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| Newsgroup de.soc.recht.strafrecht Keine Strafe ohne Gesetz. |
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#21
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Dietmar Hollenberg schrieb:
> Christopher Creutzig schrieb: [...] >> Kann man vielleicht seinen Anspruch auf Haftentschädigung verlieren, >> wenn man bspw. seine Unschuld leicht hätte beweisen können, darauf >> aber bewusst verzichtet hat? > > Du meinst, jemand läßt sich zum Spaß wegen Mordes verurteilen, obwohl > er Beweise vorlegen könnte, die zu einem Freispruch führen? s/zum Spaß/um einen anderen zu decken/ Soll ja vorkommen, daß [der Geliebte/die Mutter/wer auch immer] durch ein Geständnis gedeckt werden soll. -- David Seppi 1220 Wien |
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#22
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David Seppi schrieb:
>> Er meint die durch den Großen Senats für Strafsachen des BGH >> eingeleitete neue Rechtsprechung zum Ausgleich rechtsstaatswidriger >> Verfahrensverzögerung in Strafverfahren. > [...] > > Gut, aber das ist ja nicht mit dem hier diskutierten Fall vergleichbar. Keine Frage, das hat nichts miteinander zu tun. Ich wollte nur erläutern, worauf sich Stefan offenbar bezogen hat. Grüße, -thh -- Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/> Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/> Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/> Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/> |
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