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"Ulrich F. Heidenreich" <nospam.0x4711*tremornet.de> schrieb
> > Darin ist von einer Einwilligung (u.a.) zur Weitergabe die Rede. Da müsste man mal in den AGB wühlen. Evtl. sogar in Jahrzehnte alten, die man bei seiner allerersten Bestellung akzeptiert hat, und alle folgenden, ob ein entsprechender Passus irgend wie übernom- men oder neu aufgenommen wurde. ....und dann zwei Juristen fragen ;-) > Beate zitierte dagegen ja ein "Listenprivileg", welches diese > Weitergabe gestatte und an genau dem ich zweifelte ... http://www.datenschutz-praxis.de/lex...nprivileg.html ....schon zwei Kunden sind eine "Liste"! Aber ein Widerspruch sollte wohl auch dagegen wirken. Gruß Jochen |
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#12
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Ulrich F. Heidenreich <nospam.0x4711*tremornet.de> wrote:
> Mein Verständnis von geltendem Datenschutz ist jenes, daß Kundendaten > ausschließlich zur Abwicklung des Geschäftsbetriebes zwischen Anbieter > und Kunde gespeichert und genutzt werden dürfen. Das kommt ganz auf die Vereinbarungen mit den Kunden an, oder auch ob Rechntsnachfolger oder Subunternehmer mit im Spiel sind. Gruss Bernd |
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#13
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Am Wed, 4 Nov 2009 18:51:05 +0100
schrieb "Jochen Kriegerowski" <joinvalid*smtp.ru>: > ...schon zwei Kunden sind eine "Liste"! Aber ein Widerspruch > sollte wohl auch dagegen wirken. > Voraussetzung ist allerdings, dass das bei dem Quelle - Insolvenzchaos noch hilft. Gruß Joachim -- Antworten nur in der NG. Die genannte E-Mail Adresse existiert, die Eingänge werden allerdings automatisch gelöscht! |
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#14
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"Joachim Bolle" <BBerlinV*gmx.de> schrieb
> Voraussetzung ist allerdings, dass das bei dem Quelle - Insolvenzchaos > noch hilft. Wenn die mir die Löschung nicht fristgemäß schriftlich bestätigen, wird "eskaliert". Dann muss sich der Landesdatenschutzbeauftragte eben an Herrn Klaus Hubert Görg (den Insolvenzverwalter) wenden. Leider habe ich von dem keine Adresse, sonst hätte ich ihm schon selbst geschrieben. Und sollte sich bei den von mir nach § 34 Datenschutzgesetz eingeholten Auskünften (ja, wer mir Werbung schickt, macht sich das Leben schwer, muss arbeiten, Porto zahlen, Daten löschen) herausstellen, dass jemand meine Adresse von Quelle gekauft hat gibt's was auf die Mütze. Gruß Jochen |
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#15
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Jochen Kriegerowski schrieb:
> Im Zweifel widersprechen, einen Musterbrief dazu gibt es hier: > http://www.vzbv.de/mediapics/musterb...uelle_2009.pdf Sehr sinnvoll, da die Daten aller Voraussicht nach schon aus gesetzlichen Gründen noch auf Jahre hinaus gespeichert werden müssen, so dass allenfalls eine Sperrung in Betracht kommen kann. Haben die dort niemanden, der einen simplen Musterbrief korrekt entwerfen kann? -thh |
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#16
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Bernd Eckenfels in <news:hcsfo6$abp$2*inti.inka.org>:
>Ulrich F. Heidenreich <nospam.0x4711*tremornet.de> wrote: > >> Mein Verständnis von geltendem Datenschutz ist jenes, daß Kundendaten >> ausschließlich zur Abwicklung des Geschäftsbetriebes zwischen Anbieter >> und Kunde gespeichert und genutzt werden dürfen. > >Das kommt ganz auf die Vereinbarungen mit den Kunden an, Das hieße, alle Quellekunden hätten der Verwendung ihrer Daten zu anderen als o.g. Zwecken zugestimmt? Da ich das nicht glaube, sehe ich da jetzt zwei Möglichkeiten: a) Quelle will sie auch ohne diese Zustimmung weiterverkaufen. Das wäre - IMHO und IANAL - illegal. b) Die liebe Presse hat mal wieder ein völlig legales Vorgehen, nämlich die Weitergabe von Daten mit Zustimmung einiger Kunden künstlich hochgespielt. CU! Ulrich -- In 1 Monat und 20 Tagen ist Weihnachten (Bin mal gespannt, was das Script am 25.12. macht) http://invalid.de/spank-the-mugu.html Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin! |
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#17
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Jochen Kriegerowski in <news:hcsets$2nd$01$1*news.t-online.com>:
>"Ulrich F. Heidenreich" <nospam.0x4711*tremornet.de> schrieb >> >> Darin ist von einer Einwilligung (u.a.) zur Weitergabe die Rede. > >Da müsste man mal in den AGB wühlen. Evtl. sogar in Jahrzehnte >alten, die man bei seiner allerersten Bestellung akzeptiert hat, und >alle folgenden, ob ein entsprechender Passus irgend wie übernom- >men oder neu aufgenommen wurde. >...und dann zwei Juristen fragen ;-) Um dann drei Meinungen zu bekommen? Nein, Danke ... ;-) >> Beate zitierte dagegen ja ein "Listenprivileg", welches diese >> Weitergabe gestatte und an genau dem ich zweifelte ... > >http://www.datenschutz-praxis.de/lex...nprivileg.html >...schon zwei Kunden sind eine "Liste"! Schon. Aber dieses Privileg lese ich dort als nur für frei zugängliche Daten (Klassisches Beispiel: Telefonbuch) anwendbar. Daten, die der Kunde seinem Händler zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung überlassen und nicht explizit einer darüber hinausgehenden Verwendung zustimmmte, würde ich nicht als (Zitat) "bestimmte freie Daten" ansehen. CU! Ulrich -- In 1 Monat und 20 Tagen ist Weihnachten (Bin mal gespannt, was das Script am 25.12. macht) http://invalid.de/spank-the-mugu.html Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin! |
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#18
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"Thomas Hochstein" <thh*inter.net> schrieb
> Sehr sinnvoll, da die Daten aller Voraussicht nach schon aus > gesetzlichen Gründen noch auf Jahre hinaus gespeichert werden > müssen Steuerlich relevante Daten. Ja. 10 Jahre lang. Aber nicht mein Geburtsdatum oder Telefonnummern etc., also nicht "die" Daten, sondern einige wenige pro Kunde. Gruß Jochen |
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#19
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Ulrich F. Heidenreich <nospam.0x4711*tremornet.de> wrote:
>>> Mein Verständnis von geltendem Datenschutz ist jenes, daß Kundendaten >>> ausschließlich zur Abwicklung des Geschäftsbetriebes zwischen Anbieter >>> und Kunde gespeichert und genutzt werden dürfen. >> >>Das kommt ganz auf die Vereinbarungen mit den Kunden an, > > Das hieße, alle Quellekunden hätten der Verwendung ihrer Daten zu > anderen als o.g. Zwecken zugestimmt? Nein das heisst es nicht. Es heisst wenn sie zugestimmt haben, dann darf Quelle tun was in der Zustimmung steht. Und in aller Regel sind die Zustimmungen eigentlich immer recht weitreichend. Gruss Bernd |
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#20
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Bernd Eckenfels in <news:hcuu2d$4uo$1*inti.inka.org>:
>Ulrich F. Heidenreich <nospam.0x4711*tremornet.de> wrote: > >>>> Mein Verständnis von geltendem Datenschutz ist jenes, daß Kundendaten >>>> ausschließlich zur Abwicklung des Geschäftsbetriebes zwischen Anbieter >>>> und Kunde gespeichert und genutzt werden dürfen. >>> >>>Das kommt ganz auf die Vereinbarungen mit den Kunden an, >> >> Das hieße, alle Quellekunden hätten der Verwendung ihrer Daten zu >> anderen als o.g. Zwecken zugestimmt? > >Nein das heisst es nicht. Warum also die Panik? CU! Ulrich -- In 1 Monat und 20 Tagen ist Weihnachten (Bin mal gespannt, was das Script am 25.12. macht) http://invalid.de/spank-the-mugu.html Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin! |
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