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Newsgroup de.soc.familie.vaeter Aspekte des Vaterseins.

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  #1  
Alt 10-10-2009, 04:20 PM
Magnus Warker
 
Beiträge: n/a
Standard Unterhalt - Kind wird berufstätig

Hallo,

ich zahle Unterhalt für ein nicht eheliches Kind. Bisher kam pünktlich alle
zwei Jahre die Aufforderung vom Anwalt der Kindesmutter zur Offenlegung
aller Einkünfte mit dem Ziel der Neufestsetzung des Unterhalts.

Dieses Jahr wäre es wieder fällig gewesen, aber es kam nichts. In einer
Internet-Community fand ich zufällig das Profil meines Kindes mit dem
Berufsstatus "arbeitssuchend".

Fragen:

Wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden? Was muss ich tun, wenn ich
vermute, dass das Kind einer Arbeit nachgeht? Wann muss/kann ich den Status
des Kindes hinsichtlich seiner Einkommenssituation abfragen lassen? Wie
soll ich mich aktuell verhalten?

Vielen Dank für Tipps!

Grüße
Magnus
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  #2  
Alt 10-10-2009, 08:55 PM
elwu
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Unterhalt - Kind wird berufstätig

On Sat, 10 Oct 2009 15:20:03 +0000 (UTC), Magnus Warker
<magnux*mailinator.com> wrote:

>Wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden?


Schau hier: http://www.treffpunkteltern.de/unter...erhaltab18.php

Wie alt ist sie denn? Und besteht ein Titel oder ist der Unterhalt nur
auf Basis der Anwaltsschreiben festgelegt?

/elwu
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  #3  
Alt 10-11-2009, 12:30 PM
Friedrich Bartel
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Unterhalt - Kind wird berufstätig

Magnus Warker schrieb:
> Hallo,
>
> Fragen:
>
> Wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden? Was muss ich tun, wenn ich
> vermute, dass das Kind einer Arbeit nachgeht? Wann muss/kann ich den Status
> des Kindes hinsichtlich seiner Einkommenssituation abfragen lassen? Wie
> soll ich mich aktuell verhalten?


"Obwohl mit dem Erreichen der Volljährigkeit das elterliche Sorgerecht
erlischt, besteht über diesen Zeitpunkt hinaus ein Anspruch auf
Unterhalt, der sich über den Zeitraum einer Schul- oder
Berufsausbildung erstreckt."

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...lljaehrig.html


"Über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung hinaus verlängert
sich der Anspruch jedoch nicht. Auch nicht dann, wenn in der Folge
nach der Ausbildung keine Arbeitsstelle gefunden wird. Eine
Arbeitsplatzgarantie kann niemand gewähren."

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...usbildung.html

"Grundsätzlich hat ein Kind nur einen Anspruch auf Finanzierung einer
Ausbildung. Deshalb kann das Kind nicht nach erfolgreicher Beendigung
der ersten Lehre Unterhalt für eine weitere Lehre beanspruchen.
Dasselbe gilt für ein Studium."

http://www.scheidung-online.de/ku_wann3.htm

http://www.finanztip.de/recht/famili...g/ku_wann3.htm
>
> Vielen Dank für Tipps!


Kommt jetzt auf das Verhältnis zwischen dir und Kind an. Ich würde
mich da schon mal bei ihm erkundigen ob die Ausbildung erfolgreich
beendet wurde.
Wenn da keine Auskunft kommt, zum Anwalt und die Unterhaltszahlungen
aussetzten.

Berufstatus Arbeitssuchend kann nach Volljährigkeit alles heißen und
setzt keine abgeschlossene Lehre voraus.
>
> Grüße
> Magnus


Friedrich
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  #4  
Alt 10-13-2009, 09:25 AM
Magnus Warker
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Unterhalt - Kind wird berufstätig

Hallo,

er ist 15 und es gibt einen Titel, der vor gut 2 Jahren erstellt wurde.

Grüße
Magnus

elwu wrote:

> On Sat, 10 Oct 2009 15:20:03 +0000 (UTC), Magnus Warker
> <magnux*mailinator.com> wrote:
>
>>Wie lange muss der Unterhalt gezahlt werden?

>
> Schau hier: http://www.treffpunkteltern.de/unter...erhaltab18.php
>
> Wie alt ist sie denn? Und besteht ein Titel oder ist der Unterhalt nur
> auf Basis der Anwaltsschreiben festgelegt?
>
> /elwu

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  #5  
Alt 10-13-2009, 12:40 PM
elwu
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Unterhalt - Kind wird berufstätig

On Tue, 13 Oct 2009 08:25:03 +0000 (UTC), Magnus Warker
<magnux*mailinator.com> wrote:

>er ist 15 und es gibt einen Titel, der vor gut 2 Jahren erstellt wurde.


Hallo,

wenn das Kind eine Lehre ausübt, muss es sich das daraus erzielte
Ankommen teilweise auf den Unterhalt anrechnen lassen. Näheres siehe
hier http://www.scheidung-online.de/kindeseinkunft.htm

Du solltest dem Bub umgehend per Einschreiben gratulieren zur nun
begonnenen Lehre und um Belege für sein Lehrlingsentgelt auffordern,
damit der Unterhalt neu berechnet werden kann. Beispiel: verdient er
z.B. 380€ Netto im Monat werden davon 90€ vorweg abgezogen macht 290€
Rest, die werden durch 2 geteilt macht 145€, und um diesen Betrag
mindert sich dein Unterhalt.

Weigert er sich bzw. weigern er und seine Mutter sich, wie o.g.
vorzugehen, bleibt dir nur der Weg über eine Abänderungsklage.

/elwu
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