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| Newsgroup de.soc.recht.wohnen Juristisches zu Miete und Wohneigentum. |
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#1
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Hallo,
wir sind im Mai in eine Wohnung im 4. OG eingezogen. Die Wohnung darüber stand bis vor 2 Wochen leer, weil die Vormieterin verstorben war. Jetzt ist ein junges Paar eingezogen, das sich nicht lärmintensiv benimmt, sondern ganz normal da wohnt. Die Küche der oberen Wohnung liegt jedoch über unserem Schlafzimmer, und wir können jeden Schritt, jedes Schranktür- und Schubladenschließen, jedes Stuhlverrücken, jedes Ein- und Ausschalten der Gastherme hören als fände es nicht oben drüber, sondern in unserem Schlafzimmer statt. Mit etwas Konzentration kann man sogar die Stimmen der Nachbarn obendrüber hören. Jetzt ist es so, dass im Mietvertrag ein Passus steht: "Das Haus ist aus den 1930er Jahren und entspricht naturgemäß nicht den heutigen Schallvorschriften. Aus diesem Grund ist eine besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner erforderlich. Ansprüche wegen nicht zeitgemäßem Schallschutz sind ausgeschlossen." Das hört sich nach einem klaren Fall an, aber ich denke, die neuen Nachbarn oben drüber haben das auch unterschrieben. Im Mietvertrag gibt es eine Hausordnung, die Ruhe vor 7 Uhr (am Wochenende 9 Uhr) und in der Mittagspause von 13- 15 Uhr sowie nach 22 Uhr vorschreibt. Würden wir die Nachbarn oben drüber darauf festnageln, müssten sie es außerhalb dieser Zeiten faktisch unterlassen, ihre Küche zu benutzen, da wir sonst im Bett "stehen". Letztens hatten die Nachbarn an einem Freitagabend bis ca. 23 Uhr Besuch in der Küche, was wahnsinnig laut in unserem Schlafzimmer war. Kann man mit dieser Argumentation doch Ansprüche an den Vermieter geltend machen? Klar gibt es diese Formulierung im Mietvertrag, aber ich frage mich, ob so etwas bei so starker Lärmbeeinträchtigung nicht unwirksam (z.B. weil sittenwidrig) ist. Es geht ja nicht drum, dass man mal eine Waschmaschine beim Schleudern hört oder wenn jemand im Haus ein Instrument spielt. Aber wenn man aus dem Bett fliegt, nur weil die sich frühmorgens ganz normal einen Kaffee kochen, halten wir nicht wirklich für normal. Schließlich ist unsere Miete auch nicht aus den 1930er Jahren, sondern mit knackigen 8 Euro/qm kalt festgesetzt, was für die Lage und Ausstattung nicht wenig ist. Eine andere Sache ist, dass die Wohnung obendrüber vor dem Einzug komplett neu gemacht wurde (Bad, Wände, Fußböden). Hinter vorgehaltener Hand haben die Handwerker gesagt, dass man mit einem trittschallreduzierendem Estrich die Schallübertragung deutlich hätte reduzieren können. Man hat sich darüber aber keine Gedanken gemacht sondern einfach einen neuen Boden auf die uralten Fliesen in der Küche geklebt. Natürlich werde ich mich von Experten des örtlichen Mietervereins in der Sache beraten lassen, aber ich würde auch den Sachverstand der Mitglieder dieser Gruppe hier gern zu der Sache konsultieren. Unsere Strategie ist, erst mal in Einvernehmen mit dem Vermieter zu einer Lösung zu kommen (Ortstermin, evtl. Nachrüstung dieses Schallschutz-Estriches). Nur zur Strategie für die Verhandlung wüsste ich gern, wie viel juristisch im äußerten Fall möglich wäre. Ist es sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen, der die Lautstärke misst, wenn die Nachbarn von oben sich essen kochen? Vielen Dank für eure Tipps im voraus, Gruß Sebastian |
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#2
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Sebastian Stephenson schrieb:
> Würden wir die Nachbarn oben drüber darauf festnageln, müssten sie es > außerhalb dieser Zeiten faktisch unterlassen, ihre Küche zu benutzen, da > wir sonst im Bett "stehen". Du irrst. Die Rücksichtnahme bedeutet nicht, seine Wohnung nicht mehr benutzen zu können. Stell dir vor du hast einen der Tag- und einen der Nachtschicht arbeitet im Haus... > Unsere Strategie ist, erst mal in Einvernehmen mit dem Vermieter zu > einer Lösung zu kommen (Ortstermin, evtl. Nachrüstung dieses > Schallschutz-Estriches). Nur zur Strategie für die Verhandlung wüsste > ich gern, wie viel juristisch im äußerten Fall möglich wäre. > > Ist es sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen, der die Lautstärke > misst, wenn die Nachbarn von oben sich essen kochen? Ich würde die Energie darauf verwenden, dass Schlafzimmer umzulegen oder eine neue Wohnung zu suchen. Grüße, Lars Friedrich |
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#3
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Hi,
"Sebastian Stephenson" <spam_bitte_hierhin*web.de> schrieb: > lärmintensiv benimmt, sondern ganz normal da wohnt. Die Küche der > oberen Wohnung liegt jedoch über unserem Schlafzimmer, und wir > können jeden Schritt, jedes Schranktür- und Schubladenschließen, > jedes Stuhlverrücken, jedes Ein- und Ausschalten der Gastherme hören > als fände es nicht oben drüber, sondern in unserem Schlafzimmer > statt. > Ist es sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen, der die Lautstärke > misst, wenn die Nachbarn von oben sich essen kochen? Nun, der erste Weg sollte zum Vermieter gehen. Vielleicht lässt er sich zu einem "Ortstermin" bewegen und erkennt selbst, dass es deutlich zu laut ist. Gruß Erich -- Lebe heute und freue dich auf morgen. |
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#4
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On 1 Nov., 17:37, "Sebastian Stephenson" <spam_bitte_hier...*web.de>
wrote: > Hallo, > > wir sind im Mai in eine Wohnung im 4. OG eingezogen. Die Wohnung darüber > stand bis vor 2 Wochen leer, weil die Vormieterin verstorben war. Stand die seit Mai leer? > ein junges Paar eingezogen, das sich nicht lärmintensiv benimmt, sondern > ganz normal da wohnt. Die Küche der oberen Wohnung liegt jedoch über unserem > Schlafzimmer, und wir können jeden Schritt, jedes Schranktür- und > Schubladenschließen, jedes Stuhlverrücken, jedes Ein- und Ausschaltender > Gastherme hören als fände es nicht oben drüber, sondern in unserem > Schlafzimmer statt. Bei der Vormieterin war das nicht so? > Mit etwas Konzentration kann man sogar die Stimmen der Nachbarn obendrüber > hören. > > Jetzt ist es so, dass im Mietvertrag ein Passus steht: "Das Haus ist aus den > 1930er Jahren und entspricht naturgemäß nicht den heutigen > Schallvorschriften. Aus diesem Grund ist eine besondere Rücksichtnahme auf > die Mitbewohner erforderlich. Ansprüche wegen nicht zeitgemäßem Schallschutz > sind ausgeschlossen." Wie geht es denn den Leuten im 3. Stock mit euren Geräuschen? Vielleicht kann man mit diesem Passus von dem neuen Pärchen verlangen, dass in dem Raum Teppich verlegt wird. Ist da die Küche vom Vermieter vorgesehen? Wenn die gerade erst eingezogen sind, ist die Einteilung der Wohnung vielleicht noch änderbar. > Eine andere Sache ist, dass die Wohnung obendrüber vor dem Einzug komplett > neu gemacht wurde (Bad, Wände, Fußböden). Hinter vorgehaltener Handhaben > die Handwerker gesagt, dass man mit einem trittschallreduzierendem Estrich > die Schallübertragung deutlich hätte reduzieren können. Man hat sich darüber > aber keine Gedanken gemacht sondern einfach einen neuen Boden auf die > uralten Fliesen in der Küche geklebt. Unter der Voraussetzung kann sich der Vermieter eigentlich nicht darauf berufen, dass der mangelnde Schallschutz am Alter des Hauses liegt. Wann habt ihr denn diese Auskunft der Handwerker bekommen? Wenn während des Umbaus, wäre das eigentlich der Zeitpunkt gewesen, den zu euch übertragenen Baulärm zu checken und dann beim Vermieter zu intervenieren. |
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#5
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"Sebastian Stephenson" <spam_bitte_hierhin*web.de> schrieb:
>Jetzt ist es so, dass im Mietvertrag ein Passus steht: "Das Haus ist aus den >1930er Jahren und entspricht naturgemäß nicht den heutigen >Schallvorschriften. Aus diesem Grund ist eine besondere Rücksichtnahme auf >die Mitbewohner erforderlich. Ansprüche wegen nicht zeitgemäßem Schallschutz >sind ausgeschlossen." und DAS hat dich nicht stutzig gemacht? >Unsere Strategie ist, erst mal in Einvernehmen mit dem Vermieter zu einer >Lösung zu kommen (Ortstermin, evtl. Nachrüstung dieses >Schallschutz-Estriches). Nur zur Strategie für die Verhandlung wüsste ich >gern, wie viel juristisch im äußerten Fall möglich wäre. du hast Anspruch auf einen Schallschutz nach dem Stand von 193x und hast es sogar noch selber unterschrieben. |
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#6
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Hallo,
Stefan Schmitz <ss32*gmx.de> wrote: > On 1 Nov., 17:37, "Sebastian Stephenson" > <spam_bitte_hier...*web.de> wrote: >> Hallo, >> >> wir sind im Mai in eine Wohnung im 4. OG eingezogen. Die >> Wohnung darüber stand bis vor 2 Wochen leer, weil die >> Vormieterin verstorben war. > > Stand die seit Mai leer? Ja, auch schon während der Besichtigung. Von daher hatten wir nie die Chance, die obere Wohnung bewohnt "zu erleben"... > >> ein junges Paar eingezogen, das sich nicht lärmintensiv >> benimmt, sondern ganz normal da wohnt. Die Küche der >> oberen Wohnung liegt jedoch über unserem Schlafzimmer, >> und wir können jeden Schritt, jedes Schranktür- und >> Schubladenschließen, jedes Stuhlverrücken, jedes Ein- >> und Ausschalten der Gastherme hören als fände es nicht >> oben drüber, sondern in unserem Schlafzimmer statt. > > Bei der Vormieterin war das nicht so? Das war eine alte Frau, die bis zum Ende ihres Lebens in der Wohnung gelebt hat und sich dann vermutlich sehr ruhig verhalten hat. Wobei ich auch keinen Kontakt zu unserem Vormieter habe... > > Wie geht es denn den Leuten im 3. Stock mit euren > Geräuschen? Sie haben sich noch nicht bei uns gemeldet, wir haben sie noch nicht gefragt. Allerdings haben sie auch die gleiche Wohnungseinteilung wie wir, also Schlafzimmer und Küche liegen jeweils übereinander. > > Vielleicht kann man mit diesem Passus von dem neuen > Pärchen verlangen, dass in dem Raum Teppich verlegt wird. > Ist da die Küche vom Vermieter vorgesehen? Wenn die > gerade erst eingezogen sind, ist die Einteilung der > Wohnung vielleicht noch änderbar. Ja, die Küche ist da vorgesehen - Teppich als Schallschutz könnte man versuchen, wobei bisher alle sachkundigen Leute, die ich um Rat gefragt habe, gesagt haben, ohne einen neuen Estrich wird sich nicht viel ändern... > >> Eine andere Sache ist, dass die Wohnung obendrüber vor >> dem Einzug komplett neu gemacht wurde (Bad, Wände, >> Fußböden). Hinter vorgehaltener Hand haben die >> Handwerker gesagt, dass man mit einem >> trittschallreduzierendem Estrich die Schallübertragung >> deutlich hätte reduzieren können. Man hat sich darüber >> aber keine Gedanken gemacht sondern einfach einen neuen >> Boden auf die uralten Fliesen in der Küche geklebt. > > Unter der Voraussetzung kann sich der Vermieter > eigentlich nicht darauf berufen, dass der mangelnde > Schallschutz am Alter des Hauses liegt. > Wann habt ihr denn diese Auskunft der Handwerker > bekommen? Wenn während des Umbaus, wäre das eigentlich > der Zeitpunkt gewesen, den zu euch übertragenen Baulärm > zu checken und dann beim Vermieter zu intervenieren. Ja, das ist in der Rückschau natürlich richtig. Leider erst 1 Woche vor Fertigstellung der Wohnung obendrüber, da war der neue Boden schon drin und fest verklebt. Der Handwerker selbst meinte auch, dass es schon nicht so schlimm werde, weil Handwerker in so einer Wohnung während Bauarbeiten ja sehr viel mehr Lärm machen würden als Mieter. Stimmt, aber trotzdem ist an Schlaf nicht mehr zu denken wenn die aufstehen... |
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#7
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Erich Kirchmayer <e_kirchmayer*hotmail.com> wrote:
> Hi, > > "Sebastian Stephenson" <spam_bitte_hierhin*web.de> > schrieb: > >> lärmintensiv benimmt, sondern ganz normal da wohnt. Die >> Küche der oberen Wohnung liegt jedoch über unserem >> Schlafzimmer, und wir können jeden Schritt, jedes >> Schranktür- und Schubladenschließen, jedes >> Stuhlverrücken, jedes Ein- und Ausschalten der Gastherme >> hören als fände es nicht oben drüber, sondern in unserem >> Schlafzimmer statt. > >> Ist es sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen, der die >> Lautstärke misst, wenn die Nachbarn von oben sich essen >> kochen? > > > Nun, der erste Weg sollte zum Vermieter gehen. Vielleicht > lässt er sich zu einem "Ortstermin" bewegen und erkennt > selbst, dass es deutlich zu laut ist. Das ist der nächste Schritt, den wir planen... |
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#8
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Kurt Guenter <nomail*invalid> wrote:
> "Sebastian Stephenson" <spam_bitte_hierhin*web.de> > schrieb: > >> Jetzt ist es so, dass im Mietvertrag ein Passus steht: >> "Das Haus ist aus den 1930er Jahren und entspricht >> naturgemäß nicht den heutigen Schallvorschriften. Aus >> diesem Grund ist eine besondere Rücksichtnahme auf die >> Mitbewohner erforderlich. Ansprüche wegen nicht >> zeitgemäßem Schallschutz sind ausgeschlossen." > > und DAS hat dich nicht stutzig gemacht? Nein, hats nicht - wie das halt so ist, die Wohnung ist wunderschön, die Lage perfekt und die Miete zwar nicht wenig aber bezahlbar - und solche Passus hatte ich bisher in ca. 4-5 meiner 7 bisherigen Mietverträge drin, nie war es aber so schlimm. Aber Du hast natürlich recht - man hätte da nachfragen können.... Gruß Sebastian |
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#9
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Moin zusammen!
>>> Jetzt ist es so, dass im Mietvertrag ein Passus steht: >>> "Das Haus ist aus den 1930er Jahren und entspricht >>> naturgemäß nicht den heutigen Schallvorschriften. Aus >>> diesem Grund ist eine besondere Rücksichtnahme auf die >>> Mitbewohner erforderlich. Ansprüche wegen nicht >>> zeitgemäßem Schallschutz sind ausgeschlossen." >> >> und DAS hat dich nicht stutzig gemacht? > > Nein, hats nicht - wie das halt so ist, die Wohnung ist wunderschön, die > Lage perfekt und die Miete zwar nicht wenig aber bezahlbar - und solche > Passus hatte ich bisher in ca. 4-5 meiner 7 bisherigen Mietverträge > drin, nie war es aber so schlimm. Ich Frage mich ja, ob man sowas überhaupt wirksam vereinbaren kann. Die Rechtssprechung ist ja auch sonst sehr Mieter freundlich. Auch Altbauten kann man in gewissem Rahmen nachrüsten, das wird bei Heizung etc. ja auch vom Gesetzgeber gefordert. Gruß Thorsten -- PGP welcome! Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic Rund um Schrittmotor, Fräs-Bohr-Plotter & Mikrocontroller |
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#10
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On Mon, 2 Nov 2009 21:06:03 +0100, Sebastian Stephenson wrote:
> Ja, die Küche ist da vorgesehen - Teppich als Schallschutz könnte man > versuchen, wobei bisher alle sachkundigen Leute, die ich um Rat gefragt > habe, gesagt haben, ohne einen neuen Estrich wird sich nicht viel ändern... A) Teppich in der Kueche ist nicht jedermanns Sache B) fuer einen neuen, schallgedaemmten Estrich muss auch die Statik ausreichen C) ein neuer, zusaetzlicher Estrich erhoeht den Bodenaufbau. Damit sinkt die Raumhoehe, evtl. sogar unter vorgeschriebene Mindesthoehen. Tueren werden kleiner, Schalter und Fensterbruestungen niedriger. Schoenen Gruss Martin |
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