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Newsgroup de.rec.luftfahrt Ueber den Wolken.

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  #1  
Alt 11-04-2009, 07:00 AM
Tobias Mock
 
Beiträge: n/a
Standard UL in Luftraum Charlie? (was: PCM)

Volker Gringmuth wrote:
> Die LP-Pflicht gilt /nicht/ für Luftsportgeräte- führer!



Jau, isso. Wobei mich Deine Anmerkung mal wieder ins Grübeln gebracht hat...

Darf man mit nem entsprechend ausgerüsteten Dreiachs-UL und BZF 1 eigentlich in Luftraum Charlie fliegen? Und das am Ende gar ohne
CVFR-Berechtigung?!? Der Verdacht drängt sich mir nämlich gerade auf, denn § 44 LuftPersV (Zitate s. u.) schränkt zwar das Funken,
nicht aber das Fliegen in Lufträumen B, C und D ein (das Funken würde einem aber ja das BZF 1 erlauben), und § 82 LuftPersV zählt
Luftsportgeräteführer nicht bei denen auf, die in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraums der Berechtigung zur Durchführung
kontrollierter Sichtflüge bedürfen!

Nun bin ich kein Jurist. Welche Regelung hält denn ULs (oder Luftsportgeräteführer ohne CVFR-Berechtigung) aus Luftraum Charlie
fern? Kann mir nicht vorstellen, dass sie - nein: WIR (hehe) - da einfach so reindürfen...
Ach, und falls es ne Regelung gibt: wie sieht's denn aus mit einem PPL- plus SPL-Piloten, der eine CVFR-Berechtigung hat? Darf der
mit nem UL da rein?

Oder gibt es vielleicht einfach Vorschriften, die es ULs unmöglich machen, die in Luftraum Charlie geforderte Ausrüstung an Bord zu
haben?

Tobias

---

§ 44 LuftPersV ("Erteilung und Umfang der Lizenz")
"[...](2) Die Lizenz [für Luftsportgeräteführer] berechtigt zum Führen von Luftsportgerät der im Luftfahrerschein eingetragenen Art
und zu den eingetragenen Start- oder Sprungarten am Tage und von Sprungfallschirmen auch bei Nacht. Sie umfasst die Ausübung des
Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden
ist.[...]"

§ 82 LuftPersV ("Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge"):
"(1) Inhaber von Erlaubnissen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer mit der
Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, die nicht nach den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR-FCL
1 deutsch) oder Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch) ausgestellt worden sind, bedürfen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln
in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes der Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge, sofern sie nicht im
Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.[...]"

---

Abkürzungen:
BZF: Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst
CVFR: Controlled Visual Flight Rules ("Kontrollierter Sichtflug")
LuftPersV: Verordnung über Luftfahrtpersonal
PPL: Private Pilot Licence (Privatpilotenlizenz)
SPL: Sport Pilot Licence (Lizenz für Luftsportgeräteführer)
UL: Ultraleichtflugzeug


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  #2  
Alt 11-04-2009, 07:15 AM
Tobias Mock
 
Beiträge: n/a
Standard Re: UL in Luftraum Charlie? (was: PCM)

Seufz...

Entschuldigt bitte (mal wieder) die Formatierung...
Musste mein Betriebssystem neu installieren - an die Einstellungen
von Outlook Express (jaaaaaa, ich weiß...) und OE-QuoteFix muss ich
wohl nochmal ran. Ich häng die Originalnachricht einfach nochmal in
besserer Formatierung an.

Tobias

----

Volker Gringmuth wrote:
> Die LP-Pflicht gilt nicht für Luftsportgeräte- führer!


Jau, isso. Wobei mich Deine Anmerkung mal wieder ins Grübeln gebracht
hat...

Darf man mit nem entsprechend ausgerüsteten Dreiachs-UL und BZF 1
eigentlich in Luftraum Charlie fliegen? Und das am Ende gar ohne
CVFR-Berechtigung?!? Der Verdacht drängt sich mir nämlich gerade auf,
denn § 44 LuftPersV (Zitate s. u.) schränkt zwar das Funken, nicht
aber das Fliegen in Lufträumen B, C und D ein (das Funken würde einem
aber ja das BZF 1 erlauben), und § 82 LuftPersV zählt
Luftsportgeräteführer nicht bei denen auf, die in bestimmten Teilen
des kontrollierten Luftraums der Berechtigung zur Durchführung
kontrollierter Sichtflüge bedürfen!

Nun bin ich kein Jurist. Welche Regelung hält denn ULs (oder
Luftsportgeräteführer ohne CVFR-Berechtigung) aus Luftraum Charlie
fern? Kann mir nicht vorstellen, dass sie - nein: WIR (hehe) - da
einfach so reindürfen...
Ach, und falls es ne Regelung gibt: wie sieht's denn aus mit einem
PPL- plus SPL-Piloten, der eine CVFR-Berechtigung hat? Darf der mit
nem UL da rein?

Oder gibt es vielleicht einfach Vorschriften, die es ULs unmöglich
machen, die in Luftraum Charlie geforderte Ausrüstung an Bord zu
haben?

Tobias

---

§ 44 LuftPersV ("Erteilung und Umfang der Lizenz")
"[...](2) Die Lizenz [für Luftsportgeräteführer] berechtigt zum
Führen von Luftsportgerät der im Luftfahrerschein eingetragenen Art
und zu den eingetragenen Start- oder Sprungarten am Tage und von
Sprungfallschirmen auch bei Nacht. Sie umfasst die Ausübung des
Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D,
wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden
ist.[...]"

§ 82 LuftPersV ("Berechtigung zur Durchführung kontrollierter
Sichtflüge"): "(1) Inhaber von Erlaubnissen für Privatflugzeugführer
und Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer mit der
Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, die nicht nach den
Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen
(JAR-FCL 1 deutsch) oder Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch)
ausgestellt worden sind, bedürfen zur Durchführung von Flügen nach
Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes
der Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge, sofern
sie nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.[...]"

---

Abkürzungen:
- BZF: Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst
- CVFR: Controlled Visual Flight Rules ("Kontrollierter Sichtflug")
- LuftPersV: Verordnung über Luftfahrtpersonal
- PPL: Private Pilot Licence (Privatpilotenlizenz)
- SPL: Sport Pilot Licence (Lizenz für Luftsportgeräteführer)
- UL: Ultraleichtflugzeug

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  #3  
Alt 11-04-2009, 08:57 AM
Michael Block
 
Beiträge: n/a
Standard Re: UL in Luftraum Charlie?


"Volker Gringmuth" <vgringmuth*gmx.net> wrote in message
news:qg53lnxvq8gp$.dlg*d1.einklich.net...

> Selbst wenn mans dürfte, ich würds bleiben lassen, glaub ich ...


Hallo,

warum denn, wenn es erlaubt waere?

Gruss Michael


Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11-04-2009, 09:04 AM
Volker Gringmuth
 
Beiträge: n/a
Standard Re: UL in Luftraum Charlie?

Michael Block <mblmail*yahoo.com> wrote:

>> Selbst wenn mans dürfte, ich würds bleiben lassen, glaub ich ...

>
> warum denn, wenn es erlaubt waere?


Erlaubt wäre es sicher nicht, bestenfalls wäre es unverboten

Ich würd mich nicht übertrieben sicher dabei fühlen, unkontrolliert durch
Charlie zu fliegen, wo keiner der anwesenden Busfahrer etc. mit einem un-
oder halbkontrollierten VFRler rechnet. Und denen wäre so eine
herumschwirrende Mücke bestimmt auch nicht grad willkommene Gesellschaft.


vG
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 11-04-2009, 09:11 AM
Stefan
 
Beiträge: n/a
Standard Re: UL in Luftraum Charlie?

Volker Gringmuth schrieb:

> Funknavigation, soweit ich weiß. Da könnte es reichen, eine Handgurke
> dabeizuhaben, die VOR auswerten kann.


Nein, das reicht nicht. Wenn ein VOR-Empfänger zur vorgeschriebenen
Mindestausrüstung gehört, dann muss es *selbstverständlich* eine
zugelassene Installation sein! Ob's irgend jemand merkt, wenn Du die
VOR-Stationen in Dein Taschen-GPS eingibst und damit dann
"Pseudo-VOR-Navigation" machst, ist eine andere Frage. Ob's ratsam ist,
ist nochmals eine andere Frage.

> Allerdings wäre das dann ein für
> diese Luftfunkstelle nicht zugelassenes Funkgerät und muß so verstaut
> werden, daß es während des Fluges nicht in Betrieb genommen werden
> kann.


Nein, auch das ist Quatsch. Selbstverständlich darfst Du zusätzlich zur
vorgeschriebenen Mindestausrüstung alle Hilfsmittel benutzen, die Dir
zur Verfügung stehen. Du darfst damit nur nicht *senden*.

> Aber das gilt ja auch für den Fall, daß mein eingebauter Funk
> ausfällt, dann darf ich rein rechtlich ein vorhandenes Handfunkgerät
> nicht ersatzweise in Betrieb nehmen


Wenn es die Sicherheit erfordert, dann darfst Du *alles*.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11-04-2009, 09:40 AM
Michael Block
 
Beiträge: n/a
Standard Re: UL in Luftraum Charlie?


"Volker Gringmuth" <vgringmuth*gmx.net> wrote in message

> Erlaubt wäre es sicher nicht, bestenfalls wäre es unverboten


Hallo,

Unverboten ist für mich erlaubt. ;-)

> Ich würd mich nicht übertrieben sicher dabei fühlen, unkontrolliert durch
> Charlie zu fliegen, wo keiner der anwesenden Busfahrer etc. mit einem un-
> oder halbkontrollierten VFRler rechnet. Und denen wäre so eine


Erlaubt heisst ist nicht unkontrolliert. Das man evtl. ohne
CVFR-Berechtigung rein darf bedeutet ja nicht ohne Freigabe und so weiter.
Es gibt ja auch Luftraum Delta in der Höhe, und das ist eigentlich nichts
anderes als Charlie ohne CVFR-Berechtigung.

Gruss Michael


Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 11-04-2009, 09:47 AM
Stefan
 
Beiträge: n/a
Standard Re: UL in Luftraum Charlie?

Volker Gringmuth schrieb:

> Erlaubt wäre es sicher nicht, bestenfalls wäre es unverboten


So ein Quatsch.

> Ich würd mich nicht übertrieben sicher dabei fühlen, unkontrolliert durch
> Charlie zu fliegen, wo keiner der anwesenden Busfahrer etc. mit einem un-
> oder halbkontrollierten VFRler rechnet.


Huh? In Charlie fliegt man nach Freigaben, und der Controller garantiert
die Staffelung, sogar zwischen VFR-Verkehr. Da hat ein Busfahrer mit gar
nichts zu "rechnen".

Könnte es sein, dass Deine Theorieausbildung suboptimal war?
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11-04-2009, 09:47 AM
Stefan
 
Beiträge: n/a
Standard Re: UL in Luftraum Charlie?

Volker Gringmuth schrieb:

> Erlaubt wäre es sicher nicht, bestenfalls wäre es unverboten


So ein Quatsch.

> Ich würd mich nicht übertrieben sicher dabei fühlen, unkontrolliert durch
> Charlie zu fliegen, wo keiner der anwesenden Busfahrer etc. mit einem un-
> oder halbkontrollierten VFRler rechnet.


Huh? In Charlie fliegt man nach Freigaben, und der Controller garantiert
die Staffelung, sogar zwischen VFR-Verkehr. Da hat ein Busfahrer mit gar
nichts zu "rechnen".

Könnte es sein, dass Deine Theorieausbildung suboptimal war?
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11-04-2009, 10:22 AM
Volker Gringmuth
 
Beiträge: n/a
Standard Re: UL in Luftraum Charlie?

Stefan <stefan*mus._INVALID.ch> wrote:

> Huh? In Charlie fliegt man nach Freigaben, und der Controller garantiert
> die Staffelung, sogar zwischen VFR-Verkehr.


Ja. Und um das zu dürfen, braucht man eine CVFR-Berechtigung. Die Rede war
aber vom Fliegen ohne eine solche.

> Da hat ein Busfahrer mit gar nichts zu "rechnen".
> Könnte es sein, dass Deine Theorieausbildung suboptimal war?


Könnte es sein, daß Du nur meinen lichten Gedankengängen nicht folgen
kannst? In der SPL-Theorie wird Charlie übrinx mehr oder weniger mit "haben
wir nix drin zu suchen" abgehakt. (Fand ich schade, hätte gern mehr davon
gehabt.) Die Details folgen dann im BZF-Kurs.


vG
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 11-04-2009, 10:22 AM
Volker Gringmuth
 
Beiträge: n/a
Standard Re: UL in Luftraum Charlie?

Stefan <stefan*mus._INVALID.ch> wrote:

> Huh? In Charlie fliegt man nach Freigaben, und der Controller garantiert
> die Staffelung, sogar zwischen VFR-Verkehr.


Ja. Und um das zu dürfen, braucht man eine CVFR-Berechtigung. Die Rede war
aber vom Fliegen ohne eine solche.

> Da hat ein Busfahrer mit gar nichts zu "rechnen".
> Könnte es sein, dass Deine Theorieausbildung suboptimal war?


Könnte es sein, daß Du nur meinen lichten Gedankengängen nicht folgen
kannst? In der SPL-Theorie wird Charlie übrinx mehr oder weniger mit "haben
wir nix drin zu suchen" abgehakt. (Fand ich schade, hätte gern mehr davon
gehabt.) Die Details folgen dann im BZF-Kurs.


vG
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