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| Newsgroup de.soc.recht.marken+urheber Marken-, Patent- und Urheberrecht. |
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#1
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Hi,
ich habe da mal eine Frage. Wie vielleicht bekannt ist hat eine taz- Journalistin einen Blogger, der mehrere Zeilen aus einem ihrer Artikel zitatmäßig in seinem Blog veröffentlichte (natürlich unter Angabe der Quelle) abgemahnt. (u.a. http://blog.fefe.de/?ts=b41590f7) So wie ich §§51 UrhG verstanden hatte müsste ein solches Zitat doch zulässig sein. Was meinen die Experten? |
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#2
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Dietz Proepper <dietz-news*rotfl.franken.de> wrote:
>Hi, > >ich habe da mal eine Frage. Wie vielleicht bekannt ist hat eine taz- >Journalistin einen Blogger, der mehrere Zeilen aus einem ihrer Artikel >zitatmäßig in seinem Blog veröffentlichte (natürlich unter Angabe der Quelle) >abgemahnt. (u.a. http://blog.fefe.de/?ts=b41590f7) > >So wie ich §§51 UrhG verstanden hatte müsste ein solches Zitat doch zulässig >sein. > >Was meinen die Experten? Komische Nummer irgendwie... Die Frage ist, ob das noch als Zitat durchgeht. Falls ich den Streitartikel gefunden haben sollte, so waren dort nur ein einleitender Satz und dann ein längerer Abschnitt als Zitat zu finden. Ich mag das nicht entscheiden, es könnte als Zitat durchgehen, könnte aber auch schon recht grenzwertig sein. |
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#3
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Gerrit Brodmann schrieb:
> Ich mag das nicht entscheiden, es könnte als Zitat durchgehen, könnte > aber auch schon recht grenzwertig sein. Falls das da <http://www.nomnomnom.de/2008/05/20/obama-of-nine> das "Zitat" sein soll, sehe ich da kein Zitat, sondern einen Urheberrechtsverstoß. Ist einfach zu lang. Vor allem erkenne ich den Sinn des Zitates nicht. Zitate verwendet man, um Sachverhalte zu erläutern, oder eigene Thesen zu untermauern. Aber eher nicht, in dem Stil: Schaut mal was da steht (Vierzeiler) und dann "Zitat" (29 Zeilen, wenn ich richtig gezählt habe). Hat mal jemand einen Kommentar? ![]() <http://www.itsb.ruhr-uni-bochum.de/urheberrecht/onlinekurse_faq.html> finde ich recht plausibel, was die Nutzung von Zitaten angeht. Nur steht da nichts von den rechtlichen Grundlagen (§51 UrhG alleinist ja nicht sehr ergiebig) Mal abgesehen davon (tm) das der Blogger offenbar erheblichen Nachholbedarf hat, was den Umgang mit Medien, Inhalten und Journalisten angeht. Da hat er ja jetzt Zeit dazu. Gibt eh zuviel von dem Laberkram. Peter |
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#4
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Peter Fronteddu wrote:
> Gerrit Brodmann schrieb: > >> Ich mag das nicht entscheiden, es könnte als Zitat durchgehen, könnte >> aber auch schon recht grenzwertig sein. > > Falls das da <http://www.nomnomnom.de/2008/05/20/obama-of-nine> das > "Zitat" sein soll, sehe ich da kein Zitat, sondern einen > Urheberrechtsverstoß. Ist einfach zu lang. Zugegeben, die Länge ist ein wenig grenzwertig. > Vor allem erkenne ich den Sinn des Zitates nicht. Zitate verwendet man, > um Sachverhalte zu erläutern, oder eigene Thesen zu untermauern. Der Blogger fragt, "Was haben die Borg mit Barack Obamas Präsidentschaftskandidatur zu tun?" Von der Frage ausgehend könnte man argumentieren daß die Zitatlänge sogar nötig war. > Aber > eher nicht, in dem Stil: Schaut mal was da steht (Vierzeiler) und dann > "Zitat" (29 Zeilen, wenn ich richtig gezählt habe). Die reine Länge der Textpassagen kann's nicht sein. |
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#5
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Am Mon, 02 Nov 2009 13:35:55 +0100 schrieb Dietz Proepper:
>> Aber >> eher nicht, in dem Stil: Schaut mal was da steht (Vierzeiler) und dann >> "Zitat" (29 Zeilen, wenn ich richtig gezählt habe). > > Die reine Länge der Textpassagen kann's nicht sein. Nein, falls nötig, darfst Du auch hunderte Seiten zitieren. Aber der Punkt ist eben: man darf nur so viel zitieren, wie nötig ist, die eigene Aussage zu untermauern. Wenn gar keine eigene Aussage vorhanden ist, ist jedes Zitat unzulässig. -- ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM) ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277 Info und Demo unter http://www.archtools.de |
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#6
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Tom Berger wrote:
> Am Mon, 02 Nov 2009 13:35:55 +0100 schrieb Dietz Proepper: > >>> Aber >>> eher nicht, in dem Stil: Schaut mal was da steht (Vierzeiler) und dann >>> "Zitat" (29 Zeilen, wenn ich richtig gezählt habe). >> >> Die reine Länge der Textpassagen kann's nicht sein. > > Nein, falls nötig, darfst Du auch hunderte Seiten zitieren. Aber der Punkt > ist eben: man darf nur so viel zitieren, wie nötig ist, die eigene Aussage > zu untermauern. Eben. > Wenn gar keine eigene Aussage vorhanden ist, ist jedes > Zitat unzulässig. Soweit ich das überblicke ist dort ja eine eigene Aussage, die mit dem Zitat untermauert wird. Aber zugegeben, die Argumentation ist in dem Fall eher dünn. |
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#7
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Tom Berger schrieb:
> Nein, falls nötig, darfst Du auch hunderte Seiten zitieren. Aber der Punkt > ist eben: man darf nur so viel zitieren, wie nötig ist, die eigene Aussage > zu untermauern. Wenn gar keine eigene Aussage vorhanden ist, ist jedes > Zitat unzulässig. Eigene Aussage: Harry Potter war nicht schwul. Beweis: Zitat der Bände 1-7. "Zitat"? Peter |
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#8
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Am Mon, 02 Nov 2009 18:02:43 +0100 schrieb Peter Fronteddu:
>> Nein, falls nötig, darfst Du auch hunderte Seiten zitieren. Aber der Punkt >> ist eben: man darf nur so viel zitieren, wie nötig ist, die eigene Aussage >> zu untermauern. Wenn gar keine eigene Aussage vorhanden ist, ist jedes >> Zitat unzulässig. > > Eigene Aussage: Harry Potter war nicht schwul. > Beweis: Zitat der Bände 1-7. "Zitat"? Ob das umfängliche Zitat zur Untermauerung Deiner Behauptung *nötig* war, wird Dir im Bedarfsfall gerne ein Richter sagen. Ich hab' nur die Rechtslage wiedergegeben und kein Urteil zu einem Einzelfall abgegeben. -- ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM) ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277 Info und Demo unter http://www.archtools.de |
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#9
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Peter Fronteddu <nopitter*web.de> wrote:
>Gerrit Brodmann schrieb: > >> Ich mag das nicht entscheiden, es könnte als Zitat durchgehen, könnte >> aber auch schon recht grenzwertig sein. > >Falls das da <http://www.nomnomnom.de/2008/05/20/obama-of-nine> das >"Zitat" sein soll, sehe ich da kein Zitat, sondern einen >Urheberrechtsverstoß. Ist einfach zu lang. Es kommt nicht nur auf die Länge an. Aber ich habe auch so meine Zweifel, daß das durch das Zitatrecht gedeckt ist. Allerdings hätte ich (persönlich) keine so große Sicherheit/Überzeugung, daß den Verletzer in dem Fall vor Gericht zerren würde. |
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#10
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Dietz Proepper <dietz-news*rotfl.franken.de> wrote:
>Peter Fronteddu wrote: > >> Gerrit Brodmann schrieb: >> >>> Ich mag das nicht entscheiden, es könnte als Zitat durchgehen, könnte >>> aber auch schon recht grenzwertig sein. >> >> Falls das da <http://www.nomnomnom.de/2008/05/20/obama-of-nine> das >> "Zitat" sein soll, sehe ich da kein Zitat, sondern einen >> Urheberrechtsverstoß. Ist einfach zu lang. > >Zugegeben, die Länge ist ein wenig grenzwertig. Nicht (nur) die Länge, auch das was er selber schreibt ist zu wenig. >> Vor allem erkenne ich den Sinn des Zitates nicht. Zitate verwendet man, >> um Sachverhalte zu erläutern, oder eigene Thesen zu untermauern. > >Der Blogger fragt, "Was haben die Borg mit Barack Obamas >Präsidentschaftskandidatur zu tun?" >Von der Frage ausgehend könnte man argumentieren daß die Zitatlänge sogar >nötig war. Er hätte auch zusammenfassen können, zwischendurch kommentieren usw... >> Aber >> eher nicht, in dem Stil: Schaut mal was da steht (Vierzeiler) und dann >> "Zitat" (29 Zeilen, wenn ich richtig gezählt habe). > >Die reine Länge der Textpassagen kann's nicht sein. Ja, aber eben auch wie weit das Zitat so nötig war und wie weit darauf eingegangen wird. |
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