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| Newsgroup at.gesellschaft.recht Rechtsfragen und Justiz in Oesterreich. |
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#1
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Nachdem ich mich erst heute früh wieder darüber geärgert habe:
Wie ist das korrekte Verhalten nach einem Unfall im dichten Verkehr mit leichten Schäden, z.B. Auffahrunfall, beide Fahrer unverletzt, beide Autos fahrtüchtig, keine Polizei verständigt? Wird man versuchen den Aufenthalt an der Unfallstelle möglichst kurz zu halten ("Fahren wir 100m weiter in die Pannenbucht") oder setzt man sich nach Absicherung der Unfallstelle zum Ausfüllen des Unfallberichts in ein Fahrzeug und nimmt massive Verkehrsbehinderungen in Kauf? Der Par. 34 der StVO in Deutschland ist da recht eindeutig: (1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte ... 2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren, ... In Österreich schweigt sich die StVO zu dem Thema aus, nur in Unfallratgebern findet man manchmal den Hinweis die Unfallstelle sofort zu räumen, um Serienunfälle oder lange Staus zu vermeiden. Oft genug scheint aber das Gegenteil zu erfolgen; gibt es dafür einen relevanten Grund? mp. |
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#2
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Martin Paul <map*par.univie.ac.at> schrieb:
>In Österreich schweigt sich die StVO zu dem Thema aus, nur in >Unfallratgebern findet man manchmal den Hinweis die Unfallstelle sofort >zu räumen, um Serienunfälle oder lange Staus zu vermeiden. Oft genug >scheint aber das Gegenteil zu erfolgen; gibt es dafür einen relevanten >Grund? Wenn man den Unfall nicht verursacht hat, ist man - auch bei "geringfügigen" Schäden - gut beraten, diesen samt Unfallhergang zu dokumentieren (Fotos, evt. Abmessungen betreffend Standort der Fahrzeuge, Zeugen suchen u.ä.). Sonst kann's einem passieren, daß der Unfallgegner hinterher eine abenteuerliche Geschichte erzählt und man die eigene Version nicht beweisen kann. Wenn man die Fahrzeuge in Sicherheit bringt, findet man danach keine Zeugen mehr, kann nichts mehr vermessen usw. Dann rückt ggf. das Gericht zum Lokalaugenschein aus und versucht die Geschichte zu rekonstruieren. Meist ist diese Rekonstruktion noch abenteuerlicher als die Story des Unfallgegners. Darum: Lieber Verkehr blockieren und die anderen ärgern. Denn diese Herrschaften zahlen Dir den Schaden nicht, wenn vor Gericht der andere gewinnt. |
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#3
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Werner Tann schrieb:
> Martin Paul <map*par.univie.ac.at> schrieb: > >> In Österreich schweigt sich die StVO zu dem Thema aus, nur in >> Unfallratgebern findet man manchmal den Hinweis die Unfallstelle sofort >> zu räumen, um Serienunfälle oder lange Staus zu vermeiden. Oft genug >> scheint aber das Gegenteil zu erfolgen; gibt es dafür einen relevanten >> Grund? > > Wenn man den Unfall nicht verursacht hat, ist man - auch bei > "geringfügigen" Schäden - gut beraten, diesen samt Unfallhergang zu > dokumentieren (Fotos, evt. Abmessungen betreffend Standort der > Fahrzeuge, Zeugen suchen u.ä.). Sonst kann's einem passieren, daß der > Unfallgegner hinterher eine abenteuerliche Geschichte erzählt und man > die eigene Version nicht beweisen kann. Wenn man die Fahrzeuge in > Sicherheit bringt, findet man danach keine Zeugen mehr, kann nichts > mehr vermessen usw. Dann rückt ggf. das Gericht zum Lokalaugenschein > aus und versucht die Geschichte zu rekonstruieren. Meist ist diese > Rekonstruktion noch abenteuerlicher als die Story des Unfallgegners. > Darum: Lieber Verkehr blockieren und die anderen ärgern. Denn diese > Herrschaften zahlen Dir den Schaden nicht, wenn vor Gericht der andere > gewinnt. Wobei ich schon erlebt hab, daß sich mein Unfallgegner geweigert hat wegzufahren, ich habs nicht können (hätte sonst WIRKLICH einen Schaden verursacht, statt der drei Plastikstreifen auf seinem Kotflügel von meinem HäNger-Plastikkotflügel) und das sogar noch, als die Polizei schon längst da war. Nachdem das eine eher ziemlich befahrene Stelle ohne einfache Umfahrungsmöglichkeit war, hat ihm dann der Polizist eine ziemliche Strafe angedroht, wenn er nicht sofort die Straße räumt. Und wirklich geholfen hat ihm das sicher auch nicht beim Polizeiprotokoll. IMHO war er schuld, weil das eine Unterführung (in Süßenbrunn, wenn die jemand kennt) war, wo er eindeutig ein Einfahrtsverbot bei Gegenverkehr hatte und daß sich das nicht mit meinem Hänger ausgeht, war auch abzusehen. Leider hab ich keine Ahnung, ob die Versicherung den "Schaden" - wie gesagt ein paar kleine, schwarze Plastikstreifen, die man mit der Hand wegrubbeln konnte - gezahlt hat, da ich kurz danach das Auto abgemeldet hab und danach kein Bonus-Malus mehr hatte. Wenn ich das mitbekommen hätte, hätte ich aber sicher meine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet. Ich glaub, es sollte alles in Relation von Schaden und Auswirkung betrachtet werden. Knallt mir einer hinten bei der Ampel drauf, ist es wohl schwachsinnig wegen einer Beule in der Stoßstange und einer eindeutigen Situation eine Stunde lang z.B. die Straßenbahn zu blockieren. Ist ein Totalschaden absehbar und die Situation alles andere als eindeutig, würde ich als "Unschuldiger" sicher nicht so rasch wegfahren. Kathi (die nur anmerken will, daß die Rekostruktionen eben meist mit zu wenig Infos gemacht werden, wenn sie "absurde" Ergebnisse liefern) |
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#4
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On Tue, 03 Nov 2009 13:25:48 +0100, Katharina Scholz
<scholz.katharina*chello.at> wrote: >Werner Tann schrieb: >> Martin Paul <map*par.univie.ac.at> schrieb: >> >>> In Österreich schweigt sich die StVO zu dem Thema aus, nur in >>> Unfallratgebern findet man manchmal den Hinweis die Unfallstelle sofort >>> zu räumen, um Serienunfälle oder lange Staus zu vermeiden. Oft genug >>> scheint aber das Gegenteil zu erfolgen; gibt es dafür einen relevanten >>> Grund? >> >> Wenn man den Unfall nicht verursacht hat, ist man - auch bei >> "geringfügigen" Schäden - gut beraten, diesen samt Unfallhergang zu >> dokumentieren (Fotos, evt. Abmessungen betreffend Standort der >> Fahrzeuge, Zeugen suchen u.ä.). Sonst kann's einem passieren, daß der >> Unfallgegner hinterher eine abenteuerliche Geschichte erzählt und man >> die eigene Version nicht beweisen kann. Wenn man die Fahrzeuge in >> Sicherheit bringt, findet man danach keine Zeugen mehr, kann nichts >> mehr vermessen usw. Dann rückt ggf. das Gericht zum Lokalaugenschein >> aus und versucht die Geschichte zu rekonstruieren. Meist ist diese >> Rekonstruktion noch abenteuerlicher als die Story des Unfallgegners. >> Darum: Lieber Verkehr blockieren und die anderen ärgern. Denn diese >> Herrschaften zahlen Dir den Schaden nicht, wenn vor Gericht der andere >> gewinnt. > >Wobei ich schon erlebt hab, daß sich mein Unfallgegner geweigert hat >wegzufahren, ich habs nicht können (hätte sonst WIRKLICH einen Schaden >verursacht, statt der drei Plastikstreifen auf seinem Kotflügel von >meinem HäNger-Plastikkotflügel) und das sogar noch, als die Polizei >schon längst da war. Nachdem das eine eher ziemlich befahrene Stelle >ohne einfache Umfahrungsmöglichkeit war, hat ihm dann der Polizist >eine ziemliche Strafe angedroht, wenn er nicht sofort die Straße >räumt. Und wirklich geholfen hat ihm das sicher auch nicht beim >Polizeiprotokoll. IMHO war er schuld, weil das eine Unterführung (in >Süßenbrunn, wenn die jemand kennt) war, wo er eindeutig ein >Einfahrtsverbot bei Gegenverkehr hatte und daß sich das nicht mit >meinem Hänger ausgeht, war auch abzusehen. > >Leider hab ich keine Ahnung, ob die Versicherung den "Schaden" - wie >gesagt ein paar kleine, schwarze Plastikstreifen, die man mit der Hand >wegrubbeln konnte - gezahlt hat, da ich kurz danach das Auto >abgemeldet hab und danach kein Bonus-Malus mehr hatte. Wenn ich das >mitbekommen hätte, hätte ich aber sicher meine >Rechtsschutzversicherung eingeschaltet. > >Ich glaub, es sollte alles in Relation von Schaden und Auswirkung >betrachtet werden. Knallt mir einer hinten bei der Ampel drauf, ist es >wohl schwachsinnig wegen einer Beule in der Stoßstange und einer >eindeutigen Situation eine Stunde lang z.B. die Straßenbahn zu >blockieren. >Ist ein Totalschaden absehbar und die Situation alles andere als >eindeutig, würde ich als "Unschuldiger" sicher nicht so rasch wegfahren. > >Kathi (die nur anmerken will, daß die Rekostruktionen eben meist mit >zu wenig Infos gemacht werden, wenn sie "absurde" Ergebnisse liefern) Das schaut dann bei der Gerichtsverhandlung so aus: Gutachter trägt vor. (Es stört den Richter überhaupt nicht, daß der Gutachter einen Trabbi oder ein Goggomobil mit 208 Kmh fahren läßt). Das Opfer muß sich verteidigen, (was an sich schon ungeheuerlich ist) und angenommen, er hat wirklich recht und erklärt alles plausibel, am Schluß der Verhandlung zieht der Richter unten aus seinem Aktenhaufen 'nen Wisch raus und liest das Urteil vor. Pech g'habt. w. |
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#5
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Katharina Scholz <scholz.katharina*chello.at> schrieb:
>schon längst da war. Nachdem das eine eher ziemlich befahrene Stelle >ohne einfache Umfahrungsmöglichkeit war, hat ihm dann der Polizist >eine ziemliche Strafe angedroht, wenn er nicht sofort die Straße >räumt. Und wirklich geholfen hat ihm das sicher auch nicht beim Sobald die Polizei da ist, ist das Problem weg, weil sie den Unfall aufnimmt. >Ich glaub, es sollte alles in Relation von Schaden und Auswirkung >betrachtet werden. Knallt mir einer hinten bei der Ampel drauf, ist es >wohl schwachsinnig wegen einer Beule in der Stoßstange und einer >eindeutigen Situation eine Stunde lang z.B. die Straßenbahn zu >blockieren. Es mag z. B. für einen Arbeitslosen alles andere als schwachsinnig sein, angesichts der Preise von Kfz-Werkstätten. Da zahlst' dafür, daß der Kollega den Hammer zum Ausbeulen aus der Lade holt, schon 100 Euro ("I'm loving it"). >Kathi (die nur anmerken will, daß die Rekostruktionen eben meist mit >zu wenig Infos gemacht werden, wenn sie "absurde" Ergebnisse liefern) Das liegt in der Natur von Gutachten, daß sie zu wenig Infos haben. Für die "volle" Information müßten sie nämlich beim Unfall dabeisein. |
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#6
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Werner Tann schrieb:
> Katharina Scholz <scholz.katharina*chello.at> schrieb: > >> schon längst da war. Nachdem das eine eher ziemlich befahrene Stelle >> ohne einfache Umfahrungsmöglichkeit war, hat ihm dann der Polizist >> eine ziemliche Strafe angedroht, wenn er nicht sofort die Straße >> räumt. Und wirklich geholfen hat ihm das sicher auch nicht beim > > Sobald die Polizei da ist, ist das Problem weg, weil sie den Unfall > aufnimmt. Der wollte unbedingt eine Aufnahme a la CSI oder so, hat dauernd die Polizisten gefragt, ob sie das nicht endlich fotografieren! >> Ich glaub, es sollte alles in Relation von Schaden und Auswirkung >> betrachtet werden. Knallt mir einer hinten bei der Ampel drauf, ist es >> wohl schwachsinnig wegen einer Beule in der Stoßstange und einer >> eindeutigen Situation eine Stunde lang z.B. die Straßenbahn zu >> blockieren. > > Es mag z. B. für einen Arbeitslosen alles andere als schwachsinnig > sein, angesichts der Preise von Kfz-Werkstätten. Da zahlst' dafür, daß > der Kollega den Hammer zum Ausbeulen aus der Lade holt, schon 100 Euro > ("I'm loving it"). Naja, wenn mir einer hinten drauf kracht, ist aber die Situation ziemlich eindeutig, ich werd sehr selten mitten auf der Straße, vielleicht gar bei einer roten Ampel, retour fahren. Und eine HaftPFLICHTversicherung hat in Österreich jedes zugelassene KFZ. Ob die Blockade der Bim billiger ist, wage ich auch zu bezweifeln, AFAIK sind die Wiener Linien da sehr happig. >> Kathi (die nur anmerken will, daß die Rekostruktionen eben meist mit >> zu wenig Infos gemacht werden, wenn sie "absurde" Ergebnisse liefern) > > Das liegt in der Natur von Gutachten, daß sie zu wenig Infos haben. > Für die "volle" Information müßten sie nämlich beim Unfall dabeisein. Eben, das mein ich ja! Wenn die zu wenig Infos bekommen, könnens nur rekonstruieren. Aber auch da hab ich schon von guten Ergebnissen gehört. Kathi (die das aber auch von einer "unfähigen" Richterin hat) |
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#7
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Katharina Scholz <scholz.katharina*chello.at> wrote:
>Naja, wenn mir einer hinten drauf kracht, ist aber die Situation >ziemlich eindeutig, ich werd sehr selten mitten auf der Straße, >vielleicht gar bei einer roten Ampel, retour fahren. Und eine >HaftPFLICHTversicherung hat in Österreich jedes zugelassene KFZ. Ob >die Blockade der Bim billiger ist, wage ich auch zu bezweifeln, AFAIK >sind die Wiener Linien da sehr happig. AFAI 15 Euro/Zugminute ab Eintreffen des 2.Zuges in der Fahrtrichtung, d.h. sobald 2 Züge hintereinander stehen. Liebe Grüße Hannes -- Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen. |
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#8
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Katharina Scholz schrieb:
> > Naja, wenn mir einer hinten drauf kracht, ist aber die Situation > ziemlich eindeutig, ich werd sehr selten mitten auf der Straße, > vielleicht gar bei einer roten Ampel, retour fahren. Und eine > HaftPFLICHTversicherung hat in Österreich jedes zugelassene KFZ. Ob die > Blockade der Bim billiger ist, wage ich auch zu bezweifeln, AFAIK sind > die Wiener Linien da sehr happig. Ich wurde von der gegnerischen Versicherung nach einem Auffahrunfall angerufen, ob ich nicht evtl. zu abrupt oder 'umsonst' gebremst hätte. War dann zwar telefonsich schnell geklärt, aber es muss nicht unbedingt eindeutig sein, wenn es sich um einen Auffahrunfall handelt. LG, Martin |
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#9
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Katharina Scholz schrieb:
> > Naja, wenn mir einer hinten drauf kracht, ist aber die Situation > ziemlich eindeutig, ich werd sehr selten mitten auf der Straße, > vielleicht gar bei einer roten Ampel, retour fahren. Und eine > HaftPFLICHTversicherung hat in Österreich jedes zugelassene KFZ. Ob die > Blockade der Bim billiger ist, wage ich auch zu bezweifeln, AFAIK sind > die Wiener Linien da sehr happig. Ich wurde von der gegnerischen Versicherung nach einem Auffahrunfall angerufen, ob ich nicht evtl. zu abrupt oder 'umsonst' gebremst hätte. War dann zwar telefonsich schnell geklärt, aber es muss nicht unbedingt eindeutig sein, wenn es sich um einen Auffahrunfall handelt. LG, Martin |
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#10
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Werner Tann wrote:
> Wenn man den Unfall nicht verursacht hat, ist man - auch bei > "geringfügigen" Schäden - gut beraten, diesen samt Unfallhergang zu > dokumentieren (Fotos, evt. Abmessungen betreffend Standort der > Fahrzeuge, Zeugen suchen u.ä.). Da hast du schon recht, nur rede ich hier von einem Unfall z.B. im Frühverkehr auf der Nordbrücke oder Lände. Wenn du dort versuchst ohne Polizeiunterstützung Fotos zu machen oder mit dem Maßband zu hantieren, hast du schnell andere Sorgen als den Blechschaden. Und Zeugen sind dort schneller weg als du dich abgegurtet hast. > Gericht ... Lokalaugenschein ... Rekonstruktion ... Es mag schon Grenzfälle und Streithansln geben, aber in den meisten Fällen (Auffahrunfall, Spurwechsel) wird der Schuldige ja ohne großes TamTam von den Versicherungen ermittelt, ohne dass jeder gleich laut schreit "Der andre wars!" und Gerichte und Sachverständige bemüht. mp. |
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