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| Newsgroup de.rec.luftfahrt Ueber den Wolken. |
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Volker Gringmuth wrote:
> Die LP-Pflicht gilt /nicht/ für Luftsportgeräte- führer! Jau, isso. Wobei mich Deine Anmerkung mal wieder ins Grübeln gebracht hat... Darf man mit nem entsprechend ausgerüsteten Dreiachs-UL und BZF 1 eigentlich in Luftraum Charlie fliegen? Und das am Ende gar ohne CVFR-Berechtigung?!? Der Verdacht drängt sich mir nämlich gerade auf, denn § 44 LuftPersV (Zitate s. u.) schränkt zwar das Funken, nicht aber das Fliegen in Lufträumen B, C und D ein (das Funken würde einem aber ja das BZF 1 erlauben), und § 82 LuftPersV zählt Luftsportgeräteführer nicht bei denen auf, die in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraums der Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge bedürfen! Nun bin ich kein Jurist. Welche Regelung hält denn ULs (oder Luftsportgeräteführer ohne CVFR-Berechtigung) aus Luftraum Charlie fern? Kann mir nicht vorstellen, dass sie - nein: WIR (hehe) - da einfach so reindürfen... Ach, und falls es ne Regelung gibt: wie sieht's denn aus mit einem PPL- plus SPL-Piloten, der eine CVFR-Berechtigung hat? Darf der mit nem UL da rein? Oder gibt es vielleicht einfach Vorschriften, die es ULs unmöglich machen, die in Luftraum Charlie geforderte Ausrüstung an Bord zu haben? Tobias --- § 44 LuftPersV ("Erteilung und Umfang der Lizenz") "[...](2) Die Lizenz [für Luftsportgeräteführer] berechtigt zum Führen von Luftsportgerät der im Luftfahrerschein eingetragenen Art und zu den eingetragenen Start- oder Sprungarten am Tage und von Sprungfallschirmen auch bei Nacht. Sie umfasst die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden ist.[...]" § 82 LuftPersV ("Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge"): "(1) Inhaber von Erlaubnissen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer mit der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, die nicht nach den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR-FCL 1 deutsch) oder Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch) ausgestellt worden sind, bedürfen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes der Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge, sofern sie nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.[...]" --- Abkürzungen: BZF: Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst CVFR: Controlled Visual Flight Rules ("Kontrollierter Sichtflug") LuftPersV: Verordnung über Luftfahrtpersonal PPL: Private Pilot Licence (Privatpilotenlizenz) SPL: Sport Pilot Licence (Lizenz für Luftsportgeräteführer) UL: Ultraleichtflugzeug |
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#2
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Seufz...
Entschuldigt bitte (mal wieder) die Formatierung... Musste mein Betriebssystem neu installieren - an die Einstellungen von Outlook Express (jaaaaaa, ich weiß...) und OE-QuoteFix muss ich wohl nochmal ran. Ich häng die Originalnachricht einfach nochmal in besserer Formatierung an. Tobias ---- Volker Gringmuth wrote: > Die LP-Pflicht gilt nicht für Luftsportgeräte- führer! Jau, isso. Wobei mich Deine Anmerkung mal wieder ins Grübeln gebracht hat... Darf man mit nem entsprechend ausgerüsteten Dreiachs-UL und BZF 1 eigentlich in Luftraum Charlie fliegen? Und das am Ende gar ohne CVFR-Berechtigung?!? Der Verdacht drängt sich mir nämlich gerade auf, denn § 44 LuftPersV (Zitate s. u.) schränkt zwar das Funken, nicht aber das Fliegen in Lufträumen B, C und D ein (das Funken würde einem aber ja das BZF 1 erlauben), und § 82 LuftPersV zählt Luftsportgeräteführer nicht bei denen auf, die in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraums der Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge bedürfen! Nun bin ich kein Jurist. Welche Regelung hält denn ULs (oder Luftsportgeräteführer ohne CVFR-Berechtigung) aus Luftraum Charlie fern? Kann mir nicht vorstellen, dass sie - nein: WIR (hehe) - da einfach so reindürfen... Ach, und falls es ne Regelung gibt: wie sieht's denn aus mit einem PPL- plus SPL-Piloten, der eine CVFR-Berechtigung hat? Darf der mit nem UL da rein? Oder gibt es vielleicht einfach Vorschriften, die es ULs unmöglich machen, die in Luftraum Charlie geforderte Ausrüstung an Bord zu haben? Tobias --- § 44 LuftPersV ("Erteilung und Umfang der Lizenz") "[...](2) Die Lizenz [für Luftsportgeräteführer] berechtigt zum Führen von Luftsportgerät der im Luftfahrerschein eingetragenen Art und zu den eingetragenen Start- oder Sprungarten am Tage und von Sprungfallschirmen auch bei Nacht. Sie umfasst die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden ist.[...]" § 82 LuftPersV ("Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge"): "(1) Inhaber von Erlaubnissen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer mit der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, die nicht nach den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR-FCL 1 deutsch) oder Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch) ausgestellt worden sind, bedürfen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes der Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge, sofern sie nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.[...]" --- Abkürzungen: - BZF: Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst - CVFR: Controlled Visual Flight Rules ("Kontrollierter Sichtflug") - LuftPersV: Verordnung über Luftfahrtpersonal - PPL: Private Pilot Licence (Privatpilotenlizenz) - SPL: Sport Pilot Licence (Lizenz für Luftsportgeräteführer) - UL: Ultraleichtflugzeug |
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#3
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"Volker Gringmuth" <vgringmuth*gmx.net> wrote in message news:qg53lnxvq8gp$.dlg*d1.einklich.net... > Selbst wenn mans dürfte, ich würds bleiben lassen, glaub ich ... Hallo, warum denn, wenn es erlaubt waere? Gruss Michael |
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#4
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Michael Block <mblmail*yahoo.com> wrote:
>> Selbst wenn mans dürfte, ich würds bleiben lassen, glaub ich ... > > warum denn, wenn es erlaubt waere? Erlaubt wäre es sicher nicht, bestenfalls wäre es unverboten ![]() Ich würd mich nicht übertrieben sicher dabei fühlen, unkontrolliert durch Charlie zu fliegen, wo keiner der anwesenden Busfahrer etc. mit einem un- oder halbkontrollierten VFRler rechnet. Und denen wäre so eine herumschwirrende Mücke bestimmt auch nicht grad willkommene Gesellschaft. vG |
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#5
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Volker Gringmuth schrieb:
> Funknavigation, soweit ich weiß. Da könnte es reichen, eine Handgurke > dabeizuhaben, die VOR auswerten kann. Nein, das reicht nicht. Wenn ein VOR-Empfänger zur vorgeschriebenen Mindestausrüstung gehört, dann muss es *selbstverständlich* eine zugelassene Installation sein! Ob's irgend jemand merkt, wenn Du die VOR-Stationen in Dein Taschen-GPS eingibst und damit dann "Pseudo-VOR-Navigation" machst, ist eine andere Frage. Ob's ratsam ist, ist nochmals eine andere Frage. > Allerdings wäre das dann ein für > diese Luftfunkstelle nicht zugelassenes Funkgerät und muß so verstaut > werden, daß es während des Fluges nicht in Betrieb genommen werden > kann. Nein, auch das ist Quatsch. Selbstverständlich darfst Du zusätzlich zur vorgeschriebenen Mindestausrüstung alle Hilfsmittel benutzen, die Dir zur Verfügung stehen. Du darfst damit nur nicht *senden*. > Aber das gilt ja auch für den Fall, daß mein eingebauter Funk > ausfällt, dann darf ich rein rechtlich ein vorhandenes Handfunkgerät > nicht ersatzweise in Betrieb nehmen Wenn es die Sicherheit erfordert, dann darfst Du *alles*. |
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#6
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"Volker Gringmuth" <vgringmuth*gmx.net> wrote in message > Erlaubt wäre es sicher nicht, bestenfalls wäre es unverboten ![]() Hallo, Unverboten ist für mich erlaubt. ;-) > Ich würd mich nicht übertrieben sicher dabei fühlen, unkontrolliert durch > Charlie zu fliegen, wo keiner der anwesenden Busfahrer etc. mit einem un- > oder halbkontrollierten VFRler rechnet. Und denen wäre so eine Erlaubt heisst ist nicht unkontrolliert. Das man evtl. ohne CVFR-Berechtigung rein darf bedeutet ja nicht ohne Freigabe und so weiter. Es gibt ja auch Luftraum Delta in der Höhe, und das ist eigentlich nichts anderes als Charlie ohne CVFR-Berechtigung. Gruss Michael |
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#7
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Volker Gringmuth schrieb:
> Erlaubt wäre es sicher nicht, bestenfalls wäre es unverboten ![]() So ein Quatsch. > Ich würd mich nicht übertrieben sicher dabei fühlen, unkontrolliert durch > Charlie zu fliegen, wo keiner der anwesenden Busfahrer etc. mit einem un- > oder halbkontrollierten VFRler rechnet. Huh? In Charlie fliegt man nach Freigaben, und der Controller garantiert die Staffelung, sogar zwischen VFR-Verkehr. Da hat ein Busfahrer mit gar nichts zu "rechnen". Könnte es sein, dass Deine Theorieausbildung suboptimal war? |
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#8
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Volker Gringmuth schrieb:
> Erlaubt wäre es sicher nicht, bestenfalls wäre es unverboten ![]() So ein Quatsch. > Ich würd mich nicht übertrieben sicher dabei fühlen, unkontrolliert durch > Charlie zu fliegen, wo keiner der anwesenden Busfahrer etc. mit einem un- > oder halbkontrollierten VFRler rechnet. Huh? In Charlie fliegt man nach Freigaben, und der Controller garantiert die Staffelung, sogar zwischen VFR-Verkehr. Da hat ein Busfahrer mit gar nichts zu "rechnen". Könnte es sein, dass Deine Theorieausbildung suboptimal war? |
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#9
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Stefan <stefan*mus._INVALID.ch> wrote:
> Huh? In Charlie fliegt man nach Freigaben, und der Controller garantiert > die Staffelung, sogar zwischen VFR-Verkehr. Ja. Und um das zu dürfen, braucht man eine CVFR-Berechtigung. Die Rede war aber vom Fliegen ohne eine solche. > Da hat ein Busfahrer mit gar nichts zu "rechnen". > Könnte es sein, dass Deine Theorieausbildung suboptimal war? Könnte es sein, daß Du nur meinen lichten Gedankengängen nicht folgen kannst? In der SPL-Theorie wird Charlie übrinx mehr oder weniger mit "haben wir nix drin zu suchen" abgehakt. (Fand ich schade, hätte gern mehr davon gehabt.) Die Details folgen dann im BZF-Kurs. vG |
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#10
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Stefan <stefan*mus._INVALID.ch> wrote:
> Huh? In Charlie fliegt man nach Freigaben, und der Controller garantiert > die Staffelung, sogar zwischen VFR-Verkehr. Ja. Und um das zu dürfen, braucht man eine CVFR-Berechtigung. Die Rede war aber vom Fliegen ohne eine solche. > Da hat ein Busfahrer mit gar nichts zu "rechnen". > Könnte es sein, dass Deine Theorieausbildung suboptimal war? Könnte es sein, daß Du nur meinen lichten Gedankengängen nicht folgen kannst? In der SPL-Theorie wird Charlie übrinx mehr oder weniger mit "haben wir nix drin zu suchen" abgehakt. (Fand ich schade, hätte gern mehr davon gehabt.) Die Details folgen dann im BZF-Kurs. vG |
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