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| Newsgroup de.soc.recht.marken+urheber Marken-, Patent- und Urheberrecht. |
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#21
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Peter Fronteddu schrieb:
> "Die Firma verweist darauf, dass keine Kleinstanbieter betroffen > seien, „die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte pro Jahr > verkaufen“. Eine der Betroffenen, Anbieterin „Dasaba“, hat seit > November 2007 504 > Produkte verkauft – selbst gemachte Mützen, Kirschkernkissen und > Aufnäher." EIne lächerliche Menge. > Da finde ich das Vorgehen von Wolfskin schon viel weniger unnett. Ich nicht. Nur weil Jack Wolfskin sich eine stilisierte Wolfspfote als Logo ausgedacht hat, darf niemand anderes auf der Welt mehr irgendwelche Produkte mit Pfotenmuster verkaufen? Wie schräg bist du drauf, dass du auch deine totale Gängelung durch einen Konzern akzeptieren willst. > Die Nummer ist klipp und klar gewerblich. Wer Kohle machen will, > muss Risiken kalkulieren können. Würde ich als > "Nachhilfeunterricht" einstufen. Du meinst im Ernst, Jack Wolfskin ist jetzt weltweit der einzige, der Pfotenmuster verkaufen darf? Harald |
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#22
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Peter Fronteddu schrieb am Fri, 23 Oct 2009:
> > O2 ist damals gegen einen Sauerstoffgerätehersteller vorgegangen, > > der seit langem Geräte vertieb, die O2 in der Typenbezeichnung > > haben. O2 ist damit zwar letztlich auf die Nase gefallen, aber > > bei einem kleineren Anbieter wäre O2 möglicherweise allein deshalb > > durchgekommen, weil der sich den Rechtsstreit nicht hätte leisten > > können. > > Und? Ich kann Dir auch ohne Leistung eine Rechnung über 10000 EUR > schreiben. Wenn Du zahlst, ist doch alles wunderbar. > > Wer öffentlich - siehe ebay - Ware verkauft, oder öffentlich - wie > im Internet - auftritt, muss halt damit leben, dass er sich Risiken > aussetzt. Die Welt kann böse sein. Wer das nicht verträgt, solls > lassen. Soweit, so gut und im Allgemeinen auch richtig. Es geht hier um "grenzwertige" Abmahnungen an Otto und Erna Normalverbraucher. Zur "Gleichheit vor dem Gesetz" gehört IMHO auch eine gewisse "Gleichheit der Waffen". Wirklich gleich kann das in der Realität nie sein, aber zu große Ungleichgewichte schaden dem Rechtsstaat. Es sollte auch der mit weniger Geld eine Chance auf sein Recht haben. Heute haben Abmahnungen in diesem Bereich etwas von Schutzgelderpressung, nur dass man den Gegenüber nicht mehr als Warnung in die Beine schießt: "Unterschreibe die anhängende Erklärung und zahle "freiwillig" $(gerade_noch_leistbare_Summe), ansonsten zerren wir dich für einen Schaden von $(zum_Ruin_führende_Summe) vor Gericht. Schon die Prozesskosten kannst du dir kaum leisten und falls der Richter uns glaubt, bist du bis ans Lebensende ruiniert." Otto Normalverbrauche kann sich schon das Prozessrisiko oft nicht leisten... Etwas besser wäre es, wenn derjenige, der (ggf. sogar vorsätzlich und geschäftsmäßig) grenzwertige Abmahnungen genau mit dem Hintergedanken verschickt, dass ein hinreichend großer Anteil der Erpressten "freiwillig" bezahlen wird, zumindest ein ähnlich großes Kostenrisiko tragen würde wie der Abgemahnte. Selbst dann wäre es wegen der unterschiedlichen finanziellen Potenz immer noch nicht wirklich gleich, aber die Horde der Serienabmahner würde ihr Geschäftsmodell verlieren, wenn sie einen "Schaden" von 1 Fantastilliarde behaupten, und sich bei Widerstand ud ddrohendem Verlust dann mit einem "Sorry" und maximal einer vernachlässigbaren Gebürh rausschleichen können, sondern wenn es dann auch für sie *genauso* teuer werden und der zu unrecht Abgemahnte stattdessen das Geld bekommen würde. Unabhängig davon hätte es dem Rechtsstaat auch gut getan, wenn solche "Anwälte" wie Günni und Konsorten ihr Treiben nicht *jahrzehntelang* unter festem Wegschauen fast aller Standesgenossen hätten durchziehen können. [...] > Beim Pfötchenstreit geht es IMO um was ganz simples. Nämlich ob und > inwieweit der Schutz für die Marke - der ja nur für bestimmte Klassen > gilt - auch für Schminkspiegel und ähnlichen Kram gelten soll. Nein, es geht vorallem darum, wie weit der Anspruch reicht, d.h. ob alles, was auch nur entfernt eine Pfote darstellen könnte, bereits die Marke betrifft, oder ob nicht zumindest eine gewissen optische Gleichheit bestehen müsste. [...] > Und es ist kein Argument, bei Deckchen und Spielkram käme niemand auf > einen Klamottenhersteller. Schau Dir Prospekte von Outdoorherstellern > an, was die alles im Portfolio haben, eigens produziert, als OEM, was > auch immer. Schon die Behauptung, dass ein Kunde auch nur im entferntesten diesen Spiegelpfötchen mit Wolfskin in Verbindung brächte, ist völliger Quatsch und kann IMHO nur von amoklaufenden "Rechteinhabern" herrühren, die als ABM oder aus purer Langeweile anderen einen reinwürgen wollen. Genauso beschämend für einen Rechtsstaat waren die vergleichbaren Fälle mit dem "T-" und der Farbe Magenta oder dem "-VZ" und noch viele weiter ähnliche Fälle. Die negative Krone war IMHO der Klassiker "WDR.ORG". Aber es gab sicher noch viele weitere, unbekannt gebliebene Fälle gleicher Boshaftigkeit. Alleine für solch einen Versuch sollten die Verbr^W abmahnenden Anwälte IMHO ihre Zulassung verlieren. Schließlich sollen sie doch "Organe der Rechtspflege" sein. MfG Gerald -- Promotion zu "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet" von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr http://www.dr-bahr.com/promotion.html |
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#23
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Harald Hengel schrieb:
> Peter Fronteddu schrieb: > >> "Die Firma verweist darauf, dass keine Kleinstanbieter betroffen >> seien, „die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte pro Jahr >> verkaufen“. Eine der Betroffenen, Anbieterin „Dasaba“, hat seit >> November 2007 504 >> Produkte verkauft – selbst gemachte Mützen, Kirschkernkissen und >> Aufnäher." > > EIne lächerliche Menge. 500 Produkte in zwei Jahren? Was ist da lächerlich. Für mich ist das klar gewerbliches Handeln, mit allen Pros und Cons. Wenn der Ertrag das Risiko nicht lohnt, muss man halt mehr verkaufen, oder anders kalkulieren. So kalkuliert jedes Unternehmen. Wie kalkulierst denn Du? > Wie schräg bist du drauf, dass du auch deine totale Gängelung durch > einen Konzern akzeptieren willst. Gängelung? Ich bin deswegen so schräg drauf, weil ich die Sach- und Rechtslage beurteile, und nicht frei von der Leber weg meine. > Du meinst im Ernst, Jack Wolfskin ist jetzt weltweit der einzige, der > Pfotenmuster verkaufen darf? Ich meine im Ernst, dass die Bildmuster für die Klassen einen Schutz beweirken, für die Wolfskin einen Schutz hat eintragen lassen. Ja. Sehr schräg. Peter |
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#24
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Gerald Gruner schrieb:
> Zur "Gleichheit vor dem Gesetz" gehört IMHO auch eine gewisse > "Gleichheit der Waffen". Wirklich gleich kann das in der Realität nie > sein, aber zu große Ungleichgewichte schaden dem Rechtsstaat. Es > sollte auch der mit weniger Geld eine Chance auf sein Recht haben. Ich finde in der Regel die Streitwerte, die bei vergleichbaren Vorgängen angesetzt werden zu hoch. Teilweise für viel zu hoch. Und da rumpelt ein wenig finanzkräftiger Gegner in ein großes, sehr unkalkulierbares Kostenrisiko. Ich halte das nicht für richtig und man sollte sich mal über eine Deckelung von Streitwerten unter bestimmten Umständen Gedanken machen. Oder auch das Verfahren modifizieren - was ja auch teilweise schon geschehen ist. Ich bin nicht der Meinung, dass das Abmahnwesen, so wie es läuft, immer wunderbar und richtig ist. > Etwas besser wäre es, wenn derjenige, der (ggf. sogar vorsätzlich und > geschäftsmäßig) grenzwertige Abmahnungen genau mit dem Hintergedanken > verschickt, dass ein hinreichend großer Anteil der Erpressten > "freiwillig" bezahlen wird, zumindest ein ähnlich großes Kostenrisiko > tragen würde wie der Abgemahnte. Das wird nicht gehen Eine Firma mit einem Millionenumsatz geht immerein geringeres Kostenrisiko ein, als eine mit nem fünftstelligen Umsatz. Und man kann schlecht die Kosten eines Rechtsstreits vom Ertrag einer Partei abhängig machen. Das Problem hat man immer, und es ist nicht lösbar. So wie eine kleine Firma eben in vielen Bereichen ein höheres Risiko eingehen muss, wie ein großer Konzernt. > Selbst dann wäre es wegen der unterschiedlichen finanziellen Potenz > immer noch nicht wirklich gleich eben > Unabhängig davon hätte es dem Rechtsstaat auch gut getan, wenn solche > "Anwälte" wie Günni und Konsorten ihr Treiben nicht *jahrzehntelang* > unter festem Wegschauen fast aller Standesgenossen hätten durchziehen > können. Ja. Wobei dein Blick täuscht. Rechtsanwälte in meinen Bekanntenkreis finden solche "Kollegen" eher unwitzig, und die Fälle, die ich mit ihnen mal angesprochen habe als "zu blöd, würde ich nicht machen". Nur muss das eben ein Anwalt selbst entscheiden, wie jeder Unternehmer. Wenn die Rechtslage es ermöglicht, wirds getan. Wers nicht glaubt, soll man seine letzte Steuererklärung nochmal anschauen. Das Problem "Serienabmahnung" ist doch aus dem Gesetzgeber bekannt. Aber im hier diskutierten Fall mit Wolfskin gehts doch nicht darum. Es geht darum, dass man ja so arg betroffen ist, weil die braven Pfötchensticker, die auf ebay verkaufen, eines auf den Deckel bekommen. Von der bösen großen Firma. Warum bitte sollte ein braver kleiner Pfötchensticker anders behandelt werden, als ein größeres Unternehmen? Entweder, ein Recht ist verletzt oder nicht. Und wenn Wolfskin den Streitwert möglichst weit unten ansetzt - so wie in der einen Presseinfo geschrieben - halte ich das für fair. Das was manche meinen "könnten doch ne Warnung schreiben" dürften all die nicht machen, die das schonmal gemacht haben. Den als Antwort kommt - nach meiner eigenen Erfahrung - entweder nichts, oder Leck mich am Arsch. Zeitvergeudung (das Risiko, das man damit eingeht, gar nicht beachtet). > Nein, es geht vorallem darum, wie weit der Anspruch reicht, d.h. ob > alles, was auch nur entfernt eine Pfote darstellen könnte, bereits die > Marke betrifft, oder ob nicht zumindest eine gewissen optische > Gleichheit bestehen müsste. Nun, das wird man dann eben vor Gericht feststellen lassen müssen. Oder wie stellst Du Dir das vor? Abstimmung in einer newsgroup? > Schon die Behauptung, dass ein Kunde auch nur im entferntesten diesen > Spiegelpfötchen mit Wolfskin in Verbindung brächte, ist völliger > Quatsch Behauptest Du. Ich sehe das anders. Wer klärts? > Alleine für solch einen Versuch sollten die Verbr^W abmahnenden > Anwälte IMHO ihre Zulassung verlieren. Schließlich sollen sie doch > "Organe der Rechtspflege" sein. Und die Rechte ihrer Mandanten durchsetzen. Und da Rechte immer auch auslegungsbedürftig sind, wird man das eben über das Verfahren klären lassen müssen, das dafür vorgesehen ist. Peter |
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#25
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Peter Fronteddu schrieb:
>>> "Die Firma verweist darauf, dass keine Kleinstanbieter betroffen >>> seien, „die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte pro Jahr >>> verkaufen“. Eine der Betroffenen, Anbieterin „Dasaba“, hat seit >>> November 2007 504 >>> Produkte verkauft – selbst gemachte Mützen, Kirschkernkissen und >>> Aufnäher." >> >> EIne lächerliche Menge. > > 500 Produkte in zwei Jahren? Was ist da lächerlich. Für mich ist das > klar gewerbliches Handeln, mit allen Pros und Cons. Klar, aber im Gegensatz zu Jack Wolfskin wohl sicherlich lächerlich. Hinzu kommt, dass es ja keine Produktfälschungen waren und mit hoher Wahrscheinlichkeit gab es nicht einmal eine entfernte Ähnlichkeit mit dem Markenlogo von JS. Einige Beispiele haben ja deutlich gezeigt, dass JS sich einbildet auf jede Art einer Tatzendarstellung das alleinige Recht zu haben, egal ob ein lange vorher verwendetes nicht ähnliches Zeichen in einer völlig andren Produktkategorie oder eine Sammlung von Katzenpfötchen auf einer Strickware. > Wenn der Ertrag > das Risiko nicht lohnt, muss man halt mehr verkaufen, oder anders > kalkulieren. So kalkuliert jedes Unternehmen. Wie kalkulierst denn > Du? Ich verstehe deine Frage nicht. Du findest es völlig in Ordnung, dass Großuntenehmen mit völlig ungerechtfertigten Anschuldigungen dir das leben schwer machen dürfen. Dich Zwingen dürfen mit hohen Kosten in Vorleistung zu gehen, nur um ungerechtfertigte Anschuldigungen abzuwehren. Und das Einzige Risiko für den Großkonzern und seinen Anwalt ist mit seiner Klage nicht durchzukommen. Ich halte so eine Art von Recht für pervers. Das Abmahnrecht hat noch andere Fallen, du bist nämlich auch bei Nichtverschulden dran. Ein bekanntes Beispiel: Ein Handyhersteller soll eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, der Hersteller hat die Geräte vom Markt genommen und alle Händler informiert, die den Verkauf auch unverzüglich eingestellt haben. Es kam eine Abmahnwelle gegen etliche Händler. Albern in dem Zusammenhang eine Unterlassungserklärung, weil kein Händler prüfen kann ob sein Lieferant, ein weltweit agierender Großkonzern nicht wieder Ware mit irgendeiner Urheberrechtsverletzung auf den Markt bringt. Hinzu kommt, dass in dem Moment nur die Behauptung im Raum stand. Das Rückziehen der Ware mag mancher als Eingeständnis sehen, ich nicht. Den in so einem Konzern prüft man die Feinheiten ob die Software irgendwelche Rechte wirklich verletzt nicht mal eben in ein paar Stunden, also ist man gezwungen die Ware vorsorglich vom Markt zu nehmen und zu prüfen ob eine Abteilung geschlampt hat oder was wirklich Sache ist. >> Wie schräg bist du drauf, dass du auch deine totale Gängelung durch >> einen Konzern akzeptieren willst. > > Gängelung? Ich bin deswegen so schräg drauf, weil ich die Sach- und > Rechtslage beurteile, und nicht frei von der Leber weg meine. Du beurteilst nicht die Lage, sondern verteidigst sie. Ausserdem nimmst du die Position von JS ein, obwohl bekannt ist, dass es sich um völlig andere und nicht ähnliche Darstellungen handelt. >> Du meinst im Ernst, Jack Wolfskin ist jetzt weltweit der einzige, >> der Pfotenmuster verkaufen darf? > > Ich meine im Ernst, dass die Bildmuster für die Klassen einen Schutz > beweirken, für die Wolfskin einen Schutz hat eintragen lassen. Ja. > Sehr schräg. Und das gilt jetzt für jede beleibige Pfotendarstellung? Übrigens, Ferrero hat Kinder unter anderem für Präservative eintragen lassen, nur zu kaufen gibt es diese Kinderprodukt nicht. Hier wird massiver Missbauch getrieben und du tust es damit ab, wer das Risiko nicht will soll keine Geschäfte machen. Harald |
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#26
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Peter Fronteddu schrieb:
> Es geht darum, dass man ja so arg betroffen ist, weil die braven > Pfötchensticker, die auf ebay verkaufen, eines auf den Deckel > bekommen. Von der bösen großen Firma. Du meinst jede Pfote ist eine Rechtsverletzung von JS? > Warum bitte sollte ein braver kleiner Pfötchensticker anders > behandelt werden, als ein größeres Unternehmen? Entweder, ein Recht > ist verletzt oder nicht. Und wenn Wolfskin den Streitwert möglichst > weit unten ansetzt - so wie in der einen Presseinfo geschrieben - > halte ich das für fair. Unten? Hast du zahlen? Ich vermute eher, dass der Streitwert in jedem Einzelfall weit über dem Warenwert der beanstandeten Ware liegt (insgesamt angebotene und verkaufte Stückzahl). Und wie uns die Beispiele zeigen wird alles abgemahnt was irgendwie nach Tatze aussieht. > Das was manche meinen "könnten doch ne Warnung schreiben" dürften > all die nicht machen, die das schonmal gemacht haben. Den als > Antwort kommt - nach meiner eigenen Erfahrung - entweder nichts, > oder Leck mich am Arsch. Zeitvergeudung (das Risiko, das man damit > eingeht, gar nicht beachtet). Was anderes erwartest du wenn jemand für eine Anhäufung von Katzenpfötchen angemahnt wird? Harald |
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#27
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Peter Fronteddu (Sat, 24 Oct 2009 10:52:33 +0200) wrote:
>Und man kann schlecht die Kosten eines Rechtsstreits vom Ertrag einer >Partei abhängig machen. Warum nicht? Bei Strafen geht das doch auch, s. Tagessätze. Bis dann - Mark -- www.mark-henning.de/ NEUES UPDATE: AnaMark V2.25 - The VST-Synthesizer http://www.anamark.de/files/demosong...n_E-Manner.ogg http://www.anamark.de/files/demosong...en_blur_V2.ogg |
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#28
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Harald Hengel schrieb:
> Peter Fronteddu schrieb: > >>>> "Die Firma verweist darauf, dass keine Kleinstanbieter betroffen >>>> seien, „die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte pro Jahr >>>> verkaufen“. Eine der Betroffenen, Anbieterin „Dasaba“, hat seit >>>> November 2007 504 >>>> Produkte verkauft – selbst gemachte Mützen, Kirschkernkissen und >>>> Aufnäher." >>> EIne lächerliche Menge. >> 500 Produkte in zwei Jahren? Was ist da lächerlich. Für mich ist das >> klar gewerbliches Handeln, mit allen Pros und Cons. > > Klar, aber im Gegensatz zu Jack Wolfskin wohl sicherlich lächerlich. Und? Welche Relevanz hat das? Ab welcher Umsatzdifferenz darf denn nach Deiner Meinung ein Unternehmen seine Rechte durchsetzen? Abgesehen davon, die Steuererklärung hätte ich ja gerne mal gesehen ![]() > Einige Beispiele haben ja deutlich gezeigt, dass JS sich einbildet auf > jede Art einer Tatzendarstellung das alleinige Recht zu haben, egal ob > ein lange vorher verwendetes nicht ähnliches Zeichen in einer völlig > andren Produktkategorie oder eine Sammlung von Katzenpfötchen auf > einer Strickware. Hast Du Dir mal die Klassen angesehen, für die Wolfskin sein Logo geschützt hat? Da bleibt wenig übrig. >> Wenn der Ertrag >> das Risiko nicht lohnt, muss man halt mehr verkaufen, oder anders >> kalkulieren. So kalkuliert jedes Unternehmen. Wie kalkulierst denn >> Du? > > Ich verstehe deine Frage nicht. So, wie ich gefragt habe. In dem Moment, wo ich mit dem Kopf aus der Deckung gehe und mich im geschäftlichen Verkehr bewege, schwimme ich eben in einem Haifischbecken. Das muss man kalkulieren. Dass da offenbar immer noch ein gehöriges Maß an Naivität herrscht, wundert mich regelmässig. > Du findest es völlig in Ordnung, dass Großuntenehmen mit völlig > ungerechtfertigten Anschuldigungen dir das leben schwer machen dürfen. Nein. Ich fände es auch nicht in Ordnung, wenn mir ein Kleinunternehmer mit ungerechtfertigten Anschuldigen das Leben schwer macht. Auch nicht, wenns eine Privatperson wäre. Nur, stimmen wir in einer Newsgroup an, was ungerechtfertigt ist, oder nicht? Bitte nicht ![]() > Dich Zwingen dürfen mit hohen Kosten in Vorleistung zu gehen, nur um > ungerechtfertigte Anschuldigungen abzuwehren. > Und das Einzige Risiko für den Großkonzern und seinen Anwalt ist mit > seiner Klage nicht durchzukommen. Wie anders stellst Du Dir das vor? >> Ich meine im Ernst, dass die Bildmuster für die Klassen einen Schutz >> beweirken, für die Wolfskin einen Schutz hat eintragen lassen. Ja. >> Sehr schräg. > > Und das gilt jetzt für jede beleibige Pfotendarstellung? Das weiss ich nicht, das wird man eben gerichtlich klären lassen müssen, wenn man es geklärt haben möchte. Ich mein, wenns jeder so ungerecht findet, ja dann muss man halt entweder Wege finden, sein Recht durchzusetzen. Oder es, wenn einem das Risiko zu groß ist, lassen. Bevor im Web lang und breit diskutiert wird, hätten auch die Betroffenheitstuer jeder nen Zehner spendieren können, und dann zieht man das halt mal durch. Und wenn ich mir zB den Fall mit dem Shirt anschaue, bei dem eine Katze samt Katzenpfötchen aufgedruckt ist - ja mei - noch viel leichter kann mans für eine negative Feststelungklage nicht haben. Oder wenn mans einfacher will, macht man einfach nix, schreibt einen Zweizeiler, und lässt den Abmahnenden mal schön seine Forderungen begründen. Dann muss man eben mal was *machen* und *organisieren*. Das ewige Geseier von den bösen Konzernen und den bösen Abmahnanwälten geht mir einfach auf den Zeiger. Nur quatschen, nichts tun. Wolfskin ist kein Großkonzern. Von 2000 Leuten nen Zehner macht 20000 zum Verblasen. Wenn die Sachlage sehr schwammig ist, überlegt sich das auch eine Firma in der Größe. Peter |
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#29
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"Harald Hengel" <raldo-nospam*freenet.de> wrote:
>>>> verkaufen“. Eine der Betroffenen, Anbieterin „Dasaba“, hat seit >>>> November 2007 504 >>>> Produkte verkauft – selbst gemachte Mützen, Kirschkernkissen und >>>> Aufnäher." >>> EIne lächerliche Menge. >> 500 Produkte in zwei Jahren? Was ist da lächerlich. Für mich ist das >> klar gewerbliches Handeln, mit allen Pros und Cons. > >Klar, aber im Gegensatz zu Jack Wolfskin wohl sicherlich lächerlich. Also darf ich, weil ich ein kleines Hotel habe, in meinem Logo das "S" von Sheraton nutzen? Immerhin habe ich je nur einen kleinen Bruchteil an Uebernachtungsen wie der Konzern? >Ein bekanntes Beispiel: >Ein Handyhersteller soll eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, >der Hersteller hat die Geräte vom Markt genommen und alle Händler >informiert, die den Verkauf auch unverzüglich eingestellt haben. >Es kam eine Abmahnwelle gegen etliche Händler. >Albern in dem Zusammenhang eine Unterlassungserklärung, weil kein >Händler prüfen kann ob sein Lieferant, ein weltweit agierender >Großkonzern nicht wieder Ware mit irgendeiner Urheberrechtsverletzung >auf den Markt bringt. Moment mal, Du hast geschrieben, dass der Hersteller die Haendler informiert hat. Wann wurden die haendler abgemahnt? Vor oder nach der Information? >Ausserdem nimmst du die Position von JS ein, obwohl bekannt ist, dass >es sich um völlig andere und nicht ähnliche Darstellungen handelt. Nach den Bildern die ich im Netz gesehen habe ist die Aehnlichkeit nicht gegeben. Atschuess Andreas |
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Gerald Gruner <gerald314*yahoo.de> wrote:
>Etwas besser wäre es, wenn derjenige, der (ggf. sogar vorsätzlich und >geschäftsmäßig) grenzwertige Abmahnungen genau mit dem Hintergedanken >verschickt, dass ein hinreichend großer Anteil der Erpressten Nur wie soll man diesen Hintergedanken beweisen? Alleine durch die Anzahl der Abmahnungen? Das waere etwas duenne. Atschuess Andreas |
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