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#1
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Nach Eröffnung der Hauptverhandlung im August wird nun das Verfahren
am 18. November 2009 um 09 Uhr 15 vor dem Bezirksgericht Bad Ischl fortgesetzt. Weitere Details unter http://www.freiflieger-magazin.at/?p=1258 |
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#2
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Walter Kepplinger formulierte aufs eloquenteste:
> Nach Eröffnung der Hauptverhandlung im August wird nun das Verfahren > am 18. November 2009 um 09 Uhr 15 vor dem Bezirksgericht Bad Ischl > fortgesetzt. Merci. Da bin ich echt gespannt. -- Die andere Site mit den anderen Links www.angerer-bodenlos.de |
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#3
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On 1 Okt., 21:14, Andy Angerer <andr...*angerer-bodenlos.de> wrote:
> Merci. > Da bin ich echt gespannt. Die Verhandlung ist öffentlich. Hinfahren und als Zuhörer dabei sein würde Deiner Spannung gerecht werden ;-) Ab Salzburg gibt es auch Mitfahrgelegenheiten. Bei Interesse Kontakt per Email. Gruß Walter http://www.freiflieger-magazin.at |
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#4
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Walter Kepplinger formulierte aufs eloquenteste:
> On 1 Okt., 21:14, Andy Angerer <andr...*angerer-bodenlos.de> wrote: > >> Merci. >> Da bin ich echt gespannt. > > Die Verhandlung ist öffentlich. Hinfahren und als Zuhörer dabei sein > würde Deiner Spannung gerecht werden ;-) Mit Sicherheit. Aber teutatesseidank kann man dergleichen auch aus der Ferne verfolgen. -- Die andere Site mit den anderen Links www.angerer-bodenlos.de |
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#5
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On 7 Okt., 14:16, Andy Angerer <andr...*angerer-bodenlos.de> wrote:
> > On 1 Okt., 21:14, Andy Angerer <andr...*angerer-bodenlos.de> wrote: > Aber teutatesseidank kann man dergleichen auch aus der Ferne verfolgen. Man kann das aber nur sehr eingeschränkt. Es ist ein großer Unterschied, ob man eine Aussage aus einem (oft nur sinngemäß verfassten) Protokoll liest, oder ob man auch sieht, *wie* der Betreffende seine Aussage macht. Nicht umsonst gibt es deshalb die Prinzipien der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit. Sonst könnte man solche Verfahren ja zur Gänze schriftlich abführen. Das Gericht soll aber einen Eindruck von der Persönlichkeit der Vernommenen erhalten; darüber gibt ein Protokoll keinen Aufschluss. Gruß Walter |
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#6
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Walter Kepplinger formulierte aufs eloquenteste:
>> Aber teutatesseidank kann man dergleichen auch aus der Ferne verfolgen. > > Man kann das aber nur sehr eingeschränkt. Es ist ein großer > Unterschied, > ob man eine Aussage aus einem (oft nur sinngemäß verfassten) Protokoll > liest, oder ob man auch sieht, > *wie* der Betreffende seine Aussage macht. > > Nicht umsonst gibt es deshalb die Prinzipien der Unmittelbarkeit und > Mündlichkeit. Sonst könnte man > solche Verfahren ja zur Gänze schriftlich abführen. > Das Gericht soll aber einen Eindruck von der Persönlichkeit der > Vernommenen erhalten; darüber gibt ein Protokoll > keinen Aufschluss. Stimmt. Wenn ich also was zum Verfahren _beizutragen_ hätte, müßt ich wohl hin. -- Die andere Site mit den anderen Links www.angerer-bodenlos.de |
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