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| Newsgroup de.soc.recht.datennetze Juristische Aspekte der Datenkommunikation. |
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#1
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Wie ist eigentlich de Rechtslage beim Spiegeln und Archivieren einer
fremden Website zu einem bestimmten Zeitpunkt? Da Google und www.archive.org existieren dürfte es eigenmtlich kein Problem geben, oder doch? Konkret geht es um einen Auftritt, den bis vor kurzem ich gepflegt habe und der jetzt unter aller Sus scrofula neu "gestaltet" wurde. Die beiden Zustände würde ich gern unkommentiert, einfach durch die Existenz des Spiegels, gegenüberstellen. Auf Aufforderung des Siteinhabers, meine Kopie vom Netz zu nehmen, habe ich sie derzeit hinter einem Password versteckt, aber ich möchte diesen Schutz natürlich gern wieder herausnehmen. Gibt es rechtliche Bedenken? -- Danke Axel |
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#2
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Axel Berger schrieb:
> > Wie ist eigentlich de Rechtslage beim Spiegeln und Archivieren einer > fremden Website zu einem bestimmten Zeitpunkt? Da Google und > www.archive.org existieren dürfte es eigenmtlich kein Problem geben, > oder doch? > > Konkret geht es um einen Auftritt, den bis vor kurzem ich gepflegt habe > und der jetzt unter aller Sus scrofula neu "gestaltet" wurde. Die > beiden Zustände würde ich gern unkommentiert, einfach durch die > Existenz des Spiegels, gegenüberstellen. Auf Aufforderung des > Siteinhabers, meine Kopie vom Netz zu nehmen, habe ich sie derzeit > hinter einem Password versteckt, aber ich möchte diesen Schutz > natürlich gern wieder herausnehmen. Gibt es rechtliche Bedenken? > IMHO ja. Eine Webseite unterliegt IMHO dem Urheberrecht und da kannst du nicht einfach Kopien online stellen. Google etc. darf man da nicht als Maßstab sehen, die kümmern sich einen Sch... um Urheberrechte, wie man ja aktuell auch an der Digitalisierungsaktion von Büchern sehen kann. Grüsse Roman |
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#3
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* Axel Berger:
> Wie ist eigentlich de Rechtslage beim Spiegeln und Archivieren einer > fremden Website zu einem bestimmten Zeitpunkt? Da Google und > www.archive.org existieren dürfte es eigenmtlich kein Problem geben, > oder doch? Es ist nach deutschem Recht im Regelfall nicht erlaubt. |
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#4
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*Roman Schütz* wrote on Sat, 09-10-31 18:26:
>IMHO ja. *Florian Weimer* wrote on Sat, 09-10-31 21:56: >Es ist nach deutschem Recht im Regelfall nicht erlaubt. Mist - aber danke für die rechtzeitigen Warnungen. -- Danke Axel |
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#5
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Axel Berger schrieb:
> Wie ist eigentlich de Rechtslage beim Spiegeln und Archivieren einer > fremden Website zu einem bestimmten Zeitpunkt? Da Google und > www.archive.org existieren dürfte es eigenmtlich kein Problem geben, > oder doch? Sowohl archive.org wie auch Google entfernen Inhalte jederzeit, wenn dies erwünscht ist - man kann sogar per robots.txt sehr leicht die Spiegelung verhindern: <http://web.archive.org/web/*/http://arnowelzel.de> Und in der Tat ist so eine Spiegelung nicht ohne weiteres zulässig. Auch für Websites gilt das Urheberrecht. -- http://arnowelzel.de http://de-rec-fahrrad.de |
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#6
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"Axel Berger" <Axel_Berger*b.maus.de> schrieb am 31.10.2009 15:30 den Newsbeitrag news:200910311630.a62962*b.maus.de > Wie ist eigentlich de Rechtslage beim Spiegeln und Archivieren einer > fremden Website zu einem bestimmten Zeitpunkt? Zutreffend wurde hier bereits geantwortet, daß auch Website-Inhalte dem Urheberrecht unterliegen. Während eine Archivierung zu privaten Zwecken grundsätzlich unbedenklich ist, kann sie im Rahmen eines Unternehmens (Gewinn-orientierte Aktivität) verboten sein. > Auf Aufforderung des Siteinhabers, meine Kopie vom Netz zu nehmen, Da würde ich "Glück gehabt!" sagen, er hätte ja u.U. gleich Forderungen stellen können... MfG, PY |
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#7
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Hallo, Roman Schütz wrote: > Axel Berger schrieb: >> Wie ist eigentlich de Rechtslage beim Spiegeln und Archivieren einer >> fremden Website zu einem bestimmten Zeitpunkt? Da Google und >> www.archive.org existieren dürfte es eigenmtlich kein Problem geben, >> oder doch? >> >> Konkret geht es um einen Auftritt, den bis vor kurzem ich gepflegt habe >> und der jetzt unter aller Sus scrofula neu "gestaltet" wurde. Die >> beiden Zustände würde ich gern unkommentiert, einfach durch die >> Existenz des Spiegels, gegenüberstellen. Auf Aufforderung des >> Siteinhabers, meine Kopie vom Netz zu nehmen, habe ich sie derzeit >> hinter einem Password versteckt, aber ich möchte diesen Schutz >> natürlich gern wieder herausnehmen. Gibt es rechtliche Bedenken? >> > IMHO ja. > Eine Webseite unterliegt IMHO dem Urheberrecht und da kannst du nicht > einfach Kopien online stellen. > Google etc. darf man da nicht als Maßstab sehen, die kümmern sich einen > Sch... um Urheberrechte, wie man ja aktuell auch an der > Digitalisierungsaktion von Büchern sehen kann. Das U.S. Copyright ist da einfach anders und das ist es, was google in erster Linie kümmert. Laut dem Digital Millenium Copyright Act ist es (vereinfacht gesprochen) eben zunächst mal erlaubt zu spiegeln/ digitalisieren/online zu stellen/etc. Falls dir der Rechteinhaber dann eine (für dich kostenlose) sogenannte Takedown Notice zukommen lässt und du den beanstandeten Inhalt ohne Verzug vom Netz nimmst, bist du aus dem Schneider. Dass die EU so eine safe harbour Bestimmung nicht in die - ansonsten durchaus dem DMCA nachgebildete - Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft aufgenommen hatte, ist einer der wesentlichen Gründe, warum es bisher auch keine ernstzunehmende Konkurrenz für google aus Europa gibt. Wie hieß es nochmal so schön in der Lissabon-Strategie... "the most dynamic and competitive knowledge-based economy in the world [...] by 2010" *BWAHAHAHA* Naja, is' ja nächstes Jahr eh vorbei. Aber zurück zum Thema: Wenn du google wärst, dann könntest du da mit dem spiegeln gerne versuchen. Wenn du deutschem Recht unterliegst und für die deutsche Justiz greifbar bist, dann riskierst du, wie in diesem thread schon mehrfach gesagt eine (natürlich kostenplichtige) Abmahnung. -- kindest regards, jack*unix.sbg.ac.at Georg Jakob http://www.users.sbg.ac.at/~jack |
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#8
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Roman Schütz wrote:
> [...] wie man ja aktuell auch an der > Digitalisierungsaktion von Büchern sehen kann. Unsinn. Der Fall ist gleich mehrfach anders gelagert. ciao Olaf |
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