerdings gleich geblieben, was ich schon etwas merkwürdig finde. >> 3. Die Kosten für 'Versicherung Brand' sind seit der letzten >> Abrechnung um den Faktor 3.11, also um 211%, gestiegen. Ist sowas >> realistisch? > > Nein. > >> 4. In der Nebenkostenaufstellung findet man nirgendwo die Kosten des >> beauftragten Hausverwalters. Prinzipiell kann man Verträge ja >> gestalten wie man will, aber ist sowas 'normal'? > > Bist du Mieter? Das steht nämlich nirgends. Falls ja, ist das korrekt, > die Kosten für die Hausverwaltung darf dein Vermieter nicht auf dich > umlegen. > Aha, wieder was gelernt. >> 5. Die Grundsteuer ist um etwa 20% GEFALLEN. Kommt sowas jemals vor? >> 2008 war bekanntlich noch kein Bundestagswahlkampf. > > Freu dich. > Ich freue mich immer, wenn die Steuern sinken. Erfahrungsgemäß freue ich mich darüber aber leider sehr selten. Dankeschön, Mfg Ralph |
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#6
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Kurt Guenter schrieb:
> Ralph Haspel <ralph.haspel*web.de> schrieb: > >> 3. Die Kosten für 'Versicherung Brand' sind seit der letzten Abrechnung >> um den Faktor 3.11, also um 211%, gestiegen. Ist sowas realistisch? > > Soll das die Gebäudeversicherung sein? Der Faktor ist nicht > realistisch. > Was das genau ist werde ich wohl erst durch die Belege erfahren. In der NKA steht 'Versicherung Brand'. > Unwahrscheinlich. Es sei denn, es sind Gewerberäume im Gebäude, die > jetzt rausgerechnet worden sind. > Ist mir nicht bekannt. Das Haus ist eine reines Wohnhaus. >> Die Belege dieser Abrechnung habe ich selbstverständlich schon angefordert. > > Du hast ein Einsichtrecht, kein Anforderungsrecht. > Nun, in der NBA steht, dass man sich die Belege für 0,15 Eu pro Kopie plus Porto zuschicken lassen kann. Der Verwalter bietet solches von sich aus an. mfg Ralph |
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#7
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Heike Jackler schrieb:
> In der Heizkostenverordnung heißt es dazu: > > "(2) Wird der Verbrauch der von einer Anlage im Sinne des § 1 Abs. 1 > versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, so sind > zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der > Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleichen > Ausstattungen erfasst wird." > > > Bei Wikipedia habe ich gefunden, dass mit der Vorerfassung wieder eine > Erfassung durch Wärmezähler gemeint ist. > > http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkos...ruppentrennung Das heißt, man müsste einen Wärmemengenzähler für Summe der mit Messröhrchen gemessenen Wohnungen installieren? Mfg Ralph |
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#8
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On 17 Nov., 23:19, Bubi Meier <b...*bm.de> wrote:
> > Nun, in der NBA steht, dass man sich die Belege für 0,15 Eu pro Kopie > plus Porto zuschicken lassen kann. Der Verwalter bietet solches von sich > aus an. > > mfg Ralph Und in einem anderen Thread schreibst du, dass du (Ralph oder Bubi Meier oder wie heißt du denn nun) die angeforderten Belege nie bekommen hast. |
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#9
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Kurt Guenter wrote:
> Ralph Haspel <ralph.haspel*web.de> schrieb: >> 5. Die Grundsteuer ist um etwa 20% GEFALLEN. Kommt sowas jemals vor? > Unwahrscheinlich. Ja. Aber nicht unmöglich. Das statistische Landesamt Rheinland-Pflalz schreibt zum Beispiel für das Jahr 2005: "Bei der Grundsteuer B haben 362 Gemeinden den Hebesatz um bis zu 100 Prozentpunkte erhöht und zwei um jeweils 10 Prozentpunkte gesenkt." Eine Senkung der Hebesätze kommt also durchaus mal vor. ... wenn auch sehr selten... Gruß Ralph |
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#10
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Am Tue, 17 Nov 2009 21:02:47 +0100 schrieb Kurt Guenter:
>>Die Belege dieser Abrechnung habe ich selbstverständlich schon >>angefordert. > > Du hast ein Einsichtrecht, kein Anforderungsrecht. Das Einsichtsrecht hat der Mieter aber an seinem Wohnort. Flups |
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