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| Newsgroup de.alt.comm.datentausch-dienste Peer-to-peer: Wie du mir, so ich dir. |
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#1
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Margit Reuther <Margit.Reuther*gmx.de> schrieb:
>Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem aktuellen Urteil >entschieden, dass sich Nutzer von Tauschbörsen nicht automatisch >wegen der Verbreitung illegaler Inhalte strafbar machen. Schön. Vielleicht gelingt dem einen oder anderen, hier "Unwissenheit" plausibel zu machen. Schwerfallen wird es Leuten, die beruflich auch nur entfernt mit IT/Netzwerken zu tun haben oder deren installierte Programme Rückschlüsse auf den Grad ihrer Computerkenntnisse erlauben. Wer z. B. einen Net-Sniffer installiert hat, mag seiner Oma erzählen, daß er über Up- und Downloads im unklaren war. ![]() Ganz unabhängig davon bezweifle ich, daß Unwissenheit einen vor einer ggf. teuren *Zivil*klage schützt. |
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